Daten
Kommune
Bedburg
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983 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
Vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 43 c
Bahnübergang Erkelenzer Straße
Landschaftspflegerischer Begleitplan
CALLES ° DE BRABANT
LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
AN DER RONNE 48a
50859 KÖLN
FON: 02234 / 4332-0
FAX: 02234 / 4332-10
Bearbeiter:
Th. Hellingrath
Aufgestellt im Mai 2007
Stadt Bedburg, 1. Vereinfachte Änderung BP 43 c - Landschaftspflegerischer Begleitplan-
2
INHALTSVERZEICHNIS
1.
EINLEITUNG
3
2
NATÜRLICHE GRUNDLAGEN
5
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
3.
LAGE UND LANDSCHAFTSBILD
GEOLOGIE
BODEN
WASSERHAUSHALT
KLIMA
POTENTIELLE NATÜRLICHE VEGETATION
SCHUTZAUSWEISUNGEN
BESTAND
3.1 ALLGEMEINES
3.2 BESTANDSSITUATION
3.3 BESTANDSBEWERTUNG
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
5.
EINGRIFF UND KOMPENSATION
KONFLIKT
KONFLIKTBEWERTUNG
MINDERUNGSMAßNAHMEN
KOMPENSATIONSMAßNAHMEN
ZUSAMMENFASSUNG
5
5
6
6
6
6
6
7
7
7
9
10
10
12
13
14
14
0723 – Calles ° De Brabant, Landschaftsarchitekten, Köln
Stadt Bedburg, 1. Vereinfachte Änderung BP 43 c - Landschaftspflegerischer Begleitplan-
1.
3
Einleitung
In Folge der Entwicklung des übergeordneten Straßenverkehrsnetzes im nahen Umfeld der Bedburger Innenstadt (L 361n, Südumgehung K 37n, Anbindung Schlossparkplatz) ergeben sich großräumig Umverteilungen der Verkehrsströme.
Im Bereich der bisherigen Hauptdurchgangsstraße Neußer Straße / Bahnstraße
(L 213) wird der Verkehr deutlich abnehmen.
Zudem soll der Bahnübergang Lindenstraße geschlossen werden um eine weitere
Entlastung von Kfz-Verkehr im gesamten Verlauf der L 213 zu erzielen (BP 43 b).
Weiteres Planungsziel ist es, den Bahnhaltepunkt nach Norden zu verlagern und
durch die zentrumsnähere Lage eine Stärkung der Innenstadt zu erzielen.
Um eine aus der Schließung des Bahnübergangs Lindenstraße resultierende Mehrbelastung des Straßenzuges Erkelenzer Straße / St.-Ursula-Weg zu vermeiden, soll
die Germaniastraße an die Lindenstraße angebunden werden.
In diesem Zusammenhang muss der Bahnübergang Lipp (Erkelenzer Straße) neu
gestaltet werden, damit die verkehrstechnische Anbindung der Germaniastraße gewährleistet wird.
Für die Neubestimmung der Verkehrsflächen –Neußer Straße, Bahnübergang Erkelenzer Straße, Germaniastraße wurden durch den Bebauungsplan Nr. 43c / Bedburg
(Bahnübergang Erkelenzer Straße) die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Der Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg ist seit dem 06.06.2006 rechtskräftig.
Auf der Grundlage der erfolgten Gespräche mit der DB Netz AG und der DB Projekt
Bau GmbH und weiterer Erörterungsgespräche zum Umbau des Bahnüberganges
wurde eine Änderung der Planung erforderlich.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat daher in
seiner Sitzung am 19.06.2006 den Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43c/Bedburg gefasst.
Das Verfahren soll nach § 13 des Baugesetzbuches abgewickelt werden.
Folgende städtebauliche Qualitätsziele sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 43c erreicht werden:
• Umgestaltung des Bahnüberganges,
• erforderliche Änderung der Signalanlage durch die DB AG,
• Änderung der Verkehrsführung auf der Neußer Straße,
• Erhöhung der Verkehrssicherheit im Kreuzungspunkt Erkelenzer Straße / Germaniastraße und Neußer Straße / Wiesenstraße
Die Entlastung eines Gefahrenschwerpunktes in diesem Planungsbereich steht im
Vordergrund und ist nach wie vor originäres Ziel dieser Bauleitplanung.
Entlang der geplanten Querung für den Kfz-Verkehr werden im Bereich des Bahnüberganges Erkelenzer Straße gesondert fußläufige Verbindungen erforderlich; einerseits von der Neußer Straße in die Germaniastraße mündend und andererseits
von der Neußer Straße aus Richtung Wiesenstraße kommend in die Erkelenzer
Straße mündend. Hierdurch kann eine Querung des Bahnüberganges selbst im Bereich der Fahrbahnspuren durch Fußgänger und Radfahrer vermieden werden; damit
werden Gefahrenpunkte weitestgehend - bei Installation einer Ampelanlage - ausgeschlossen.
