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Bedburg
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09.07.09, 02:28
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09.07.09, 02:28
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WP7-923/2007
Abwägungsliste WP7-923/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. ver. Änd.
Schreiben von, vom
1.
Stellungnahme
Kampfmittelbeseitigungsdienst Die
Auswertung
der
meinem
Schreiben vom 13.06.2007
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) zur
Verfügung stehenden Luftbildern ergibt
im
Umfeld
hinweise
auf
das
Vorhandensein
von
Bombenblindgängern / Kampfmitteln.
Da sich jedoch in unmittelbaren Bereich
keine Hinweise auf das Vorhandensein
von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus
Sicht des KBD keine Bedenken gegen
die Durchführung der in Rede stehenden
Maßnahme.
Eine
Garantie
der
Freiheit
Kampfmitteln kann gleichwohl
gewährt werden.
Abwägungsvorschlag
Beschluss: Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ........
Die Belange werden durch Aufnahme
des Merkblattes „Sondierbohrungen“
hinreichend
in
der
Planung
berücksichtigt.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
das
Merkblatt
„Sondierbohrungen“
als
Anlage
zum
Bebauungsplan
aufzunehmen.
von
nicht
Sind bei der Durchführung des
Bauvorhabens
beim
Erdaushub
außergewöhnliche
Verfärbungen
festzustellen oder werden verdächtige
Gegenstände beobachtet, sind die
Arbeiten sofort einzustellen und die
nächstgelegene Polizeidienststelle oder
der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu
verständigen.
Hinweis:
Sollten in dem in Rede stehenden
Bereich Erdarbeiten mit erheblicher
mechanischer
Belastung
(
z.B.
Rammarbeiten,
Pfahlgründungen,
1
WP7-923/2007
Abwägungsliste WP7-923/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. ver. Änd.
Schreiben von, vom
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschluss: Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ........
Entfällt.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
Die Belange werden durch Aufnahme
der Bestandspläne in die Planung
berücksichtigt. Ferner wird der
Anregung entsprochen, und ein
Hinweis zur Beachtung der DVGW
Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im
Bereich unterirdischer
Versorgungsleitungen“
aufgenommen.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und im
Bereich
der
textlichen
Festsetzungen
zum
Bebauungsplan
43c/Bedburg,
1.
vereinfachte Änderung wird
ein Verweis zur Beachtung
der DVGW Richtlinie GW
125 „Bepflanzungen im
Bereich
unterirdischer
Verbauarbeiten
oder
vergleichbare
Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine
Tiefensondierung empfohlen.
Hierzu wurde ein „Merkblatt für das
Einbringen Sondierbohrungen“ beigefügt.
2.
3
PLEdoc, Schreiben vom
03.07.2007
Wir danken Ihnen für Ihre
Benachrichtigung und teilen Ihnen mit,
dass die o.g. Maßnahmen die
Versorgungsanlagen der n.a. Eigentümer
bzw. Betreiber nicht berühren:
E.ON, Ferngas Nordbayern GmbH,
GasLINE, Gaswerk Philippsburg GmbH,
KGN GmbH, MEGAL GmbH, METG,
NETG, TENP.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das
Projekt erweitert oder verlagert werden
oder sollte der Arbeitsraum die
dargestellten Projektgrenzen wesentlich
überschreiten, so bitten wir, uns am
weiteren Verfahren zu beteiligen.
RWE Rhein-Ruhr Netzservice, In Ihrem Schreiben vom 20.06.2007 bitte
Schreiben vom 20.06.2007
Sie uns um Stellungnahme zum obigen
Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten
Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir
keine
grundsätzlichen
Bedenken
erheben. Zur Information über unseren
Leitungsbestand in o.g. Bereich fügen
wir in Anlage zu diesem Schreiben
Auszüge
aus
unserem
Bestandsunterlagen bei. Durch das
zur
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WP7-923/2007
Abwägungsliste WP7-923/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. ver. Änd.
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Schreiben von, vom
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
StraßenNRW, Schreiben vom
06.07.2007
Plangebiet
werden
unsere
Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir
bitten Sie bei der weiteren Planung die
Lage
unserer
Leitungen
zu
berücksichtigen,
um
Kosten
für
Trassenanpassungen zu vermeiden. In
den Bereichen Strom, Wasser, Gas sind
Erneuerungen
bzw.
