Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,2 MB
Datum
10.05.2016
Erstellt
04.05.16, 17:11
Aktualisiert
04.05.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
60
JAHRE
| Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
^ Dienstleistungen der Bundeswehr
Infra I 3 45-60-00
Bundesamt fü r Infrastruktur, Um weltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr ■ Postfach 29 63 • 53019 Bonn__________________
Firma
C+K Gotthardt + Knipper
Tränkelbachstraße 44
53937 Schleiden-Gemünd
Fontainengraben 200, 53123 Bonn
Postfach 29 63, 53019 Bonn
Telefon: +49 (0)228 5504 - 5293
Telefax: +49 (0)228 5504 - 5763
Bw: 3 4 0 2 -4 5 7 1
BAIUDBwToeB@bundeswehr.org
nachrichtlich.
Stadt Bad Münstereifel - Frau Schulz
b e t r e ff
bezug 1.
Aktenzeichen
Bearbeiter/-in
Bonn,
Infra I 3 - 45 -60-00
RAI le Coutre
02.11.2015
B-Plan Nr. 6, 4. Änderung
E-Mail C+K Gotthardt-Knipper vom 30.10.2015
Sehr geehrte Damen und Herren !
zu dem im Betreff genannten S achverhalt teile Ich Ihnen folgendes mit:
Das b e troffene Gebiet befindet sich im Zuständigkeitsbereich der m ilitärischen Luftfahrt.
Gegen das o.a. Vorhaben bestehen bei gleichbleibender Sachlage seitens der
Bundesw ehr keine Bedenken.
Hierbei gehe ich davon aus, dass die baulichen Anlagen eine Höhe von
Max. 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen m einer Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich Sie in
jedem Fall m ir die Planungsunterlagen vor Erteilung einer Baugenehm igung zur Prüfung
zuzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
le Coutre
0 4 /1 1 /2 0 1 5
1 3 :3 6 HWK Aachen
(FAX)+49 241 471131
Das Handwerk
62062 Aschon, Sandkaulbsch 17 - 21
£2086 Aachon, Pasttach 600234
Intornel: www.hwk-aactien.de
ilandw orkakam m a: Anchan
Sandkaulbach 17 • 2t - 52052 Anchan
Abteilung;
■
Untemshmensboratung
Í ’ " ' ------------------------------------------------- — .... Ansprechpartnsr
F ax: 0 2 2 5 3 - 5 0 5 - 1 1 4
Stadt Bad Münstereifel
z. H. Frau Schulz
Marktstr. 11-15
HerrQorny
! S T A D T B A D M Ü N S ' f c R E I R i l E-Mail: ulrlch.gorny@hwk-aachen.d0
---------- ------------ ----->rel#fon:
0241 471-177
¡
; • . 1
,
Telefax:
0241 471-131
‘ y
'UnserZeichen:
II/ 10 Go/Lg
CO !
Ij
¡Dalum:
04, November 2015
,
Elng.
“ 4..Hov.
m{
.V. . Ii J1
.
r .K .v ./ w 'j,
i
t
s
DAS H A N D W ER K
7
HIL W llliy U H A J lü M A C H I VON NPH PN AN
Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim", 4, Änderung
|I
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Schulz,
das nunmehr vorliegende Schalltechnische Gutachten untersucht als Hauptemittenten mit
einem Signifikaten Störgrad nur die Firma Greven und den kunststoffverarbeitenden Betrieb
KS und die weiter nordwestliche gelegene Spedition Hollstein und den städtischen Bauhof.
Zwischen der S oedition (Bendenweg 46 - 50) und der Firma Greven befinden sich jedoch
eine Vielzahl vo Handwerksbetrieben, die nach unseren Erfahrungswerten und auch nach
dem hllfsweise leranzuzlehendem Abstandserlass NRW und seiner Klassifizierung, einen
ähnlich hohen - oder vielleicht sogar höheren - Störgrad als die berücksichtigten Betriebe
besitzen.
Nach der typisierenden Zuordnung des Störgrades einzelner Betriebsarten fallen It,
Abstandserlass z. B. folgende Betriebsformen In die 100 bzw. 200-Meter-Abstandsklasse:
Bauhöfe, Lagerplätze, Kfz.-Werkstätten, Tischlereien, Lackiererelen usw.
Dies sind im Einzelnen:
Bendenweg 56j ein Maler- und Lackiererbetrieb (Fa. RENOVA)
Bendenweg 62‘ ein Dachdeckerbetrieb (Fa. Hoffmann)
Bendenweg
eine Tischlerei (Fa. Ewald)
Bendenweg
eine Schnellreinigung (Fa. Ruß)
Bendenweg
ein Informationstechnikerbetrieb (Fa. EmBeWe GmbH)
Bendenweg
a: ein Installateurbetrieb (Fa. Förster GmbH)
Bendenweg
ein Kfz.-Technikerbetrieb (Fa. Ntinakis)
Bendenweg
ein Kfz,-Technikerbetrieb (Fa. Klssllng Motorsport GmbH)
B end en w eg
eine Tischlerei (Fa. Blum)
Bendenweg
ein Maschinenbaubetrieb (Fa. R + W GmbH).
Neben Werkstatt- und Frelflächenlärm wird der Störgrad dieser Betriebe auch von einer
Vielzahl von . Fahrzeugbewegungen
(Mitarbeiter-,
Kunden-,
Lieferantenund
Betriebsfahrzeuge) geprägt.
Aachonor Bank
’BLZ39G0O10O
Konto 320403022
BIG QBNOnñDfAAC
'IBAN 0E41 3D0B OIOO 0330 4030 22
Sperka*30ABchen
ELZ 30050000
Konto 141
SWIFT-BIC AACSDE 33
IBANDE 303Û050000CC000001 41
USI.-ldNr. DE 229 540 003
0 4 /1 1 /2 0 1 5
1 3 :3 6 HWK Aachen
(FAX)+49 241 471131
P . 0 0 2 /0 0 2
Die Handwerkskammer Aachen regt daher an, die Vorbelastung des Plangebietes
entsprechend aller dort vorhandenen Betriebe (vgl. Aufstellung) und ihres tatsächlichen
Störgrade9 erneut gutachterlich zu ermitteln,
Wir bitten darum, am weiteren Verfahren beteiligt zu werden.
Für Rückfragen steht Ihnen der Unterzeichner gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
M obility
Networks
Logistics
Deutsche Bahn AG
DB Immobilien
Region West
Kompetenzteam Baurecht
Deutz-Mülheimer Straße 22-24
50679 Köln
www.deutschebahn.com
Deutsche Bahn AG ■ DB Immobilien • Region West
Deutz-Mülheimer Straße 22-24 • 50679 Köln
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel
Karl-Heinz Sandkühler
Telefon 2 2 1 1 4 1 -3 7 9 7
Telefax 2 2 1 1 4 1 -2 2 4 4
karl-heinz.sandkuehler@deutschebahn.com
Zeichen FRI-W-L(A) TÖ B -KÖ L-15-10090 Sa 16224
05.11.2015
/
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom
Stadt Bad Münstereifel - Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Än
derung Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
S ehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Bahn AG, DB Im m obilien, als von der DB Netz AG bevollm ächtigtes Un
ternehm en, übersendet Ihnen hierm it folgende G esam tstellungnahm e zur o. g. Bauleit
planung:
Unsererseits bestehen grundsätzlich keine Bedenken bzgl. der vorgenannten Bauleit
planung, wenn die nachfolgenden Hinweise und Auflagen beachtet werden:
•
Dem Bahngelände dürfen keine O berflächen-, Dach- oder sonstige Abwässer
zugeleitet werden.
•
Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn ist darauf zu
achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Ver
fälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht Vor
kom men.
•
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen
Im m issionen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Er
satzm aßnahm en können gegen die DB AG nicht geltend gem acht w erden, da die
Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer des Objektes sind
frühzeitig und in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen.
•
A bstandsflächen sind einzuhalten.
Deutsche Bahn AG
Vorsitzender des
Sitz Berlin
Aufsichtsrates:
Registergericht
Prof. Dr. Utz-Hellmuth Felcht
Berlin-Charlottenburg
HRB 50 000
USt-ldNr.: DE 811569869
Vorstand:
Dr. Rüdiger Grube,
Vorsitzender
Gerd Becht
Dr. Ing. Heike Hanagarth
Dr.-Ing. Volker Kefer
Dr. Richard Lutz
Ulrich Weber
•
Bei allen baulichen Veränderungen in der Nähe unserer Anlagen sind w ir durch
aussagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen zu beteiligen.
Bei m öglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Strauß
Sandkühler
Í T @ ] 1 > @ ¡F L M
W .
Landesbetrieb Straßenbau N ordrhein-W estfalen
L -tn d c sb e iric b S tra ß e n b a u N o rd rh e in -W e stfa le n R e g io n n ln ic d e r ln s s tin g
P o s tfa c h 120161
/;ionaIniederIassung V ille-Eifel
Ville-Eird
5 3 8 7 4 E u sk irc h e n
Frau Hess
Stadt Bad Münstereifel
Marktstr. 1 1 - 1 5
53902 Bad Münstereifel
02251-796-210
0211-87565-1172210
marlis.hess@strasscn.nrw.dc
21000/40400.020/1.13.03.07(335/15)
I. .
(Bei Antworten bitte angeben.)