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Es wird daher die Änderung der Ausweisung von Verkehrsflächen für den Fußgänger- und Radverkehr erforderlich.
Die neu geplante Ampelanlage an der Erkelenzer Straße in Verbindung mit dem automatisierten Bahnübergang erfordert eine Gleichschaltung mit der vorhandenen
Ampelanlage an der Wiesenstraße/Ecke Neußer Straße. Um einen zügigen Abfluss
der Verkehre zu erreichen, Rückstaulängen zu reduzieren und gleichzeitig dauerhaft
hohe Betriebskosten einer Ampelanlage zu vermeiden, soll die Anlage an der Wiesenstraße entfallen und der Einmündungsbereich als Kreisverkehrsplatz umgeplant
werden.
Der heute schon verkehrlich stark belastete Bereich zwischen den beiden Stadtteilzentren Bedburg und Kaster kann hierdurch weitestgehend entzerrt werden.
Um einen entsprechend den Erfordernissen angepassten Kreisverkehrsplatz anzulegen und den erforderlichen Flächenbedarf abzudecken, ist die im Bebauungsplan
ausgewiesene öffentliche Grünfläche entsprechend zu reduzieren. Hier ist die Ausweisung einer entsprechenden Verkehrsfläche – bei geringfügiger Zurücknahme der
im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünfläche - erforderlich.
Durch die Verlagerung des Kreisverkehrsplatzes in Richtung Bahngleise kann der
erforderliche Grunderwerb von Privaten vermieden werden.
Nachfolgend werden die mit der Änderung des Bebauungsplanes verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt bilanziert (Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung) und der
daraus entstehende Kompensationsbedarf ermittelt.
Im nachfolgenden Erläuterungstext wird auf die Ausgangssituation, die Bewertung
von Bestand und Eingriff sowie auf die Ermittlung von Art und Umfang der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen eingegangen.
Die Bestandsbewertung wurde nach der "Ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen" nach Froelich/Sporbeck, 1991, durchgeführt.
Im Konfliktplan sind die Auswirkungen der Baumaßnahme auf den Bestand im Planungsgebiet dargestellt.
Der Umfang der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen ist mittels des "Verfahrens zur Überprüfung des Mindestumfanges von Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Biotopfunktion" von Froelich/Sporbeck, 1991, berechnet
worden.
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Natürliche Grundlagen
2.1
Lage und Landschaftsbild
5
Naturräumlich gehört der Untersuchungsraum zur Einheit 554 „Jülicher Börde“. Die
Jülicher Börde wird im Osten durch den Villerand begrenzt. Im Süden geht sie in die
Zülpicher Börde und im Westen in die niederländisch-belgische Bördezone über. Im
Norden reicht sie bis an die Lössgrenze südlich von Neuss und Mönchengladbach.
Der Untersuchungsraum befindet sich innerhalb der Untereinheit 551.11 – Erftbusch
(Unteres Erfttal). Das untere Erfttal nördlich von Bergheim ist als vorhergehendes
Durchbruchstal durch den Villehorst einzustufen. Vor den Meliorationen waren gerade im Erftbruch in Folge häufiger Überschwemmungen größtenteils Flachmoore in
Form von Erlenbrüchen verbreitet. 1 Der Raum Bedburg wird durch die Rekultivierung
des Braunkohletagebaus Fortuna-Garsdorf sowie durch die intensiv genutzten Agrarund Siedlungsflächen geprägt.
Das Untersuchungsgebiet ist annähernd eben. Es liegt im Innenstadtrandbereich von
Bedburg zwischen der L 213 im Osten und der Germaniastraße im Westen. Die südliche Grenze verläuft ca. 80 m südlich der Kreuzung Neußer Straße / Erkelenzer
Straße, während die nördliche Grenze sich ca. 40 m nördlich der Kreuzung Neußer
Straße / Wiesenstraße befindet.
Das Plangebiet wird geprägt von den Verkehrsflächen der Neußer Straße und der
parallel verlaufenden Bahntrasse. Weitere Verkehrsflächen sind die Germaniastraße,
die Erkelenzer Straße und ein Parkplatz.
Der nördliche Teil des Plangebietes tangiert die Ortsausfahrt Bedburg. Dieser Bereich ist geprägt durch die vorhandene Signalanlage an der Einmündung Wiesenstraße auf die Neußer Straße sowie die Zu- und Abfahrt einer vorhandenen Tankstelle. Der östliche Teil des Plangebietes entlang der Neußer Straße ist mit Wohnhäusern und einem Geschäftshaus bebaut.
