Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
181 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
21.04.16, 13:20
Aktualisiert
21.04.16, 13:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.04.2016
- Die Bürgermeisterin Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 248-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
26.04.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kostenloses W-LAN
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2014
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2016
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Berichterstatter/in: Herr Lippertz
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)
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
1. Sachverhalt:
Seite 2 von Ratsdrucksache 248-X/Z-1
Unter Bezugnahme auf den als Anlage beigefügten Fraktionsantrag der CDU vom 25.11.2014,
dem Beschluss aus der 7. Sitzung des Rates vom 24.03.2015, der Sachstandsanfrage der CDU
vom 28.10.2015 und dem Fraktionsantrag der SPD vom 14.03.2016 zum Thema „Errichtung eines
„Freien WLAN“ in der Kernstadt werden folgende weitere Informationen zum Sachstand gegeben:
Für den Aufbau eines öffentlichen WLAN-Netzes in einer Kommune gibt es mehrere Möglichkeiten. Diese unterscheiden sich in den Kosten, dem Betreibermodell, der technischen Infrastruktur
sowie dem Grad des kommunalen Engagements. Ziel ist in jedem Fall die Versorgung von innerörtlichen Bereichen oder Gebäuden mit hohem Besucher/innenaufkommen (innen und davor)
mit schnellem drahtlosem Internetzugang über Mobilgeräte zu versorgen.
Die Stadt Bad Münstereifel hat zwei unterschiedliche Vorgehensweisen des „freien WLAN“ betrachtet.
Zum einen die Vorgehensweise der Gemeinde Blankenheim, die eine Errichtung von freiem WLAN
mit Hilfe von Freifunk e.V. geschaffen haben und zum anderen die Vorgehensweise in der Stadt
Euskirchen, wo der Stadtmarketingverein ZEUS mit Hilfe von Gewerbetreibenden/Privaten ein freies WLAN installiert hat.
Begriffsklärung:
Meist ist pauschal von „freiem WLAN“ die Rede. Dabei werden jedoch unterschiedliche Dinge
durcheinandergebracht:
- frei von Kosten
- frei von Anmelde- und Einwahlprozeduren
- frei von Nutzungsbegrenzungen (Zeit / Datenvolumen / Personenkreis)
- frei von Werbung
- frei von Verschlüsselung
Im Folgenden wird unter „freies WLAN“ lediglich „für den Benutzer/die Benutzerin kostenfreies
WLAN“ verstanden.
Vorgehensweise Blankenheim
„Freifunk mit kommunaler Beteiligung“
Vorteile:
Option auf ein - ohne kommunale Aktivitäten - wachsendes WLAN-Netz
Störerhaftung wird von Freifunk abgedeckt - wegen Providerstatus fällt diese nicht an
Nachteile:
einmalige Kosten für Freifunk-Router mit Software, sowie laufende Kosten des Internetzuganges für alle Router.
keine Möglichkeit des Sperrens unerwünschter Internetseiten oder -portale
im Sinne des Jugendschutzes
Mangels Verschlüsselung leichter (Hack)-Zugriff eines im WLAN angemeldeten Mobilgeräts auf
ein anderes
Minimales Restrisiko bezüglich der Störerhaftung (unklare Rechtslage)
Risiko des Rückzugs von Freifunk bei ungünstiger rechtlicher Entwicklung in Sachen - Vorratsdatenspeicherung - Reform Telemediengesetz: mögl. Anforderung einer Vorschaltseite zum Anmelden an einem WLAN-Netz
Vorgehensweise Stadtmarketing Euskirchen
„Freifunk mit externem Betreiber“
Vorteile:
Option auf ein - ohne kommunale Aktivitäten - wachsendes WLAN-Netz
Störerhaftung wird von Freifunk abgedeckt - wegen Providerstatus fällt diese nicht an
Seite 3 von Ratsdrucksache 248-X/Z-1
einmalige Kosten für Freifunk-Router mit Software, sowie laufende Kosten des Internetzuganges übernehmen Gewerbetreibende oder Private
kein Restrisiko bezüglich der Störerhaftung (unklare Rechtslage) für die Kommune
Nachteile:
keine Möglichkeit des Sperrens unerwünschter Internetseiten oder -portale
im Sinne des Jugendschutzes
Mangels Verschlüsselung leichter (Hack)-Zugriff eines im WLAN angemeldeten Mobilgeräts auf
ein anderes
Risiko des Rückzugs von Freifunk bei ungünstiger rechtlicher Entwicklung in Sachen - Vorratsdatenspeicherung - Reform Telemediengesetz: mögl. Anforderung einer Vorschaltseite zum Anmelden an einem WLAN-Netz.
Die Outlet Investoren sind momentan nicht bereit, als Betreiber eines „freien WLAN“ im Bereich
des Outlets aufzutreten.
Die Outlet Investoren sind jedoch bereit Ihre vorhandene Infrastruktur (Gebäude & Router) zur
Verfügung zu stellen, um eine flächendeckendes WLAN zu ermöglichen.
2. Rechtliche Würdigung
Wer ein WLAN betreibt, über das zum Beispiel auf Tauschbörsen Musikstücke, Filme oder Fernsehserien hochgeladen werden, kann hierzulande dafür juristisch verfolgt werden - auch wenn er
selbst gar nicht der Übeltäter war. Inzwischen haben sich Anwälte darauf spezialisiert, Abmahnungen mit hohen Geldforderungen an betroffene Wlan-Betreiber zu verschicken. (Störerhaftung)
Werden die Empfehlungen des Generalanwalts vom EuGH übernommen, müsste das Konzept der
Störerhaftung in Deutschland neu überdacht werden, das viele andere europäische Länder in dieser Form gar nicht kennen.
Das Bundeskabinett hat am 15.09.2015 einen Gesetzentwurf des Telemediengesetz entworfen,
der in den Bundestag eingebracht wurde und aktuell diskutiert wird. Dieses zielt u.a. darauf ab ,
die sogenannte Störerhaftung zu beseitigen und damit ein wesentliches Hindernis für die Verbreitung von WLAN- Hot-Spots zu beseitigen.
Derzeit berät der Bundestag einen Gesetzesentwurf aus dem Wirtschaftsministerium, der diesen
Abstand wettmachen soll. Jeder Anbieter - egal, ob privat oder gewerblich - soll dadurch verpflichtet werden, sein Netzwerk zu verschlüsseln. Öffentliche Anbieter sollen von den Nutzern ihres
Netzwerks zudem eine Einwilligung einholen, keine rechtswidrigen Handlungen über das Netzwerk
zu begehen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind nach momentanem Stand nicht abzuschätzen.
Bei einer externen Lösung – Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Bei einer externen Lösung – Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Müssen in der Projektphase besprochen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Seite 4 von Ratsdrucksache 248-X/Z-1
Speziell für den ländlichen und touristisch geprägten Raum ist freies WLAN ein echter Standortvorteil. Dies ist neben Glasfaserausbau ein weiterer Baustein, um der Abwanderung entgegenzuwirken, und Leben und Arbeiten auch abseits der Verdichtungsräume attraktiv zu halten.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor ein freies WLAN in der Stadt Bad Münstereifel nach dem Vorbild des
Stadtmarketingvereins Euskirchen anzugehen und diese Vorgehensweise mit dem neu gegründeten Marketingverein Bad Münstereifel zu diskutieren.
Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten eines freien WLAN, dass in Eigenregie betrieben wird
zu ermitteln.
Die Verwaltung wird beauftragt, im nächsten Fachausschuss über das Ergebnis der oben beschriebenen Vorgehensweisen zu berichten.