Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-954/2007 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
14.08.2007
Original
Rat der Stadt Bedburg
28.08.2007
1. Ergänzung
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 33. Änderung
- Teilbereich zwischen Erkelenzer Straße und Zufahrtsohr A 61 in Bedburg-Millendorf –
hier:
a) Beratung und Beschließung über die bei der öffentlichen Auslegung bereits
eingegangenen Stellungnahmen
b) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
c) Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Beschlussvorschlag:
zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über die während der öffentlichen Auslegung (vom 02.09.
bzw. 25.08.2003) zum Verfahren der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg
eingegangenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse zu
fassen.
zu b)
Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg für den Bereich Millendorf, Erkelenzer Str. 157,
Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstück 101 und Teil von Flurstück 12 sowie im süd-westlichen Teil des
Flurstückes 1049 –entlang der Millendorfer Straße- den Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1
und 4 des Baugesetzbuches vom 08. Dezember 1986 (BGBI. I S. 2253), in der Fassung vom 27.
August 1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juli 2001
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
(BGBI. I S. 1950) – alte Fassung - vom 25.09.2001 aufzuheben und erneut gemäß § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI.
I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBI. I S. 3316) zu fassen.
zu c)
Außerdem beschließt der Rat der Stadt Bedburg den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 08. Dezember 1986 (BGBI. I S. 2253), in der Fassung vom 27.
August 1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juli 2001
(BGBI. I S. 1950) – alte Fassung - vom 19.03.2002 aufzuheben und erneut gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI.
I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezembr 2006 (BGBI. I S. 3316) zu fassen und
den Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht auf
die Dauer eines Monats öffentliche auszulegen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens sind durch den Antragsteller zu tragen. Dies ist durch einen
noch abzuschließenden Kostenübernahmevertrag sicher zu stellen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 25.09.2001 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
den Aufstellungsbeschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg
gefasst.
Der Plangeltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung liegt in der Gemarkung Lipp, Flur
3, Flurstück 101 und 12 teilweise sowie im süd-westlichen Teil des Flurstückes 1049 –entlang der
Millendorfer Straße. Der Planbereich ist aus dem abgedruckten Planentwurf ersichtlich.
Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Änderung von bisher „Grünfläche
allgemein“
in
„gemischte
Baufläche
(M)“
und
die
nachrichtliche
Übernahme
Landschaftsschutzgebiet in Anpassung an den Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises zu
streichen. Für den süd- westlichen Teil des Flurstückes 1049 –entlang der Millendorfer Straße ist
die Änderung von „Wohnbaufläche“ in „Grünfläche allgemein“ vorgesehen.
Anlaß der Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung war ein am 17.04.2001 beim Rhein-ErftKreis eingegangener Bauantrag zur Errichtung einer Reithalle mit Stallung und Neugebäude auf
dem Grundstück Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstück 101.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 27.11.2001 bis
11.01.2002 stattgefunden, die Bürger wurden durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises über die Flächennutzungsplanänderung unterrichtet und hatten bis 17.12.2001
die Möglichkeit zur Einsichtnahme. Eine Beratung und Beschließung über die eingegangenen
Stellungnahmen hat in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 19.03.2002 stattgefunden.
Zudem wurde in der gleichen Sitzung der Auslegungsbeschluss durch den Rat der Stadt Bedburg
gefasst. Die Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses wurde im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises am 02.09.2003, mit der Möglichkeit der Einsichtnahme bis 08.10.2003, veröffentlicht. Die
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.08.2003 um Abgabe Ihrer
Stellungnahme bis 08.10.2003 gebeten.
Unmittelbar nach der o.g. Offenlage hat der Antragstellter Abstand von seinem Vorhaben
genommen, daher sah die Verwaltung keine Veranlassung mehr das Verfahren weiter zu führen.
Nunmehr wurde erneut beim Rhein-Erft-Kreis der Bauantrag zur Errichtung einer Reithalle gestellt.
Dieser wurde mit Schreiben vom 18.06.2007 durch den Rhein-Erft-Kreis mit der Begründung, dass
der Ausgang des von der Stadt Bedburg seinerzeit angestrebten Änderungsverfahrens des
Flächenutzungplanes nicht abzuschätzen ist, zurückgewiesen.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Bedingt durch die Novellierung des Baugesetzbuches 2006 (gem. § 244 BauGB,
Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau) mussten die eingeleiteten
Verfahren bis zum 20.07.2006 abgeschlossen werden; ansonsten sollen die nicht
abgeschlossenen Verfahren nach neuem Recht durchgeführt werden.
Um das Verfahren nunmehr zum Abschluss zu bringen, wird es erforderlich, den
Aufstellungsbeschluss aufzuheben und formell eine Umstellung des Verfahrens auf das neue
Baugesetzbuch vorzunehmen. Im Anschluss hieran wird eine erneute Offenlage nebst
erforderlicher Planunterlagen erforderlich. Um dem Rhein-Erft-Kreis jedoch vorab zu signalisieren,
dass das Verfahren nun kurzfristig zum Abschluss geführt werden soll, schlägt die Verwaltung vor
über die bereits eingegangenen Stellungnahmen zu beraten und im einzelnen gem. Anlage zu
beschließen.
Da die Neuauflage des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens mit nicht unerheblichen
zusätzlichen Kosten für die Stadt Bedburg verbunden ist, wird nach Beschluss über die Umstellung
des Verfahrens ein Kostenübernahmevertrag mit dem Antragsteller geschlossen, indem er sich
verpflichtet sämtliche Kosten der städtebaulichen Leistungen zu übernehmen.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat in seiner Sitzung am 14.08.2007
(TOP 9) einstimmig empfohlen wie im Beschlussvorschlag a) bis c) aufgeführt zu entscheiden.
Anlagen:
Anlage zu a)
Planentwurf
Erläuterungsbericht
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 20.08.2007
---------------------------------Jung
----------------------------------Leveringhaus
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister