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Beschlussvorlage (SPD-Antrag vom 11.01.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
25.02.16, 15:46
Aktualisiert
25.02.16, 15:46
Beschlussvorlage (SPD-Antrag vom 11.01.2016) Beschlussvorlage (SPD-Antrag vom 11.01.2016) Beschlussvorlage (SPD-Antrag vom 11.01.2016)

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Sozialdemokratische Partei Deutschlands Stadtratsfraktion Bad Münstereifel S PD - S tadtratsfraktion Bad M ünstereifel M arktstraße 11, 53902 Bad Münstereifel • II » .. ». Il IIlÎ IIIM» jIlj ' II ll 1 r - Stadt Bad Münstereifel Bürgermeisterin Preiser-Marian Marktstraße 11 53902 Bad Münstereifel Marktstraße 11 53902 Bad Münstereifel Internet: www.spd-badmuenstereifel.de e-mail: info@spd-badmuenstereifel.de Datum: 11.01.2016 Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Preiser-Marian, die SPD-Stadtratsfraktion beantragt als Tagesordnungspunkt das Thema „Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath" für die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss aufzunehmen. Hierzu soll die Verwaltung zu den Erkenntnissen aus dem Mobilitätscheck in Houverath am 09.09.15 berichten. Hierzu möge der Ausschuss folgendes beschließen: 1.) Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zu prüfen, welche Maßnahmen aus den empfohlenen Prüfaufträgen des Mobilitätschecks in Houverath vom 09.09.2015 ohne Anliegerbeiträge umsetzbar sind. Dazu gehören: Einrichtung von Fahrbahnverschwenkungen an den Ortseingängen von Scheuren, Limbach und Kirchsahr kommend, Einrichtung einer gesicherten Querung an der Eifeldomstr. in Höhe der Kirche mit einer Fahrbahnverengung Sicherung der Gehwege an der Straßenecke Eifeldomstr./Eichener Str. mit Sperrpfosten Errichtung der fehlenden Bushaltestelle „Hochthürmer Blick“ an der Eifeldomstr. Verkehrsberuhigung der Dorfmitte (Eifeldomstr./Limbacher Str./Eichener Str.) durch die Einrichtung eines gemeinsam genutzten Verkehrsraums (Shared Space) Zudem soll geprüft werden, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung „30“ in der Eifeldomstr. (von Scheuren kommend) bereits ab der Einmündung Auf der Lach angeordnet werden kann. 2.) Ferner soll die Verwaltung prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten zu den einzelnen Maßnahmen bestehen. Dazu gehören Kostenübernahmen des Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger der L 497, Förderanträge über die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra), NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ (Dorferneuerung), weitere Fördermöglichkeiten sowie bereits bewilligte Mittel des Kommunalinvestitionsfonds. Begründung: Am 09.09.2015 fand im Rahmen des Projekts „SmartMove“ des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg ein Mobilitätscheck in Houverath statt, welcher durch das Ratsmitglied Karl Michalowski initiiert wurde. Das beteiligte Verkehrsplanungsbüro VIA hat der Verwaltung bereits den dazugehörigen Bericht vom 08.10.2015 vorgelegt, welcher die Grundlage für diesen Antrag darstellt. Der Bericht analysiert trefflich die Verkehrssituation in Houverath, zeigt Schwächen und Lösungen auf. Es ist lohnenswert, die Vorschläge einzeln für eine Umsetzung zu prüfen, um die Lebensqualität im Dorf sowie die Attraktivität für potenzielle Neubürger zu verbessern. Gerade der dörflich geprägte Raum ist von den Folgen der Demographie besonders betroffen sodass auch hier das Thema Barrierefreiheit zunehmend wichtiger wird. Trotz Hinweisschild zum Parkplatz und Aufrufe durch den Pfarrer wird w eiterhin zu Gottesdienstzeiten und Veranstaltungen im Pfarrheim entlang der Eifeldomstr. verkehrswidrig auf Bürgersteigen zahlreich geparkt. Beobachter schildern, dass sich gefährliche Situationen für Fußgänger bei der Querung der Straße ergeben. Für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist das Querungsaufkommen vermutlich nicht ausreichend. Die vorgeschlagene Fahrbahn­ verengung würde das Überqueren gerade für Senioren erleichtern, die Geschwindigkeit der Kraftfahrer drosseln und zum indest das beklagte Parken unm ittelbar vor der Kirche einschränken. Zudem wäre eine Querungshilfe mit in der Fahrbahn befestigten Fertig­ e le m e n te n , L e itb a ke n und F a h rb a h n ­ markierungen kostengünstig und zügig um­ setzbar. Lediglich der gegenüberliegende Bordstein m üsste zusätzlich a bgesenkt werden. Um das Parken einzuschränken, wäre die Einrichtung von Pollern und die O ptim ie ru ng der V erke h rsze ich e n des eingeschränken Halteverbots notwendig. Es wird auch vom verbotswidrigen Parken der „Eltern-Taxis“ auf dem Gehweg an der Straßenecke Eichener Str./Eifeldomstr. trotz vorhandenen absoluten H alteverbot