05.11.2015
Bebauungsplan Nr. 6, 4. Änderung / ‘Industriegebiet Iversheim“; Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB
Hier: Schreiben von Gotthardt+Knipper Ing.-Ges. mbH, Schleiden vom 30.10.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Bedenken.
Verkehrliche Defizite sind durch diese Bauleitplanung lt. Erläuterung um Bebauungsplan nicht zu
erwarten. Sollte dies dennoch der Fall sein, gehen Ertüchtigungsmaßnahmen, die die L 194 betrefBad Münstereifel.
Straßen.NRW-Bctriebssitz ■ Postfach 10 16 53 ■45816 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/3808-0
Internet: www.strassen.nrw.de • E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de
Landesbank Hessen-Thüringen • BLZ 30050000- Konto-Nr 4005815
IBAN: DE20300500000004005815 B1C: W ELA D ED D
Steuemummcr: 319/5922/5316
Regionalnicderlassung Ville-Eifel
Jülicher Ring 101 -1 03 • 53879 Euskirchen
Postfach 120161 • 53874 Euskirchen
Telefon: 02251/796-0
kontakt.ml.ve@strassen.nrw.de
gYg
JJ.
Eifelgemeinde
Nettersheim
Der B
Aktenzeichen:
S tadt Bad M ünstereifel
M arktstr. 1 1 - 1 5
53902 Bad M ünstereifel
■
B auleitplanung / Denkm alpflege oBa a
uu
ee
nn
/ / oauie.ipianu
Sachbearb:
Frau
7lm m o r- W r •
Ü
Mühlstroh
E -M a il:
bauen@neUersheim.de
/
Stadt Bad M ünstereifel - B ebauungsplan Nr. 6 „In d u strie g e b ie t Iv e rs
heim ", 4. Ä n d e ru n g ;
B eteiligung der Behörden und sonstigen T räg er öffe n tlich e r Belange
gem . § 4 BauGB und der N achb argem einden gem äß § 2 Abs. 2 BauGB
Schreiben der G otth ard t + K nipper Ing.-G es. mbH vom 30 .10.2015
Sehr gee hrte Dam en und H erren,
gegen obiges B a u le itplan verfah ren bestehen seitens der G em einde keine
Bedenken. Es g ilt als m it der G em einde N ettersheim a b g e stim m t.
Telefon: 0 2 4 8 6 - 7 8 -0 • Telefax: 0 2 4 8 6 - 7 8 7 8
info@nettersheim.de • www.nettersheim.de
Besuchszeiten: montags, mittwochs und donnerstags von
7 .3 0 - 1 3 .0 0 Uhr und von 1 3 .3 0 - 1 6 .0 0 Uhr
dienstags von 7 .3 0 - 1 3 .0 0 Uhr und von
1 3 .3 0 -1 8 .0 0 Uhr, freitags von 7 .3 0 - 1 3 .0 0 Uhr
Konten der Gemeindekasse:
VR-Bank Nordeifel eG
IBAN: DE43 3 7 0 6 9 7 2 0 2 0 0 0 2 0 8 0 6 2 , BIC: GENODED1SLE
KSK Euskirchen
IBAN: DE15 3 8 2 5 0 1 1 0 0001 56 61 9 9 , BIC: WELADED1EUS
M /P ie
eMail
09.11.2015 09:51:55
Betreff:
Bauleitplanug der Stadt Münstereifel
Von:
An:
Cc:
Susanne.Ermert@lvr.de
"haep@cki-gmbh.de" <haep@cki-gmbh.de>
"Müssemeier, Ulrike Dr." <Ulrike.Muessemeier@lvr.de>
angehängte Datei(en):
7-1-08-003a.doc
52.224
Bytes
09.11.2015
09:44:23
Bauleitplanug der Stadt Münstereifel
Mein Zeichen 7.1/08-003
Sehr geehrte Frau Häp,
ich bedanke mich für die Übersendung der Planungsunterlagen im Verfahren nach § 4 BauGB
für den Bebauungsplan 6,
4. Änderung
Zu der Planung wurde das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege bereits im Jahre 2008 beteiligt. In
der Anlage übersende ich Ihnen die in diesem Zusammenhang vorgetragenen Anregung und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Susanne Ermert
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
Tel: 0228/9834-187
Fax: 0221/8284-0367
E-Mail: susanne.ermert@lvr.de
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,4 Millionen Menschen im Rheinland.
Mit seinen 40 Schulen, zehn Kliniken, 19 Museen und Kultureinrichtungen sowie mit seinem Heilpädagogischen Netzwerk und dem Landesjugendamt
erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen
und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die 12 Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der
Landschaftsversammlung Rheinland gestalten Politikerinnen und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
LANDSCHAFTS
VERBAN D
RHEINLAND
m
\
Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege • Endenicher Straße 133-53115 Bonn
Stadtplanung Zimmermann GmbH
Linzer Straße 91
R heinisches A m t fü r B odend en km alpflege
Datum und Zeichen bitte stets angeben
1 1 .0 6 .1 2 0 0 8
3 3 3 .4 5 -7 .1 /0 8 -0 0 3
50939 Köln
Frau S ch n eider
T el.: (0 2 2 8 ) 9 8 3 4 - 164
Fax: (0 2 2 1 ) 8 2 8 4 - 0 3 7 0
E lis ab eth .S ch n e id er@ lvr.d e
4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“
Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
hier: Belange des Bodendenkmalschutzes
Ihr Schreiben vom 14.05.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen des Aufstellungs
verfahrens für die o.a. Planung.
Nach Auswertung der verfügbaren Unteralgen sind derzeit keine Konflikte zwischen der o.g.
Planung und den Belangen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen, da aus der Fläche bis
her keine Hinweise auf Bodendenkmälern vorliegen.
Unabhängig hiervon verweise ich jedoch auf die 33 15 und 16 DSchG NW und bitte Sie si
cherzustellen, dass bei der Planrealisierung auf diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen
wird.
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen,
Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich
zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die
Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
E. Schneider
2) AS Nideggen z.Kt.
3) z.d.A.
982-001-06.2005
Besucheranschrift:
□ 53115 Bonn - Endenicher Straße 133
□ 53115 Bonn - Endenicher Straße 129 und 129a
Besuchszeit: Mo. - Fr. 9.00 -1 5 .0 0 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Straßenbahnhaltestelle Bonn-Hauplbahnhof
Bushaltestelle Karlstraße - Linien 621, 634,636, 637, 638, 639, 800, 843, 845
DB-Hauptbahnhof Bonn
Zahlungen nur an den Landschaftsverband Rheinland - Finanzbuchhaltung - 50663 Köln auf eines der untenstehenden Konten
Westdeutsche Landesbank 60 061 (BLZ 300 500 00)
Postbank Niederlassung Köln 5 64-5 01 (BLZ 370 100 50)
B e zirk s re g ie ru n g D ü s s e ld o rf
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
C+K Gotthard + Knipper GmbH
Postfach 1210
53930 Schleiden
Datum 09.11.2015
Seite 1 von 1
Aktenzeichen:
22.5-3-5366004-204/15/
bei Antwort bitte angeben
Herr Brand
Zimmer 114
Telefon:
0211 475-9710
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung
Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 Industriegebiet Iversheim, 4. Än
derung
Telefax:
0211 475-9040
kbd@brd.nrw.de
Ihr Schreiben vom 02.11.2015, Az.: 14063-se1 Cl/Ha
Im o.g. Schreiben haben Sie mich gebeten, für den beschriebenen Be
reich eine Luftbildauswertung hinsichtlich der Belastung mit Kampfmitteln
vorzunehmen.
Dieser Bereich ist identisch mit jener Fläche, die ich bereits ausgewertet
habe. Ich verweise daher auf die alten Stellungnahmen 22.5-3-536600429/08 vom 29.05.2008 und 22.5-3-5366004-174/14 vom 18.11.2014.
Zwischenzeitlich haben sich keine neuen Erkenntnisse zur Kampfmittel
belastung für den beantragten Bereich ergeben.
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Mündelheimer Weg 51
40472 Düsseldorf
Telefon: 0211 475-0
Telefax: 0211 475-9040
Im Auftrag
poststelle@brd.nrw.de
www.brd.nrw.de
(Brand)
Öffentliche Verkehrsmittel:
DB bis D-Flughafen,
Buslinie 729 - Theodor-HeussBrücke
Haltestelle:
Mündelheimer Weg
Fußweg ca. 3 min
Zahlungen an:
Landeskasse Düsseldorf
Konto-Nr.: 4 100 012
BLZ: 300 500 00 Helaba
IBAN:
DE41300500000004100012
BIC:
W ELADEDD
eMail
09.11.2015 11:11:46
Betreff:
KBD - Luftbildausw ertung fü r Bebauungsplan Nr. 6 Industriegebiet Iversheim , 4. Ä n d eru n g in Bai
Von:
An:
KBD@brd.nrw.de
"haep@cki-gmbh.de" <haep@cki-gmbh.de>
Cc:
angehängte Datei(en):
5366004-204-15.pdf
5366004-204-15_Karte.pdf
19.552
Bytes
09.11.2015 11:06:32
1.525.698
Bytes
09.11.2015 11:03:'39
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie hatten am 02.11.2015 für das Objekt Bebauungsplan Nr. 6' Industriegebiet
Iversheim, 4. Änderung unter ihrem Aktenzeichen 14063-sel CI/Ha
einen Antrag auf
Luftbildauswertung gestellt.
