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Beschlussvorlage (Antrag des Erftverbandes für die Anlegung von Flachwasserzonen in Bedburg Hier:Stellungnahme der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag des Erftverbandes für die Anlegung von Flachwasserzonen in Bedburg
Hier:Stellungnahme der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Antrag des Erftverbandes für die Anlegung von Flachwasserzonen in Bedburg
Hier:Stellungnahme der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71005/2007 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 60 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 18.10.2007 Betreff: Antrag des Erftverbandes für die Anlegung von Flachwasserzonen in Bedburg Hier:Stellungnahme der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt dem Vorhaben des Erftverbandes zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Erftverband beabsichtigt, im rekultivierten Tagebaugelände zwischen Bedburg und Grevenbroich Flachwasserzonen (siehe Übersichtsplan) anzulegen. Ein entsprechender Antrag wurde bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises eingereicht. Von dort aus wird nunmher um Stellungnahme seitens der Stadt Bedburg gebeten. Die Erft ist zwischen Bedburg und Grevenbroich im Zuge des Tagebaus Frimmersdorf verlegt worden. Die letzte Verlegung erfolgte 1973 mit der Besonderheit, dass die Erft zwischen dem Abzweig und der Wiedereinmündung der Kasterer Mühlenerft gemeinsam mit der Bundesbahnstrecke und der L 213 auf einem Damm in das abgebaggerte Tegabaugelände angelegt wurde. Entsprechend dem Perpektivkonzept zur Gestaltung der Erft für den Zeitraum nach Beendigung der Tagebauaktivitäten in der Region wird die Erft im vg. Bereich nicht mehr ständig benetzt sein sondern ausschließlich nicht als Hochwasserflutmulde dienen. Die Verwaltung hat den Erftverband gebten, im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hierzu entsprechend vorzutragen und insbesondere eine Folgenabschätzzung abzugeben. Der Vortrag wird durch eine Vertreterin des Erftverbandes in der Sitzung erfolgen. Ein Erläuterungsbericht ist in der Anlage beigefügt. 50181 Bedburg, den 04.10.2007 ----------------------------------Schmitz/Klütsch ----------------------------------Leveringhaus ----------------------------------Koerdt Bearbeiter Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-1005/2007 Seite 2