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Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen; Öffentliche Telefonstellen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
235 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
14.04.16, 13:17
Aktualisiert
14.04.16, 13:17
Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen; Öffentliche Telefonstellen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen; Öffentliche Telefonstellen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen; Öffentliche Telefonstellen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen; Öffentliche Telefonstellen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.04.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-08-01 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 525-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfragen und Mitteilungen; Öffentliche Telefonstellen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Per E-Mail vom 21.03.2016 teilt die Telekom Deutschland GmbH mit: „der schnelle technologische Fortschritt macht auch vor der Öffentlichen Telefonie keinen Halt. Durch das geänderte Kommunikationsverhalten Ihrer Bürger und dem extrem hohen Zuwachs im Mobilfunk tendieren die Umsätze an den Öffentlichen Telefonen in Bad Münstereifel gegen Null. Vandalismus und ein notwendiger Austausch von Endgeräten lassen einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb nicht zu. Daher möchten wir in Abstimmung mit Ihnen, nicht mehr benötigte öffentliche Telefonstellen abbauen. • • Standort Nierenfelder Str.2 in Ohlerath Arandstr. 19 in Mutscheid Diese beiden Standorte können nach der IP-Umstellung im Netz der Deutschen Telekom nicht mehr weiter betrieben werden. Es gibt auch keine technische Alternative. Seite 2 von Ratsdrucksache 525-X Bei beiden Standorten liegt der monatliche Durchschnittsumsatz unter 1€. • Werther Str. in Bad Münstereifel (englische Telefonzelle) Es handelt sich hierbei um eine Unterbringung der Stadt. • Sittardweg in Bad Münstereifel Dieser Standort ist vom Vandalismus gekennzeichnet. Hier nun weitere Standorte, bei denen die Endgeräte nach der IP-Umstellung ausgewechselt werden müssten. • • • Ännchengasse 1 Kirspenich Trierer Str. 2 Euskirchener Str. Iversheim Trotz der geplanten Standortreduzierungen möchten wir unser Bestreben unterstreichen, auch weiterhin eine Basisinfrastruktur zu erhalten und zu betreiben, die im Rahmen der partnerschaftlichen Beziehung zwischen der Kommune und der Deutschen Telekom eine gute und tragfähige Lösung darstellt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne, auch in einem persönlichen Gespräch, zur Verfügung oder teilen Sie uns bitte ihre Entscheidung bis zum 28. April 2016 mit. Wir freuen uns über ein positives Signal von Ihnen.“ Ebenfalls werden in dieser E-Mail die Monatsumsätze dargelegt, die belegen, dass alle o. a. Telefonstellen unwirtschaftlich sind. In Ausführung des Ausschussbeschlusses vom 11.03.2014 hat die Bürgermeisterin der Telekom Deutschland mit Schreiben vom 05.04.2016 folgendes mitgeteilt: Das Gebiet der Stadt Bad Münstereifel erstreckt sich auf eine Fläche von über 150 Quadratkilometern mit über 50 Stadtteilen und Wohnplätzen. Aufgrund eines Antrages der Telekom Deutschland GmbH hat der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am 11.03.2014 über dem Abbau von öffentlichen Telefonstellen im Stadtgebiet beraten. Hierbei hat der Ausschuss unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Versorgung und unter Berücksichtigung der Größe der betroffenen Ortsteile nachfolgenden Beschluss gefasst: „Die Stadt Bad Münstereifel erteilt unter der Voraussetzung, dass die übrigen 20 Standorte erhalten bleiben, Ihre Zustimmung zur Demontage folgender 9 Standorte: Hierbei wurde berücksichtigt, dass im Sinne der gesetzlich vorgesehenen Basisinfrastruktur eine annähernd ausreichende Verteilung im Stadtgebiet erreicht wurde. Dies war Voraussetzung für die Zustimmung der Reduzierung der Standorte! Im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme ist zudem im Mai 2014 der Standort Brühler Straße im Stadtteil Eicherscheid entfallen, so dass tatsächlich lediglich 19 Standorte existieren. Diese sind: Seite 3 von Ratsdrucksache 525-X Ort Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Bad Münstereifel Stadtteil Marktstraße Trierer Straße Werther Straße Sittardweg Kölner Straße Hummerzheim Reckerscheid Rupperath Lethert Esch Wald Mutscheid Schönau Scheuren Ohlerath Iversheim Nöthen Kirspenich Eschweiler Strasse Rathaus (engl.Telefonzelle) Parkplatz eifelbad Bahnhof Bühlenstraße Frankenstraße Harscheider Weg Lehterter Landstraße Provinzialstraße Antoniusstr. Arandstraße Eicherscheider Straße Nelkenstraße Nierenfelder Straße Euskirchener Straße Rönnstraße Ännchengasse Holzheimer Straße Haus-Nr. 13 2 39 15 13 27 50 12 16 20 25 19 9 10 2 83 34 1 2 Die Stadt Bad Münstereifel sieht bei einem weiteren Abbau, speziell der von Ihnen vorgeschlagenen Standorte, die zu erhaltene Basisinfrastruktur der öffentlichen Telefonstellen gefährdet und kann daher Ihrem Vorschlag nicht zustimmen. 2. Rechtliche Würdigung A. Rechtsgrundlage allgemein Die Bundesregierung hält eine flächendeckende Bereitstellung öffentlicher Telefonstellen als Telekommunikationsdienstleistung zur Daseinsvorsorge im Sinne des Artikels 87 f Abs. 1 Grundgesetz für notwendig. Die dazu von ihr erlassene TELEKOM-Pflichtleistungsverordnung vom 16. September 1992 legt der Deutschen Telekom AG die Verpflichtung auf, öffentliche Telefonstellen dem allgemeinen Bedarf entsprechend flächendeckend bereitzustellen. Angesichts der heute vorhandenen Telefonanschlußdichte bis hin zur Vollversorgung und des inzwischen erreichten Ausbaustandes der Mobilfunknetze hat sich die Bedarfssituation für öffentliche Telefonstellen in den letzten Jahren jedoch deutlich verringert. B. Rechte und Verpflichtungen der Telekom Deutschland GmbH Das Bereitstellen öffentlicher Telefonstellen ist eine im öffentlichen Interesse liegende Infrastruturleistung, die aber nunmehr von der Telekom Deutschland GmbH im Wettbewerb erbracht wird. Diese Dienstleistung hat sie jedoch als Pflichtleistung zu erbringen und flächendeckend dem allgemeinen Bedarf entsprechend anzubieten. Auf Grund des seit Jahren rückläufigen Bedarfs erfolgt durch die Telekom Deutschland unter Wahrung der TELEKOM-Pflichtleistungsverordnung und eines mit dem damaligen Infrastrukturrat am 21. Juni 1993 abgestimmten Konzeptes zur Standortoptimierung öffentlicher Telefonstellen eine Bestandsreduzierung. Dabei hat die Bundesnetzagentur in ihrer Verantwortung für die Wahrung des Infrastrukturauftrages nunmehr die Telekom Deutschland immer wieder dazu veranlasst, nicht nur betriebswirtschaftliche Gründe, wie das Unterschreiten monatlicher Mindesteinnahmen bei öffentlichen Telefonstellen, zum alleinigen Entscheidungsmaßstab zu machen. Allerdings hat die Bundesregierung der Telekom Deutschland zugestanden, beim Erbringen ihrer Pflichtleistungen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte angemessen - nicht zuletzt im Interesse der Sicherung von Arbeitsplätzen - zu berücksichtigen. C. Beteiligung der Kommunen Die hier anzuwendende TELEKOM-Pflichtleistungsverordnung aus 1992 ging davon aus, dass – insbesondere in Ostdeutschland – eine flächendeckende Vollversorgung mit Festnetzanschlüssen nicht gewährleistet war. Ebenso spielte der damalige Ausbau der ersten Mobilfunktelefonnetze (CNetz und D-Netz) zu dieser Zeit noch keine bedeutsame Rolle. Dennoch wurde der Telekom Seite 4 von Ratsdrucksache 525-X bereits damals zu gestanden, absolut unwirtschaftliche Standorte zu reduzieren. Hierbei ist das Einvernehmen mit den Kommunen herzustellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung wird den Ausschuss über die Antwort der Telekom Deutschland GmbH informieren. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.