Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
121 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
25.02.16, 15:46
Aktualisiert
25.02.16, 15:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.01.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 32-51-50
Nr. der Ratsdrucksache: 463-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 11.01.2016
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Berichterstatter: Herr Dederichs, Herr Schäfer, Frau Schulz, Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 463-X
1. Sachverhalt:
Der SPD-Antrag vom 11.01.2016 ist dieser RD als Anlage 1 beigefügt.
Zur Vorgeschichte:
Am 14.01.2015 ist Frau Naefe vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS) an die Stadt Bad
Münstereifel herangetreten, um das Projekt „SmartMove“ vorzustellen.
Das Projekt „SmartMove“ hatte das Ziel, die Bekanntheit des ÖPNV und dessen Zubringersysteme in ländlichen Räumen durch Kommunikationsmaßnahmen zu verbessern. Wesentliche Maßnahme war hierbei das Dialogmarketing, indem die Nutzerinnen und Nutzer zum bestehenden
Angebot beraten und informiert wurden. Ergänzend wurden Seniorenschulungen sowie Bustrainings angeboten.
Die Stadt sollte als Vermittler und Ansprechpartner fungieren sowie Veranstaltungen innerhalb des
Stadtgebietes (u.a. den Kräutertag im Mai 2015) benennen, die sich für einen solchen Dialog besonders eignen. Des Weiteren wurde die Unterstützung bei der Bekanntmachung des Projektes
erbeten, um einer eventuell bei den Bürgerinnen und Bürgern bestehenden Skepsis vorzubeugen.
Als weiterer Baustein des Projektes waren Mobilitätschecks mit der Zielgruppe Seniorinnen und
Senioren durchzuführen. Dazu fanden zwei gemeinsame Begehungen statt; in Houverath fand
dieser Check am 09.09.2015 statt. Ein entsprechendes Protokoll wurde durch das beteiligte Verkehrsplanungsbüro VIA am 08.10.2015 gefertigt und ist dieser RD beigefügt (Anlage 2). Es bildet
die Grundlage für den als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 11.01.2016.
Zu den einzelnen Punkten im Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
a) Einrichtung von Verkehrsverschwenkungen an den Ortseingängen auf der L 497:
Für den Ortseingangsbereich aus Richtung L 113 kommend wurde dies bereits im Rahmen einer
Verkehrsschau im November 2011 beraten. Hierzu wurde folgendes protokolliert:
Die Landesstraße durchquert den Ort Houverath. Es wurde beantragt, geeignete Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicherheit der Fußgänger zu ergreifen.
In einigen Bereichen ist die Nutzung der Strecke für Fußgänger unbefriedigend. Die Straße zwischen dem Ortseingang aus Richtung L 113 bis zur Kreuzung Limbacher Straße/Eichener Straße
verfügt teilweise über keinen Gehweg, über einen nur einseitigen Gehweg, über wechselnde
Gehwegseiten oder sehr geringe Breiten.
Nach ausgiebiger Erörterung der Situation kann aus Sicht der Verkehrskommission nur geraten
werden, die Verhältnisse zugunsten der Fußgänger zu ändern. Es bietet sich an, wenigstens einseitig einen ausreichend breiten Gehweg durchgängig herzustellen. Dies bedeutet zwar Kosten für
die Anlieger, eine andere tatsächliche Verbesserung ist jedoch nicht erkennbar. Alle Möglichkeiten
sind zu prüfen: Es ist ein Flutgraben vorhanden, der verrohrt, abgedeckt und aufgefüllt werden
könnte. Es kann auch gegenüber komplett ein Gehweg hergerichtet werden unter Hinnahme einzelner erforderlicher Fahrbahneinengungen. Dadurch würde auch eine gesicherte Aufstellfläche
auf Höhe der Bushaltestelle geschaffen.
Die L 497 weist eine Belastung von ca. 940 Fahrzeugen täglich auf. Dieses Verkehrsaufkommen
macht die Einrichtung von Fahrbahneinengungen unwirksam, da regelmäßig der Gegenverkehr
fehlt und somit auf Höhe der Fahrbahneinengungen keine Rücksichtnahme erforderlich wäre und
keine Geschwindigkeitsreduzierungen zu erwarten wären.
Auch das Abmarkieren eines Fußgängerbereiches dient ebenfalls nicht der Sicherheit der Fußgänger. Es würde eine trügerische Sicherheit vorgetäuscht, die in Wirklichkeit nicht vorhanden
wäre, da immer damit gerechnet werden muss, dass Fahrzeuge die Markierung überfahren und
sich damit den Fußgängern gefährlich nähern.