Umlegungen
geplant, wir bitten Sie deshalb uns bei
der Detailplanung mit einzubinden. Für
den Bereich Strom und Wasser sind
extra Pläne beigefügt.
Bei Nutzungsänderung der Flächen, wie
z.B. Entwidmung von öffentlichen
Grundstücksflächen, werden bei einem
Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche
Sicherungen unserer Leistungstrassen
und Anlagenstandorte notwendig.
Wir bitten Sie bei der Planung von
Bepflanzungszonen darauf zu achten,
dass unsere Versorgungsleitungstrassen
frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei
nicht
auszuschließenden
Näherungen von Bepflanzungen an
unsere Versorgungsleitungen, bitten wir
Sie die DVGW-Richtlinie GW 125 „
Bepflanzungen im Bereich unterirdischer
Versorgungsanlagen“
zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sind
notwendig werdende Schutzmaßnahmen
mit uns abzustimmen.
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen Die zügige Abwicklung der
seitens der Straßenbauverwaltung keine Maßnahme wird begrüßt. Die
Beschluss: Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ........
Versorgungsleitungen“
aufgenommen.
Die Bestandspläne (Gas,
Wasser, Strom) sind als
Anlage
zum
Bebauungsplan
zu
nehmen.
Zur weiteren Detailplanung
und Bauausführung wird
die DB Projekt Bau GmbH,
10936 Berlin und der
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, 51105 Köln über die
notwendigen
Abstimmungsgespräche mit
der
RWE
Rhein-Ruhr
Netzservice in Kenntnis
gesetzt.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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WP7-923/2007
Abwägungsliste WP7-923/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. ver. Änd.
Schreiben von, vom
5
Erftverband, Schreiben vom
02.07.2007
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Bedenken.
Die erforderliche
Verwaltungsvereinbarung zur Änderung
der Knotenpunkte wird derzeit seitens
der Straßenbauverwaltung erstellt und
geht Ihnen in Kürze zu.
Gegen die o.g. Maßnahmen bestehen
aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens
des Erftverbandes keine Bedenken,
sofern die in unserer Stellungnahme vom
16.12.2002
gemachten
Aussagen
bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen
berücksichtigt werden.
Verwaltungsvereinbarung liegt
zwischenzeitlich vor.
Die hier in Rede stehenden
Ausgleichsmaßnahmen werden in
unmittelbarer
Nähe
des
Eingriffsgebietes
in
Form
von
Pflanzmaßnahmen als Eingrünung
des Lageplatzes am städtischen
Bauhof in Bedburg erfolgen.
Beschluss: Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ........
...
die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen und
aus den nebenstehenden
Gründen der Anregung
nicht zu entsprechen.
In der Stellungnahme vom 16.12.2002
wurde vom Erftverband wie folgt
mitgeteilt:
Gegen das Verfahren (Bebauungsplan
Nr. 43c/Bedburg) bestehen seitens des
Erftverbandes keine Bedenken, wenn
folgende, aus wasserwirtschaftlicher
Sicht
notwendige
Hinweise
und
Anregungen bei der weiteren Planung
berücksichtigt werden.
Die in der Begründung unter Pkt. 5.1.6 –
Grünordnung- genannten erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen sollten unbedingt
an die Gewässer gelenkt werden. Die
seit dem 23.10.200 in Kraft getretene
EG-Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL)
enthält ein konkretes und umfangreiches
Umweltziel- und Fristenkonzept. In
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WP7-923/2007
Abwägungsliste WP7-923/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. ver. Änd.
Schreiben von, vom
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschluss: Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ........
Im Verlaufe des Verfahrens hat sich
abgezeichnet,
dass
das
Kompensationsdefizit in der Tat nicht
mehr aus dem Öko-Konto im Spless
abgegolten
werden
kann.
Grundsätzlich ist die Planung eines
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
der
Anregung
zu
entsprechen.
