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Mitteilungsvorlage (Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
75 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Mitteilungsvorlage (Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.04.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-30-10/13-23-05 Nr. der Ratsdrucksache: 492-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Rat 10.05.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel hier: Schreiben des Stadtverordneten Thomas Bell, Die Linke __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach/Frau Dierichsweiler __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der Stadtverordnete Thomas Bell fordert, wie bereits in der Ratssitzung am 15.03.2016 angekündigt, mit Schreiben vom 19.03.2016 (Anlage 1) die Bürgermeisterin auf, den Beschluss des Rates vom 15.03.2016 zu RD-Nr. 492-X als rechtswidrig zu beanstanden und nicht umzusetzen. Die Bürgermeisterin hat zwischenzeitlich auf das Schreiben geantwortet. Ihr Antwortschreiben vom 04.04.2016 ist als Anlage 2 zur Kenntnis beigefügt.