Daten
Kommune
Jülich
Größe
132 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
21.05.13, 17:05
Aktualisiert
21.05.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Wo
Jülich, 13.05.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 523/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
28.05.2013
TOP
Ergebnisse
Bebauungsplan A 8 "Am Klingerpützchen"
a)
Ergänzung der Begründung
b)
Abwägung des Schreibens des Kreises Düren vom 26.05.2012 bezüglich der
Entwässerung (Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 05.07.2012)
c)
Satzungsbeschluss
Anlg.: 1
SD.Net
Beschlussentwurf:
a)
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. A 8 „Am Klingerpützchen“ wird wie folgt ergänzt:
Für die Warengruppe Teppiche (Einzelware) zeigt sich mit rund 91 % ein deutlicher Verkaufsflächenschwerpunkt innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches. Dort sind der
Anbieter "Orientteppiche Rassouli" (Haus Teheran Orientteppich) an der Poststraße und
der Anbieter „Schöner Boden" (Fachgeschäft für Teppiche, Bodenbeläge und Gartenmöbel) in der Neusser Straße in verkehrsgünstiger Lage ansässig. Außerhalb des zentralen
Versorgungsbereiches bietet lediglich der Fachmarkt „Dänisches Bettenlager" Teppiche
als Randsortiment an. Die örtlichen Gegebenheiten lassen eine klare Tendenz hin zur
Zentrenrelevanz des Sortiments erkennen. Neben der Vor-Ort-Situation bedarf es aus gutachterlicher Sicht, vor dem Hintergrund der geringen Angebotsausprägung in Jülich, jedoch darüber hinaus einer Betrachtung der generellen Sortimentsbeschaffenheit und funktion.
Teppiche müssen in der Regel mit dem PKW transportiert werden und sind nicht prägend
für das innerstädtische Einkaufserlebnis, da Kopplungseffekte mit zentralrelevanten Sortimenten bei Teppichen in der Regel gering sind. Unter Berücksichtigung des Sortimentscharakters und der generell geringen funktionalen Verbindung mit den sonstigen Innenstadtnutzungen ist trotz des aktuell geringen Verkaufsflächenanteils außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Jülichs die zukünftige Einstufung des Sortiments: nicht zentrenrelevant.
Im Jülicher Stadtgebiet gibt es drei Fahrradfachgeschäfte - eines davon, „K&K Zweiradhandel", ist im zentralen Versorgungsbereich ansässig. Die beiden weiteren Anbieter befinden sich außerhalb, „Toms Bike Center" im südlichen Kernstadtgebiet und der Anbieter „Zweiradhandlung Köth" im Stadtteil Koslar. Diese Fachgeschäfte werden durch das
Teilsortiment des ebenfalls außerhalb liegenden SB-Warenhauses "real" ergänzt. Der im
zentralen Versorgungsbereich ansässige Anbieter „Intersport Mulack" hingegen führt keine Fahrräder. Derzeit befindet sich mit rund 67 % der Großteil der Verkaufsflächen der
Sortimentsgruppe außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches. Darüber hinaus übernimmt der im Zentrum ansässige Anbieter „K&K Zweiradhandel" keine wesentliche zentrenprägende Funktion; vielmehr befindet er sich in verkehrsgünstiger Lage an der Großen Rurstraße. Für die Warengruppe Fahrräder / Fahrradzubehör ist folglich aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten als auch der grundsätzlichen Sortimentsbeschaffenheit (Sperrigkeit) die Einstufung: nicht zentrenrelevant.
Sortiment
Teppiche (Einzelware)
Fahrräder/Fahrradzubehör
Verkaufsfläche
ZVB
in m2
210
100
Verkaufsfläche
außerhalb
in m2
20
200
Summe
in m2
230
300
In diesem Zusammenhang weist die Bezirksregierung Köln auf das Gutachten "Grundlagen für die Erarbeitung einer neuen landesplanerischen Regelung zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels" des Büros Junker und Kruse, Stadtforschung und Planung,
Markt 5, 44137 Dortmund hin. Dieses Gutachten kann im Planungsamt der Stadt Jülich
eingesehen werden.
b)
Der Abwägungsbeschluss zu Punkt 8 (Kreis Düren) wird wie folgt ergänzt:
Nach einem Gespräch beim Kreis Düren stimmt dieser einer Einleitung der Regenwässer
in den Ellbach zu. Damit kann die bisher geplante Regenwasserversickerung auf dem Privaten Grundstück entfallen.
c)
Aufgrund der §§ 1, 2 und 10 wird der Bebauungsplan Nr. A 8 „ Am Klingerpützchen“ als
Satzung beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 05.07.2012 über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) beraten und beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde jedoch noch nicht gefasst. Nach mehreren Gesprächen mit der Bezirksregierung , der Industrie- und Handelskammer und dem Kreis Düren sind die im Beschlussentwurf genannten Ergänzungen erforderlich geworden.
Der Bebauungsplan kann jetzt als Satzung beschlossen werden.
Der Antragsteller bittet dringend um die Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Stadtrates mit folgender Begründung:
1.
Die noch offenen Punkte (Sortimente und Entwässerung) wurden nochmals geprüft und in den
Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Sitzungsvorlage 523/2012
Seite 2
2.
Der Antragsteller hat erhebliche Kosten investiert, um das Projekt mit Vehemenz weiterzuführen. Ebenso wurden bereits Absprachen mit weiteren Planern getroffen.
3.
Angesichts der erheblichen Wettbewerbsverschärfungen im Umland führt eine weitere Verzögerung der Realisierung zur Manifestierung der neuen Kundenbewegungen aus dem Einzugsgebiet Jülich hin nach Düren und gefährdet damit auf mittlere Sicht die Wirtschaftlichkeit des
Projekts, es sei denn, es kann schnell reagiert werden.
4.
Der Bebauungsplan gibt die nötige Planungssicherheit zur Auslösung weiterer Kosten (Ausarbeitung Erschließungsplanung, Vorbereitung Bauantrag usw.).
5.
Der in Aldenhoven gelegene Baumarkt des Antragstellers ist zur Schließung vorgesehen, Zug
um Zug mit der Fertigstellung des neuen Standortes in Jülich. Aufgrund der mietvertraglichen
Situation in Aldenhoven kann ein nahtloser Übergang jedoch nur erfolgen, wenn Jülich umgehend realisiert wird.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 523/2012
X
nein
nein
Seite 3