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Beschlussvorlage (Beratung und Beschluß der 19. Änderungssatzung zur Satzung über Abwasserbeseitigung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7998/2007 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 06.11.2007 Rat der Stadt Bedburg 13.11.2007 Betreff: Beratung und Beschluß der 19. Änderungssatzung zur Satzung über Abwasserbeseitigung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Neunzehnte Änderung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Entwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Derzeit beträgt die Kanalbenutzungsgebühr bei einem Vollanschluss je cbm Frischwasser bei einem Verbrauch an Frischwasser a) bis 10.000 cbm b) von 10.001 bis 30.000 cbm c) über 30.000 cbm 3,61 € 25 % weniger als zu a) 50 % weniger als zu a) Entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008 muss die Gebühr um 0,44 € auf 4,05 € erhöht werden. Hierbei wird ein Kostendeckungsgrad von 100,16.% erreicht. Die Erhöhung der Gebühr entspricht einer prozentualen Steigerung von rund 11.% Sie wird erforderlich durch die Bildung von Rückstellungen und eine Verrringerung des Frischwasserverbrauches. Die Verwaltung schlägt vor, § 8 Abs. 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg wie folgt zu ändern: Die Benutzung beträgt bei einem Vollanschluss je Kubikmeter Frischwasser bei einem Verbrauch an Frischwasser a) bis 10.000 cbm b) von 10.001 bis 30.000 cbm c) über 30.000 cbm 4,05 € 25 % weniger als zu a) 50 % weniger als zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rt der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 06.11.2007 mehrheitlich empfohlen, wie im Beschlussvorschlag zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein † Ja † Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: *evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 07. November 2007 -------------------Metzmacher Sachbearbeiter -------------------------------------------Naujock Leveringhaus stell.Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP7-998/2007 -------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 2