Hiermit übersende ich Ihnen das Ergebnis der Luftbildauswertung.
Der Vorgang wird bei uns unter dem Aktenzeichen 22.5-3-5366004-204/15/ geführt.
Ich bitte Sie, bei zukünftigen Schriftwechsel dieses Aktenzeichen immer
anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Brand
D i e nstgebäude:
Mündelheimer Weg 51
40472 Düsseldorf
P o s tanschrift:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 22.5 - Kampfmittelbeseitigungsdienst
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Telefon : +49 - (0) 211 - 475-9710
Fax
: +49 - (0) 211 - 475-9040
http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/2012-02
-24_Antrag_auf_Kampfmitteluntersuchung.pdf
h t t p :/ / w w w .b r d .n r w .de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmitt elbeseitigung/service/index.h
tml
w w w .b r d .n r w .de
Diese E-Mail sowie etwaige Anlagen sind ausschließlich für den Adressaten bestimmt
und können vertrauliche oder gesetzlich geschützte
Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße Empfänger sind,
unterrichten Sie bitte den Absender und vernichten Sie diese
Mail. Anderen als dem bestimmungsgemäßen Adressaten ist es untersagt, diese E-Mail
zu speichern, weiterzuleiten oder ihren Inhalt, auf welche
Weise auch immer, zu verwenden. Wir verwenden aktuelle Virenschutzprogramme. Für
Schäden, die dem Empfänger gleichwohl durch von uns
zugesandte, mit Viren befallene E-Mails entstehen, schließen wir jede Haftung aus.
341874
341974
5604943
5605043
5605143
5605243
5605343
341774
B ezirksreg ierun g
D üsseld orf
Legende
□
A ktenzeichen :
22.5-3-5366004-204/15
O
aktuelle Antragsfläche
—
Laufgraben
Antragsfläche
“ -
Panzergraben
®
Schützenloch
Blindgängerverdacht
O O © geräumte Blindgänger
d l
Stellung
geräumte Fläche
M a ß stab: 1:2.000
[ED
Detektion nicht möglich
D atu m :
C I
militärische Anlage
09.11.2015
□
Diese Karte darf nur mit der zugehörigen textlichen Stellungnahme verwendet werden.
N icht relevante O b jekte au ß erh a lb des beantragten B ereich s sind au sgeblendet.
Gesendet: Dienstag, 1. Dezember 2015 12:18
An: Lanzerath Melissa
Betreff: WG: Stadt Bad Münstereifel - Bauleitplanung, 4. Änd. BP 6 - Industriegebiet Iversheim
Von: Grünefeld Rolf [mailto:Rolf.Gruenefeld@regionalgas.de]
Gesendet: Dienstag, 1. Dezember 2015 12:13
An: claesgens@cki-gmbh.de; Zentrale (Krisinger)
Cc: Klein Markus
Betreff: Stadt Bad Münstereifel - Bauleitplanung, 4. Änd. BP 6 - Industriegebiet Iversheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
w ir nehmen Bezug auf die Anfrage des Ingenieurbüro G otthardt + Knipper vom 30.10.2015,
Az.: 14063-se1 Cl/Ha
und senden Ihnen nachfolgend unsere Stellungnahm e als Eigentüm erin des ErdgasVersorgungsnetzes
sowie als Betriebsführerin des W asserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal:
Reqionalqas Euskirchen GmbH & Co. KG
Die ausgew iesene Fläche ist bereits weitestgehend an die Erdgasversorgung
angeschlossen. Erweiterungen sind - bei Bedarf - möglich. Seitens der Regionalgas
Euskirchen GmbH & Co. KG bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6, solange der Bestand unserer Versorgungsleitungen
gesichert bleibt.
W ir weisen darauf hin, dass eventuell geplante Ausgleichsm aßnahm en, insbesondere das
Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind.
W eitere Inform ationen hierzu enthält das technische M erkblatt DVGW GW 125 "Bäume,
unterirdische Leitungen und Kanäle", aktualisiert erschienen im Februar 2013. Es gilt,
Präventivm aßnahm en zu ergreifen zum Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen vor
dynam ischen und statischen Belastungen durch Baum wurzeln. Der Präventivschutz reicht
von der Baum art-Ausw ahl bis zu sinnvollen und wirksam en technischen
Schutzm aßnahm en. Als besonders kritische Baum arten sind bislang die Platane, Ahorn,
Linde, Kastanie und Zeder zu bewerten.
Lt. den textlichen Festsetzungen ist entlang „A lter Bendenweg“ die Anpflanzung von
Stieleichen vorgesehen - unm ittelbar in unserer G asleitungstrasse. Gegen diese
Maßnahm e bestehen unsererseits Bedenken und w ir bitten um Festsetzung anderer
Baum standorte sowie weitere Beteiligung bei der Detailplanung der Baumbepflanzung.
W asserversorqunqsverband Euskirchen-Sw isttal
Der räum liche G eltungsbereich / Plangebiet der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6
liegt in der Schutzzone III B des W asserschutzgebietes A rloff fü r die W ESW assergew innungsanlagen Arloff, Kalkarer Stollen und Engelbertusbrunnen.
Der W ES/die Regionalgas Euskirchen (RG E) verw eist diesbezüglich auf die bereits zur
TÖ B-Beteiligung im D ezem ber 2014 vorgelegte Kurzstellungnahm e der ahu AG, Aachen
vom 10.12.2014 (als Anhang nochmals beigefügt).
In der aktuellen Begründung v. 20.10.2015 zur 4. Änderung des BP Nr.6 wird a u f die
N otw endigkeit der Einhaltung grundsätzlicher M aßnahm en zum G rundwasserschutz
hingewiesen (z. B. Kap. 7.4.3, 7.5.1.2, 7.7, 7.11).
Die im Sinne des zuverlässigen G rundw asserschutzes zum Bau und Betrieb der von der
Firm a Greven geplanten Anlage durchzuführenden notwendigen M aßnahm en im
W asserschutzgebiet - sollen im Rahmen kom m ender G enehm igungsverfahren frühzeitig auch unter Beteiligung des W ES/ der RGE- fachlich konkretisiert und abgestim m t werden.
G em äß der vorgelegten Unterlagen und un te r der generell notwendigen M aßgabe der
sicheren G ewährleistung des grundsätzlich gebotenen G rundwasserschutzes, bestehen
aus w asserw irtschaftlicher Sicht seitens des W ES / der RGE zum BP Nr. 6 „Industriegebiet
Iversheim “ , 4 Änderung keine grundsätzlichen Bedenken.
Der W ES / RGE bittet um die Beteiligung in den nachfolgenden G enehm igungsverfahren
zum Vorhaben der Firma Greven, Bad M ünstereifel.
Freundliche Grüße
R olf Grünefeld
R eg io na lga s E u skirch e n G m bH & C o. KG
D ipl.-Ing. R o lf G rü n e fe ld
A b te ilu n g sle ite r P ro je ktm a n a g e m e n t N etze
M ü n ste rstra ß e 9
53881 E u skirch e n
Tel +4 9 (2 2 5 1 )7 0 8 1 8 4
Fax + 4 9 (2 2 5 1 )7 0 8 5 7 3
M o b +4 9 (1 71 ) 2 25 3286
Rolf.Gruenefeld@reQionataas.de
www.regionataas.de
R eg io na lga s E u skirch e n G m bH & C o. KG
Telefo n: 0 22 5 1 /7 0 80 , Fax: 0 22 5 1 /7 0 81 6 3
V o rsitze n d e r d e s A u fsich tsra te s: Dr. U we Friedl
G e sch ä ftsfü h ru n g : D ip l.-K fm . C hristia n M etze
A m tsg e rich t Bonn HFtA 5 884
P ersönlich h afte n de G e se llsch a fte rin:
R eg io na lga s E u skirch e n V e rw a ltu n g s- und B e te ilig u n g sg e se lls c h a ft m bH
A m tsg e rich t Bonn H RB 12691
Wasser
Boden
Geomatik
A ach en , 10. D e z e m b e r 2 0 1 4
A kten zeich en : U V P A R L /J L /C S
Kurzstellungnahme
Betreff:
S tad t Bad M ünstereifel Änderung
B ebauu n gsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iv e rs h e im “, 4.