Der südliche Teil des Plangebietes ist zum Teil als öffentliche Verkehrsfläche, Fläche
für Bahnanlagen und Gemischte Bauflächen (Kfz-Werkstatt mit einer Autowaschanlage) dargestellt.
Der westliche Teil des Plangebietes ist als öffentliche Verkehrsfläche, jedoch überwiegend als Fläche für Bahnanlagen entsprechend der Örtlichkeit und Bestimmung
ausgewiesen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 12.200 m². Es befindet sich innerhalb der
Parzelle, Gemarkung Bedburg, Flur 1,8,9, 36 und 48.
Das Landschaftsbild des Untersuchungsraumes und der angrenzenden Bereiche ist
geprägt von seiner Lage im nördlichen Randbereich von Bedburg-Lipp mit einer
überwiegend geschlossenen, heterogenen Baustruktur.
2.2
Geologie
Der geologische Aufbau des Plangebietes wird bestimmt durch tertiäre Lockergesteine, bestehend aus Kies, Sand, Ton und Braunkohleflözen.
Durch das Absinken der Niederrheinischen Bucht in der Tertiärzeit gegenüber dem
Rheinischen Schiefergebirge entstanden tiefreichende Brüche (Erft-Sprung), wo-
Quelle: Ewald Glässer „Naturräumliche Gliederung Deutschlands“, Die naturräumlichen Einheiten
Köln-Aachen, hrsg. von der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, 1978
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durch das Gebiet in zwei tektonische Schollen, die Kölner- und die Erft-Scholle gegliedert wurde. In der Eiszeit wurde das Gebiet von einer Lößschicht überdeckt.
2.3
Boden
Die Stadt Bedburg liegt in der Jülicher Börde, einem Teilgebiet der Niederrheinischen
Bucht, rund 65 m über NN.
Geologisches Ausgangsgestein für die Bodenbildung sind Lockergesteine, auf denen
postglaziale Lößüberwehungen unterschiedlicher Stärke lagern. Durch Entkalkung,
Verwitterung und Tonverlagerung haben sich tiefgründige, mittel bis schwach basenhaltige Parabraunerden entwickelt, die teils podsolig und teils pseudovergleyt sind.
2.4
Wasserhaushalt
Im Bereich der Stadt Bedburg ist die Erft Vorfluter für oberirdisch und oberflächennah abfließendes Wasser. Die unbefestigten Bereiche des Plangebietes entwässern
in die Erft. Aufgrund des Braunkohletagebaus sind umfangreiche Grundwasserabsenkungen vorgenommen worden. Das Plangebiet weist daher keinen flurnahen
Grundwasserbezug mehr auf.
Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten.
2.5
Klima
Das subatlantisch geprägte Gebiet ist durch seine Lage in der Niederrheinischen
Bucht wärmebegünstigt mit mäßig warmen Sommern und milden Wintern.
Die jährliche Niederschlagsmenge beträgt etwa 650 mm. Die mittlere Zahl der Tage
mit Niederschlag von mindestens 1,0 mm beträgt ca. 110 Tage pro Jahr. Die mittlere
Lufttemperatur beträgt im Januar über 1,5 ° Celsius, im Juli durchschnittlich ca. 17°
Celsius und im Jahresmittel etwa 10° Celsius. Die Dauer des produktiven Pflanzenwachstums erstreckt sich über ca. 240 Tage im Jahr. Die Nebelhäufigkeit beträgt
vorwiegend im Talgebiet der Erft rund 50 Tage/Jahr. Versiegelte Flächen und Baukörper im Plangebiet führen zu einer Veränderung des Kleinklimas.
2.6
Potentielle natürliche Vegetation
Für das gesamte Plangebiet wird der Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald der Niederrheinischen Bucht, stellenweise Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald auf lehmigen Böden ausgewiesen. Diese Bereiche setzen sich nach Westen großflächig
fort. Dieser Vegetationstyp stellt die am weitesten verbreitete Charaktergesellschaft
der Niederrheinischen Bucht dar. Baumarten dieser Waldgesellschaft sind neben der
Buche die Stiel- und Traubeneiche, Hainbuche und Winterlinde. Die Strauchschicht
setzt sich überwiegend aus Sal-Weide, Hasel, Weißdorn, Hunds-Rose, Schlehe und
Hartriegel zusammen. Allgemein unterliegen die Flächen auf Grund der Bodenfruchtbarkeit seit langem einer fast ausschließlichen Ackernutzung. Sowohl naturnahe Bestände als auch anthropogene Waldreste sind kaum noch vorhanden.
