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Beschlussvorlage (Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 11.01.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
121 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
25.02.16, 15:46
Aktualisiert
25.02.16, 15:46
Beschlussvorlage (Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 11.01.2016) Beschlussvorlage (Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 11.01.2016) Beschlussvorlage (Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.01.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-51-50 Nr. der Ratsdrucksache: 463-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 03.03.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 11.01.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Dederichs, Herr Schäfer, Frau Schulz, Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 463-X 1. Sachverhalt: Der SPD-Antrag vom 11.01.2016 ist dieser RD als Anlage 1 beigefügt. Zur Vorgeschichte: Am 14.01.2015 ist Frau Naefe vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS) an die Stadt Bad Münstereifel herangetreten, um das Projekt „SmartMove“ vorzustellen. Das Projekt „SmartMove“ hatte das Ziel, die Bekanntheit des ÖPNV und dessen Zubringersysteme in ländlichen Räumen durch Kommunikationsmaßnahmen zu verbessern. Wesentliche Maßnahme war hierbei das Dialogmarketing, indem die Nutzerinnen und Nutzer zum bestehenden Angebot beraten und informiert wurden. Ergänzend wurden Seniorenschulungen sowie Bustrainings angeboten. Die Stadt sollte als Vermittler und Ansprechpartner fungieren sowie Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes (u.a. den Kräutertag im Mai 2015) benennen, die sich für einen solchen Dialog besonders eignen. Des Weiteren wurde die Unterstützung bei der Bekanntmachung des Projektes erbeten, um einer eventuell bei den Bürgerinnen und Bürgern bestehenden Skepsis vorzubeugen. Als weiterer Baustein des Projektes waren Mobilitätschecks mit der Zielgruppe Seniorinnen und Senioren durchzuführen. Dazu fanden zwei gemeinsame Begehungen statt; in Houverath fand dieser Check am 09.09.2015 statt. Ein entsprechendes Protokoll wurde durch das beteiligte Verkehrsplanungsbüro VIA am 08.10.2015 gefertigt und ist dieser RD beigefügt (Anlage 2). Es bildet die Grundlage für den als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 11.01.2016. Zu den einzelnen Punkten im Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: a) Einrichtung von Verkehrsverschwenkungen an den Ortseingängen auf der L 497: Für den Ortseingangsbereich aus Richtung L 113 kommend wurde dies bereits im Rahmen einer Verkehrsschau im November 2011 beraten. Hierzu wurde folgendes protokolliert: Die Landesstraße durchquert den Ort Houverath. Es wurde beantragt, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Fußgänger zu ergreifen. In einigen Bereichen ist die Nutzung der Strecke für Fußgänger unbefriedigend. Die Straße zwischen dem Ortseingang aus Richtung L 113 bis zur Kreuzung Limbacher Straße/Eichener Straße verfügt teilweise über keinen Gehweg, über einen nur einseitigen Gehweg, über wechselnde Gehwegseiten oder sehr geringe Breiten. Nach ausgiebiger Erörterung der Situation kann aus Sicht der Verkehrskommission nur geraten werden, die Verhältnisse zugunsten der Fußgänger zu ändern. Es bietet sich an, wenigstens einseitig einen ausreichend breiten Gehweg durchgängig herzustellen. Dies bedeutet zwar Kosten für die Anlieger, eine andere tatsächliche Verbesserung ist jedoch nicht erkennbar. Alle Möglichkeiten sind zu prüfen: Es ist ein Flutgraben vorhanden, der verrohrt, abgedeckt und aufgefüllt werden könnte. Es kann auch gegenüber komplett ein Gehweg hergerichtet werden unter Hinnahme einzelner erforderlicher Fahrbahneinengungen. Dadurch würde auch eine gesicherte Aufstellfläche auf Höhe der Bushaltestelle geschaffen. Die L 497 weist eine Belastung von ca. 940 Fahrzeugen täglich auf. Dieses Verkehrsaufkommen macht die Einrichtung von Fahrbahneinengungen unwirksam, da regelmäßig