Frühzeitige Beteiligung d e r Behörden und T rä g e r öffentlicher B elang e g e m ä ß §
4 (1) B auG B
Erstellt durch:
ahu A G
A uftraggeber:
R e gio nalg as Euskirchen G m b H & C o . KG
Anlass
Die Stadt Bad Münstereifel plant die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 „ Industriege
biet Iversheim“. Der Geltungsbereich der Änderung soll die Flächen Gemarkung Ivers
heim, Flur 8, Flurstücke 427 (tlw.), 477 (tlw.), 474 und 482 umfassen und ist Teil des be
stehenden Werksgeländes der Fa. Greven. Diese Flächen liegen in der Schutzzone IIIB
des festgesetzten Wasserschutzgebietes Bad Münstereifel Arloff für die Wassergewin
nungsanlagen Arloff, Kalkarer Stollen und Engelbertusbrunnen.
Der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal (WES) wurde von der Stadt Bad
Münstereifel im Rahmen des zur geplanten 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „In
dustriegebiet Iversheim“ durchzuführenden Scoopings um Äußerung zu den folgenden
Punkten gebeten:
1. welchen Umfang und welchen Detaillierungsgrad die Umweltprüfung aus Sicht des
fachlichen Zuständigkeitsbereiches der REG aufweisen soll und
2. welche umweltbezogenen Informationen für das Plangebiet vorhanden sind und wel
che umweltrelevanten Auswirkungen erwartet werden können.
Weiterhin wird gebeten, Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planun
gen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.
Da die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG (RGE) seit dem 01.01.2014 die Be
triebsführung für den WES übernommen hat, wurde diese Bitte an die RGE weitergeleitet.
Geplante Erweiterung der Fa. Greven
Die Fa. Greven plant auf Ihrem Werksgelände die Errichtung eines Hochregallagers und
einer Versandhalle für die LKW Abfertigung sowie einer Verbindung in Form einer Materi
alflussbrücke zwischen dem bestehenden Werksgebäude und dem geplanten Hochregal
lager über die Erft hinweg.
P:\UVPARL\vermerk\Bebauungsplan_Nr_6_Bad_Muenstereifel\Stellungnahme_greven_141203_korr.docx
/...
Wasser
Boden
Geomatik
Bewertung/ Stellungnahme
Das Plangebiet liegt in der Erftaue unmittelbar im Zustrom der Wassergewinnungsanlage
(WGA) Engelbertusbrunnen (Horizontalfilterbrunnen), welche oberflächennah Grundwas
ser für die öffentliche Trinkwasserversorgung aus den Terrassensedimenten der Erft ent
nimmt. Das geförderte Grundwasser setzt sich aus Grundwässern des devonischen Mas
senkalks und aus innerhalb der Erftterrasse gebildeten vergleichsweise jungen Grund
wassern zusammen.
Die Lage in der Wasserschutzzone III B soll gemäß des Vorentwurfs der Erläuterungen
zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 generell berücksichtigt werden. Auf Grund der
anteilsmäßigen Förderung von jungem Grundwasser aus der Erftterrasse an der WGA
Engelbertusbrunnen und den im Vergleich zu den Fließzeiten im Grundwasser schnellen
Fließzelten im Oberflächengewässer ist bei einer möglichen Verschmutzung der Erft von
einem erhöhten Risiko für die WGA Engelbertusbrunnen auszugehen. Daher ist aus Sicht
der öffentlichen Trinkwasserversorgung hier besondere Vorsicht geboten und zum Schutz
des Trinkwassers nicht nur der Schutz des Grundwassers sondern auch der Schutz der
Erft zu betrachten.
Gemäß der Homepage der Fa. Greven (http://www.peter-greven.de/) vertreibt die Fa.
Greven Metallseifen, Alkaliseifen, Ester, Dispersionen, Fettsäuren und Glycerin. Gemäß
§ 4 Absatz 2 Punkt 12 ist das Erstellen von Anlagen, in denen oberirdisch wassergefähr
dende Stoffe von bis zu 30 m3 gelagert werden in der Schutzzone III B genehmigungs
pflichtig und von mehr als 30 m3 verboten. Welche Produkte (Stoffe) und welche Volumina
im geplanten Hochregallager bis zum Versand gelagert werden sollen, geht aus den vor
liegenden Unterlagen nicht hervor. Es wird darauf hingewiesen, dass dies spätestens im
Rahmen der erforderlichen wasserrechtlichen Antragsunterlagen darzulegen ist. Wir emp
fehlen in diesem Rahmen auch eine Gefährdungsabschätzung und Risikobewertung für
die Stoffe im Hinblick auf die Gefahr für das Grundwasser und die Erft und damit für die
Trinkwassergewinnung des WES durchzuführen.
Über eine umlaufend geschlossene Materialflussbrücke sollen Materialien über die Erft
hinweg zwischen dem geplanten Hochregallager und dem Werksgebäude der Fa. Greven
transportiert wird werden. Ein Austreten oder Auslaufen von wassergefährdenden Stoffen
z.B. wenn Behälter während des Transportvorgangs umkippen, ist durch geeignete bauli
che Maßnahmen zu verhindern. Die baulichen und geeigneten Kontrollmaßnahmen sollte
ebenfalls spätestens im Rahmen der wasserrechtlichen Antragsunterlagen dargelegt wer
den.
Neben der geplanten Nutzung des geplanten Hochregallagers und der Versandhalle
durch die Fa. Greven stellt auch der Eingriff durch die Baumaßnahmen generell ein Ge
fährdungspotenzial für das durch den WES bzw. die RGE genutzte Grundwassers dar.
Es wird daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht empfohlen, bereits im Rahmen der Um
weltprüfungen geeignete Maßnahmen und Empfehlungen zum Schutz des Grundwassers
sowie der Erft im Wasserschutzgebiet Bad Münstereifel Arloff für
•
•
die Zeit der geplanten Baumaßnahme und
den künftigen Betrieb der Anlage
zu erarbeiten.
P:\UVPARL\vermerk\Bebauungsplan_Nr_6_Bad_Muenstereifel\Stellungnahme_greven_141203_korr.docx
2
Wasser
a h u AG Boden
Geomatik
Die RGE bittet als Betriebsführerin des WES um die weitere Beteiligung in den nachfot
genden Verfahren zum Vorhaben der Fa. Greven.
Aachen, 10.12.2014
gez. i.A. Jessica Langert
gez. i.V. Christoph Sailer
P:\UVPARL\vermerk\Bebauungsplan_Nr_6_Bad_Muenstereifel\Stellungnahme_greven_141203_korr.docx
REGIONALGAS
.E U SKIR C H EN
Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.KG * Postfach 1146 • 53861 Eusklrchon
C + K Gotthardt + Knipper
Ingenieurgesellschaft mbH I EtNGE a •<.%-*-•
Herrn Wiifired Claesgens
\
a ¡:y.-. ‘> 0
Tränkelbachstr. 44
i
53937 Schleiden
\
OKI
j
Christian Hens
Netzbelrieb
Telefon:
(02251) 708-109
E-Mail:
clirislian.hens@reglonalgas.de
Zeichen:
T-B Ho/ELi
Datum:
16, Februar 2016
Bad Münstereifel, Firma Greven - Baumstandorte
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Claesgens,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 28. Januar 2016. Bezüglich der geplanten
Baumstandorte im Nahbereich der Erdgasleitungen teilen wir Ihnen folgende Emp
fehlungen und Beschreibungen mit:
1.
Die Baumart Säuleneiche, Quercus robur, Fastigiata, gehört zu den von uns
empfohlenen Gehölzen bei leitungsnaher Begrünung. Dieser Baum unterschei
det sich von der "normalen" Stieleiche (Quercus robur) insbesondere in der
Wuchshöhe und vor allem in der Wuchsbreite. Der Namenszusatz Fastigiata
beschreibt die Säulenform der Stieleiche. Die Bäume werde auf innerstädti
schen Standorten kaum mehr als ca. 6m Kronenbreite erreichen. Hinzu kommt
eine sehr feine Astwerkausbildung, die sich im Wurzelwerk wiederholt und be
stätigt. Aufgrund dieser botanischen Parameter gilt diese Baumart aus unserer
Sicht als äußerst vorteilhaft im Sinne der leitungsnahen Begrünung.
2.
In Kombination mit dem Einbau einer 2 mm HD-PE- Bahn in ca. 6m Länge
(Beidseitig 3m von der Stammachse) ist dieser Standort im Sinne der Betriebs
sicherheit der Leitungsanlage ausreichend gesichert. Weitere Schutzmaßnah
men, die in Kombination mit der Wahl der Baumart Säulen-Stieleiche in Frage
käme, wäre das Verfüllen des Leitungsabschnittes mit einem Flüssigboden. Bei
der Wahl der Baumart Säulen-Stieleiche ist jedoch der Einbau der PE-Trennbahnen absolut ausreichend. Ein seitlicher Abstand von ca. 1,50 m von
Stammmitte zur Leitungsanlage würde bei dieser Baumart völlig ausreichen.