2.7
Schutzausweisungen
Das Plangebiet unterliegt keinen Schutzausweisungen.
Geschützte Biotope gemäß § 62 LG NW sind im Plangebiet nicht vorhanden.
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Stadt Bedburg, 1. Vereinfachte Änderung BP 43 c - Landschaftspflegerischer Begleitplan-
3.
Bestand
3.1
Allgemeines
7
Die Ausweisung und Bewertung von Biotoptypen erfolgt in Anlehnung an die „Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“ von Dankwart
Ludwig (FROELICH/SPORBECK) aus dem Jahr 1991.
Als Grundlage dieser Methode dienen die Biotopschlüssel der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) Nordrhein-Westfalen. Zur Bewertung wird
eine Auswahl von Kriterien herangezogen, die sich an den Schutzzielen des Biotopund Artenschutzes orientieren. Es handelt sich hierbei um die Kriterien Natürlichkeit,
Wiederherstellbarkeit, Gefährdungsgrad, Maturität, Struktur- und Artenvielfalt, Häufigkeit sowie Vollkommenheit. Für jedes einzelne Kriterium erfolgt eine Bewertung in
5 Stufen, wobei 5 die höchstmögliche Wertstufe ist.
Durch Addition der Wertzahlen ergibt sich der Biotopwert für den jeweiligen Biotop,
der maximal 35 Punkte erreichen kann.
Das Kriterium Vollkommenheit zur ökologischen Bewertung wird nur dann berücksichtigt, wenn ein Biotop hinsichtlich Natürlichkeit oder Gefährdungsgrad eine Wertigkeit von 4 oder 5 Wertpunkten aufweist. In den übrigen Fällen wäre eine Einschätzung des Kriteriums in Anlehnung an einen nahestehenden, naturnahen bzw. gefährdeten Biotop durchzuführen.
Hiermit soll vermieden werden, dass einem "idealen" künstlichen Biotop aufgrund
einer hohen Vollkommenheitseinstufung eine unverhältnismäßig hohe Bedeutung für
die Biotopfunktion zugewiesen wird. Da es sich jedoch bei dem vorliegenden Untersuchungsgebiet um einen stark anthropogen beeinflussten Bereich handelt, wurde
bei der Bestands- und Eingriffsbewertung sowie bei der Ermittlung der zur Kompensation des Eingriffs erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf die Einschätzung des
Kriteriums "Vollkommenheit" verzichtet.
Rechnerisch ergibt sich durch diese Verfahrensweise keinerlei Auswirkung auf die
Relation von Bestand, Eingriff und Ausgleich.
Da sich das Plangebiet des Bebauungsplanes 43 c der Stadt Bedburg im Naturraum
„Lößböden des Tieflandes“ befindet, dient die LÖBF-Biotoptypenliste für den Naturraum 3 zur Bewertungsorientierung.
Für die Bestandsbewertung werden die rechtskräftigen Festsetzungen des BP Nr.
43c zu Grunde gelegt.
3.2
Bestandssituation
Das Plangebiet (12.200 m²) gliedert sich in mehrere Nutzungen bzw. Festsetzungen:
• Straßenverkehrsflächen (Neußer Straße, Germaniastraße, Erkelenzer Straße),
• Bahnanlagen (einspurige Bahntrasse Horrem – Grevenbroich),
• Mischgebiet (MI) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 (Kfz-Handel),
• Öffentliche Grünflächen (Straßenbegleitgrün, Ruderalvegetation, Gärten).
Die größte zusammenhängende Vegetationsfläche befindet sich zwischen Neußer
Straße und Bahntrasse. Bei den übrigen Vegetationsflächen handelt es sich überwiegend um kleinflächige isolierte Restflächen.
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Das Plangebiet wird vor allem durch die festgesetzten Straßenverkehrsflächen geprägt, die ca. 48 % des Plangebietes umfassen.
Die festgesetzten Straßenverkehrsflächen (Straßen, Rad-/ Gehwege = 5.855 m²)
werden mit 0 Biotopwertpunkten (BWP) pro Quadratmeter gemäß LÖBF-Code HY1
bewertet.
Die Bahnanlagen (2.520 m²) werden als Gleisanlagen (LÖBF-Code HD4) mit 3 BWP
zu Grunde gelegt.
Das Mischgebiet (MI) mit einer Gesamtfläche von 900 m² kann aufgrund der festgesetzten GRZ von 0,5 und der nach § 19 BauNVO zulässigen Überschreitung der
GRZ um 50 % für Nebenanlagen zu maximal 75 % versiegelt werden (= 675 m²,
LÖBF-Code HY1). Die übrigen 25 % (= 225 m²) werden als Gestaltungsgrün gemäß
LÖBF-Code HM 51 mit 6 BWP / m² zu Grunde gelegt.
