Daten
Kommune
Jülich
Größe
204 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
08.05.13, 17:14
Aktualisiert
08.05.13, 17:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlagen-Nr. 169 / 2013
3. A B R U N D U N G S S A T Z U N G
der Stadt Jülich über die Grenzen für den
im Zusammenhang bebauten
Ortsteil Mersch
Aufgrund des § 34, Absatz 4, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 und des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NW) vom 17.10.1994 in der zur Zeit
gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 28.05.2013 folgende Satzung
beschlossen:
§1
In dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mersch wird im nördlichen Ortsausgangsbereich an der
Müntzer Straße ein im Außenbereich liegendes Grundstück einbezogen.
Die Begrenzung der baulichen Verfügbarkeit des einbezogenen Grundstücks ist in dem zur Satzung
gehörenden Lageplan eingezeichnet ( Anlage 1 ).
Es handelt sich hierbei um das Grundstück Gemarkung Mersch, Flur 8, Teil aus Flurstück 35.
§2
Gemäß § 34, Abs. 4, Satz 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 BauGB wird
folgendes festgesetzt:
-
Es ist nur ein Wohnhaus in zweigeschossiger Bauweise zulässig.
-
Die Grundfläche für bauliche Anlagen darf insgesamt 163 qm nicht überschreiten.
-
Die vorgeschriebene Dachform ist das traufständige Satteldach.
-
Bauliche Anlagen müssen einen Abstand von mindestens fünf Meter und höchstens zwanzig
Meter von der Müntzer Straße einhalten. Dies gilt nicht für Garagen und bauliche
Nebenanlegen.
-
Bei Garagen und baulichen Nebenanlagen sind Flachdächer zulässig.
-
Geländeänderungen entlang der Grundstücksgrenze sind nicht zulässig. Ausnahmen sind bei
gegenseitigem Einverständnis möglich.
-
Hauseingänge und Garagenzufahrten sind in Pflaster, Rasenpflaster oder Schotterrasen zu
befestigen. Standflächen oberirdischer Stellplätze sind mit Rasenpflaster oder Schotterrasen zu
befestigen.
-
Als ökologischer Ausgleich für den mit der Satzung verbundenen Eingriff in Natur und
Landschaft wird festgesetzt, dass aufgrund der beigefügten Eingriffs-/Ausgleichsberechnung
eine Fläche von 113 qm aus dem Flächenpool der Stadt Jülich auszugleichen ist.
§3
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage 1a zur Vorlagen-Nr. 169 / 2013
Anlage 1 zur 3. Abrundungssatzung Mersch
Lageplan zur
3. Abrundungssatzung Mersch
M 1 : 2.500
14.02.2013