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Mitteilungsvorlage (Anlage 1 zur RD-Nr. 492-X/Z-1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
43 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Mitteilungsvorlage (Anlage 1 zur RD-Nr. 492-X/Z-1)

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Inhalt der Datei

•- /»î DIE UNKE. Frau Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian Marktstr. 53902 Bad Münstereifel Bad Münstereifel, 19.03.2016 Beanstandung eines rechtswidrigen Ratsbeschlusses Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 eine geänderte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel beschlossen. In dieser Verordnung werden die Anlässe festgelegt, die das anlassbezogene Offenhalten an bis zu vier Sonntagen rechtfertigen sollen. Wie bereits im Vorfeld und bei der Sitzung von mir ausgeführt, hat das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2015 in einem Urteil zu diesem Thema strenge Anforderungen an die Anlässe zum Offenhalten gestellt. Aufgrund der allgemeinen Bedeutung des Urteils erging zeitnah ein entsprechender Erlass des Innenministeriums NRW hierzu. Im Ratsbeschluss werden unter anderem das sogenannte „Flaggenfest“ als auch das „Maifest“ als Anlass für das Offenhalten festgelegt, obwohl diese nicht den strengen Kriterien des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes, als auch des Erlasses des Innenministeriums NRW entsprechen. Der Beschluss des Rates der Stadt Bad Münstereifel ist insoweit rechtswidrig und muss von Ihnen beanstandet werden. Ich fordere Sie auf, pflichtgemäß den Beschluss als rechtswidrig zu beanstanden und nicht umzusetzen. Ich bitte um zeitnahe Information über Ihr weiteres Vorgehen in dieser Angelegenheit. Thomas Bell Der Linke im Stadtrat der Stadt Bad Münstereifel ’W V '. «