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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 14.04.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 14.04.2016) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 14.04.2016) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 14.04.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.04.2016 - Die Bürgermeisterin Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 547-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 04.05.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwasserbeseitigung Nöthen hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 14.04.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW1 SW2 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 547-X 1. Sachverhalt: Bevor auf die mit dem Antrag vorgebrachten Fragen eingegangen wird, wird über den zwischenzeitlichen Fortgang der Angelegenheit berichtet. Der Erftverband wurde nach der Sitzung vollständig über den Beschluss des Betriebsausschusses unterrichtet und dabei nochmals betont, dass die Kläranlage Nöthen – wie vom Verband schon länger geplant – kurzfristig vom Netz genommen werden kann, wenn der Erftverband in die Regelung einwilligt, dass er plant und baut, während die Stadt finanziert und betreibt. Dem Erftverband liegt überdies der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vor. In der ersten Reaktion erneuert der Erftverband seine Forderung, dass von ihm beabsichtigte Verfahren, nämlich Planung, Bau und Betrieb durch den Verband, in beiderseitigem Interesse zu unterstützen. Ansonsten wolle er den Verbandsrat in seiner Sitzung am 31.05.2016 mit der Angelegenheit befassen und diesem empfehlen, die dem Verband vom Gesetzgeber eröffneten Möglichkeiten einzuleiten. Darauf ist entgegnet worden, dass eine einvernehmliche Lösung nicht zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel erwartet werden kann und daher möge vom Verbandsrat die Zustimmung zum Vorschlag der Stadt Bad Münstereifel eingeholt werden. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft bekundet, in der Verbandsratssitzung die Sicht der Stadt Bad Münstereifel vorzutragen. Zum Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen: a) Mit der RD-Nr. 311-X vom 26.05.2015 wurde die Historie in den Grundzügen aufbereitet und mit den maßgeblichen früheren Ratsdrucksachen, Beschlüssen und Berechnungen unterlegt. b) Die Untersuchung mit dem Titel „Zukünftige Behandlung des Abwassers der Ortsteile Nöthen und Pesch – Variantenuntersuchung 2009/10“ mit Investitionskosten, Projektkostenbarwerte, Beitragsabschätzung und Jahreskostenabschätzung wurde vom Erftverband vorgenommen. Mit Schreiben vom 11.01.2016 wurde die gesamte Untersuchung allen Ratsmitgliedern sowie den sachkundigen Bürgern des Betriebsausschusses Stadtwerke übersandt. c) Die Stadtwerke haben keine Parallelplanung zum Erftverband betrieben. Allerdings sind die planerischen Schritte von den Stadtwerken - soweit als möglich - kritisch begleitet worden. d) Wegen der Kostenunterschiede zwischen den Dimensionen DN 200 und DN 300 wird auf die Anlage verwiesen. e) Die aktuellen Konditionen der KfW für Investitionskredite Kommunen mit 20-jähriger Zinsbindung betragen aktuell 0,44 % (siehe Anlage). f) Es gibt bisher keine schriftliche Ankündigung, nunmehr die Kläranlage Nöthen am Standort sanieren zu wollen. Gegen eine solche Maßnahme sprechen verschiedene Gründe. Die Einleitungserlaubnis der Kläranlage Nöthen ist in der zurück liegenden Zeit mehrfach verlängert worden. Gleiches gilt für die Kläranlage Pesch mit ihren schlechten Einleitungswerten. Die Sanierung der Kläranlage Nöthen bedarf der Abstimmung mit der Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde. Der Standort mit seiner Einleitung in der Wasserschutzzone ist wasserrechtlich als Dauerlösung nicht gewollt. Er wiederspricht überdies dem vom Erftverband entwickelten Masterplan. Seite 3 von Ratsdrucksache 547-X Außerdem wäre für die Sanierung eine Ausführungsplanung aufzulegen. Aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse ist ungewiss, ob für eine solche Maßnahme überhaupt ausreichend Platz geboten wird. Die Sanierung würde sich im Ergebnis nicht auf die Stadt Bad Münstereifel beschränken, sondern auf die benachbarte Gemeinde Nettersheim ausgreifen, denn dann müsste auch die Kläranlage Pesch saniert werden. Schließlich würde ein solches Vorgehen erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken verursachen. g) Bereits in der RD-Nr. 311/Z-3 wurde erläutert, dass die Stadt im Wirtschaftsplan und in der Gebührenkalkulation die tatsächlich entstehenden Zinsleistungen (Realzinsen) veranschlagt. Es werden keine kalkulatorischen Zinsen berechnet. Im Übrigen ist an dieser Stelle dem Trugschluss vorzubeugen, wenn die Gemeinde kalkulatorische Zinsen von 4 % erhebe, würde es finanziell keinen Unterschied machen, ob nun der Erftverband oder die Gemeinde die Anlage betreibe. Dabei wird nämlich übersehen, dass der Differenzbetrag zwischen den kalkulatorischen Zinsen und den Realzinsen im Falle des kommunalen Betriebs in der Gemeinde selbst verbleibt; andernfalls geht er zum Erftverband nach Bergheim. h) Der Anteil des Verbandsbeitrages 2016 (rd. 1.745.000 €) an den Schmutzwassergebühren von insgesamt 4,12 € beträgt 1,53 €, an den Niederschlagswassergebühren 0,19 €/qm. Die Straßenentwässerung belastet den städt. Haushalt mit 143.000 €. Zur Finanzierung des seit 2011 angestiegenen und demnächst erwarteten Mehrbeitrags von 300.000 € sind die Schmutzwassergebühren um 0,26 €/cbm zu erhöhen. Die Mehrbelastung für die Straßenentwässerung beträgt rd. 25.000 €. Die Sanierung der Kläranlage Nöthen am Standort erfordert 0,15 €/cbm an Schmutzwassergebühren, der verbandliche Bau und Betrieb des Verbindungssammlers 0,09 €/cbm. Der städt. Betrieb des Verbindungssammlers würde je nach Finanzierung 0,06 €/cbm bzw. 0,05 €/cbm an Schmutzwassergebühren verursachen. h) Die Wasserleitung besitzt ein voraussichtliches Investitionsvolumen von ca. 200.000 €. Die Abschreibungen und Zinsen werden bei günstiger Finanzierung etwa 4.500 € betragen. d) Wie bereits Eingangs erläutert, ist der Erftverband über den gefassten Beschluss unterrichtet und im Besitz des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Sollten noch weitere Fragen auftreten oder sich Rückfragen ergeben, können diese während der Sitzung beantwortet werden. 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Betriebsleitung werden zur Kenntnis genommen.