Anlehnung an § 25a (1) WHG i.d.F.v
25.06.2002, sind oberirdische Gewässer
so zu bewirtschaften, dass eine
nachteilige
Veränderung
ihres
ökologischen
und
chemischen
Zustandes vermieden und ein guter
ökologischer Zustand erhalten oder
erreicht wird. Hierzu gehören neben der
erforderlichen
Maßnahmen
am
Gewässer selbst auch Maßnahmen, die
das Gewässerumfeld beanspruchen. Um
sowohl ansonsten doppelt anfallende
Kosten zu vermeiden als auch um den
Flächenentzug für die Landwirtschaft zu
reduzieren halte ich es für unbedingt
erforderlich,
notwendige
Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an
die Gewässer zu lenken. Auch wenn sich
im Plangebiet selbst kein Gewässer
befindet,
können
für
diese
Ausgleichsmaßnahmen
Flächen
an
Gewässern im Gemeindegebiet oder
sogar
im
Kreisgebiet
einbezogen
werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit
der
Unteren
Landschaftsbehörde
notwendig.
6
Rhein-Erft-Kreis, Schreiben
vom 23.07.2007
Aus der Sicht von Natur und Landschaft
bestehen keine Bedenken gegen die 1.
vereinfachte
Änderung
des
Bebauungsplanes. Nach Rücksprache
mit der Stadt Bedburg weise ich darauf
hin, dass das Kompensationsdefizit von
5
WP7-923/2007
Abwägungsliste WP7-923/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. ver. Änd.
Schreiben von, vom
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
4.298 Biotopwertpunkten nicht mehr aus
dem Ökokonto „Im Spless“ abgegolten
werden kann. Ich rege an, in Absprache
mit meiner Unteren Landschaftsbehörde
ein weiteres Ökokonto zu planen und
genehmigen zu lassen, von dem dann
dieses Kompensationsdefizit abgebucht
werden kann oder eine Ersatzzahlung zu
leisten.
weiteren Öko-Kontos vorgesehen. Im
speziellen Falle kann jedoch der
Ausgleich unmittelbar in der Nähe
des Eingriffsbereiches auf einer
stadteigenen Flächen hergestellt
werden. Das Defizit in Höhe von
4.298 Punkten entspricht einer
Anpflanzung einer Strauchhecke auf
einer Fläche von 307 m². Es wird
daher
eine
Anpflanzung
als
Eingrünung des Lagerplatzes zur
freien Landschaft des städtischen
Bauhofes erfolgen. Diese Fläche in
einer Größe von 307 m² wird
entsprechend
öffentlich
rechtlich
durch Baulast gesichert.
Beschluss: Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ........
.... die Mitteilung
Der geplante Bahnübergang und der
Kreisel liegen jeweils an einem Die beschriebenen Flächen liegen Kenntnis zu nehmen.
des
Altstandort und grenzen an eine außerhalb
gemeinsame Altablagerung an (s. Plangeltungsbereiches.
beiliegende Skizze). Die Altablagerung
Nr. 5.11 (5005/21) Kippe RLB Neusser
Straße / Wiesenstraße beginnt an der
Wiesenstraße und endet in Höhe des
Anfangsbereiches der Bahnquerung. Der
Altstandort Nr. 5 S 9 nördlich der
Wiesenstraße war eine ehemalige
Tankstelle, der Altstandort Nr. 5 S 54 ist
die ehemalige Ziegelei Lipp. Alle drei
Bereiche sind zum Teil untersucht, zum
Teil
bereits
saniert
und
durch
zur
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WP7-923/2007
Abwägungsliste WP7-923/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. ver. Änd.
Schreiben von, vom
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschluss: Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ........
wasserdichte Abdeckungen gesichert.
Weitere Maßnahmen waren und sind zur
Zeit nicht erforderlich, es sei denn
Bodeneingriffe, wie die geplanten
Baumaßnahmen werden vorgenommen.
Alle baulichen Maßnahmen liegen in den
Randbereichen der o.a. Altlastenflächen.
Inwiefern hier in diese Flächen
eingegriffen, diese Flächen dann belastet
sind, kann anhand der vorgelegten
Plangrundlagen nicht festgestellt werden.
7
DB Infrastruktur Projektbau,
Regionalbereich West, Köln
.... die Mitteilung
In
den
Erläuterungen
zur
1. Entfällt.
Kenntnis zu nehmen.
vereinfachten
Änderung
zum
Bebauungsplan Nr. 43c der Stadt
Bedburg wurde zum Ausdruck gebracht,
dass intensive Gespräche
zur
Gesamtmaßnahme
(Verlegung
des
Kreuzungspunktes Gleis/Straße und
straßenbauliche
Änderungen
in
Verbindung
mit
einer
neuen
Lichtsignalanlage ) zwischen den
Vertretern der Stadt Bedburg, der DB
Netz AG und der DB Projektbau GmbH
stattgefunden haben. Die vorgelegten
Unterlagen beinhalten die Festlegungen
der Abstimmungen , so dass der
Planung vorbehaltlos zugestimmt werden
kann.