Die Schutzbahn sollte mit möglichst geringem Abstand zur Leitungsanlage ein
gebaut werden. Ein Einbau der Schutzbahn unterhalb der Leitungssohle ist bei
Mönsterslraßo 9 • 53881 Euskirchen • Telefon: 0 22 51/708 - 0 »Tolefax: 0 22 51/708 -1 6 3 * www.foglonalgoa.dg • Info@reglonalga8.d8
Vorsitzender des Aufslchtsrates: Dr. Uwe Fricdl « Geschäftsführung: Dlpl.-Kfm. Christian Mütze * Amtsgericht Bonn HRA 5884
Persönlich haftende Gesellschafterin: Regionalgas Euskirchen VerwalUings* und Boteiligungsgesellschaft mbH •Amtsgericht Bonn HRB 12691
Krelssparkasso Eusklrchon: BLZ382 501 10/Kto.-Nr. 1 OOO 801 • BIC WELAOED1EUS/ IBAN DE05382501100001000801
Sparkasse Köln/Bonn: BLZ370 501 3 8 / Kto.-Nr. 33 300 047 • BIC CO LSDE33/IBAN DE26370501980033300047
Deutsche Bank AG: BLZ 370 700 60 / Kto.-Nr. 7 703 606 • BIC DEUTDEDK / IBAN OE 11370700600770360600
Postbank Köln: BLZ 370 100 50 / Kto.-Nr. 8 043 603 • BIC PBNKDEFF3701 IBAN DE89370100500008043503
F:\T-S_Sekrolaiial\Tochnik\T-B\20lG\1002l0_Grovon B oum slandoite.docx
REGIONALGAS
-2-
V . EU SK IR C H EN
der Säulen-Stieleiche nicht erforderlich. Der Einbau auf Leitungssohlenniveau
ist völlig ausreichend
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Herrn Hens.
Freundliche Grüße
Regionalgas Euskirchen
Christian Hens
Erft p i Verband
A bteilung Recht
I
*
W a s s e rw irts c h a ft
f ü r u n s e re R eg io n.
Erftverband | Postfach 1320 | 50103 Bergheini
Stadt Bad Münstereitel
Der Bürgermeister
Marktstraße 11-15
53 90 2 Bad Münstereifel
Abteilung
Ihr Ansprechpartner
Durchwahl
.
Telefax
i
E-Maii
Unser Zeichen
Bergheim, 04. Dezember 2015
Aufstellung/Offenlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6
"Industriegebiet Iversheim"
Schreiben der C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH vom 30.10.2015
Recht
Sascha GÜndel
(0 22 7 1 ) 88 -1 2 56
(0 22 71 ) 88 -1 4 44
bauleitplanung
@ erftverband.de
R -0 0 3 -4 1 0
70601
E rftv e rb a n d
A m E rftv e rb a n d 6
50126 B e rg h e im
Tel. (0 2 2 7 1 ) 8 8-0
Fax (0 2 2 7 1 ) 8 8 -1 2 1 0
w w w .e r ftv e r b a n d .d e
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Bebauungsplanänderung bestehen
nachfolgender Anmerkungen keine Bedenken:
in fo @ e rftv e rb a n d .d e
bei
Berücksichtigung
C o m n ie rz b a n k B e rg h e im
IBAN:
DE45 3704 0 044 0390 4 000 00
SWIFT-BIC: COBADEFFXXX
-
-
-
Die Festsetzung der Stufe mindestens 6 m entfernt von der
Böschungsoberkante der Erft ist möglich. Die strömungsgünstige
Anordnung und Ausformung bedarf der detaillierten Abstimmung
gegebenenfalls in einem wasserrechtlichen Verfahren, in jedem
Fall mit dem Erftverband.
Die Höhe der geplanten Brücke reicht aus, sie auch mit
Unterhaltungsfahrzeugen zu unterfahren.
Der Hochwasserschutzwall ist aktuell nicht geschlossen und erfüllt
damit nicht seinen Zweck. Er sollte kurzfristig komplettiert werden,
dabei muss er aber für Unterhaltsfahrzeuge an mindestens einer
Stelle überfahrbar sein, um notwendige Arbeiten und An- und
Abfuhr entsprechender Materialien durchführen zu können.
Es sollten Maßnahmen zur Sammlung und Nutzung von
Niederschlagswasser festgesetzt werden.
Kompensationsmaßnahmen sollten wenn Möglich an die Gewässer
gelenkt werden. Zumindest sollten entlang der Erft auf der
Böschungsoberkante hochstämmige Einzelbäume zur Beschattung
gepflanzt werden, die aus hydraulischer Sicht wenig den Abfluß
behindern.
Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Beier,
Abteilung G2 - Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/88-1293.
k-/' .................
K reissparkasse K ö ln
IBAN:
OE86 3705 0 299 0142 0058 95
SWIFT-BIC: COKSDE33
D eu tsch e B a n k AG B e rg h e im
IBAN:
DE42 3707 0 060 0471 0 000 00
SWIFT-BIC: DEUTDEDK
V o lk s b a n k E r ft eG
IBAN:
DE05 3706 9252 1001 0 980 19
SWIFT-BIC: GENODED1ERE
V o rs itz e n d e r des
V e rb a n d s ra te s :
B ü rg e rm e is te r
Dr. U w e F rie dl
V o rs ta n d :
Bauassessor D ip l.-In g .
N o r b e r t E n g e lh a rd t
zertifiz ie rt nach
~rüßen
Qualitäts- und
Umweltmnnngement
Technisches
Sicherheltsm.inngement
Kreis
EUSKIRCHEN
Einback wofitf faöjvß&n!
Der Landrat
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
Abt.
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
Marktstr. 1 1 - 1 5
53902 Bad Münstereifel
hier:
60.13 Umwelt und Planung
Aktenzeichen:
60.13/61.31.004/14
bearbeitet von:
Frau H. Schmitz
Durchwahl:
02251/15 182
Telefax:
02251/15 654
E-Mail:
Heike.Schmitz@kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 216
Datum
08.12.2015
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Bad Münstereifel „Industriegebiet
Iversheim“
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Schreiben des Planungsbüros Gotthardt und Knipper vom 30.10.2015
Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplanes keine
grundsätzlichen Bedenken.
Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen
Fachabteilungen bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:
der
Untere Bodenschutzbehörde
Bodenschutzrechtliche Belange haben in den Planunterlagen Eingang und Berücksichtigung
gefunden, daher bestehen keine Bedenken.
Hinweis: Die UBB ist bei Baugenehmigungsverfahren im Hinblick auf die Umsetzung der
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen für das Schutzgut Boden zu beteiligen.
Immissionsschutz
Da die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans Grundstücksflächen der Fa. Greven
umfasst,
ist
die
Bezirksregierung
Köln
als
zuständige
Überwachungsund
Genehmigungsbehörde für diesen Betrieb im Rahmen der B-Planänderung zu beteiligen.
Der Kreis Euskirchen als Untere Immissionsschutzbehörde nimmt daher nur im Rahmen seiner
Belange zu den Planungen Stellung.
Geruchsimmissionen:
Die Geruchsimmissionssituation im Plangebiet und der unmittelbaren Umgebung wird
maßgeblich durch zwei Hauptemittenten bestimmt (Fa. Greven, Fa. Cabka). Ein
Hochregallagergebäude, dessen Errichtung nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens auf
Telefon: (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-666
mailbox@ kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de
USt-ld Nr. DE 122393798
□ familienfreundlicher
Gläubiger-ID: DE4020200000003614
Konten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17
SWIFT-BIC: W ELADE D1 EUS
VR-Bank Nordeifel eG
IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29
SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE
ab Bahnhof Euskirchen Stadlbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
□
A rbeitg eb er
i ® ! 2013-2016
p rü fe n .b e w e rte n .a u sz e ic h n e n
-2-
dem Gelände der Fa. Greven innerhalb des Plangebietes beabsichtigt ist, tritt selbst jedoch nicht
als Geruchsquelle in Erscheinung.
Hinweis zu Geruchsimmissionen: Der unmittelbar zum Planungsgebiet benachbart liegende
Betrieb der Fa. CABKA GmbH & Co. KG Eifel, Bendenweg 95 (Herstellung von Erzeugnissen aus
recyclingfähigen Kunststoffen aus Verpackungsmaterialabfällen, vormals KS Kunststofftechnik
GmbH) ist ein nach BImSchG genehmigungsbedürftiger Betrieb zur Behandlung nicht
gefährlicher Abfälle und seit 2008 in der Zuständigkeit des Kreises Euskirchen.
Für diesen Betrieb wurde die Geruchsimmissionssituation letztmalig anhand von
Geruchsbegehungen 2003/2004 untersucht (Bericht vom 27.02.2004). In den Jahren 2003 und
2006 wurden Änderungen im Betrieb durchgeführt, unter anderem auch zur Verbesserung der
Abluftbehandlung (Anzeigebestätigungen nach § 15 BImSchG).
Im Zuge einer Betriebsübernahme der KS Kunststofftechnik Mitte 2015 durch CABKA GmbH &
Co. KG Eifel stehen derzeit Änderungen der Betriebsweise an, die dem Kreis Euskirchen als
Anlagenänderungsentwurf zur Prüfung vorliegen.
Die Pflichten des Anlagenbetreibers nach § 5 BImSchG u.a. zur Vorsorge gegen erhebliche
Belästigungen durch Geruchsimmissionen wird der Kreis Euskirchen als zuständige Untere
Immissionsschutzbehörde bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen der
Überwachungs- und Genehmigungsaufgaben regeln (§ 15 bzw. § 16 BImSchG bei
Anlagenänderungen, nachträgliche Anordnungen nach § 17 BImSchG).
