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Beschlussvorlage (Anlage RD 369-X/Z-4)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
157 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
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Inhalt der Datei

2016 09:41 +49-2251-15665 KREIS EUSKIRCHEN S. 01/0 als untere staatliche Verwaltungsbehörde DER LANDRAT des Kreises Euskirchen GB I / 15 Postanschrift: Kreis Euskirchen 53S77 Euskirchen fizeichen; AV.X 1/15/912-11 /0/Sr bearbeitet von: Frau Schneider Teleforj-Durchwahl: 02251 / 15 129 | Bürgermeisterin Zentrales und Kultur -Kommunalaufsicht- 02251 / 15 405 53902 Bad Münstereifei ‘ 2 8. APR/S?ölS z.K.v.Aöe) T I vorab per Fax: (02253) 5 0 5 - 114 Staphanlo.schneider@ kreis-euskirchen,d Jülicher Ring 32 A 331 27.04.2016 % A M Haushalt der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2016 hier: Anzeige der Haushaltssatzung gem. § 80 Abs. 5 GO und Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 Abs. 2 GO Bericht vom 22.03.2016, Az.: 22-11-50/2016 (Eingang; 24.03,2016) sowie ergänzende E-Mail vom 27.04.2016 Die vom Rat der Stadt Bad Münstereifel am 15.03.2016 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 ist gemäß § 75 Abs. 2 GO nicht ausgeglichen. Sie weist im Ergeb­ nisplan ein Defizit von 4.579.937 € aus, das nur durch die erneute Verringerung der Allge­ meinen Rücklage gedeckt werden kann. Im Finanzplan ist ein negativer Cash-Flow aus lau­ fender Verwaltungstätigkelt in Höhe von 2.692.141 € zu verzeichnen. Für Investitionsmaß­ nahmen sind Kredite in Höhe von 4.760.000 € vorgesehen. Nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2019, die unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten weitestgehend auf den Orientierungsdaten 2017 - 2019 des Lan­ des NRW (Rd. Erl. d. MIK v. 08.07,2015) beruht, werden auch in den Folgejahren 2017 2019 konstant Defizite im Ergebnisplan ausgewiesen (Fehlbetragsquote durchschnittlich rd. 6,5 %). Aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte des § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO bestand für die Stadt Bad Münstereifel seit dem Nachtragshaushalt in 2009 die Verpflichtung zur Aufstel­ lung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK). Im Haushaltsjahr 2013 war das HSK mit den beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen erstmals genehmigungsfähig. Für das Haushaltsjahr 2016 ist das HSK unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen fortzu­ schreiben. Die Fortschreibung des HSK bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung der Fortschreibung des HSK kann nur erteilt werden, wenn das im letzten Jahr verbindlich festgelegte Ende des Konsoüdierungszeitraums im Haushaltsjahr 2022 ein­ gehalten wird. Entsprechend der vorliegenden zehnjährigen Ergebnisplanung weist der Haushalt im Jahr 2022 nach wie vor einen Überschuss (848.221 €) aus. Für die Folgejahre sind weitere Überschüsse geplant (2023: rd. 1,38 Mio. €, 2024: rd. 2,06 Mio. €, 2025: rd. Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-866 mailbox@krels-eLisKlrchen.4o WWW.krelS-CUSWrchon.de USt-ld Nr. OG 122393736 GHuWscr-lD: DE40202QO0OQQC3614 Kenten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euaklrchen VR-ßank NprOelfel eG IBAN: DE20 3325 0110 0001 C00O 17 IBAN: DE56 3706 3720 0100 1750 2S SW IFT-BIC: W ELADE D1 EUS SWIFT-BIC; GENO DE D1 SLE ab Bahnhof Euskirchen Stacitbus-Unie 872: Krolshaus/DRK Servicezeiten: M e .