Auf folgenden Besonderheiten möchten
wir hinweisen:
grundstücksrechtlichen
Beidseitig des Kreuzungspunktes und Die
am geplanten Kreisverkehr Neusser Regelungen sind mit den betroffenen
zur
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WP7-923/2007
Abwägungsliste WP7-923/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. ver. Änd.
Schreiben von, vom
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschluss: Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ........
Straße / Wiesenstraße befinden sich Fachabteilungen abzustimmen.
Flächen der DB Netz AG und der DB
Holding, die nach Fertigstellung teilweise
dem
jew.
Straßenbaulastträger
übereignet werden. Es handelt sich
hierbei um die Flächen
o Gemarkung Lipp, Flur 1, Nr. 520
(DB
Netz
AG,
Bereich
Wiesenstraße / Neusser Straße)
o Gemarkung Lipp, Flur 8, Nr. 222
(DB
netz
AG),
Bereich
Germaniastraße
o Gemarkung Lipp, Flur 8, Nr. 219
(DB Holding), Bereich Erkelenzer
Straße / Neusser Straße
Als Ansprechpartner der DB ProjektBau
GmbH für den Grunderwerb steht Ihnen
Herr Heinig zur Verfügung.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass für
die Umsetzung der Baumaßnahme eine
Baustelleneinrichtungsfläche erforderlich
wird, die in den Erläuterungen zum
Bebauungsplan nicht beschreiben ist.
Hier schlagen wir vor zu prüfen, ob dafür
die gemischtre Baufläche neben der
neuen Eisenbahnkreuzung (Flurstück
218) bauzeitlich in Anspruch genommen
werden kann. Vom optischen und
geographischen Standort erscheint sie
für diesen Zweck geeignet. Außerdem
wäre es vorteilhaft, dort auch die
Baustelleneinrichtung
des
künftigen
Die angesprochene Fläche liegt nicht
im Eigentum der Stadt Bedburg. Die
Fläche liegt im Eigentum der DB AG.
Inwieweit Nutzungsverträge für diese
Fläche im Rahmen einer Pacht o.ä.
bestehen, kann von hier aus nicht
nachvollzogen werden. Hier sollte
eine hausinterne Prüfung bei der DB
in Abstimmung mit dem Nutzer
erfolgen. Dabei sollten die Belange
des derzeitigen Nutzers soweit als
möglich Berücksichtigung finden.
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WP7-923/2007
Abwägungsliste WP7-923/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. ver. Änd.
Schreiben von, vom
8
RWE Power, Schreiben vom
20.07.2007
Stellungnahme
Auftragnehmers
für
den
eisenbahntechnischen Teil vorzusehen.
Damit wäre ein effektive Abstimmung
zwischen den einzelnen Gewerken im
Rahmen
der
gesamten
Kreuzungsmaßnahme gegeben. .
Wie weisen daraufhin, dass das gesamte
Plangebiet in einem Auegebiet liegt, in
dem der natürliche Grundwasserspiegel
nahe der Geländeoberfläche ansteht und
der Boden humoses Bodenmaterial
enthalten kann.
Abwägungsvorschlag
Beschluss: Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ........
Entsprechende
Hinweise
und
Festsetzungen werden in die Planung
übernommen um den belangen
Rechnung zu tragen.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
der Anregung zu
entsprechen.
Humose Böden sind empfindlich gegen
Bodendruck und im allgemeinen kaum
tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln
die Bodenschichten auf kurzer Distanz in
ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so
dass selbst bei einer gleichmäßigen
Belastung
diese
Böden
mit
unterschiedlichen Setzungen reagieren
können. Das gesamte Plangebiet ist
daher wegen der Baugrundverhältnisse
gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche
zu kennzeichnen, bei deren Bebauung
ggf. besondere bauliche Maßnahmen,
insbesondere im Gründungsbereich,
erforderlich sind.
Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen
Festsetzungen
folgende
Hinweise
aufzunehmen:
Das Plangebiet liegt in einem Auebereich
9
WP7-923/2007
Abwägungsliste WP7-923/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. ver. Änd.
Schreiben von, vom
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschluss: Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ........
Baugrundverhältnisse:
Wegen der Bodenverhältnisse im
Auegebiet
sind
bei
der
Bauwerksgründung
ggf.
besondere
bauliche Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind
die Bauvorschriften der DIN 1054
„Baugrund – Sicherheitsnachweise im
Erd- und Grundbau“, der DIN 18196
„Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation
für bautechnische Zwecke“ sowie die
Bestimmungen der Bauordnung des
Landes
Nordrhein-Westfalen
zu
beachten.
Grundwasserverhältnisse:
9
Bezirksregierung Arnsberg,
Schreiben vom 30.07.2007
Der natürliche Grundwasserspiegel steht
nahe der Geländeoberfläche an. Der
Grundwasserstand kann vorübergehend
durch
künstliche
oder
natürliche
Einflüsse verändert sein. Bei den
Abdichtungsmaßnahmen
ist
ein
zukünftiger
Wiederanstieg
des
Grundwassers auf das natürliche Niveau
zu berücksichtigen. Hier sind die
Vorschriften
der
DIN
18195
„Bauwerksabdichtungen“ zu beachten.
Gegen den Bebauungsplan bestehen Die RWE Power AG wurde am .... die Mitteilung zur
aus hiesiger Sicht keine Bedenken. Ich Verfahren beteiligt. Entsprechende Kenntnis zu nehmen. Und
weise jedoch daraufhin, dass das der dortigen Anregung wird die die Anregung zu beachten.
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WP7-923/2007
Abwägungsliste WP7-923/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. ver. Änd.
Schreiben von, vom
Beschluss: Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ........
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Plangebiet
im
Bereich
braunkohlenbedingter , großflächiger
Grundwasserbeeinflussung liegt. Es wird
empfohlen,
einen
entsprechenden
Hinweis
in
den
Textteil
des
Bebauungsplanes aufzunehmen.
Im Plangebiet sind Aueböden der Erft
anzutreffen. Es handelt sich hier um
einen in den oberen Schichtmetern
anzutreffende humose Bodenschicht mit
zum
Teil
inhomogener
Zusammensetzung , die besondere
Überlegungen
hinsichtlich
der
Bauwerksgründung erforderlich machen
kann. Ich empfehle gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1
Baugesetzbuch eine entsprechende
Kennzeichnung
in
den
Bebauungsplänen.
Deshalb
wird
gebeten,
die
entsprechende
Bergwerksgesellschaft , RWE Power AG,
an dem weiteren Bauleitplanverfahren zu
beteiligen.
Planung wie folgt ergänzt:
Das gesamte Plangebiet wird wegen
der Baugrundverhältnisse gem. § 9
Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche
gekennzeichnet, bei deren Bebauung
ggf.
besondere
bauliche
Maßnahmen,
insbesondere
im
Gründungsbereich, erforderlich sind.
Das Plangebiet
Auebereich
liegt
in
einem
Baugrundverhältnisse:
Wegen der Bodenverhältnisse im
Auegebiet
sind
bei
der
Bauwerksgründung ggf. besondere
bauliche Maßnahmen, insbesondere
im Gründungsbereich, erforderlich.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN
1054
„Baugrund
–
Sicherheitsnachweise im Erd- und
Grundbau“, der DIN 18196 „Erd- und
Grundbau; Bodenklassifikation für
bautechnische Zwecke“ sowie die
Bestimmungen der Bauordnung des
Grundwasserverhältnisse:
Der natürliche Grundwasserspiegel
steht nahe der Geländeoberfläche an.
Der
Grundwasserstand
kann
vorübergehend durch künstliche oder
11
WP7-923/2007
Abwägungsliste WP7-923/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. ver. Änd.
Schreiben von, vom
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschluss: Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ........
natürliche Einflüsse verändert sein.
Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist
ein zukünftiger Wiederanstieg des
Grundwassers auf das natürliche
Niveau zu berücksichtigen. Hier sind
die Vorschriften der DIN 18195
„Bauwerksabdichtungen“
zu
beachten.
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