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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2015 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2015
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2015
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.04.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 21-30-70/2015 S Nr. der Ratsdrucksache: 557-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 10.05.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2015 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Kämmerer Hans Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 557-X 1. Sachverhalt: Dem Stadtverordneten, der nicht am „papierlosen Sitzungsdienst“ teilnimmt, wird die Jahresrechnung 2015 in gebundener Form als Tischvorlage ausgehändigt. Für die Teilnehmer am elektronischen Ratsinformationssystem wurde die Jahresrechnung unter der Rubrik „Haushalt 2015“ als Dokument im Downloadbereich eingestellt. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf wird dem Rat zur Feststellung zugeleitet. Vor Beschlussfassung ist der Jahresabschluss nach § 59 Bas. 3 i.V.m. §§ 101 und 103 Abs. 5 GO NRW durch den Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) zu prüfen. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Im Anschluss daran sind die entsprechenden Beschlüsse gem. § 96 Abs. 1 GO NRW durch den Rat zu fassen. Mit Beschluss des RPA vom 24.09.2015 (RD 284-X/Z-1) wurde die Fa. Hahne, Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Wierlings Buch 73, 48249 Dülmen, als Pflichtprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 bestellt. Die Prüfung durch die Fa. Hahne wird voraussichtlich ab dem 17.05.2016 durchgeführt. Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses 2015 durch den RPA. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.