Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025 hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 27.04.2016 )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 27.04.2016 ) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 27.04.2016 )

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.04.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 22-10-50/16 S Nr. der Ratsdrucksache: 369-X/Z-4 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 03.05.2016 Rat 10.05.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025 hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 27.04.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 369-X/Z-4 1. Sachverhalt: Die beigefügte Haushaltsverfügung des Kreises zum städt. Haushalt 2016, die am 28.04.2016 per Fax eingegangen ist, gebe ich hiermit zur Kenntnis. Der Landrat als Kommunalaufsicht hat, unter Berücksichtigung des Ausführungserlasses des MIK NRW zur Haushaltskonsolidierung vom 07.03.2013, Az.: 34 – 46.09.01 – 918/13, gem. § 76 Abs. 2 GO NRW die Fortschreibung des HSK 2013 – 2022 der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2016 unter Auflagen genehmigt. Das ratsbeschlossene Konsolidierungsziel, ab dem Jahr 2022 wieder ausgeglichene Haushalte aufstellen zu können, und die Auflagen des Landrates unterstreichen, dass auch weiterhin auf eine restriktive Haushaltsmittelbewirtschaftung unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten ist. 2. Rechtliche Würdigung Gegen die Haushaltsverfügung des Landrates kann bis zum 30.05.2016 Klage erhoben werden. Die Verwaltung sieht jedoch keinen Ansatzpunkt für eine Klage und damit auch keine Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Entscheidung des Landrates, sodass empfohlen wird, kein Rechtsmittel gegen die Haushaltsverfügung einzulegen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Haushaltsverfügung entfaltet unmittelbar keine finanzielle Wirkung. Sollte der Klageweg beschritten werden, würden bisher nicht berücksichtigte Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung und die Verfügung des Landerates werden zur Kenntnis genommen. Von der Einlegung eines Rechtsmittels wird abgesehen.