- D e .: 8 .30-15.30 Uhr Fr.: 8 .3 0 -12 .3 0 Uhr 28/04/2016 09:41 KREIS EUSKIRCHEN +49-2251-15665 - 2 S. - 2,61 Mio. €). Mithin ist der Haushaltsausgleich innerhalb des m it dem Start des HSK ver­ bindlich festgelegten Konsolidierungszeitraums weiterhin nachhaltig darstellbar. Unter Berücksichtigung des Ausführunaserlasses des MIK NRW zur Haushaltskonsolidierunq vom 07,03.2013. Az.: 34 - 46.09,01 - 918/13, genehmige ich hiermit gemäß 5 76 Abs. 2 GQ NRW die Fortschreibunq des HSK 2013 - 2022 der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2016 unter folgenden Auflagen: 1. Die im Haushalt 2016 enthaltenen AufwendungsVAuszahlungsansätze dürfen im R ah­ men der Haushaltsbewirtschaftung grundsätzlich nicht überschritten werden. A usnah­ men sind nur in unabweisbaren Einzelfällen möglich. 2. MehrerträgeAeinzahlungen, die bei der Ausführung des Haushaltsplanes gegenüber den Ansätzen bei den kommunalen Steuern und den allgemeinen Landeszuweisungen entstehen, sind zur Reduzierung der Defizite im Ergebnis- und Finanzplan einzusetzen. Insbesondere Finanzmittelüberschüsse sind zum Abbau der Liquiditätskredite heranzu­ ziehen. 3. Die Stadt Bad Münstereifel hat weiterhin konsequent alle Möglichkeiten zur E rzielung höchstmöglicher Erträge/Einzahlungen und zur Reduzierung der AufwendÜTF gen/Auszahlungen zu nutzen. Die pflichtigen Aufgaben sind weiterhin in regelmäßigen ÄBständen auf mögliche Standardreduzierung zu überprüfen. Soweit freiwillige Leistun­ gen nicht aufgegeben werden sollen, sind Möglichkeiten zur Reduzierung des A uf­ wands zu untersuchen. 4. Die bereits begonnenen Personalkonsolidierunasmaßnahmen sind fortzusetzen. Die aufgabenkritische Überprüfung des Personalbestandes ist bis zur W iedererlangung*ei­ nes nachhaltigen Haushaltsausgleichs als Daueraufgabe zu verstehen. 5. Über die Entwicklung der gemeindlichen Haushaltslage ist unter Vorlage einer Über­ sicht der erzielten Erträge bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zum 30.06. und 31.12.2016 zu berichten. Für die Jahre 2020 bis 2025 wurden gem. dem o. a. MIK-Erlass Wachstumsraten auf Grundlage der tatsächlichen Einzahlungen/Erträge bzw. Auszahlungen/Aufwände der Jahre 2005 bis 2014 ermittelt. Aufgrund der Systematik der durch das Ministerium vorgegebenen Berechnungsformel ergeben sich dabei ausschließlich positive Steigerungsraten. Sowohl die Anwendung der aktuellen, optimistischen Orientierungsdaten als auch der individuell ermittelten Wachstumsraten der Stadt Bad Münstereifel sind nicht zu beanstanden. Aller­ dings ist zu berücksichtigen, dass sich sowohl durch veränderte Orientierungsdaten folgen­ der Jahre als auch durch die jährlich anzupassenden W achstumsraten Verschlechterungen ergeben können, die Im HSK aufgefangen werden müssen. Mit der Genehmigung des HSK ist das Ende des Konsolidierungszeitraums weiterhin ver­ bindlich auf das Haushaltsjahr 2022 festgelegt. Ein Herausschieben des Endzeitpunktes ist nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei nicht absehbaren und von der Kommune nicht zu beein­ flussenden erheblichen Veränderungen möglich. Das HSK Ist in den Folgejahren bis zum Ausgleichsjahr fortzuschreiben. Über die Genehmigungsfähigkeit des forfgeschrlebenen HSK Ist in jedem Jahr anhand der dann jeweils aktuellen Planungsgrundlagen zu entschei­ den. Gegen die ^Bekanntm achung der Haushaltsatzung 2016 der Stadt Bad Münstereifel sowie gegen den'Stellenplan 201S bestehen keine Bedenken. Rechtsmittelbelehrunq: Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, schriftlich oder elektronisch (*) einzureichen oder bei der Geschäftsstelle dieses 02/ 0 - 28/04/2016 09:41 +49-2251-15665 KREIS EUSKIRCHEN S. -3 - Gerichts zur Niederschrift zu erklären, Falls die Frist durch das Verschulden eines B evoll­ mächtigten versäumt werden solite, würde dessen Verschulden ihnen zugerechnet werden. (’ ) Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewehrt, die den Maßgaben der Landosverordnurtg über den elektronischen Rechtsverkehr entspricht und als Anhang einer E-Mail zu übermitteln ist. (Rosenke) 03/0-