Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-987/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
16.10.2007
Betreff:
Bauungsplan Nr. 42a/Bedburg „Im Hasental“, 1. vereinfachte Änderung -Gebiet an der PfarrerNeunzig-Straßehier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg fasst den
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für die
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42a/Bedburg an der Pfarrer-NeunzigStraße.
Wesentliches Planungsziel ist die teilweise Verschiebung der überbaubaren
Grundstücksflächen zur optimierten Ausrichtung der Grundstücke betreffend der
Südausrichtung der künftigen Gebäudekörper.
Die Kosten für das Verfahren sind durch den Antragsteller zu übernehmen. Vor Einleitung
des
förmlichen
Verfahrens
ist
das
Einvernehmen
der
benachbarten
Grundstückseigentümer einzuholen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg ist rechtskräftig. Die Erschließung des Baugebiets ist
durch die Grundstückseigentümer bis hin zum Straßengrundausbau erfolgt. Die Abnahme
dieser Arbeiten hat am 28.09.2007 stattgefunden.
Im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke hat der Eigentümer zwischenzeitlich
beantragt, die überbaubaren Grundstücksflächen im Plangebiet teilweise zu
verschieben, um die Lage der Grundstücke betreffend der Südausrichtung der
künftigen Gebäudekörper zu optimieren.
Seitens der Verwaltung bestehen gegen diese beantragte Bebauungsplanänderung
grundsätzlich keine Bedenken. Die Planänderung könnte ferner im vereinfachten
Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches abgewickelt werden.
Da jedoch Bedenken seitens der benachbarten Grundstückseigentümer zu erwarten
sind (durch die Verschiebung der Baufenster rückt die geplante Bebauung an die
vorhandene Bebauung heran), sollte vor Einleitung des Verfahrens das Einvernehmen
der benachbarten Grundstückseigentümer eingeholt werden, um bereits im Vorfeld
Probleme bei der Abwicklung des Verfahrens auszuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 09.10.2007
----------------------------------Schmitz/Klütsch
----------------------------------Leveringhaus
----------------------------------Koerdt
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister