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Mitteilungsvorlage (Betreuung der Flüchtlinge hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
126 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
09.05.16, 13:16
Aktualisiert
09.05.16, 13:16
Mitteilungsvorlage (Betreuung der Flüchtlinge
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2016) Mitteilungsvorlage (Betreuung der Flüchtlinge
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2016)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.05.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 23 Nr. der Ratsdrucksache: 562-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Rat 10.05.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Betreuung der Flüchtlinge hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Ulrich Ley / Kurt Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Die Anfrage der Fraktion Bündnis `90 / Die Grünen vom 02.05.2016 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Zur Sache nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: a) Es ist zutreffend, dass in den Flüchtlingsunterkünften Probleme auftreten, die auf bauliche Mängel oder unsachgemäße Benutzung der Unterkünfte durch die hier untergebrachten Personen zurückzuführen sind. Handelt es sich offensichtlich um baulich bedingte Mängel an einem angemieteten Objekt, wird der Vermieter schriftlich informiert und Mängelbeseitigung eingefordert. Liegt die Ursache im Fehlverhalten der Bewohner, so ist die Stadt selbst für die Mängelbeseitigung verantwortlich. Seite 2 von Ratsdrucksache 562-X Die Verwaltung ist darauf angewiesen, von vor Ort tätigen Personen (städtische Objektbetreuer oder ehrenamtliche Helfer) Hinweise auf Mängel zu bekommen und geht diesen unverzüglich nach, insbesondere wenn sich Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung ergeben. Sollte Herr Stadie in diesem konkreten Einzelfall den Eindruck bekommen haben, seine Hinweise würden nicht ernst genommen, so ist dieser Eindruck falsch und zu bedauern. Die Verwaltung hat dies gegenüber Herrn Stadie aufgeklärt. b) Angesichts der Arbeitsbelastung, die aus der Unterbringung und Hilfegewährung (kommunale Pflichtaufgabe) resultierte, wurde der Personalbestand beim Sozialbüro in den vergangenen Monaten erheblich aufgestockt. Handlungsbedarf sieht die Verwaltung insbesondere noch in der Intensivierung integrationsfördernder Maßnahmen. Für dieses sehr wichtige Betreuungsmanagement bietet sich aufgrund der vorliegenden Bewilligungsbescheide zum Förderprogramm „Hilfen im Städtebau zur Unterbringung von Flüchtlingen“ die Möglichkeit, mit geringem Eigenmitteleinsatz (20 %) befristet bis Ende 2018 Personal einzustellen oder geeignete Träger im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zu beauftragen. Die Verwaltung prüft zur Zeit, welche Optionen für die Einführung eines Betreuungsmanagements konkret in Betracht kommen und wird hiermit in Kürze den zuständigen Fachausschuss befassen. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen Die Eigenmitteleinsatz ist im Haushalt 2016 sowie in der inzwischen genehmigten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts veranschlagt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel