Daten
Kommune
Jülich
Größe
135 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
27.02.13, 18:19
Aktualisiert
11.03.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 10/11 Az.: 10/11 - Ch.
Jülich, 25.02.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 106/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
07.03.2013
Stadtrat
14.03.2013
TOP
Ergebnisse
einstimmig
Ausbildungsplätze 2014
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
„ Im Jahr 2014 werden vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht folgende
Ausbildungsplätze angeboten:
1 Inspektoranwärterin bzw. 1 Inspektoranwärter bzw. vergleichbare Ausbildung (Bachelor
Studiengang an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung) im Beschäftigtenbereich
1 Auszubildende Verwaltungsfachangestellte bzw. 1 Auszubildender Verwaltungsfachangestellter“
Begründung:
Die Stadt Jülich befindet sich im Haushaltssicherungskonzept und darf somit nur nach Bedarf ausbilden. Unter Berücksichtigung der Abgänge im Jahr 2017 kommen demnach grundsätzlich keine
Ausbildungsplätze in Betracht.
Auch wenn die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Jahr 2014 eine „freiwillige Leistung“ der
Stadt Jülich darstellt und diese vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungskonzeptes nicht unproblematisch ist, sollte die Stadt Jülich insbesondere mit Blick auf die demographische Entwicklung, den Fachkräftemangel, die Abwanderung zu attraktiveren Arbeitgebern, den sich verschlechternden Rahmen-/Arbeitsbedingungen in der Kommunalverwaltung, ausbilden.
Nicht zuletzt auch wegen ihrer gesamtgesellschaftlicher Verantwortung für die Jugend bei der bestehenden Ausbildungssituation.
Die Jahrespersonalkosten betragen für:
1 Inspektoranwärterin / 1 Inspektoranwärter
16.000 €
1 Auszubildende Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter 16.500 €
Die Mittel sind bei den Personalkosten im Haushalt 2014 und für die Folgejahre zu
veranschlagen.
Da über Bedarf ausgebildet wird, ist hierfür noch die Zustimmung der Kommunalaufsicht einzuholen.
Eine Übernahme für die Dauer von zwölf Monaten ist verpflichtend sofern ein dienstlicher bzw.
betriebliche Bedarf besteht, die Abschlussprüfung mindestens mit der Abschlussnote „befriedigend“
bestanden wurde und personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche
Gründe nicht dagegensprechen. Dann entstehen zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 36.000
€ pro übernommenen Auszubildenden.
Die Entscheidung ist jetzt zu treffen, da die Meldefristen beim Studieninstitut Aachen und die Ausschreibungsfristen zu berücksichtigen sind.
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
200014 = 11.000
ja
nein
jährl. Folgekosten: 32.500 €
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 106/2013
X
nein
nein
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