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Sitzungsvorlage (3. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Mersch im vereinfachten Verfahren Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
08.05.13, 17:14
Aktualisiert
27.05.13, 17:06
Sitzungsvorlage (3. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Mersch im vereinfachten Verfahren
Satzungsbeschluss) Sitzungsvorlage (3. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Mersch im vereinfachten Verfahren
Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Sc/Wo Jülich, 24.04.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 169/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 16.05.2013 Haupt- und Finanzausschuss 23.05.2013 Stadtrat 28.05.2013 TOP Ergebnisse bei 1 Enthaltung mehrheitlich dafür einstimmig 3. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Mersch im vereinfachten Verfahren Satzungsbeschluss Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beschließt die 3. Abrundungssatzung für den Ortsteil Mersch gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung wie folgt: „Folgt Satzung im Wortlaut“ Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2013 die Aufstellung der 3. Abrundungssatzung Mersch beschlossen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 11.03.2013 bis 12.04.2013 einschließlich statt. Die Satzung in der vorliegenden Fassung, die als Anlage beigefügt ist, entspricht den Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange, so dass die 3. Abrundungssatzung Mersch als Satzung beschlossen werden kann. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 169/2013 Seite 2