Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.04.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 22-10-50/16 S
Nr. der Ratsdrucksache: 369-X/Z-4
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
03.05.2016
Rat
10.05.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und
Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 27.04.2016
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 369-X/Z-4
1. Sachverhalt:
Die beigefügte Haushaltsverfügung des Kreises zum städt. Haushalt 2016, die am 28.04.2016 per
Fax eingegangen ist, gebe ich hiermit zur Kenntnis.
Der Landrat als Kommunalaufsicht hat, unter Berücksichtigung des Ausführungserlasses des MIK
NRW zur Haushaltskonsolidierung vom 07.03.2013, Az.: 34 – 46.09.01 – 918/13, gem. § 76 Abs.
2 GO NRW die Fortschreibung des HSK 2013 – 2022 der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2016 unter Auflagen genehmigt.
Das ratsbeschlossene Konsolidierungsziel, ab dem Jahr 2022 wieder ausgeglichene Haushalte
aufstellen zu können, und die Auflagen des Landrates unterstreichen, dass auch weiterhin auf
eine restriktive Haushaltsmittelbewirtschaftung unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten ist.
2. Rechtliche Würdigung
Gegen die Haushaltsverfügung des Landrates kann bis zum 30.05.2016 Klage erhoben werden.
Die Verwaltung sieht jedoch keinen Ansatzpunkt für eine Klage und damit auch keine Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Entscheidung des Landrates, sodass empfohlen wird, kein Rechtsmittel gegen die Haushaltsverfügung einzulegen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Haushaltsverfügung entfaltet unmittelbar keine finanzielle Wirkung. Sollte der Klageweg beschritten werden, würden bisher nicht berücksichtigte Anwalts- und Gerichtskosten entstehen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung und die Verfügung des Landerates werden zur Kenntnis genommen. Von der Einlegung eines Rechtsmittels wird abgesehen.