Diese Aufgaben können jedoch nicht Regelungsgegenstand im aktuellen Planungsverfahren sein.
Schallimmissionen:
Die Schallimmissionssituation im Plangebiet und der unmittelbaren Umgebung wird ebenfalls im
Wesentlichen durch die Firmen Greven und Cabka bestimmt, insbesondere ist aufgrund des
Schallgutachtens zur Änderung des Bebauungsplans davon auszugehen, dass der
Immissionsrichtwert zur Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr durch die Schallimmissionen beider
Firmen bereits ausgeschöpft wird. Die Geräuschvorbelastungen durch andere schallemittierende
Nutzungen im Gewerbegebiet liegen an den für die beabsichtigte Planänderung maßgeblichen
Immissionsorten unterhalb relevanter Größenordnungen.
Am Immissionsort IP 3 (Alte Landstraße 2) wird der Immissionsrichtwert zur Nachtzeit für die
Gebietseinstufung eines Allgemeinen Wohngebietes bei guter Übereinstimmung von
berechnetem und gemessenem Wert jedoch um ca. 3 dB(A) überschritten (Ist-Zustand).
Der im Planzustand berücksichtigte Baukörper des Hochregallagers führt durch die
schallabschirmende Wirkung dazu, dass nach Errichtung des Hochregallagers als Teil des
Logistikzentrums der Fa. Greven der Immissionsanteil des benachbarten Betriebes Cabka am IP
3 deutlich vermindert wird, so dass die Schallimmissionen im Bereich Alte Landstraße 2 nur noch
durch den Anteil der Fa. Greven bestimmt sind.
Im Bereich des Logistikzentrums tritt der vor der Versandhalle stattfindende LKW-Verkehr als
wesentliche Schallquelle in Erscheinung. Im Schallgutachten wurde zur Reduzierung der
Ladegeräusche im Bereich der Versandhalle eine Schallschutzwand mit einer Höhe von 5 m und
einer Länge von 18 m berücksichtigt.
Die im Schallgutachten ermittelten Emissionskontingentierungen werden als ein geeignetes Mittel
angesehen, zukünftige Entwicklungen innerhalb des Plangebietes zu ermöglichen bei Einhaltung
der Immissionsrichtwerte. Begrenzt wird diese Entwicklung durch den kritischsten
Immissionspunkt (IP 3). An den übrigen Immissionspunkten besteht aufgrund mehr oder weniger
großer Unterschreitung der Immissionsrichtwerte die Möglichkeit, zusätzliche Kontingente in
Anspruch zu nehmen.
Insgesamt sprechen aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde keine grundsätzlichen
Belange gegen die Planung.
- Es wird vorgeschlagen, über die planerischen und textlichen Festsetzungen die Errichtung
einer
Schallschutzwand
im
Bereich
der Versandhalle
entsprechend
den
schallgutachterlichen Angaben sicherzustellen.
- Es werden Festsetzungen der im Schallgutachten aufgeführten Emissionskontingente
(Tag/Nacht) für die ermittelten Teilflächen und für zukünftige Vorhaben im Plangebiet die
Vorlage eines schalltechnischen Nachweises zu Einhaltung der Kontingentierung und der
Immissionsrichtwerte vorgeschlagen (siehe Schallgutachten Bericht Nr. ACB 0715 407423 - 689 vom 25.08.2015, Seite 44 unter Berücksichtigung der Teilflächengliederung
und der Tabelle der Emissionskontingentierung auf den Seiten 3 und 4 des
-3-
Ergänzungsberichtes Nr. ACB 1015 - 407423 - 689_1 vom 20.10.2015 der ACCON Köln
GmbH).
Untere Wasserbehörde
Laut Kapitel 3 ist die äußere Erschließung vorhanden und ausreichend dimensioniert.
Die anfallenden Schmutzwässer sind der Kanalisation zur Kläranlage zuzuleiten.
Für die unverschmutzten Oberflächenwässer soll die Möglichkeit einer Versickerung untersucht
werden. Eine Einleitung In ein Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß der §§
8, 9 und 10 WHG, die bei der zuständigen Behörde zu beantragen ist.
Behandlungsbedürftig
verschmutzte
Niederschlagswässer
dürfen
nur
nach
einer
trennerlasskonformen Reinigung in ein Gewässer eingeleitet werden. Bau, Betrieb und
wesentliche Änderungen einer Abwasserbehandlungsanlage bedürfen einer wasserrechtlichen
Genehmigung gemäß 58.2 LWG NRW.
:'":V *
/>J
ft
• .
ÜD . "
/ -M . •
; 7
j
H\ j
'Ä i'/ .
Hochwassergefahrenkarte HQ10o
’•
!!.
A
- ifflg
■
d s x fi
\ \ *% i :K ». *
^
#
;
^
•••'
..
- M W
'
f
Hochwassergefahrenkarte HQExtrem
Das o. g. Plangebiet wird von der Erft tangiert.
Das vorläufig festgesetzte
Überschwemmungsgebiet ragt in das Plangebiet hinein. Die Hochwassergefahrenkarten geben
neben dem HQ100 die Überschwemmungen beim Extremhochwasser wieder. Die
Bebauungsplanunterlagen geben die Gefährdungen nicht wieder.
Der Antrag auf Befreiung nach der Wasserschutzgebietsverordnung ist bei der Bezirksregierung
in Köln zu stellen.
Untere Landschaftsbehörde
Bei Beachtung der folgenden Punkte, bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des BPlans:.
Da sich auf dem Flurstück 329 bereits eine Ausgleichsfläche (A3) für den Bebauungsplan 52
"Iversheim - Greven Chemie" befindet, sind für die Anpflanzung der Hecke auf 5 m Breite
2250 Biotopwertpunkte an anderer Stelle auszugleichen. Dieser Ausgleich ist mit der Unteren
Landschaftsbehörde abzustimmen.
Umsetzung der externen Kompensation für Ökologie und Landschaftsbild, wie im LBP
beschrieben.
Umsetzung aller im LBP aufgeführten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen VM 1 bis
VM 14.
Ergänzung der V M . 10 um folgenden Punkt: "Die Farbgebung ist mit der Unteren
Landschaftsbehörde frühzeitig abzustimmen."
Die Überwachung der VM 1 bis 14 ist durch ein Gutachterbüro sicher zu stellen. Das
Ergebnis der Überwachung ist der ULB
o zum Abschluss der Untersuchungen VOR der Bauzeit
o einmal während der Bauzeit und
o nach Abschluss der Arbeiten
-4-
ohne Aufforderung zu übermitteln.
Falls die Überwachung unzureichend ist, behält sich die ULB vor, Nachforderungen zu
stellen.
Die Umsetzung der Kompensation ist der ULB ohne Aufforderung mitzuteilen.
Bauamt
Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Hinweise:
Über die grünordernischen Festsetzungen im Plangebiet hinaus sind weitere externe
Kompensationsmaßnahmen gemäß Bilanzierung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
erforderlich (siehe Begründung Seite 46 ff). Ein Teil davon soll auf der Fläche des Flurstückes
330 im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 52 „Greven Chemie“ auf der
Ausgleichsmaßnahme A 3 erfolgen. Für die abweichend geplanten Maßnahmen ist eine
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des v.g. B-Planes erforderlich.
Diese ist gemäß § 74 a BauO NRW bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde des
Kreises Euskirchen schriftlich zu beantragen. Im Einvernehmen mit der Stadt Bad Münstereifel
gemäß § 36 BauGB wird die Untere Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Unteren
Landschaftsbehörde nach pflichtgemäßen Ermessen über die beantragte baugenehmigungsfreie
planungsrechtliche Befreiung entscheiden.
In der Begründung werden unter Punkt 7.5.6.1 (Seite 72) die Bestandshöhen im Industrie- und
Gewerbegebiet Iversheim beschrieben. Gemäß baurechtlicher Prüfung sind derzeit Gebäude auf
der Fläche des 4. Änderungsbereichs in ihrer Höhe auf 13 m und nicht auf 15 m begrenzt. Die
maximale Höhenbegrenzung von 15 m ist derzeit jenseits der Erft in Richtung angrenzenden BPlan Nr. 52 festgesetzt.
In den textlichen Festsetzungen wird unter C. Hinweise, Nummer 6. darum gebeten wegen der
Nähe der Bahnanlagen die DB Immobilien, Region West im Baugenehmigungsverfahren zu
beteiligen. Da jedoch bislang noch nicht feststeht, ob für die geplanten Vorhaben ein
Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt
werden soll, wird vorgeschlagen, nur das Wort „Genehmigungsverfahren“ zu verwenden.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
(Schmitz)
\
Kreis
Einöde,lv wokd (jiikd&n/
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
Der Landrat
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
Abt.