der Gegenverkehr fehlt und somit auf Höhe der Fahrbahneinengungen keine Rücksichtnahme erforderlich wäre und keine Geschwindigkeitsreduzierungen zu erwarten wären. Auch das Abmarkieren eines Fußgängerbereiches dient ebenfalls nicht der Sicherheit der Fußgänger. Es würde eine trügerische Sicherheit vorgetäuscht, die in Wirklichkeit nicht vorhanden wäre, da immer damit gerechnet werden muss, dass Fahrzeuge die Markierung überfahren und sich damit den Fußgängern gefährlich nähern. Die Verkehrskommission bittet die zuständige Stadt Bad Münstereifel um Prüfung aller Aspekte, Möglichkeiten und Planungen und hält eine Änderung im Hinblick auf die Sicherheit der Fußgänger und radfahrender Kinder für angebracht. Seite 3 von Ratsdrucksache 463-X Die Verrohrung des betreffenden Flutgrabens ist inzwischen erfolgt, so dass Fußgänger auf einer geschotterten Fläche neben der Fahrbahn in Richtung Ortsmitte gehen können. Im Februar wurden an den in Frage kommenden Bereichen erneut Verkehrsmessungen begonnen, die noch nicht abgeschlossen und ausgewertet wurden. Falls der Ausschuss diesen Punkt des Antrages beschließt, werden die Verkehrsmessungen ausgewertet und über die Ergebnisse im Rahmen einer Verkehrsschau vor Ort mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und den zuständigen Fachbehörden beraten werden. Die Kosten möglicher Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, vergleichbar wie in Scheuren oder Esch, wären vom Landesbetrieb als Straßenbaulastträger zu übernehmen. Aus Richtung Limbach kommend befindet sich unmittelbar am Ortseingang die Einmündung des Reuterweges. Dort müssen die ankommenden Fahrzeuge dem Verkehr aus dem Reuterweg im Rahmen der Vorfahrtsregelung Rechts vor Links Vorfahrt gewähren. Daher ist es dort wegen der Einmündung schwierig, eine Fahrbahnverschwenkung zu installieren. Da die Stadt Straßenbaulastträgerin dieser Straße ist, wären die Kosten von der Stadt zu tragen und müssten im Haushalt veranschlagt werden. b) Querung/Fahrbahnverengung im Bereich der Kirche: Dort sind wegen der neuen ÖPNV-Bushaltestellen und der Schulbushaltestelle Verschwenkungen nur schwer realisierbar. Hierüber könnte im Falle eines Beschlusses ebenfalls vor Ort im Rahmen einer Verkehrsschau beraten werden. Grundsätzlich werden Querungshilfen jedoch nur dort angeordnet, wo auf beiden Straßenseiten ein befestigter Gehweg weiterführt. Kostenträger wäre wieder der Landesbetrieb als Straßenbaulastträger für die Maßnahme zuständig. c) Sicherung des Gehweges gegen parkende Fahrzeuge durch Pfosten: Für eine Sicherung durch Pfosten sind bestimmte Abstände zu beachten: Seitenabstand zur Fahrbahn innerorts (Außenkante Schild): 0,50 m verbleibende Mindestbreite Gehweg: 1,00 m Vorhandene Gehwegbreite: 1,635 m Im Falle eines Beschlusses könnte bei entsprechender Finanzierung eine Umsetzung der Maßnahme erfolgen. d) Errichtung der fehlenden Bushaltestelle „Hochthürmer Blick“ an der Eifeldomstraße: Zur Verbesserung der Haltestellensituation in Houverath wurden seitens der Verwaltung in den vergangenen zwei Jahren zusammen mit den örtlichen Stadtverordneten Herrn Dibowski und Herrn Dr. Schmidt sowie mit Frau Corzelius und Herrn Michalowski Gespräche geführt und ein Konzept zur Optimierung in drei Schritten ausgearbeitet. Im ersten Schritt sollte die Haltestelle „Ochsenbendchen“ in Richtung Eifeldomstraße wegfallen. Dafür sollte eine Haltestelle auf der Eifeldomstraße in Richtung Lanzerath vor dem Pfarrhaus mit der Bezeichnung „Hochthürmer Blick“ errichtet werden. Die beiden Maßnahmen wurden zum Fahrplanwechsel Dezember 2014 umgesetzt. Im zweiten Schritt sollte die Haltestelle „Eifeldomstraße“ auf Höhe der Einmündung in den Hüllenweg (Einrichtungsverkehr nach Scheuren) weiter nach Norden verlegt werden, und zwar hinter den Abzweig Maulbacher Weg. In diesem Zuge sollte auch eine Umbenennung der Haltestelle Seite 4 von Ratsdrucksache 463-X „Eifeldomstraße“ in „Maulbacher Weg“ erfolgen. Des Weiteren sollte die Haltestelle „Eifeldomstraße“ (neu „Maulbacher Weg“), an der die Fahrstrecke der Linie 828 bei der Fahrt 21 vorbeiführt, künftig auch angefahren werden. