Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-966/2007 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
14.08.2007
Original
Rat der Stadt Bedburg
28.08.2007
1. Ergänzung
Betreff:
Bahnübergang Erkelenzer Straße
hier: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Struktur und
Stadtentwicklung dem Abschluss der vorgelegten Verwaltungsvereinbarung mit dem
Landesbetrieb zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Bedingt durch den Umbau des Bahnüberganges Erkelenzer Straße werden auch Baumaßnahmen
auf der L 213 erforderlich. So soll, wie bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Struktur und
Stadtentwicklung beraten, ein Kreisel im Kreuzungsbereich Wiesenstraße / Neusser Straße
errichtet werden.
Da die Stadt Bedburg nicht Straßenbaulastträger ist, ist der Abschluss einer
Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau erforderlich.
Die Finanzierung, die sich nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz richtet sieht vor, dass von den
ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 1.112.875,00 € ein Drittel = 371.000,00 € von der Stadt
Bedburg zu tragen sind.
Über diesen Betrag wurde ein Förderantrag nach GVFG gestellt. Mit Schreiben vom 29.06.2007
hat die Bezirksregierung eine Einplanungsmitteilung übersandt. Hiernach ist eine
Gesamtförderung in Höhe von 278.000,00 € vorgesehen.
Die beiden anderen Drittel der Kosten werden von der Deutschen Bahn AG und dem Land NRW
getragen.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat einstimmig die Empfehlung zum Abschluss
der Verwaltungsvereinbarung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 14.08.2007
----------------------------------Naujock
----------------------------------Leveringhaus
----------------------------------Koerdt
Leiter der Bauverwaltung
Fachbereichsleiter
Bürgermeister