Planungsamt
Frau Erika Schulz
Marktstraße 1 1 - 1 5
53902 Bad Münstereifel
60
Aktenzeichen:
67.60.13/104
bearbeitet von:
Anne Hänfling
Durchwahl:
02251/15-536
Telefax:
02251/15-654
E-Mail:
anne.haenflina@kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 209
Datum:
27. 01 .201 6
Servicezelten:
M o .- D o . : 8.3 0-1 5.30 Uhr
Fr.:
8.3 0-1 2.30 Uhr
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Bad Münstereifel
„Industriegebiet Iversheim“, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Stellungnahme der ULB vom 2.11.2015
Sehr geehrte Frau Schulz,
in unserer Stellungnahme zu o.g. Vorhaben bestanden Nachforderungen bezüglich der
Kompensation
"Da sich auf dem Flurstück 329 bereits eine Ausgleichsfläche (A3) für den
Bebauungsplan 52 "Iversheim - Greven Chemie" befindet, sind für die Anpflanzung
der Hecke auf 5 m Breite 2250 Biotopwertpunkte an anderer Stelle auszugleichen.
Dieser Ausgleich ist mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen."
Dies kann in vollem Umfang zurückgenommen werden, da
1. der Vorhabenträger eine Bilanzierung vorgelegt hat, durch die glaubhaft fachlich
dargestellt ist, dass keine Biotopwertminderung auf der bestehenden
Ausgleichsfläche durch die Anlage einer Hecke stattfindet.
2. der Ausgleich unabhängig von der Eingriffsregelung zu betrachten ist. Hier w ird .
ausschließlich eine landschaftsbild-bezogene Kompensation durchgeführt. Da
diese nicht zur Schädigung der bestehenden Kompensation führt, kann eine
Anrechnung für den Landschaftsbild-Ausgleich angerechnet werden.
Die Bedenken oder Nachforderungen in diesem Punkt werden von der ULB daher
zurückgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hänfling
Telefon: (02251)15-0
Telefax: (02251) 15-666
mailbox@krels-eusklrchen.de
vrrww.krels-euskirchen.de
USt-ld Nr. DE 122393798
Gläubiger-ID: DE4020200000003614
Konten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
IBAN:DE20 3825 0110 0001 000017
SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS
■ fam ilienfreundlicher
VR-Bank Nordelfel eG
IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29
SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE
f i j j i i i ö ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Unle 872: Krelshaus/DRK
l ■H EDArbeitgeber
iB ®
2013-2016
pröfen.bfcw erten.flu«elchncn
Industrie- und Handelskammer
Aachen
r
IHK
>.
IHK Aachen | Postfach 10 07 40 | D -52007 Aachen
Stadt Bad Münstereifel
Marktstr. 1 1 - 1 5
53902 Bad Münstereifel
oü
Theaterstraße 6-10
D -52062 Aachen
http://www.aachen.ihk.de
A us ku n ft e rte ilt
Nils Jagnow
Telefon: 0241 4460-234
Telefax: 0241 44 60-148
E-Mail: dlenst@aachen.ihk.de
U nser Z e ich en
ig/pt
Ihre Ze ich en /
Ihre N ach richt vom
14063-se1 Cl/Ha
30.10.2015
Aachen,
8. Dezember 2015
Bauleitplanung
hier:
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6, Industriegebiet Iversheim, Stadt Bad
Münstereifel
Sehr geehrte Damen und Herren,
da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht
berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrieund Handelskammer Aachen keine Bedenken.
Freundliche Grüße
Industrie- und Handelskammer
Aachen
Fritz Rötting
Geschäftsführer
Bezirksregierung Köln
!.....
STADT 8AD VÜNDTPr-TiFE!
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Datum: 10. D ezem ber 2015
Seite 1 von 3
\
Stadt Bad M ünstereifel
M
Am t fü r Stadtentw icklung
i;a n 3- 16. OEZ. 2 0 1 5 /'
M arktstraße 11
53902 Bad M ü n ste re ife l' z.K.v.Ai>g..
Aktenzeichen:
53.6.2
Auskunft erteilt:
Herr Rupp
guenter.rupp@ bezreg-
Bauleitplanverfahren zu r 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6
"Industriegebiet Iversheim " - O ffenlage Schreiben des Büros C + K, G otthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft
mbH, Schleiden, vom 30.10.2015 zur Planoffenlage
koeln.nrw.de
Zimmer: K 16
Telefon: (0 2 2 1 ) 1 4 7 - 4 2 6 9
Fax: (0 2 2 1 ) 1 4 7 -4 1 6 8
Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln
1 Anlage
DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4 ,5,1 6,18
bis Appellhofplatz
Besuchereingang (Hauptpforte):
Zeughausstr. 8
Telefonische Sprechzeiten:
m o .-d o .: 8:30 -1 5 :0 0 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
Besuchertag:
sow eit die im m issionsschutzrechtlichen Belange zur 4. Änderung des
donnerstags:. 8 :3 0 -1 5 :0 0 Uhr
B ebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" m einen Zuständig
(weitere T erm ine nach Verein
keitsbereich betreffen, w urden diese mit dem Planungsstand der O ffen
barung)
lage inzwischen hinreichend ab- bzw. eingearbeitet. G rundsätzliche Be
Landeskasse Düsseldorf:
denken gegen den Planentw urf werden daher aus m einer Sicht nicht
Landesbank Hessen-Thüringen
w eiter vorgebracht.
G rundlage m einer Beurteilung ist dabei zunächst, dass die Fachgutach
ten sowohl zu r schalltechnischen Untersuchung als auch zur G eruchs
untersuchung einer gem einsam abgestim m ten Aufgabenstellung folgen.
IBAN:
D E34 3005 0000 00 00 09 65 60
BIC: W E L A D E D D X X X
Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@
brk.nrw.de
Hierzu wurden von m einer S eite auch die entsprechenden Sachver
ständigen beim Landesam t fü r Natur, Um welt und Verbraucherschutz
NRW (LANUV) eingebunden. Die beiden G utachten habe ich inzw i
schen dem LANUV mit der Bitte um P lausibilitätsprüfung vorgelegt.
Der Bericht zur P lausibilitätsprüfung des Lärm gutachtens durch den
Sachverständigen beim LANUV, H err Dr. Pom petzki, liegt m ir bereits
Hauptsitz:
Zeughausstr. 2 -1 0 ,5 0 6 6 7 Köln
Telefon: ( 0 2 2 1 ) 1 4 7 - 0
Fax: (0221) 1 4 7 - 3 1 8 5
USt-ID-Nr.: D E 812110859
vor. Er ist als Anlage zu r K enntnis und w eiteren Verw endung beigefügt.
poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Köln
Datum: 10. D ezem ber 2015
Zur Spedition Hollstein ist dabei ergänzend anzumerken, dass mir sei
tens der fü r diesen Betrieb zuständigen unteren Im m issionsschutzbe
hörde beim Kreis Euskirchen von Herrn Niebes, dem ich die Stellung
nahme des LANUV gleicherm aßen habe zukom m en lassen, die Aussa
ge vorliegt, dass die Firma aktuell über keine Baugenehm igung zur
Durchführung von Nachtarbeit verfügt. Die Lärm untersuchung zur Spe
dition Hollstein fü r die Vorbelastungsbetrachtung auf den Tagzeitraum
zu beschränken, ist insofern nicht zu beanstanden.
Für den Tagzeitraum sieht die TA Lärm um 15 dB(A) höhere Im m issi
onsrichtw erte gegenüber nachts vor. Darüber hinaus w irkt sich das
Lärm geschehen d e r Spedition insbesondere auf Grund des großen A b
standes zum kritischsten Im m issionsort IP 3 selbst bei einer Verdoppe
lung seiner Em issionen nicht fü r die G eräuschkontingentierung des
Plangebietes aus. Der Beurteilungspegel der Spedition w ürde weiterhin
deutlich m ehr als 15 dB(A) unter dem zulässigen Im m issionsrichtwert
von tags 55 dB(A) am IP 3 liegen und dam it keine Lärm relevanz fü r die
Vorbelastungsbetrachtung beinhalten.
D er Bericht z u r Plausibilitätsprüfung des G eruchsgutachtens durch den
Sachverständigen Herrn Dr. Both vom LA N U V liegt m ir derzeit noch
nicht vor. A u f d e r Grundlage des w eiteren Abstim m ungs- und Ergebnis
gespräches am 24.11.2015 zur G eruchsthem atik, an dem u. a. der G utachtenersteller H err Bischoff vom Büro Uppenkam p & Partner (ehem.
vom Büro deBAKO M ) und H err Dr. Both teilnahm en, rechne ich nicht mit
grundsätzlichen Bedenken gegeri die Planung. Es w urde in dem Ge. spräch hervorgehoben, dass das Vorhaben selbst keine G eruchsem is
sionen verursacht. Im G utachten w erden daher auch lediglich die imm issionsseitigen Verschiebungen der bestehenden G eruchsverhältnisse
in der Tallage in Folge der geplanten Baukörper aus den bereits aus
früheren U ntersuchungen vorliegenden Datenerhebungen ermittelt..
Dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planänderung zu er
w arten sind, ist weiterhin der T atsache geschuldet, dass das Planungs
vorhaben einer m öglichen G eruchssanierung an Anlagen der beiden
H auptem ittenten nicht entgegenstehen wird. Inwieweit eine V erbesse
rung der G eruchssituation durch w eitere technische M inderungsm aß
nahmen an den geruchsem ittierenden Anlagen oder durch veränderte
Ableitsituationen noch zu erreichen ist, wird im Rahmen m einer allge
m einen im m issionsschutzrechtlichen Überw achungstätigkeit bei der Fa.
