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Sitzungsvorlage (Ausbildungsplätze 2014)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
135 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
27.02.13, 18:19
Aktualisiert
11.03.13, 18:31
Sitzungsvorlage (Ausbildungsplätze 2014) Sitzungsvorlage (Ausbildungsplätze 2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 10/11 Az.: 10/11 - Ch. Jülich, 25.02.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 106/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 07.03.2013 Stadtrat 14.03.2013 TOP Ergebnisse einstimmig Ausbildungsplätze 2014 Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: „ Im Jahr 2014 werden vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht folgende Ausbildungsplätze angeboten:  1 Inspektoranwärterin bzw. 1 Inspektoranwärter bzw. vergleichbare Ausbildung (Bachelor Studiengang an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung) im Beschäftigtenbereich  1 Auszubildende Verwaltungsfachangestellte bzw. 1 Auszubildender Verwaltungsfachangestellter“ Begründung: Die Stadt Jülich befindet sich im Haushaltssicherungskonzept und darf somit nur nach Bedarf ausbilden. Unter Berücksichtigung der Abgänge im Jahr 2017 kommen demnach grundsätzlich keine Ausbildungsplätze in Betracht. Auch wenn die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Jahr 2014 eine „freiwillige Leistung“ der Stadt Jülich darstellt und diese vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungskonzeptes nicht unproblematisch ist, sollte die Stadt Jülich insbesondere mit Blick auf die demographische Entwicklung, den Fachkräftemangel, die Abwanderung zu attraktiveren Arbeitgebern, den sich verschlechternden Rahmen-/Arbeitsbedingungen in der Kommunalverwaltung, ausbilden. Nicht zuletzt auch wegen ihrer gesamtgesellschaftlicher Verantwortung für die Jugend bei der bestehenden Ausbildungssituation. Die Jahrespersonalkosten betragen für: 1 Inspektoranwärterin / 1 Inspektoranwärter 16.000 € 1 Auszubildende Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter 16.500 € Die Mittel sind bei den Personalkosten im Haushalt 2014 und für die Folgejahre zu veranschlagen. Da über Bedarf ausgebildet wird, ist hierfür noch die Zustimmung der Kommunalaufsicht einzuholen. Eine Übernahme für die Dauer von zwölf Monaten ist verpflichtend sofern ein dienstlicher bzw. betriebliche Bedarf besteht, die Abschlussprüfung mindestens mit der Abschlussnote „befriedigend“ bestanden wurde und personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe nicht dagegensprechen. Dann entstehen zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 36.000 € pro übernommenen Auszubildenden. Die Entscheidung ist jetzt zu treffen, da die Meldefristen beim Studieninstitut Aachen und die Ausschreibungsfristen zu berücksichtigen sind. 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X 200014 = 11.000 ja nein jährl. Folgekosten: 32.500 € Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 106/2013 X nein nein Seite 2