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Mitteilung (Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Kreises Düren)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
23 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 17:05
Aktualisiert
23.05.13, 17:05
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 3741-08 Jülich, 07.05.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 198/2013 Mitteilung Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 23.05.2013 Stadtrat 28.05.2013 TOP Ergebnisse Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Kreises Düren Anlg.: SD.Net Mitteilungstext: Der Kreis Düren, als Träger des Rettungsdienstes, hat nach §12 des Rettungsgesetzes NRW einen Bedarfsplan aufzustellen, kontinuierlich zu überprüfen und spätestens alle 4 Jahre zu ändern bzw. fortzuschreiben. Die letzte Fortschreibung erfolgte im Jahre 2009. Der Bedarfsplan regelt insbesondere die Zahl und Standorte der Rettungswachen, Zahl der erforderlichen Rettungsmittel (Fahrzeuge) sowie weitere Qualitätsanforderungen. Beteiligte bei diesem Verfahren sind u.a. die Verbände der Krankenkassen die Träger der Rettungswachen sowie die Hilfsorganisationen und weitere Institutionen. Mit den Gemeinden, die Träger von Rettungswachen sind (Städte Jülich und Düren) und den Krankenkassen ist ein Einvernehmen zu dem Bedarfsplan herzustellen. Aus diesem Grunde hat der Kreis Düren eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der alle Verfahrensbeteiligte integriert sind, damit jeder Untersuchungsschritt abgestimmt wird, um so das Erzielen eines späteren Einvernehmens zu vereinfachen. Beauftragt wurde ein Gutachter, der die von der Arbeitsgruppe gemeinsam definierten Parameter als Grundlage seiner Untersuchung heranzieht. Durch die gemeinsame Definition der Parameter ist sichergestellt, dass das anschließende Ergebnis des Gutachters auf Daten basiert, die von allen Beteiligten mitgetragen werden. In der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe am 14.03.2013 wurden die Untersuchungsbereiche festgelegt: Rettungswachen Notarztwesen Fahrzeuge Sonderaufgaben Leitstelle Auswirkungen des Demografischen Wandels Die Verwaltung wird im Laufe des Fortschreibungsprozesses die Politik im Vorfeld weiter über den Stand der Angelegenheit unterrichten, damit so eine sach- und zeitgerechte Beschlussfassung möglich wird. Mitteilung 198/2013 Seite 2