Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
43 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Stichworte
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DIE UNKE.
Frau Bürgermeisterin
Sabine Preiser-Marian
Marktstr.
53902 Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, 19.03.2016
Beanstandung eines rechtswidrigen Ratsbeschlusses
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 eine geänderte
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an sonn- und Feiertagen im
Gebiet der Stadt Bad Münstereifel beschlossen.
In dieser Verordnung werden die Anlässe festgelegt, die das anlassbezogene Offenhalten an bis zu vier
Sonntagen rechtfertigen sollen.
Wie bereits im Vorfeld und bei der Sitzung von mir ausgeführt, hat das Bundesverwaltungsgericht im
Dezember 2015 in einem Urteil zu diesem Thema strenge Anforderungen an die Anlässe zum Offenhalten
gestellt. Aufgrund der allgemeinen Bedeutung des Urteils erging zeitnah ein entsprechender Erlass des
Innenministeriums NRW hierzu.
Im Ratsbeschluss werden unter anderem das sogenannte „Flaggenfest“ als auch das „Maifest“ als Anlass für
das Offenhalten festgelegt, obwohl diese nicht den strengen Kriterien des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichtes, als auch des Erlasses des Innenministeriums NRW entsprechen.
Der Beschluss des Rates der Stadt Bad Münstereifel ist insoweit rechtswidrig und muss von Ihnen
beanstandet werden.
Ich fordere Sie auf, pflichtgemäß den Beschluss als rechtswidrig zu beanstanden und nicht umzusetzen.
Ich bitte um zeitnahe Information über Ihr weiteres Vorgehen in dieser Angelegenheit.
Thomas Bell
Der Linke im Stadtrat
der Stadt Bad Münstereifel
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