Die öffentliche Grünflächen sind z.T. gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 25 b BauGB als Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft festgesetzt. Es handelt sich hierbei weitestgehend um die Grünfläche zwischen Bahn und Neußer Straße einschl. der Bäume und Gehölzstrukturen.
Dieser Bereich wird gemäß des Bestandsvorkommens bewertet als:
• Eschengehölz (Stangenholz) gemäß LÖBF-Code BF 31 mit 12 BWP / m² bzw.
• Gehölzreiche ausdauernde Ruderalflur (LÖBF-Code HP 7) mit 6 alten FeldAhorn-Bäumen. Die Bäume sind auf Grund ihres Alters und ihrer Größe (Stammdurchmesser ca. 60-70 cm) nicht ausgleichbar. Bei den übrigen jüngeren Gehölzen aus natürlichem Aufwuchs handelt es sich um Birken, Eschen und Holunder.
In der Krautschicht wachsen u.a. Brombeeren, Beifuß, Brennnesseln und Taubnesseln. Auf Grund des hohen Gehölzanteils und der Feld-Ahorn-Bäume wird der
LÖBF-Code in den Kriterien „Wiederherstellbarkeit“ und „Gefährdung“ um jeweils
1 BWP heraufgesetzt, so dass insgesamt 15 BWP / m² zu Grunde gelegt werden.
• Grasflur: Entlang der Neußer Straße erstreckt sich ein 2-8 m breiter Streifen mit
einer relativ artenreichen nitrophilen Grasflur. Innerhalb dieser Flächen wachsen
abschnittsweise Baumreihen aus jungen Linden bzw. Eschen. Gemäß der LÖBFCodes BD 71 (baumheckenartiger Gehölzstreifen an Straßen) bzw. HH 7 (Grasfluren an Straßen) werden die Flächen mit 12 BWP / m² bewertet.
Die übrigen öffentlichen Grünflächen werden als Straßenbegleitgrün bzw. Gestaltungsgrün geringer Ausdehnung laut LÖBF-Code HM 51 mit 6 BWP / m² bewertet.
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3.3
Bestandsbewertung
LÖBFCode
HY 1
(Straßenverkehrsfläche)
HD 4 (Bahnanlagen)
N
W
G
M
SAV
H
Biotopwert
(BW)
Fläche
(m²)
BW
Gesamt
0
1
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
3
5.855
2.520
0
7.560
0
0
0
0
0
0
0
675
0
1
1
1
1
1
1
6
225
1.350
2
2
2
3
2
1
12
175
2.100
3
2
3
3
3
1
15
1.385
20.775
3
2
1
3
2
1
12
565
6.780
1
1
1
1
1
1
6
800
4.800
12.200
43.365
Mischgebiet
HY 1 pot. versiegelte
Fläche GRZ 0,5
HM 51 Grünflächen
Öffentliche
Grünflächen
BF 31 (Eschengehölz)
gem. BauGB §9, Abs.
20
HP 7
(Ruderalflur) gem.
BauGB §9, Abs. 20
BD 71(Baumhecke) /
HH 7 (Grasflur) gem.
BauGB §9, Abs. 20
HM 51 (sonstige
Grünflächen)
Summe
N = Natürlichkeit
G = Gefährdungsgrad
SAV= Struktur- und Artenvielfalt
A = Ausgleichbarkeit ⇒ N = nicht ausgleichbar
W=
M=
H=
Wiederherstellbarkeit
Maturität
Häufigkeit
Innerhalb des Plangebietes beläuft sich der Bestandswert auf 43.365 BWP. Das entspricht einer durchschnittlichen Wertigkeit von 3,55 BWP / m² (43.365 : 12.200).
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4.
Eingriff und Kompensation
4.1
Konflikt
10
Der Eingriff in Natur und Landschaft im Rahmen der geplanten Maßnahme resultiert
aus der Änderung und Neuanlage von Verkehrsflächen durch die Neugestaltung der
Bahnquerung und der Anlage eines Kreisverkehrs.
Die Änderung der Verkehrsführung im Bahnübergang Lipp zieht auch verkehrstechnische Anpassungsarbeiten im Bereich der Neußer Straße und der Germaniastraße
nach sich.
Der geänderte BP Nr. 43 c trifft folgende Festsetzungen:
Mischgebiet (MI)
855 m²
Bahnanlagen
2.255 m²
Straßenverkehrsflächen
6.285 m²
öffentliche Grünflächen
2.805 m²
Summe
12.200 m²
Durch den neu vorgesehenen Kreisverkehr erhöht sich die festgesetzte Straßenverkehrsfläche gegenüber dem Bestand um ca. 400 m².