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgte zum 13.04.2015. Im letzten Schritt blieb im Rahmen einer Bedarfsabfrage durch die Houverather zu klären, inwieweit es Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Mühlenberg gibt, die eine Haltestelle auf der Eifeldomstraße zwischen Abzweig Reuterweg und der Kirche nutzen würden. Die Abfrage hat ergeben, dass ein Bedarf derzeit nicht gegeben ist. Es wurde sich mit allen genannten Gesprächspartnern daraufhin verständigt, die Entwicklung des Neubaugebietes Mühlenberg abzuwarten und im April 2017 erneut den Bedarf abzufragen. Die Verwaltung wird den Termin nachhalten. Sollte sich dann eine entsprechende Nachfrage ergeben, wäre in einem gemeinsamen Gespräch nach einer Möglichkeit für die Errichtung einer Haltestelle in diesem Bereich zu suchen. Hier käme evtl. der Bereich neben der Einfahrt zum Hotel zum Hochthürmer Blick in Frage. Im Falle einer tatsächlichen Errichtung der Haltestelle „Hochthürmer Blick“ in Gegenrichtung, da waren sich alle Beteiligten einig, würde die Haltestelle „Limbacher Straße“ in Richtung Bad Münstereifel wegfallen und konsequenterweise eine Haltestelle „Maulbacher Weg“ in Gegenrichtung errichtet werden. e) Shared space: Bei der Eifeldomstraße handelt es sich wie o.a. um die Landesstraße 497. Zur beantragten Umwandlung der Kreuzung mit der Limbacher Straße und der Eichener Straße hat der Landesbetrieb erklärt, dass dies für ihn grundsätzlich auf Landesstraßen nicht in Frage kommt und auf die seinerzeitige Stellungnahme zu dieser Absicht für die Kreuzung Trierer Straße/Große Bleiche/Orchheimer Straße verwiesen. f) Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h: Grundsätzlich ist auf Landesstraßen innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen. Ausnahmen sind nur in Zusammenhang mit besonderen Gefahrenstellen zulässig. Daher ist dort bereits in einem großen Teilbereich wegen des Schulweges, eine Reduzierung auf 30 km/h vorgenommen worden. Hierüber könnte im Falle eines Beschlusses ebenfalls vor Ort im Rahmen einer Verkehrsschau beraten werden. Wie vorstehend bereits erläutert, ist es seit vielen Jahren ein Anliegen von Rat und Verwaltung, die Verkehrssituation in Bad Münstereifel-Houverath zu verbessern. Mit relativ wenig Aufwand wurden Maßnahmen umgesetzt, die zu punktuellen Verbesserungen führten. Trotz allem gibt es hinsichtlich der Verkehrsführung und der Gestaltung des Verkehrsraums umfangreichen Verbesserungsbedarf und Verbesserungsmöglichkeiten. Die Situation vor Ort wird den heutigen Nutzungsansprüchen an Verkehrsflächen nicht gerecht. Dabei stellen der demografische Wandel, der damit einhergehende Anspruch auf Erhalt der Mobilität, der Wunsch nach mehr Lebensqualität und die begrenzte Flächenverfügbarkeit eine große Herausforderung dar. Um den vielfältigen Ansprüchen gerecht zu werden, wäre es erforderlich, im Rahmen eines Verkehrskonzepts die Gesamtsituation zu überplanen und umsetzbare Lösungen zu erarbeiten. Dies kann als Einzelplanung erfolgen, entsprechende Mittel hierfür müssten im Haushalt veranschlagt werden. Möglichkeiten die bestehenden Belange aufzunehmen, bieten sich darüber hinaus im Rahmen eines Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes. Hierzu stehen weitere Beratungen in den politischen Gremien an. Entsprechende Haushaltsmittel sind für den Haushalt 2016 ff. angemeldet. Seite 5 von Ratsdrucksache 463-X 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Eine Verbesserung der Verkehrsführung und –gestaltung trägt zur Erhaltung der Mobilität sowie zu einem attraktiveren Wohnort bei. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, a) die Verkehrsmessungen auszuwerten sowie eine Verkehrsschau beim Staßenverkehrsamt zu beantragen und durchzuführen, b) die Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath im Rahmen des zu erstellenden integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept zu berücksichtigen.