Daten
Kommune
Jülich
Größe
23 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 17:05
Aktualisiert
23.05.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 3741-08
Jülich, 07.05.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 198/2013
Mitteilung
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
23.05.2013
Stadtrat
28.05.2013
TOP
Ergebnisse
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Kreises Düren
Anlg.:
SD.Net
Mitteilungstext:
Der Kreis Düren, als Träger des Rettungsdienstes, hat nach §12 des Rettungsgesetzes NRW einen
Bedarfsplan aufzustellen, kontinuierlich zu überprüfen und spätestens alle 4 Jahre zu ändern bzw.
fortzuschreiben. Die letzte Fortschreibung erfolgte im Jahre 2009.
Der Bedarfsplan regelt insbesondere die Zahl und Standorte der Rettungswachen, Zahl der
erforderlichen Rettungsmittel (Fahrzeuge) sowie weitere Qualitätsanforderungen.
Beteiligte bei diesem Verfahren sind u.a. die Verbände der Krankenkassen die Träger der
Rettungswachen sowie die Hilfsorganisationen und weitere Institutionen. Mit den Gemeinden, die
Träger von Rettungswachen sind (Städte Jülich und Düren) und den Krankenkassen ist ein
Einvernehmen zu dem Bedarfsplan herzustellen.
Aus diesem Grunde hat der Kreis Düren eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der alle
Verfahrensbeteiligte integriert sind, damit jeder Untersuchungsschritt abgestimmt wird, um so das
Erzielen eines späteren Einvernehmens zu vereinfachen.
Beauftragt wurde ein Gutachter, der die von der Arbeitsgruppe gemeinsam definierten Parameter als
Grundlage seiner Untersuchung heranzieht. Durch die gemeinsame Definition der Parameter ist
sichergestellt, dass das anschließende Ergebnis des Gutachters auf Daten basiert, die von allen
Beteiligten mitgetragen werden.
In der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe am 14.03.2013 wurden die Untersuchungsbereiche
festgelegt:
Rettungswachen
Notarztwesen
Fahrzeuge
Sonderaufgaben
Leitstelle
Auswirkungen des Demografischen Wandels
Die Verwaltung wird im Laufe des Fortschreibungsprozesses die Politik im Vorfeld weiter über den
Stand der Angelegenheit unterrichten, damit so eine sach- und zeitgerechte Beschlussfassung
möglich wird.
Mitteilung 198/2013
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