Die festgesetzten Straßenverkehrsflächen (Straßen, Rad-/ Gehwege = 6.285 m²)
werden mit 0 Biotopwertpunkten (BWP) pro Quadratmeter gemäß LÖBF-Code HY1
bewertet.
Durch die Anlage des Kreisverkehrs müssen zwei nicht ausgleichbare Bäume (FeldAhorn) gerodet werden.
Das Mischgebiet (MI) mit einer Gesamtfläche von 855 m² kann aufgrund der festgesetzten GRZ von 0,5 und der nach § 19 BauNVO zulässigen Überschreitung der
GRZ um 50 % für Nebenanlagen zu maximal 75 % versiegelt werden (= 641 m²,
LÖBF-Code HY1). Die übrigen 25 % (= 214 m²) werden als Gestaltungsgrün gemäß
LÖBF-Code HM 51 mit 6 BWP / m² zu Grunde gelegt.
Mischgebiete dienen laut § 6 BauNVO 2 dem Wohnen und der Unterbringung von
Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Die Bahnanlagen (2.255 m²) werden als Gleisanlagen (LÖBF-Code HD4) mit 3 BWP
zu Grunde gelegt.
Die festgesetzte Flächen für Bahnanlagen wurden im Zuge der Detailplanung geringfügig reduziert.
Die öffentlichen Grünflächen werden durch die Anlage des Kreisverkehrs und eines Fußweges reduziert. Die Reduzierung betrifft die gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 25 b
BauGB als Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft festgesetzten Flächen
zwischen Bahn und Neußer Straße. Die verbleibenden öffentlichen Grünflächen in
diesem Bereich werden wieder gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 25 b BauGB festgesetzt und
somit geschützt.
Dieser Bereich kann somit analog des Bestandes bewertet werden:
• Eschengehölz (Stangenholz) gemäß LÖBF-Code BF 31 mit 12 BWP / m² bzw.
2
BauNVO = Baunutzungsverordnung
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•
Gehölzreiche ausdauernde Ruderalflur (LÖBF-Code HP 7 mit 15 BWP / m²) mit
vier alten Feld-Ahorn-Bäumen. Zwei der sechs vorhandenen Bäume müssen dem
Bau des Kreisverkehrs weichen. Die Bäume sind auf Grund ihres Alters und ihrer
Größe (Stammdurchmesser ca. 60-70 cm) nicht ausgleichbar.
• Die Grasflur / Baumhecke entlang der Neußer Straße wird gemäß LÖBF-Code
HH 7 / BD 71 mit 12 BWP / m² bewertet.
• Die übrigen öffentlichen Grünflächen werden als Straßenbegleitgrün bzw. Gestaltungsgrün geringer Ausdehnung laut LÖBF-Code HM 51 mit 6 BWP / m² bewertet.
Bewertung des Eingriffs
LÖBFCode
HY 1
(Straßenverkehrsfläche)
HD 4 (Bahnanlagen)
Mischgebiet
HY 1 pot. versiegelte
Fläche GRZ 0,5
HM 51 Grünflächen
Öffentliche
Grünflächen
davon gemäß BauGB
§9, Abs. 20
BF 31
(Eschengehölz)
HP 7 (Ruderalflur)
HH 7 (Grasflur)
HM 51 (sonstige
Grünflächen)
Summe
N
W
G
Biotopwert
(BW)
M SAV H
Fläche
(m²)
BW
Gesamt
0
0
0
0
0
0
0
6.285
0
1
0
0
0
1
1
3
2.255
6.765
0
1
0
1
0
1
0
1
0
1
0
1
0
6
641
214
0
1.283
2
3
3
2
2
2
2
3
1
3
3
3
2
3
2
1
1
1
12
15
12
165
1.210
385
1.980
18.150
4.620
1
1
1
1
1
1
6
1.045
12.200
6.270
39.068
Im Plangebiet kann nach der Umsetzung des Vorhabens eine Wertigkeit von
39.068 BWP erzielt werden. Diese ist niedriger als die Bestandswertigkeit vor der
Änderung des Bebauungsplanes von 43.365 BWP und entspricht somit einem Kompensationsgrad von etwa 90,1 %. Das Plangebiet weist gemäß rechtskräftigen Bebauungsplan einen Versiegelungsgrad von ca. 53,52 % auf. Durch die geplanten
Festsetzungen kann der Versiegelungsgrad des Plangebietes auf max. 56,77 % erhöht werden.
Das Kompensationsdefizit beträgt 4.298 BWP, die außerhalb des Geltungsbereiches
ausgeglichen werden müssen.
