Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
08.05.13, 17:14
Aktualisiert
27.05.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Sc/Wo
Jülich, 24.04.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 169/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
16.05.2013
Haupt- und Finanzausschuss
23.05.2013
Stadtrat
28.05.2013
TOP
Ergebnisse
bei 1 Enthaltung mehrheitlich
dafür
einstimmig
3. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Mersch im vereinfachten Verfahren
Satzungsbeschluss
Anlg.: 1
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beschließt die 3. Abrundungssatzung für den Ortsteil Mersch gem. § 34
Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der
letztgültigen Fassung wie folgt:
„Folgt Satzung im Wortlaut“
Begründung:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2013 die Aufstellung der
3. Abrundungssatzung Mersch beschlossen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 11.03.2013 bis 12.04.2013 einschließlich statt. Die Satzung in der vorliegenden Fassung, die als Anlage beigefügt ist, entspricht den Abstimmungen mit
den Trägern öffentlicher Belange, so dass die 3. Abrundungssatzung Mersch als Satzung beschlossen werden kann.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 169/2013
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