Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
157 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
2016
09:41
+49-2251-15665
KREIS EUSKIRCHEN
S.
01/0
als untere staatliche
Verwaltungsbehörde
DER LANDRAT
des Kreises Euskirchen
GB I / 15
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53S77 Euskirchen
fizeichen;
AV.X
1/15/912-11 /0/Sr
bearbeitet von:
Frau Schneider
Teleforj-Durchwahl:
02251 / 15 129
|
Bürgermeisterin
Zentrales und Kultur
-Kommunalaufsicht-
02251 / 15 405
53902 Bad Münstereifei
‘
2 8. APR/S?ölS
z.K.v.Aöe) T I
vorab per Fax: (02253) 5 0 5 - 114
Staphanlo.schneider@ kreis-euskirchen,d
Jülicher Ring 32
A 331
27.04.2016
%
A M
Haushalt der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2016
hier: Anzeige der Haushaltssatzung gem. § 80 Abs. 5 GO und Genehmigung des
Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 Abs. 2 GO
Bericht vom 22.03.2016, Az.: 22-11-50/2016 (Eingang; 24.03,2016) sowie ergänzende
E-Mail vom 27.04.2016
Die vom Rat der Stadt Bad Münstereifel am 15.03.2016 beschlossene Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2016 ist gemäß § 75 Abs. 2 GO nicht ausgeglichen. Sie weist im Ergeb
nisplan ein Defizit von 4.579.937 € aus, das nur durch die erneute Verringerung der Allge
meinen Rücklage gedeckt werden kann. Im Finanzplan ist ein negativer Cash-Flow aus lau
fender Verwaltungstätigkelt in Höhe von 2.692.141 € zu verzeichnen. Für Investitionsmaß
nahmen sind Kredite in Höhe von 4.760.000 € vorgesehen.
Nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2019, die unter Berücksichtigung
örtlicher Besonderheiten weitestgehend auf den Orientierungsdaten 2017 - 2019 des Lan
des NRW (Rd. Erl. d. MIK v. 08.07,2015) beruht, werden auch in den Folgejahren 2017 2019 konstant Defizite im Ergebnisplan ausgewiesen (Fehlbetragsquote durchschnittlich rd.
6,5 %).
Aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte des § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO bestand für die
Stadt Bad Münstereifel seit dem Nachtragshaushalt in 2009 die Verpflichtung zur Aufstel
lung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK). Im Haushaltsjahr 2013 war das HSK mit
den beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen erstmals genehmigungsfähig. Für das
Haushaltsjahr 2016 ist das HSK unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen fortzu
schreiben. Die Fortschreibung des HSK bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Die Genehmigung der Fortschreibung des HSK kann nur erteilt werden, wenn das im letzten
Jahr verbindlich festgelegte Ende des Konsoüdierungszeitraums im Haushaltsjahr 2022 ein
gehalten wird. Entsprechend der vorliegenden zehnjährigen Ergebnisplanung weist der
Haushalt im Jahr 2022 nach wie vor einen Überschuss (848.221 €) aus. Für die Folgejahre
sind weitere Überschüsse geplant (2023: rd. 1,38 Mio. €, 2024: rd. 2,06 Mio. €, 2025: rd.
Telefon: (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-866
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GHuWscr-lD: DE40202QO0OQQC3614
Kenten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euaklrchen
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IBAN: DE56 3706 3720 0100 1750 2S
SW IFT-BIC: W ELADE D1 EUS
SWIFT-BIC; GENO DE D1 SLE
ab Bahnhof Euskirchen Stacitbus-Unie 872: Krolshaus/DRK
Servicezeiten:
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Fr.:
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2,61 Mio. €). Mithin ist der Haushaltsausgleich innerhalb des m it dem Start des HSK ver
bindlich festgelegten Konsolidierungszeitraums weiterhin nachhaltig darstellbar.
Unter Berücksichtigung des Ausführunaserlasses des MIK NRW zur Haushaltskonsolidierunq vom 07,03.2013. Az.: 34 - 46.09,01 - 918/13, genehmige ich hiermit gemäß 5 76 Abs.