Gesamtbilanz
(BW Eingriffsbewertung - BW Bestandsbewertung)
39.068 -43.365
-4.298
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4.2
12
Konfliktbewertung
Aus den o.g. Eingriffen resultieren nachhaltige bau-, anlage- und nutzungsbedingte
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.
Landschaftsbild / Ortsbild
Das Landschaftsbild des Untersuchungsraumes ist gekennzeichnet durch seine Lage
zwischen Gewerbebebauung im Osten und Wohnbebauung im Westen. Prägend
sind zudem die Verkehrswege Neußer Straße und die Bahnlinie einschl. Bahnübergang Erkelenzer Straße. Durch die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes
entstehen keine zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigungen des städtisch geprägten Landschafts- bzw. Ortsbildes.
Das Plangebiet ist durch bestehende Bebauung überwiegend abgeschirmt.
Das Umfeld wird durch die vorhandenen Verkehrsflächen und die Bebauung an der
Germaniastraße und der Erkelenzer Straße geprägt. Durch die geplanten Maßnahmen ändert sich die Flächenaufteilung, jedoch nicht das Gesamtbild.
Ökologisches Entwicklungspotential
Durch die vorgesehene Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes wird das
ökologische Entwicklungspotential nicht erheblich eingeschränkt. Die ökologisch
hochwertigeren Bereiche bleiben weitgehend erhalten und werden durch die Festsetzungen dauerhaft geschützt.
Da das Plangebiet vollständig von bereits versiegelten Flächen umschlossen ist und
die betroffenen, isolierten und kleinflächigen Vegetationsbereiche nur eine eingeschränkte ökologische Wertigkeit aufweisen, sind keine signifikanten Auswirkungen
auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu erwarten. Die Vegetationsbereiche im
Untersuchungsgebiet besitzen nur eine untergeordnete Bedeutung für die Biotopvernetzung (Grünflächen entlang der Bahntrasse).
Vorbereitungs- / Bauphase
Das Plangebiet wird überwiegend durch Verkehrsflächen geprägt.
Durch die geplante Errichtung der neuen Verkehrsführung erfolgen Eingriffe in das
Bodengefüge einschl. der Notwendigkeit, Bodenmassen entsorgen zu müssen.
Eine besondere Wasserhaltung oder GW-Absenkung während der Bauphase ist
nicht notwendig. Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerflächen können überwiegend auf im weiteren Bau versiegelten Flächen eingerichtet werden.
Während der Neubauphasen entstehen temporär erhöhte Schall-, Schadstoff- und
Staubemissionen durch den Einsatz von Baumaschinen und Baustellenverkehr.
Nutzungsphase
Durch die Änderung des BP 43 c entstehen im Hinblick auf die Nutzung keine signifikanten Änderungen gegenüber den bisherigen Festsetzungen. Die signalgesteuerte
Kreuzung Neußer Straße / Wiesenstraße wird durch einen Kreisverkehr ersetzt.
Hierdurch soll ein verbesserter Verkehrsfluss, einhergehend mit weniger verkehrsbedingten Emissionen (Lärm, Luftschadstoffe) erzielt werden.
Kleinklimatische Veränderungen werden durch das Vorhaben nicht hervorgerufen, da
sich der Versiegelungsgrad im Plangebiet nur unwesentlich verändert.
Eine Beeinflussung lokaler Windsysteme tritt nicht auf.
Die geplanten Veränderungen werden zu keiner Verminderung des Grundwasserdargebots im Plangebiet führen.
Für den Neubau der versiegelten Flächen werden die entwässerungstechnische Infrastruktur geschaffen bzw. die vorhandenen Anlagen genutzt.
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Das Plangebiet weist gemäß rechtskräftigen Bebauungsplan einen Versiegelungsgrad von ca. 53,52 % auf. Durch die geplanten Festsetzungen kann der Versiegelungsgrad des Plangebietes auf max. 56,77 % erhöht werden.
Im Plangebiet sind Emissionsquellen von Lärm und Luftschadstoffen flächig vorhanden (Straßen- und Bahnverkehr, angrenzend Hausbrand).
Durch Konzeption und Nutzung des Vorhabens werden betriebsbedingt keine über
den bisherigen Zustand hinausgehenden Luftschadstoffe immittiert.
Durch die Neuordnung der Verkehrsbeziehungen in Bedburg werden die Verkehrsstöme aus dem Innenstadtbereich in die Randbereiche verlagert (K 37n,
L 361n). Diese großräumigen Umverteilung führen zu Entlastungen insbesondere im
Innenstadtbereich und bei der Ortsdurchfahrt Blerichen. Gemäß des Verkehrsgutachtens liegen die Belastungsreduzierungen auf der bisherigen Hauptdurchgangsachse
Neußer Straße bei ca. 30 % und erreichen im weiteren Verlauf (Bahnstraße / Kolpingstraße) bis zu 50%.
