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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Mitteilung über die Gebührenabrechnung für das Haushaltsjahr 2006 - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008 - Beratung und Beschlussfassung der erste Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Mitteilung über die Gebührenabrechnung für das Haushaltsjahr 2006
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008
- Beratung und Beschlussfassung der erste Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Mitteilung über die Gebührenabrechnung für das Haushaltsjahr 2006
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008
- Beratung und Beschlussfassung der erste Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71060/2007 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 50 64 11 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 28.11.2007 Betreff: Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Mitteilung über die Gebührenabrechnung für das Haushaltsjahr 2006 - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008 - Beratung und Beschlussfassung der erste Änderungssatzung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Gebührenabrechung für das Haushaltsjahr 2006 sowie die Gebührenbedarfsplanung für das Jahr 2008 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die in Anlage 1 beigefügte erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom 19.12.2006 zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Aufgrund geänderter Rechtsgrundlage wurde Ende 2006 eine neue Satzung erlassen; diesbezüglich wird vollinhaltlich auf die entsprechende Verwaltungsvorlage WP7-759/2006 [Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 28.11.2006 sowie Rat am 19.12.2006] verwiesen. Die als Anlage 2 beigefügte Gebührenabrechnung für das Jahr 2006 ergibt ein Defizit in Höhe von 38.942,62 €. Ursächlich hierfür ist in erster Linie eine nicht unerhebliche `Überversorgung´ mit entsprechendem Wohnraum; auf diese Situation wurde verwaltungsseitig bereits im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 28.11.2006 hingewiesen. Im Ergebnis wurde seinerzeit die Empfehlung an den zuständigen Fachbereich/ Fachausschuss ausgesprochen, die Unterkünfte Heinsberger Straße 24 sowie Kolpingstraße 48 und 49 zu veräußern. Dies ist bislang nicht umgesetzt, mit dem Ergebnis, dass - da Vorhaltekosten in diesem Umfang gebührenrechtlich nicht auf das Folgejahr verrechnet werden dürfen - diese durch den Steuerzahler mitfinanziert werden. Die Gebührenberechnung für das Jahr 2008 ist als Anlage 3 beigefügt; wie dieser zu entnehmen, ergibt sich - wenngleich eine nicht unerhebliche `Verschiebung´ innerhalb der einzelnen Positionen [Grundgebühr/ Nebenkosten] zu verzeichnen ist - gegenüber dem Vorjahr eine geringfügige Reduzierung der `Gesamtbenutzungsgebühr´ um 0,71 €; [120,74 €/ 121,45 €]. Ursächlich für die `Kostenverschiebung´ sind in erster Linie Reduzierungen im Bereich der kalkulatorischen Kosten [Abschreibungen] sowie gestiegene Unterhaltungskosten. Redaktionell ist in der Überschrift der Satzung das Wort „Asylberechtigten“ durch „Asylsuchenden“ zu ersetzen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 16.11.2007 ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP7-1060/2007 ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 2