Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Restausbau der Straße "Alte Gasse" im Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zur Durchführung der Baumaßnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
85 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
24.10.13, 13:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Restausbau der Straße "Alte Gasse" im Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Baumaßnahme) Allgemeine Vorlage (Restausbau der Straße "Alte Gasse" im Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Baumaßnahme)

öffnen download melden Dateigröße: 85 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Linden BE: Herr Linden/Herr Schmühl Kreuzau, 23.10.2013 Vorlagen-Nr.: 64/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 12.11.2013 26.11.2013 11.12.2013 Restausbau der Straße "Alte Gasse" im Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zur Durchführung der Baumaßnahme I. Sach- und Rechtslage: Der Straßenzug „Alte Gasse“ wurde zu sehr verschiedenen Zeiten und in Teilstücken unterschiedlich ausgestattet ausgebaut. Das Teilstück von der Hauptstraße bis zum Abzweig „Stegbenden“ wurde ausweislich der Unterlagen bereits in den sechziger Jahren als Fahrbahn mit beidseitiger Rinn- und Bordsteinanlage - jedoch ohne Nebenanlagen - ausgebaut und diente als Zubringer zur Firma Kappa Rheinwelle, heute „Smurfit Kappa“. Ab diesem Teilstück bis an den Waldrand wurde die Fahrbahn in den siebziger Jahren als Zubringerstraße zur ehemaligen Sandgrube Pütz vom damaligen Betreiber in ca. 5,50 m Breite mit entsprechendem Lkw-gerechten Unterbau jedoch ohne Rinn- und Bordsteinanlage und Nebenanlagen hergestellt. In dem Teilstück ab „Stegbenden“ bis zur heutigen Einmündung der Straße „Kleierde“ wurden in den achtziger Jahren zu Lasten des damaligen Erschließungsträgers im Zusammenhang mit der Errichtung der Wohnhäuser „Alte Gasse 9 bis 21“ Nebenanlagen errichtet (siehe Lageplan, Teilstück 1). In dem Teilstück zwischen der Einmündung „Kleierde“ und der Einmündung Johannes-Engels-Straße ist im Jahre 1991/92 entlang der Wohnhäuser Haus Nr. 23 bis 45 ein Ausbau erfolgt, und zwar durch das Versetzen einer Rinn- und Bordsteinanlage, eines Grünstreifens und eines kombinierten Rad-/Gehweges. Ab der Straße „Stegbenden“ bis zum bebauten Ausbauende in Höhe der Einmündung JohannesEngels-Straße ist bis heute keine Rinn- und Bordsteinanlage und auch kein befestigter Gehweg vorhanden. Hierauf wurde bei der seinerzeitigen Ausbaumaßnahme verzichtet, da zum damaligen Zeitpunkt ab der heutigen Hausnummer 12 noch gar keine Wohnhäuser vorhanden waren und dies planungsrechtlich damals auch noch nicht möglich war. Damit seinerzeit jedoch Beiträge erhoben werden konnten, wurden mit den Anliegern der Hausnummer 23 bis 45 Ablöseverträge abgeschlossen unter Einbeziehung fiktiv ermittelter Kosten für einen späteren Ausbau der gegenüberliegenden Straßenseite mit Rinn- und Bordsteinanlage und Nebenanlagen. In den Verteilungsmaßstab wurden die damals nicht bebaubaren Grundstücke mit einbezogen. Gegenüber den damaligen Beitragszahlern besteht eigentlich schon seit Jahren eine Verpflichtung zum endgültigen Ausbau auch der gegenüberliegenden Straßenseite. Unabhängig davon halte ich es aufgrund der örtlichen Situation auch für unbedingt angezeigt, diesen Ausbau nunmehr zu vollziehen. In dem im beigefügten Lageplan mit Nr. 3 gekennzeichneten Teilstück kann dauerhaft auf eine Rinn- und Bordsteinanlage und auf den Ausbau eines Gehweges verzichtet werden, da die hier angrenzenden Grundstücke tiefer liegen und über die Stichstraße „Vor dem Bruch“ erschlossen sind. Aufgrund des Dachprofils kann das Wasser im unbefestigten Bankett versickern. Schäden am Fahrbahnrand sind bis heute nicht erkennbar. Völlig anders zu beurteilen ist das im Lageplan mit Nr. 2 gekennzeichnete Teilstück. Hier ergeben sich immer wieder erhebliche Probleme mit der Wasserführung. Auch sind am Fahrbahnrand erste Schäden zu erkennen. Ein Ausbau mittels Rinn- und Bordsteinanlage sowie eine Befestigung der Nebenanlagen sind nunmehr vorgesehen. In dem Teilstück 1 sind die Schäden am Fahrbahnrand am gravierendsten. Darüber hinaus kann auch hier das Straßenoberflächenwasser nicht versickern. In diesem Teilstück sollte nunmehr zumindest eine Rinn- und Bordsteinanlage errichtet werden. Die Nebenanlagen sollten nur in Splitt hergestellt werden, zumal eine beitragsmäßige Abrechnung dieses Teilstückes äußerst problematisch wird. Der inzwischen vorliegende Ausbauplan wird in der Sitzung erläutert. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Nach einer vorliegenden Kostenermittlung belaufen sich die Kosten auf voraussichtlich 100.000,00 €. Dieser Betrag wird meinerseits in den Haushaltsentwurf 2014 bei der Produktgruppe 54101, Sachkonto 785.200, als investive Ausgabe eingestellt. An Beitragseinnahmen sind allerdings nur noch maximal 40.000,00 € zu erwarten. Dieser Betrag wird bei der bereits genannten Produktgruppe beim Sachkonto 688100 ebenfalls im Haushalt 2014 veranschlagt. Für die nicht gedeckten Investitionskosten in Höhe von voraussichtlich 60.000,00 € wird die Investitionspauschale in Anspruch genommen. Eine Darlehensaufnahme ist nicht erforderlich. III. Beschlussvorschlag: Dem vorgesehenen Restausbau der Straße „Alte Gasse“ wird entsprechend dem vorliegenden Straßenausbauplan grundsätzlich zugestimmt. Die Ausschreibung der Maßnahme darf jedoch erst nach Verabschiedung des Haushaltes 2014 durchgeführt werden. Der Bürgermeister i.V. - SchmühlAnlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-