Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,4 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-983/2007
Satzung (Entwurf)
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bedburg
Satzung
der Stadt Bedburg
über die Verlängerung der Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg, im Bereich beidseits der Friedrich-WilhelmStraße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise vom 02.07.2007.
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der
Städte vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316) und des § 7 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils
des Gesetz vom 03.05.2005 (GV NW S. 498), hat der Kämmerer und Allgemeine
Vertreter des Bürgermeisters der Stadt Bedburg mit einem Ratsmitglied im Wege der
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen am 02.07.2007 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die vom Rat der Stadt Bedburg am 13.12.2005 als Satzung beschlossene und nach
ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreis am
21.12.2005 in Kraft getretene Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg, im Bereich beidseits der Friedrich-WilhelmStraße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise tritt nach bisheriger
Satzungsregelung der Veränderungssperre (§ 4) am 05.07.2007 außer Kraft.
Die Geltungsdauer der vorgenannten Veränderungssperre wird gemäß § 17 Abs. 1
des Baugesetzbuches um ein Jahr bis zum 04.07.2008 verlängert.
Hiervon unberührt bleibt, dass die Veränderungssperre in jedem Falle außer Kraft
tritt, sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg, für den räumlichen
Geltungsbereich der Veränderungssperre rechtsverbindlich wird.
Dieser bzw. der Geltungsbereich dieser Verlängerungssatzung erstreckt sich auf das
zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg, im Bereich beidseits
der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise
und ist im beiliegenden Übersichtplan, der Bestandteil dieser Satzung ist,
gekennzeichnet.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.