2 GQ NRW die Fortschreibunq des HSK 2013 - 2022 der Stadt Bad Münstereifel für das
Haushaltsjahr 2016 unter folgenden Auflagen:
1.
Die im Haushalt 2016 enthaltenen AufwendungsVAuszahlungsansätze dürfen im R ah
men der Haushaltsbewirtschaftung grundsätzlich nicht überschritten werden. A usnah
men sind nur in unabweisbaren Einzelfällen möglich.
2.
MehrerträgeAeinzahlungen, die bei der Ausführung des Haushaltsplanes gegenüber
den Ansätzen bei den kommunalen Steuern und den allgemeinen Landeszuweisungen
entstehen, sind zur Reduzierung der Defizite im Ergebnis- und Finanzplan einzusetzen.
Insbesondere Finanzmittelüberschüsse sind zum Abbau der Liquiditätskredite heranzu
ziehen.
3.
Die Stadt Bad Münstereifel hat weiterhin konsequent alle Möglichkeiten zur E rzielung
höchstmöglicher Erträge/Einzahlungen und zur Reduzierung der AufwendÜTF
gen/Auszahlungen zu nutzen. Die pflichtigen Aufgaben sind weiterhin in regelmäßigen
ÄBständen auf mögliche Standardreduzierung zu überprüfen. Soweit freiwillige Leistun
gen nicht aufgegeben werden sollen, sind Möglichkeiten zur Reduzierung des A uf
wands zu untersuchen.
4.
Die bereits begonnenen Personalkonsolidierunasmaßnahmen sind fortzusetzen. Die
aufgabenkritische Überprüfung des Personalbestandes ist bis zur W iedererlangung*ei
nes nachhaltigen Haushaltsausgleichs als Daueraufgabe zu verstehen.
5.
Über die Entwicklung der gemeindlichen Haushaltslage ist unter Vorlage einer Über
sicht der erzielten Erträge bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zum 30.06.
und 31.12.2016 zu berichten.
Für die Jahre 2020 bis 2025 wurden gem. dem o. a. MIK-Erlass Wachstumsraten auf
Grundlage der tatsächlichen Einzahlungen/Erträge bzw. Auszahlungen/Aufwände der Jahre
2005 bis 2014 ermittelt. Aufgrund der Systematik der durch das Ministerium vorgegebenen
Berechnungsformel ergeben sich dabei ausschließlich positive Steigerungsraten. Sowohl
die Anwendung der aktuellen, optimistischen Orientierungsdaten als auch der individuell
ermittelten Wachstumsraten der Stadt Bad Münstereifel sind nicht zu beanstanden. Aller
dings ist zu berücksichtigen, dass sich sowohl durch veränderte Orientierungsdaten folgen
der Jahre als auch durch die jährlich anzupassenden W achstumsraten Verschlechterungen
ergeben können, die Im HSK aufgefangen werden müssen.
Mit der Genehmigung des HSK ist das Ende des Konsolidierungszeitraums weiterhin ver
bindlich auf das Haushaltsjahr 2022 festgelegt. Ein Herausschieben des Endzeitpunktes ist
nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei nicht absehbaren und von der Kommune nicht zu beein
flussenden erheblichen Veränderungen möglich. Das HSK Ist in den Folgejahren bis zum
Ausgleichsjahr fortzuschreiben. Über die Genehmigungsfähigkeit des forfgeschrlebenen
HSK Ist in jedem Jahr anhand der dann jeweils aktuellen Planungsgrundlagen zu entschei
den.
Gegen die ^Bekanntm achung der Haushaltsatzung 2016 der Stadt Bad Münstereifel sowie
gegen den'Stellenplan 201S bestehen keine Bedenken.
Rechtsmittelbelehrunq:
Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erheben. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070
Aachen, schriftlich oder elektronisch (*) einzureichen oder bei der Geschäftsstelle dieses
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Gerichts zur Niederschrift zu erklären, Falls die Frist durch das Verschulden eines B evoll
mächtigten versäumt werden solite, würde dessen Verschulden ihnen zugerechnet werden.
(’ ) Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewehrt, die den Maßgaben der Landosverordnurtg über
den elektronischen Rechtsverkehr entspricht und als Anhang einer E-Mail zu übermitteln ist.
(Rosenke)
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