Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71060/2007
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 50 64 11
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
28.11.2007
Betreff:
Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen
für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten
und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten
Personen
- Mitteilung über die Gebührenabrechnung für das Haushaltsjahr 2006
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008
- Beratung und Beschlussfassung der erste Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Gebührenabrechung
für das Haushaltsjahr 2006 sowie die Gebührenbedarfsplanung für das Jahr 2008 zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die in Anlage 1 beigefügte erste
Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung
von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen
Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom 19.12.2006 zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Aufgrund geänderter Rechtsgrundlage wurde Ende 2006 eine neue Satzung erlassen;
diesbezüglich wird vollinhaltlich auf die entsprechende Verwaltungsvorlage WP7-759/2006
[Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 28.11.2006 sowie Rat am
19.12.2006] verwiesen.
Die als Anlage 2 beigefügte Gebührenabrechnung für das Jahr 2006 ergibt ein Defizit in
Höhe von 38.942,62 €. Ursächlich hierfür ist in erster Linie eine nicht unerhebliche
`Überversorgung´ mit entsprechendem Wohnraum; auf diese Situation wurde
verwaltungsseitig bereits im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am
28.11.2006 hingewiesen. Im Ergebnis wurde seinerzeit die Empfehlung an den
zuständigen Fachbereich/ Fachausschuss ausgesprochen, die Unterkünfte Heinsberger
Straße 24 sowie Kolpingstraße 48 und 49 zu veräußern. Dies ist bislang nicht umgesetzt,
mit dem Ergebnis, dass - da Vorhaltekosten in diesem Umfang gebührenrechtlich nicht auf
das Folgejahr verrechnet werden dürfen - diese durch den Steuerzahler mitfinanziert
werden.
Die Gebührenberechnung für das Jahr 2008 ist als Anlage 3 beigefügt; wie dieser zu
entnehmen, ergibt sich - wenngleich eine nicht unerhebliche `Verschiebung´ innerhalb der
einzelnen Positionen [Grundgebühr/ Nebenkosten] zu verzeichnen ist - gegenüber dem
Vorjahr eine geringfügige Reduzierung der `Gesamtbenutzungsgebühr´ um 0,71 €;
[120,74 €/ 121,45 €]. Ursächlich für die `Kostenverschiebung´ sind in erster Linie
Reduzierungen im Bereich der kalkulatorischen Kosten [Abschreibungen] sowie
gestiegene Unterhaltungskosten. Redaktionell ist in der Überschrift der Satzung das Wort
„Asylberechtigten“ durch „Asylsuchenden“ zu ersetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 16.11.2007
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP7-1060/2007
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Seite 2