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Beschlussvorlage (Begründung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,6 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Begründung) Beschlussvorlage (Begründung)

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Inhalt der Datei

WP7-983/2007 Stadt Bedburg Der Bürgermeister 60/2 Begründung Vorlage zur Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW Betreff: Satzung der Stadt Bedburg über die Verlängerung der Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/ Bedburg - Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise hier: Satzungsbeschluss Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 6.12.2005 zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung - hier insbesondere durch eine nicht erwünschte Anhäufung von Spielhallen - die Satzung über eine Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg, für den Bereich beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise, beschlossen, die nach ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung am 21.12.2005 in Kraft getreten ist. Durch diese Veränderungssperre soll die Planung des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg - nur ausnahmsweise Zulassung von Spielhallen u.ä. Unternehmungen im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung im Kerngebiet - bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes gesichert werden. Unter Berücksichtigung des gemäß § 17 Abs. 1 BauGB auf die regelmäßige Geltungsdauer einer Veränderungssperre von 2 Jahren anzurechnenden Zeitraumes seit der zur Sicherung der Planung ersten Zurückstellung eines Baugesuches tritt die v. g. Veränderungssperre abweichend hiervon am 05.07.2007 außer Kraft. Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde die Geltungsdauer einer Veränderungssperre um ein Jahr verlängern. Da das v. g. Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre aus städtebaulicher Sicht nach wie vor gegeben sind, wird es zur weiteren Sicherung der eingeleiteten Bauleitplanung erforderlich, die Veränderungssperre entsprechend zu verlängern. Diese Verlängerung muss - wie seinerzeit die Veränderungssperre - als Satzung beschlossen und ortsüblich öffentlich bekannt gemacht werden. WP7-983/2007 Begründung Da diese Verlängerung bis zum Ablauf der Veränderungssperre am 05.07.2007 beschlossen und in Kraft gesetzt sein muss, die nächste Ratssitzung jedoch erst am 28.08.2007 stattfindet, wird vorgeschlagen, den beigefügten Entwurf einer Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a / Bedburg im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NW zu beschließen. Im Auftrag gez. Klütsch Stellv. Fachbereichsleiter Dringlichkeitsentscheidung Gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetz vom 03.05.2005 (GV NW S. 498), wird die in der Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/ Bedburg, im Bereich beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise beschlossen. Bedburg, den 02.07.2007 gez. Baum gez. Dr. Kippels Kämmerer und Allg. Vertreter des Bürgermeisters Stadtverordneter