be­ richtet. Hier befindet sich auch die Zufahrt der Feuerwehr in der unmittelbaren Nähe. Einfache Querungshilfe mit Fertigelementen Um dem Parken entgegen zu w irken könnten auch hier die vorgeschlagenen Poller Abhilfe schaffen. Allerdings wird sich leider erst durch sporadische Kontrollen des Ordnungsamts vermutlich eine nachhaltige Lösung einstellen. Dies gilt auch für das verkehrswidrige Parken zu Gottesdienstzeiten an der Eifeldomstr. Überlegenswert ist, ob die die Verwaltung hier zu den entsprechenden Zeiten zunächst als Stichprobe kontrollieren könnte. Bereits in den vergangenen zwei Jahren wurden gemeinsam mit der Verwaltung und den örtlichen Stadtverordneten Herr Dibowski und Herr Dr. Schmidt auf Initiative von Herrn Michalowski die Haltestellenstandorte im Dorf optimiert. Hierbei war es ein Ziel, wegen der zunehmenden Ausdehnung der Wohngebiete in Richtung Süden (Mühlenberg) eine Einrichtung einer Bushaltestelle an der Eifeldomstr./Höhe Reuterweg zur Attraktivierung des ÖPNV vorzunehmen. Insbesondere sollte das hohe Schüleraufkomm en an den bestehenden Haltestellen durch einen höheren Haltestellenabstand auf zwei auseinander gezogenen Haltestellen aufgeteilt und somit auch Wege durch Verkürzung sicherer gemacht werden. Mangels eines gesicherten seitlichen Bürgersteigs auf der Friedhofsseite konnte die neue Haltestelle „Hochthürmer Blick“ nur in Ri. Lanzerath eingerichtet werden. Auch im Hinblick der Barrierefreiheit ist zur Vervollständigung der Haltestelle nun der Bau einer befestigten Kaphaltestelle auf der gegenüberliegenden Seite neben der Hotelzufahrt nötig. Es bietet sich an, diese Anlage über den Kommunalinvestitionsfond zu finanzieren. Dieser lässt nach § 3 Nr. 1c) KlnvFG ausdrücklich die Förderung eines Baus von barrierefreien Haltestellen des ÖPNV zu. Wünschenswert, aber nicht zwingend wäre ein Fahrgastunterstand. Die vorgeschlagene Umgestaltung der verwinkelten Kreuzung Eifeldomstr./Limbacher Str./ Eichener Str. als prägende Dorfmitte am Gasthof Eifeldom würde ggf. auch eine maßgebliche Aufw ertung des O rtsbilds bedeuten. A llerdings wird bezw eifelt, ob ein angedachter Minikreisverkehr umsetzbar ist, da der Platz für den Wendekreis von LKWs und Bussen vermutlich nicht ausreicht und die Kreiselmitte wegen des Dorfbrunnens nicht überfahrbar gestaltet werden kann. 2 von 3 Als weiteren Vorschlag wurde ein „Shared Space“ vorgeschlagen. Dieser „unorthodoxe“ Vorschlag hat durchaus Potenzial, da der Verkehrsraum durchgängig eben, ähnlich einer Spielstraße gestaltet wird. Der gesamte Verkehrsraum ist sehr schmal und Fußgänger müssen ohnehin mangels Gehsteig an einigen Stellen die Fahrbahn benutzen, wie es im Bericht des Mobilitätschecks deutlich wird. Auch im Hinblick auf die unmittelbare Lage an der Grundschule ist eine Verlangsamung des Verkehrs und eine Verbesserung für Fußgänger wünschenswert. Denkbar wäre, dass der Bereich auffällig (vielleicht mit Schachbrettmuster, wie in der Abbildung des Berichts) gepflastert wird. Am einbezogenen Dorfbrunnen könne eine kleine G rünfläche mit Ruhebänken die Aufenthaltsqualität aufwerten. Typisch für einen „Shared Space“ ist der Verzicht auf Verkehrszeichen sodass die allgemeinen Verkehrsregeln, wie z. B. „rechts vor links“ und zum Parken gelten. Der öffentliche Raum wird g le ich b e re ch tig t von allen Verkehrsteilnehmern nutzbar und die „gewollte Unsicherheit“ zwingt die Verkehrs­ teilnehmer zur erhöhten Aufmerksamkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme. Es ist träger Daher einem Die Dorfmitte könnte zu einem Shared Space werden fraglich, ob sich die Entscheidungs­ sich für eine derartige moderne und auch mutige Verkehrsplanung entscheiden würden. kann der Vorschlag auch als ein Anstoß für alternative Ideen mit derselben Zielsetzung, barrierefreien ansprechenden Ortskern, verstanden werden. Über die Vorschläge aus dem Mobilitäts­ check hinaus, wäre es sinnvoll die Ge­ schwindigkeitsbegrenzung von „30“ in der Eifeldomstraße bereits am Ortseingang von Scheuren kommend auszudehnen. Der Ortseingang verleitet zum schnellen Einfahren Anlieger monieren, dass meist zu schnell in den Ort hineingefahren w ird. D er A us­ bauzustand weist nur in einigen Abschnitten gesicherte Gehwege aus und entlang der Straße prägen Einfamilienhäuser das Bild. Vor einer Verkehrsschau ist eine mehr­ w öchige M essung der D u rch sch n ittsg e ­ s c h w in d ig k e it durch das O rd n u n g sa m t ratsam. W ir wünschen uns, dass die Verwaltung die Vorschläge sorgfältig mit allen zu beteiligten Akteuren prüft, eine Kosten/Nutzen-Analyse vornimmt, die Finanzierung mit verschiedenen Quellen ausschöpft und in einem Gesamtkonzept vorstellt. Mit freundlichen Grüßen 3 von 3