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Sitzungsvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
204 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
08.05.13, 17:14
Aktualisiert
08.05.13, 17:14
Sitzungsvorlage (Anlage 1) Sitzungsvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlagen-Nr. 169 / 2013 3. A B R U N D U N G S S A T Z U N G der Stadt Jülich über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mersch Aufgrund des § 34, Absatz 4, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NW) vom 17.10.1994 in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 28.05.2013 folgende Satzung beschlossen: §1 In dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mersch wird im nördlichen Ortsausgangsbereich an der Müntzer Straße ein im Außenbereich liegendes Grundstück einbezogen. Die Begrenzung der baulichen Verfügbarkeit des einbezogenen Grundstücks ist in dem zur Satzung gehörenden Lageplan eingezeichnet ( Anlage 1 ). Es handelt sich hierbei um das Grundstück Gemarkung Mersch, Flur 8, Teil aus Flurstück 35. §2 Gemäß § 34, Abs. 4, Satz 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 BauGB wird folgendes festgesetzt: - Es ist nur ein Wohnhaus in zweigeschossiger Bauweise zulässig. - Die Grundfläche für bauliche Anlagen darf insgesamt 163 qm nicht überschreiten. - Die vorgeschriebene Dachform ist das traufständige Satteldach. - Bauliche Anlagen müssen einen Abstand von mindestens fünf Meter und höchstens zwanzig Meter von der Müntzer Straße einhalten. Dies gilt nicht für Garagen und bauliche Nebenanlegen. - Bei Garagen und baulichen Nebenanlagen sind Flachdächer zulässig. - Geländeänderungen entlang der Grundstücksgrenze sind nicht zulässig. Ausnahmen sind bei gegenseitigem Einverständnis möglich. - Hauseingänge und Garagenzufahrten sind in Pflaster, Rasenpflaster oder Schotterrasen zu befestigen. Standflächen oberirdischer Stellplätze sind mit Rasenpflaster oder Schotterrasen zu befestigen. - Als ökologischer Ausgleich für den mit der Satzung verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft wird festgesetzt, dass aufgrund der beigefügten Eingriffs-/Ausgleichsberechnung eine Fläche von 113 qm aus dem Flächenpool der Stadt Jülich auszugleichen ist. §3 Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlage 1a zur Vorlagen-Nr. 169 / 2013 Anlage 1 zur 3. Abrundungssatzung Mersch Lageplan zur 3. Abrundungssatzung Mersch M 1 : 2.500 14.02.2013