Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-1044/2007
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
28.11.2007
Betreff:
Einführung
und
Verpflichtung
der
dem
Rat
nicht
angehörenden
Ausschussmitglieder
- Frau Mathilde Ehlen, Rektorin der Gemeinschaftshauptschule Bedburg Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales führt gemäß
§ 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO) in Verbindung mit § 85 Abs. 2 und 3
Schulgesetz NRW (SchulG) Frau Mathilde Ehlen, Rektorin der Gemeinschaftshauptschule
Bedburg, als Mitglied mit beratender Stimme in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher
Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Frau Rektorin Ehlen bekundet durch Erheben von ihrem Platz ihr Einverständnis mit der
Verpflichtungserklärung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.11.2004 die Besetzung des
Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales einstimmig beschlossen. Die Liste
der personellen Besetzung ist als Anlage 1 beigefügt.
In der Nachfolge von Herrn Murmann ist zwischenzeitlich Frau Ehlen seitens der
Bezirksregierung Köln zur Rektorin der Gemeinschaftshauptschule Bedburg ernannt
worden; sie ist daher - als nicht dem Rat angehörendes Mitglied des Ausschusses gemäß §§ 58 Abs. 3 und 67 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 85 Abs. 2 und 3 SchulG vom
Ausschussvorsitzenden einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise
vollzogen werden, dass die zu Verpflichtende durch Erheben von ihrem Platz ihr
Einverständnis mit folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen
und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des
Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der
Gemeinde erfüllen werde.“
Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift angefertigt; ein Muster ist dieser
Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein 7
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 15.11.2007
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-1044/2007
Seite 2