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Beschlussvorlage (Satzung (Entwurf))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,4 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Satzung (Entwurf))

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Inhalt der Datei

WP7-983/2007 Satzung (Entwurf) Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bedburg Satzung der Stadt Bedburg über die Verlängerung der Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg, im Bereich beidseits der Friedrich-WilhelmStraße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise vom 02.07.2007. Aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetz vom 03.05.2005 (GV NW S. 498), hat der Kämmerer und Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters der Stadt Bedburg mit einem Ratsmitglied im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen am 02.07.2007 folgende Satzung beschlossen: §1 Die vom Rat der Stadt Bedburg am 13.12.2005 als Satzung beschlossene und nach ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreis am 21.12.2005 in Kraft getretene Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg, im Bereich beidseits der Friedrich-WilhelmStraße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise tritt nach bisheriger Satzungsregelung der Veränderungssperre (§ 4) am 05.07.2007 außer Kraft. Die Geltungsdauer der vorgenannten Veränderungssperre wird gemäß § 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches um ein Jahr bis zum 04.07.2008 verlängert. Hiervon unberührt bleibt, dass die Veränderungssperre in jedem Falle außer Kraft tritt, sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg, für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre rechtsverbindlich wird. Dieser bzw. der Geltungsbereich dieser Verlängerungssatzung erstreckt sich auf das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg, im Bereich beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise und ist im beiliegenden Übersichtplan, der Bestandteil dieser Satzung ist, gekennzeichnet. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.