Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
134 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
14.04.16, 13:17
Aktualisiert
14.04.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 12.04.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 151-X/Z-2
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
26.04.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verbesserungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Scheuren;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 - Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2016 Maßnahmenoptimierung
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 151-X/Z-2
1. Sachverhalt:
Mit dem beigefügten Antrag beantragt die SPD-Fraktion im wesentlichen die Überprüfung der im
letzten Jahr installierten Verkehrszeichen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit und der
Höchstgeschwindigkeit auf der Ortsdurchfahrt in Scheuren (Wendelinusstraße/Essigstraße).
2. Rechtliche Würdigung
Bei der Ortsdurchfahrt von Scheuren handelt es sich um eine qualifizierte Straße. Die Landesstraße (L 113) führt von der L 165 zwischen Wasserscheide und Rheinbach-Kurtemberg Richtung
Rheinbach. Zuständiger Straßenbaulastträger ist somit der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Bei der von Maulbach nach Scheuren führenden Essigstraße handelt es sich um eine Kreisstraße
(K 52). Für die Essigstraße ist also der Kreis Euskirchen zuständiger Straßenbaulastträger.
Ebenso müsste der kreis Euskirchen als zuständige Straßenverkehrsbehörde die erforderlichen
Anordnungen gem. §§ 45 f StVO treffen:
§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und
den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie […]
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie […]
In jedem Fall bedarf es der vorherigen Entscheidung des Kreises im Rahmen einer Verkehrsschau, bei der die Verkehrspolizei zu beteiligen ist.
3. Finanzielle Auswirkungen
Da die Straßenbaulast beim Land und beim Kreis liegt, wären Regelungen mittels Verkehrszeichen durch das Land oder den Kreis zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Es wird folgender Ablauf vorgeschlagen:
1. Verkehrsmessungen (je eine Woche aus jeder Fahrtrichtung auf der Wendelinusstraße und
eine Woche auf der Essigstraße)
2. Verkehrsschau mit dem Kreis, dem Landesbetrieb und der Polizei. Das Ergebnis wird dann im
darauf folgenden Ausschuss mitgeteilt.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verkehrsmessungen zur Vorbereitung einer
Verkehrsschau vorzunehmen und die Überprüfung der Verkehrszeichen zur Absicherung des
Schulweges und zur Geschwindigkeitsbeschränkung in einem Ortstermin (Verkehrsschau) mit den
zuständigen Fachbehörden vorzunehmen.