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Beschlussvorlage (Anlage 1 RD 492-X)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
03.03.16, 13:16
Aktualisiert
03.03.16, 13:16
Beschlussvorlage (Anlage 1 RD 492-X)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 RD 492-X 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 25.03.2015 Präambel Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 16. November 2006 (GV.NRW.S.516) geändert durch Gesetz vom 30.04.2013 (GV.NRW.S.208) sowie §§ 27 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1; 31 des Gesetzes über den Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV.NW. S. 528) in der aktuellen Fassung wird gemäß Beschluss des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom folgende Änderung der Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 25.03.2016 erlassen: §1 § 1 Abs. 1 Ziffer 1. der Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 25.03.2015 erhält folgende Fassung: 1. im Ortsteil Bad Münstereifel-Kernstadt und den unmittelbar angrenzenden Ortsteilen Rodert, Eicherscheid und Iversheim am Sonntag nach dem 1. Mai (Maifest) §2 (1) Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Bad Münstereifel in Kraft. H:\32\TEXTE\Änderung Verordnung Sonntagsöffnung 2016.doc