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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Im Hasental, 1. vereinfachte Änderung -Gebiet an der Pfarrer-Neunzig-Straße- hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Im Hasental, 1. vereinfachte Änderung
-Gebiet an der Pfarrer-Neunzig-Straße-
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Im Hasental, 1. vereinfachte Änderung
-Gebiet an der Pfarrer-Neunzig-Straße-
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Im Hasental, 1. vereinfachte Änderung
-Gebiet an der Pfarrer-Neunzig-Straße-
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-987/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 16.10.2007 Betreff: Bauungsplan Nr. 42a/Bedburg „Im Hasental“, 1. vereinfachte Änderung -Gebiet an der PfarrerNeunzig-Straßehier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42a/Bedburg an der Pfarrer-NeunzigStraße. Wesentliches Planungsziel ist die teilweise Verschiebung der überbaubaren Grundstücksflächen zur optimierten Ausrichtung der Grundstücke betreffend der Südausrichtung der künftigen Gebäudekörper. Die Kosten für das Verfahren sind durch den Antragsteller zu übernehmen. Vor Einleitung des förmlichen Verfahrens ist das Einvernehmen der benachbarten Grundstückseigentümer einzuholen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg ist rechtskräftig. Die Erschließung des Baugebiets ist durch die Grundstückseigentümer bis hin zum Straßengrundausbau erfolgt. Die Abnahme dieser Arbeiten hat am 28.09.2007 stattgefunden. Im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke hat der Eigentümer zwischenzeitlich beantragt, die überbaubaren Grundstücksflächen im Plangebiet teilweise zu verschieben, um die Lage der Grundstücke betreffend der Südausrichtung der künftigen Gebäudekörper zu optimieren. Seitens der Verwaltung bestehen gegen diese beantragte Bebauungsplanänderung grundsätzlich keine Bedenken. Die Planänderung könnte ferner im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches abgewickelt werden. Da jedoch Bedenken seitens der benachbarten Grundstückseigentümer zu erwarten sind (durch die Verschiebung der Baufenster rückt die geplante Bebauung an die vorhandene Bebauung heran), sollte vor Einleitung des Verfahrens das Einvernehmen der benachbarten Grundstückseigentümer eingeholt werden, um bereits im Vorfeld Probleme bei der Abwicklung des Verfahrens auszuschließen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 09.10.2007 ----------------------------------Schmitz/Klütsch ----------------------------------Leveringhaus ----------------------------------Koerdt Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister