Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
03.03.16, 13:16
Aktualisiert
03.03.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 RD 492-X
1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel
vom 25.03.2015
Präambel
Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom
16. November 2006 (GV.NRW.S.516) geändert durch Gesetz vom 30.04.2013
(GV.NRW.S.208) sowie §§ 27 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1; 31 des Gesetzes über den Aufbau und
Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV.NW. S. 528) in der aktuellen Fassung wird gemäß
Beschluss des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom
folgende Änderung der Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 25.03.2016 erlassen:
§1
§ 1 Abs. 1 Ziffer 1. der Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 25.03.2015
erhält folgende Fassung:
1. im Ortsteil Bad Münstereifel-Kernstadt und den unmittelbar angrenzenden Ortsteilen Rodert, Eicherscheid und Iversheim am Sonntag nach dem 1. Mai (Maifest)
§2
(1) Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Bad
Münstereifel in Kraft.
H:\32\TEXTE\Änderung Verordnung Sonntagsöffnung 2016.doc