4.3
Minderungsmaßnahmen
Die durch die vorgesehene Verkehrsplanung nicht betroffenen Einzelbäume werden
gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 25 b BauGB als zu erhaltend festgesetzt. Darüber hinaus werden für angrenzende Bäume Baumschutzmaßnahmen gem. DIN 18920 festgesetzt.
Zur weiteren Minderung bzw. Vermeidung von Eingriffen sind folgende Maßnahmen
zu beachten:
1. Zu erhaltende Grünflächen dürfen im Zuge der Baumaßnahmen nicht in Anspruch
genommen werden. Sie sollten durch einen Bauzaun o.ä. geschützt werden. Die
Bereiche sind einschl. des Kronen- und Wurzelbereiches der Pflanzen vollständig
gemäß DIN 18920 vor Beeinträchtigungen zu schützen. Ein evtl. notwendiger
Rückschnitt ist auf das notwendige Maß zu beschränken und muss fachgerecht
durchgeführt werden.
2. Bäume innerhalb des Eingriffsbereiches, die evtl. erhalten werden können, sind
ebenfalls gemäß DIN 18920 einschl. ihres Kronen- und Wurzelbereiches zu
schützen.
3. Art und Umfang der Bauarbeiten dürfen den hier gemachten Angaben nicht entgegenstehen bzw. sie überschreiten.
4. Anfahrt und Lagerung der zum Bau erforderlichen Geräte und Baustoffe haben
ausschließlich über bereits befestigte bzw. von den ausgewiesenen Eingriffsflächen zu erfolgen.
5. Der Einsatz der Geräte hat ebenfalls von bereits befestigten Wegeflächen bzw.
von den ausgewiesenen Eingriffsflächen zu erfolgen.
6. Während der Bauphase ist sicherzustellen, dass durch Baustelleneinrichtungen,
Materiallagerungen etc. keine weiteren Vegetationsflächen außerhalb des Eingriffsbereiches in Anspruch genommen werden.
7. Der Abtransport von Boden sowie sonstiger Materialien und Geräte während und
nach Fertigstellung der Arbeiten hat ebenfalls über bereits befestigte bzw. von
den ausgewiesenen Eingriffsflächen zu erfolgen.
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4.4
14
Kompensationsmaßnahmen
Da innerhalb des Plangebietes keine weiteren Kompensationsmaßnahmen sinnvoll
sind, wäre es, um einen 100 %igen Ausgleich zu erzielen, notwendig, auf externen
Flächen eine entsprechende ökologische Aufwertung herbeizuführen um das Eingriffsdefizit in Höhe von 4.298 BWP zu kompensieren.
Das Kompensationsdefizit wird über das städtische Ökokonto aus dem Überhang
des Bebauungsplanes BP Nr. 32 Kaster „Im Spless“ abgegolten.
5.
Zusammenfassung
In Folge der Entwicklung des übergeordneten Straßenverkehrsnetzes im nahen Umfeld der Bedburger Innenstadt (L 361n, Südumgehung K 37n, Anbindung Schlossparkplatz) ergeben sich großräumig Umverteilungen der Verkehrsströme.
Im Bereich der bisherigen Hauptdurchgangsstraße Neußer Straße / Bahnstraße
(L 213) wird der Verkehr deutlich abnehmen.
Zudem soll der Bahnübergang Lindenstraße geschlossen werden um eine weitere
Entlastung von Kfz-Verkehr im gesamten Verlauf der L 213 zu erzielen (BP 43 b).
Weiteres Planungsziel ist es den Bahnhaltepunkt nach Norden zu verlagern und
durch die zentrumsnähere Lage eine Stärkung der Innenstadt zu erzielen.
Die bisherige Planung soll nunmehr angepasst werden, wozu eine 1. vereinfachte
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 43c durchgeführt werden soll.
Wesentliche Bestandteile der Änderung sind die Anlage eines Kreisverkehrs im
Kreuzungsbereich Neußer Straße / Wiesenstraße und die Errichtung eines Geh-/
Radweges zwischen Erkelenzer Straße und Neußer Straße.
Aus dem Vergleich der aktuellen und der geplanten Festsetzungen resultiert ein
Kompensationsdefizit von 4.298 Biotopwertpunkten (gemäß des Bewertungsverfahrens Fröhlich / Sporbeck), das über das städtische Ökokonto aus dem Überhang des
Bebauungsplanes BP Nr. 32 Kaster „Im Spless“ abgegolten wird.
Köln, den 30. Mai 2007
th
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