Die Verkehrskommission bittet die zuständige Stadt Bad Münstereifel um Prüfung aller Aspekte,
Möglichkeiten und Planungen und hält eine Änderung im Hinblick auf die Sicherheit der Fußgänger und radfahrender Kinder für angebracht.
Seite 3 von Ratsdrucksache 463-X
Die Verrohrung des betreffenden Flutgrabens ist inzwischen erfolgt, so dass Fußgänger auf einer
geschotterten Fläche neben der Fahrbahn in Richtung Ortsmitte gehen können.
Im Februar wurden an den in Frage kommenden Bereichen erneut Verkehrsmessungen begonnen, die noch nicht abgeschlossen und ausgewertet wurden.
Falls der Ausschuss diesen Punkt des Antrages beschließt, werden die Verkehrsmessungen ausgewertet und über die Ergebnisse im Rahmen einer Verkehrsschau vor Ort mit dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW und den zuständigen Fachbehörden beraten werden. Die Kosten möglicher
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, vergleichbar wie in Scheuren oder Esch, wären vom Landesbetrieb als Straßenbaulastträger zu übernehmen.
Aus Richtung Limbach kommend befindet sich unmittelbar am Ortseingang die Einmündung des
Reuterweges. Dort müssen die ankommenden Fahrzeuge dem Verkehr aus dem Reuterweg im
Rahmen der Vorfahrtsregelung Rechts vor Links Vorfahrt gewähren. Daher ist es dort wegen der
Einmündung schwierig, eine Fahrbahnverschwenkung zu installieren. Da die Stadt Straßenbaulastträgerin dieser Straße ist, wären die Kosten von der Stadt zu tragen und müssten im Haushalt
veranschlagt werden.
b) Querung/Fahrbahnverengung im Bereich der Kirche:
Dort sind wegen der neuen ÖPNV-Bushaltestellen und der Schulbushaltestelle Verschwenkungen
nur schwer realisierbar. Hierüber könnte im Falle eines Beschlusses ebenfalls vor Ort im Rahmen
einer Verkehrsschau beraten werden.
Grundsätzlich werden Querungshilfen jedoch nur dort angeordnet, wo auf beiden Straßenseiten
ein befestigter Gehweg weiterführt.
Kostenträger wäre wieder der Landesbetrieb als Straßenbaulastträger für die Maßnahme zuständig.
c) Sicherung des Gehweges gegen parkende Fahrzeuge durch Pfosten:
Für eine Sicherung durch Pfosten sind bestimmte Abstände zu beachten:
Seitenabstand zur Fahrbahn innerorts (Außenkante Schild):
0,50 m
verbleibende Mindestbreite Gehweg:
1,00 m
Vorhandene Gehwegbreite:
1,635 m
Im Falle eines Beschlusses könnte bei entsprechender Finanzierung eine Umsetzung der Maßnahme erfolgen.
d) Errichtung der fehlenden Bushaltestelle „Hochthürmer Blick“ an der Eifeldomstraße:
Zur Verbesserung der Haltestellensituation in Houverath wurden seitens der Verwaltung in den
vergangenen zwei Jahren zusammen mit den örtlichen Stadtverordneten Herrn Dibowski und
Herrn Dr. Schmidt sowie mit Frau Corzelius und Herrn Michalowski Gespräche geführt und ein
Konzept zur Optimierung in drei Schritten ausgearbeitet.
Im ersten Schritt sollte die Haltestelle „Ochsenbendchen“ in Richtung Eifeldomstraße wegfallen.
Dafür sollte eine Haltestelle auf der Eifeldomstraße in Richtung Lanzerath vor dem Pfarrhaus mit
der Bezeichnung „Hochthürmer Blick“ errichtet werden. Die beiden Maßnahmen wurden zum
Fahrplanwechsel Dezember 2014 umgesetzt.
Im zweiten Schritt sollte die Haltestelle „Eifeldomstraße“ auf Höhe der Einmündung in den Hüllenweg (Einrichtungsverkehr nach Scheuren) weiter nach Norden verlegt werden, und zwar hinter
den Abzweig Maulbacher Weg. In diesem Zuge sollte auch eine Umbenennung der Haltestelle
Seite 4 von Ratsdrucksache 463-X
„Eifeldomstraße“ in „Maulbacher Weg“ erfolgen. Des Weiteren sollte die Haltestelle „Eifeldomstraße“ (neu „Maulbacher Weg“), an der die Fahrstrecke der Linie 828 bei der Fahrt 21 vorbeiführt,
künftig auch angefahren werden. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgte zum 13.04.2015.
