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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder - Frau Mathilde Ehlen, Rektorin der Gemeinschaftshauptschule Bedburg - )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat  nicht angehörenden Ausschussmitglieder 
- Frau Mathilde Ehlen, Rektorin der Gemeinschaftshauptschule Bedburg - ) Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat  nicht angehörenden Ausschussmitglieder 
- Frau Mathilde Ehlen, Rektorin der Gemeinschaftshauptschule Bedburg - )

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-1044/2007 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 28.11.2007 Betreff: Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder - Frau Mathilde Ehlen, Rektorin der Gemeinschaftshauptschule Bedburg Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales führt gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO) in Verbindung mit § 85 Abs. 2 und 3 Schulgesetz NRW (SchulG) Frau Mathilde Ehlen, Rektorin der Gemeinschaftshauptschule Bedburg, als Mitglied mit beratender Stimme in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Frau Rektorin Ehlen bekundet durch Erheben von ihrem Platz ihr Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.11.2004 die Besetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales einstimmig beschlossen. Die Liste der personellen Besetzung ist als Anlage 1 beigefügt. In der Nachfolge von Herrn Murmann ist zwischenzeitlich Frau Ehlen seitens der Bezirksregierung Köln zur Rektorin der Gemeinschaftshauptschule Bedburg ernannt worden; sie ist daher - als nicht dem Rat angehörendes Mitglied des Ausschusses gemäß §§ 58 Abs. 3 und 67 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 85 Abs. 2 und 3 SchulG vom Ausschussvorsitzenden einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass die zu Verpflichtende durch Erheben von ihrem Platz ihr Einverständnis mit folgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift angefertigt; ein Muster ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein 7 Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.11.2007 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-1044/2007 Seite 2