Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
85 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
24.10.13, 13:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Linden
BE: Herr Linden/Herr Schmühl
Kreuzau, 23.10.2013
Vorlagen-Nr.: 64/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.11.2013
26.11.2013
11.12.2013
Restausbau der Straße "Alte Gasse" im Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Baumaßnahme
I. Sach- und Rechtslage:
Der Straßenzug „Alte Gasse“ wurde zu sehr verschiedenen Zeiten und in Teilstücken
unterschiedlich ausgestattet ausgebaut.
Das Teilstück von der Hauptstraße bis zum Abzweig „Stegbenden“ wurde ausweislich der
Unterlagen bereits in den sechziger Jahren als Fahrbahn mit beidseitiger Rinn- und
Bordsteinanlage - jedoch ohne Nebenanlagen - ausgebaut und diente als Zubringer zur Firma
Kappa Rheinwelle, heute „Smurfit Kappa“. Ab diesem Teilstück bis an den Waldrand wurde die
Fahrbahn in den siebziger Jahren als Zubringerstraße zur ehemaligen Sandgrube Pütz vom
damaligen Betreiber in ca. 5,50 m Breite mit entsprechendem Lkw-gerechten Unterbau jedoch
ohne Rinn- und Bordsteinanlage und Nebenanlagen hergestellt.
In dem Teilstück ab „Stegbenden“ bis zur heutigen Einmündung der Straße „Kleierde“ wurden in
den achtziger Jahren zu Lasten des damaligen Erschließungsträgers im Zusammenhang mit der
Errichtung der Wohnhäuser „Alte Gasse 9 bis 21“ Nebenanlagen errichtet (siehe Lageplan,
Teilstück 1). In dem Teilstück zwischen der Einmündung „Kleierde“ und der Einmündung
Johannes-Engels-Straße ist im Jahre 1991/92 entlang der Wohnhäuser Haus Nr. 23 bis 45 ein
Ausbau erfolgt, und zwar durch das Versetzen einer Rinn- und Bordsteinanlage, eines
Grünstreifens und eines kombinierten Rad-/Gehweges.
Ab der Straße „Stegbenden“ bis zum bebauten Ausbauende in Höhe der Einmündung JohannesEngels-Straße ist bis heute keine Rinn- und Bordsteinanlage und auch kein befestigter Gehweg
vorhanden. Hierauf wurde bei der seinerzeitigen Ausbaumaßnahme verzichtet, da zum damaligen
Zeitpunkt ab der heutigen Hausnummer 12 noch gar keine Wohnhäuser vorhanden waren und
dies planungsrechtlich damals auch noch nicht möglich war.
Damit seinerzeit jedoch Beiträge erhoben werden konnten, wurden mit den Anliegern der
Hausnummer 23 bis 45 Ablöseverträge abgeschlossen unter Einbeziehung fiktiv ermittelter Kosten
für einen späteren Ausbau der gegenüberliegenden Straßenseite mit Rinn- und Bordsteinanlage
und Nebenanlagen. In den Verteilungsmaßstab wurden die damals nicht bebaubaren Grundstücke
mit einbezogen. Gegenüber den damaligen Beitragszahlern besteht eigentlich schon seit Jahren
eine Verpflichtung zum endgültigen Ausbau auch der gegenüberliegenden Straßenseite.
Unabhängig davon halte ich es aufgrund der örtlichen Situation auch für unbedingt angezeigt,
diesen Ausbau nunmehr zu vollziehen.
In dem im beigefügten Lageplan mit Nr. 3 gekennzeichneten Teilstück kann dauerhaft auf eine
Rinn- und Bordsteinanlage und auf den Ausbau eines Gehweges verzichtet werden, da die hier
angrenzenden Grundstücke tiefer liegen und über die Stichstraße „Vor dem Bruch“ erschlossen
sind. Aufgrund des Dachprofils kann das Wasser im unbefestigten Bankett versickern. Schäden
am Fahrbahnrand sind bis heute nicht erkennbar. Völlig anders zu beurteilen ist das im Lageplan
mit Nr. 2 gekennzeichnete Teilstück. Hier ergeben sich immer wieder erhebliche Probleme mit der
Wasserführung. Auch sind am Fahrbahnrand erste Schäden zu erkennen.
Ein Ausbau mittels Rinn- und Bordsteinanlage sowie eine Befestigung der Nebenanlagen sind
nunmehr vorgesehen.
In dem Teilstück 1 sind die Schäden am Fahrbahnrand am gravierendsten. Darüber hinaus kann
auch hier das Straßenoberflächenwasser nicht versickern. In diesem Teilstück sollte nunmehr
zumindest eine Rinn- und Bordsteinanlage errichtet werden. Die Nebenanlagen sollten nur in Splitt
hergestellt werden, zumal eine beitragsmäßige Abrechnung dieses Teilstückes äußerst
problematisch wird.
Der inzwischen vorliegende Ausbauplan wird in der Sitzung erläutert.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Nach einer vorliegenden Kostenermittlung belaufen sich die Kosten auf voraussichtlich 100.000,00
€. Dieser Betrag wird meinerseits in den Haushaltsentwurf 2014 bei der Produktgruppe 54101,
Sachkonto 785.200, als investive Ausgabe eingestellt. An Beitragseinnahmen sind allerdings nur
noch maximal 40.000,00 € zu erwarten. Dieser Betrag wird bei der bereits genannten
Produktgruppe beim Sachkonto 688100 ebenfalls im Haushalt 2014 veranschlagt.
Für die nicht gedeckten Investitionskosten in Höhe von voraussichtlich 60.000,00 € wird die
Investitionspauschale in Anspruch genommen. Eine Darlehensaufnahme ist nicht erforderlich.
III. Beschlussvorschlag:
Dem vorgesehenen Restausbau der Straße „Alte Gasse“ wird entsprechend dem vorliegenden
Straßenausbauplan grundsätzlich zugestimmt.
Die Ausschreibung der Maßnahme darf jedoch erst nach Verabschiedung des Haushaltes 2014
durchgeführt werden.
Der Bürgermeister
i.V.
- SchmühlAnlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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