Peter Greven GmbH unabhängig von Ihrer Planung geprüft.
Seite 2 von 3
Bezirksregierung Köln
Datum: 10. D ezem ber 2015
Den Bericht zu r Plausibilitätsprüfung des G eruchsgutachtens durch den
Sachverständigen beim LANUV, Herr Dr. Both, werde ich Ihnen nach
Erhalt zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Rupp)'
Seite 3 von 3
Landesamt fü r Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen
LANUV N R W , Postfach 10 10 52, 45 610 Recklinghausen
Auskunft erteilt:
Dr.-Ing. W u lf Pompetzki
An die
Direktwahl
0201/7995-1306
Bezirksregierung Köln
Fax
0201/7995-1575
z.Hd. Hr. Rupp o.V.i.A.
wulf.pompetzki@ lanuv.nrw.de
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Aktenzeichen 45.1-4039-15/81
bei Antwort bitte angeben
Ihre Nachricht vom: 13.11.15
Ihr Aktenzeichen:
-o h n e -
Datum: 0 3 .1 2 .2 0 1 5
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" der
Stadt Bad Münstereifel, hier: Schalltechnisches Gutachten
Bezug:
Ihre E-Mail vom 13.11.15
Hauptsitz:
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Aufgabenstellung:
Telefon
02 361/305 -0
Fax
02 361/305-215
poststelle@ lanuv.nrw.de
Die Bezirksregierung Köln übersandte dem LANUV im Rahmen des o.g.
Bauleitplanverfahrens mit der Bitte um fachliche Prüfung und Stellungnahme
die schalltechnischen Gutachten:
[1] ACCON Köln GmbH, Köln, Bericht-Nr. ACB 0715-407423-689 vom
25.08.2015: "Gutachterliche Stellungnahme zur schalltechnischen
Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung der 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" der Stadt Bad
Münstereifel";
www.lanuv.nrw.de
Dienstgebäude:
Essen, W allneyer Str. 6
Öffentliche Verkehrsmittel:
Ab Hbf Essen mit U 11 bis
"Messe W est/Süd, GRUGA",
[2] ACCON Köln GmbH, Köln, Bericht-Nr. ACB 1015-407423-689_1 vom
20.10.2015: "Ergänzung zum Bericht ACB 0715 -407423-689 vom
25.08.2015".
weiter mit Bus 142 Richtung
Kettwig bis Haltestelle
'W etteramt/LAiNUV"
Hierzu bittet die BR Köln auf folgende Fragestellungen einzugehen:
1.) Lärmvorbelastung durch andere Gewerbebetriebe - sind die
Vorgehensweise und die daraus resultierenden Ergebnisse zur Vorbelastung
durch die genannten Betriebe auch nach Ihren Erfahrungen belastbar?
Bankverbindung:
Landeskasse Düsseldorf
2.) Reflexionen von Verkehrsgeräuschen an den geplanten Gebäuden - sind
die Ergebnisse und Aussagen in diesem Abschnitt aus Ihrer Sicht nachvoll
ziehbar und das Thema ausreichend abgearbeitet?
Konto-Nr.: 41 000 12
Helaba
(B LZ 300 5 0 0 00)
BIN-Code: W E L A D E D D
IBAN-Code: D E 41 3005
0000 0 0 0 4 1 0 0 0 1 2
LANUV
AZ. 45.1-4039-15/81
Seite 2
Ergebnisse und deren Bewertung:
zu 1.) Die Aussagen zur Fa. KS stellen eine pessimale Abschätzung nach oben dar. Für die
Innenpegel werden mit Werten von 85 bis 90 dB(A) für alle Betriebsteile Lärmschutzbereiche
im Sinne des Arbeitsschutzes unterstellt, was man in der Praxis auf Grund der daraus
resultierenden Anforderungen eher zu vermeiden sucht. Von daher kann erwartet werden,
dass die -tatsächliche lmmission durch den Betrieb sich eher unterhalb der berechneten
Immissionsanteile bewegt und diese für die Kontingentierung hinreichend sicher bestimmt
sind.
Bei der Spedition Hollstein ist die wesentliche Frage, ob der unterstellte Betriebsablauf und
die Lkw-Bewegungszahlen zum tatsächlichen Betriebsgeschehen passen. Dies kann von
hieraus mangels Kenntnis des Betriebes nicht beurteilt werden. Sofern die absoluten Zahlen
der Lkw-Bewegungen realistisch äbgeschätzt sind und keine weiteren lärmrelevanten
Tätigkeiten erfolgen (z.B. Verladung) kann dieser Ansatz so gewählt werden.
Bei dem städtischen Bauhof lag eine detaillierte Immissionsprognose vor, so dass dieser
Betrieb entsprechend berücksichtigt werden konnte. Die einzelnen Schallquellen wurden
vom Gutachter dabei zu einer Flächenschallquelle mit vergleichbarer Emission vereinfacht,
was für die großflächige Schallausbreitungsrechnung im Rahmen der B-Planung mit ihren
großen Abständen zu den Immissionsorten keine Einschränkung darstellt.
Im weiteren Verlauf des Gutachtens werden die so festgestellten Vorbelastungen sach
gerecht für die Bestimmung der verbleibenden möglichen Zusatzbelastung durch das
Kontingent der B-PIanung herangezogen. Das Vorgehen ist insgesamt nachvollziehbar.
zu 2.) Die vom Gutachter vorgenommene Bewertung der Reflexionen durch das Vorhaben
ist nachvollziehbar. Da die Frage einer relevanten Erhöhung im Vordergrund steht, ist es
nicht zu beanstanden, dass statt der tatsächlichen Emissionen der Verkehrswege lediglich
eine pauschale Annahme zu den längenbezogenen Schallleistungen herangezogen wurde.
Der Reflexionsverlust wurde mit -1 dB(A) pessimal abgeschätzt, die meisten realen
Gebäudeoberflächen weisen höhere Verluste auf, so z.B. Trapezbleche auf Grund ihrer
Oberflächenstruktur und der dadurch verursachten diffusen’Streuung.
Die berechneten nur geringfügigen Erhöhungen der Immissionspegel decken sich mit
früheren Untersuchungen des LANUV zu dieser Thematik. Dabei ist zu bedenken, dass der
Schalldruckpegel am Immissionsort im Wesentlichen bestimmt wird durch den Direktschall
der nächstgelegenen Teilstücke des Verkehrsweges. Der durch die Reflexion hinzutretende
Anteil ist durch den längeren Ausbreitungsweg und den Reflexionsverlust an der Wand
bereits niedriger und tritt zusätzlich nur für einen kurzen Zeitraum auf, in dem die
geometrischen Bedingungen für eine Reflexion zum Immissionsort hin gegeben sind. Von
daher ist es verständlich, dass tatsächliche Pegelerhöhungen weit geringer als die
theoretisch möglichen 3 dB ausfallen, die nur für eine unendlich ausgedehnte Wand mit
einem unmittelbar davor verlaufenden Verkehrsweg gelten würden.
Auch anderweitige Mängel sind hier in den Gutachten nicht aufgefallen.
Im Auftrag
(Dr.-Ing. Wulf Pompetzki)
eMail
0 2 .0 2 .2 0 1 6
Betreff:
4. Änd. BP Nr. 6 Gl Iversheim; hier: Anruf von Herrn Claesgens am 02.02.2016 zur auss
Von:
An:
Cc:
guenter.rupp@bezreg-koeln.nrw.de
"'e.schulz@Bad-Muenstereifel.de'" <e.schulz@Bad-Muenstereifel.de>
'"claesgens@cki-gmbh.de"' <claesgens@cki-gmbh.de>
"'Ralf.Both@lanuv.nrw.de'" <Ralf.Both@lanuv.nrw.de>
10:30:07
angehängte Datei(en):
Sehr geehrte Frau Schulz,
in meiner Stellungnahme vom 10.12.2015 zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6
"Gl Iversheim" verweise ich auf die ausstehende Plausibilitätsprüfung des
Geruchsgutachtens durch Herrn Dr. Both beim LANUV NRW.
Die Herangehensweise zur Geruchsuntersuchung bzw. die Aufgabenstellung sowie die
Ergebnisse dieser Untersuchung wurden von Herrn Dr. Both in der Besprechung zur
Geruchsthematik am 24.11.2015 nicht beanstandet und das Gutachten insgesamt als
plausibel bewertet. Da nach aktueller Rücksprache mit Herrn Dr. Both dieser
damaligen Beurteilung des Geruchsgutachtens nichts weiter hinzuzufügen sei, ist
eine schriftliche Stellungahme in dieser Angelegenheit entbehrlich.
Meine Ausführungen zur Beurteilung der Geruchssituation in der vg. Stellungahme
bitte ich daher als abgeschlossen zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Günter Rupp
Bezirksregierung Köln
Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz
50606 Köln
Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 4269
m a i l t o :guenter.ruppSbezreg-koeln.nrw.de
http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Folgen Sie uns auf Twitter: https://twitter.com/BezRegKoeln