Im letzten Schritt blieb im Rahmen einer Bedarfsabfrage durch die Houverather zu klären, inwieweit es Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Mühlenberg gibt, die eine Haltestelle auf der
Eifeldomstraße zwischen Abzweig Reuterweg und der Kirche nutzen würden. Die Abfrage hat ergeben, dass ein Bedarf derzeit nicht gegeben ist.
Es wurde sich mit allen genannten Gesprächspartnern daraufhin verständigt, die Entwicklung des
Neubaugebietes Mühlenberg abzuwarten und im April 2017 erneut den Bedarf abzufragen. Die
Verwaltung wird den Termin nachhalten. Sollte sich dann eine entsprechende Nachfrage ergeben,
wäre in einem gemeinsamen Gespräch nach einer Möglichkeit für die Errichtung einer Haltestelle
in diesem Bereich zu suchen. Hier käme evtl. der Bereich neben der Einfahrt zum Hotel zum
Hochthürmer Blick in Frage.
Im Falle einer tatsächlichen Errichtung der Haltestelle „Hochthürmer Blick“ in Gegenrichtung, da
waren sich alle Beteiligten einig, würde die Haltestelle „Limbacher Straße“ in Richtung Bad Münstereifel wegfallen und konsequenterweise eine Haltestelle „Maulbacher Weg“ in Gegenrichtung
errichtet werden.
e) Shared space:
Bei der Eifeldomstraße handelt es sich wie o.a. um die Landesstraße 497. Zur beantragten Umwandlung der Kreuzung mit der Limbacher Straße und der Eichener Straße hat der Landesbetrieb
erklärt, dass dies für ihn grundsätzlich auf Landesstraßen nicht in Frage kommt und auf die seinerzeitige Stellungnahme zu dieser Absicht für die Kreuzung Trierer Straße/Große Bleiche/Orchheimer Straße verwiesen.
f) Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h:
Grundsätzlich ist auf Landesstraßen innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
vorgesehen.
Ausnahmen sind nur in Zusammenhang mit besonderen Gefahrenstellen zulässig. Daher ist dort
bereits in einem großen Teilbereich wegen des Schulweges, eine Reduzierung auf 30 km/h vorgenommen worden. Hierüber könnte im Falle eines Beschlusses ebenfalls vor Ort im Rahmen
einer Verkehrsschau beraten werden.
Wie vorstehend bereits erläutert, ist es seit vielen Jahren ein Anliegen von Rat und Verwaltung,
die Verkehrssituation in Bad Münstereifel-Houverath zu verbessern.
Mit relativ wenig Aufwand wurden Maßnahmen umgesetzt, die zu punktuellen Verbesserungen
führten.
Trotz allem gibt es hinsichtlich der Verkehrsführung und der Gestaltung des Verkehrsraums umfangreichen Verbesserungsbedarf und Verbesserungsmöglichkeiten.
Die Situation vor Ort wird den heutigen Nutzungsansprüchen an Verkehrsflächen nicht gerecht.
Dabei stellen der demografische Wandel, der damit einhergehende Anspruch auf Erhalt der Mobilität, der Wunsch nach mehr Lebensqualität und die begrenzte Flächenverfügbarkeit eine große
Herausforderung dar.
Um den vielfältigen Ansprüchen gerecht zu werden, wäre es erforderlich, im Rahmen eines Verkehrskonzepts die Gesamtsituation zu überplanen und umsetzbare Lösungen zu erarbeiten.
Dies kann als Einzelplanung erfolgen, entsprechende Mittel hierfür müssten im Haushalt veranschlagt werden.
Möglichkeiten die bestehenden Belange aufzunehmen, bieten sich darüber hinaus im Rahmen
eines Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes. Hierzu stehen weitere Beratungen in
den politischen Gremien an. Entsprechende Haushaltsmittel sind für den Haushalt 2016 ff. angemeldet.
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2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Eine Verbesserung der Verkehrsführung und –gestaltung trägt zur Erhaltung der Mobilität sowie
zu einem attraktiveren Wohnort bei.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
a) die Verkehrsmessungen auszuwerten sowie eine Verkehrsschau beim Staßenverkehrsamt zu
beantragen und durchzuführen,
b) die Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath im Rahmen des zu erstellenden integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept zu berücksichtigen.