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Beschlussvorlage (RD 457-X/Z-1 - Stellungnahmen TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,2 MB
Datum
10.05.2016
Erstellt
04.05.16, 17:11
Aktualisiert
04.05.16, 17:11

Inhalt der Datei

60 JAHRE | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und ^ Dienstleistungen der Bundeswehr Infra I 3 45-60-00 Bundesamt fü r Infrastruktur, Um weltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ■ Postfach 29 63 • 53019 Bonn__________________ Firma C+K Gotthardt + Knipper Tränkelbachstraße 44 53937 Schleiden-Gemünd Fontainengraben 200, 53123 Bonn Postfach 29 63, 53019 Bonn Telefon: +49 (0)228 5504 - 5293 Telefax: +49 (0)228 5504 - 5763 Bw: 3 4 0 2 -4 5 7 1 BAIUDBwToeB@bundeswehr.org nachrichtlich. Stadt Bad Münstereifel - Frau Schulz b e t r e ff bezug 1. Aktenzeichen Bearbeiter/-in Bonn, Infra I 3 - 45 -60-00 RAI le Coutre 02.11.2015 B-Plan Nr. 6, 4. Änderung E-Mail C+K Gotthardt-Knipper vom 30.10.2015 Sehr geehrte Damen und Herren ! zu dem im Betreff genannten S achverhalt teile Ich Ihnen folgendes mit: Das b e troffene Gebiet befindet sich im Zuständigkeitsbereich der m ilitärischen Luftfahrt. Gegen das o.a. Vorhaben bestehen bei gleichbleibender Sachlage seitens der Bundesw ehr keine Bedenken. Hierbei gehe ich davon aus, dass die baulichen Anlagen eine Höhe von Max. 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen m einer Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich Sie in jedem Fall m ir die Planungsunterlagen vor Erteilung einer Baugenehm igung zur Prüfung zuzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag le Coutre 0 4 /1 1 /2 0 1 5 1 3 :3 6 HWK Aachen (FAX)+49 241 471131 Das Handwerk 62062 Aschon, Sandkaulbsch 17 - 21 £2086 Aachon, Pasttach 600234 Intornel: www.hwk-aactien.de ilandw orkakam m a: Anchan Sandkaulbach 17 • 2t - 52052 Anchan Abteilung; ■ Untemshmensboratung Í ’ " ' ------------------------------------------------- — .... Ansprechpartnsr F ax: 0 2 2 5 3 - 5 0 5 - 1 1 4 Stadt Bad Münstereifel z. H. Frau Schulz Marktstr. 11-15 HerrQorny ! S T A D T B A D M Ü N S ' f c R E I R i l E-Mail: ulrlch.gorny@hwk-aachen.d0 ---------- ------------ ----->rel#fon: 0241 471-177 ¡ ; • . 1 , Telefax: 0241 471-131 ‘ y 'UnserZeichen: II/ 10 Go/Lg CO ! Ij ¡Dalum: 04, November 2015 , Elng. “ 4..Hov. m{ .V. . Ii J1 . r .K .v ./ w 'j, i t s DAS H A N D W ER K 7 HIL W llliy U H A J lü M A C H I VON NPH PN AN Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim", 4, Änderung |I Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Schulz, das nunmehr vorliegende Schalltechnische Gutachten untersucht als Hauptemittenten mit einem Signifikaten Störgrad nur die Firma Greven und den kunststoffverarbeitenden Betrieb KS und die weiter nordwestliche gelegene Spedition Hollstein und den städtischen Bauhof. Zwischen der S oedition (Bendenweg 46 - 50) und der Firma Greven befinden sich jedoch eine Vielzahl vo Handwerksbetrieben, die nach unseren Erfahrungswerten und auch nach dem hllfsweise leranzuzlehendem Abstandserlass NRW und seiner Klassifizierung, einen ähnlich hohen - oder vielleicht sogar höheren - Störgrad als die berücksichtigten Betriebe besitzen. Nach der typisierenden Zuordnung des Störgrades einzelner Betriebsarten fallen It, Abstandserlass z. B. folgende Betriebsformen In die 100 bzw. 200-Meter-Abstandsklasse: Bauhöfe, Lagerplätze, Kfz.-Werkstätten, Tischlereien, Lackiererelen usw. Dies sind im Einzelnen: Bendenweg 56j ein Maler- und Lackiererbetrieb (Fa. RENOVA) Bendenweg 62‘ ein Dachdeckerbetrieb (Fa. Hoffmann) Bendenweg eine Tischlerei (Fa. Ewald) Bendenweg eine Schnellreinigung (Fa. Ruß) Bendenweg ein Informationstechnikerbetrieb (Fa. EmBeWe GmbH) Bendenweg a: ein Installateurbetrieb (Fa. Förster GmbH) Bendenweg ein Kfz.-Technikerbetrieb (Fa. Ntinakis) Bendenweg ein Kfz,-Technikerbetrieb (Fa. Klssllng Motorsport GmbH) B end en w eg eine Tischlerei (Fa. Blum) Bendenweg ein Maschinenbaubetrieb (Fa. R + W GmbH). Neben Werkstatt- und Frelflächenlärm wird der Störgrad dieser Betriebe auch von einer Vielzahl von . Fahrzeugbewegungen (Mitarbeiter-, Kunden-, Lieferantenund Betriebsfahrzeuge) geprägt. Aachonor Bank ’BLZ39G0O10O Konto 320403022 BIG QBNOnñDfAAC 'IBAN 0E41 3D0B OIOO 0330 4030 22 Sperka*30ABchen ELZ 30050000 Konto 141 SWIFT-BIC AACSDE 33 IBANDE 303Û050000CC000001 41 USI.-ldNr. DE 229 540 003 0 4 /1 1 /2 0 1 5 1 3 :3 6 HWK Aachen (FAX)+49 241 471131 P . 0 0 2 /0 0 2 Die Handwerkskammer Aachen regt daher an, die Vorbelastung des Plangebietes entsprechend aller dort vorhandenen Betriebe (vgl. Aufstellung) und ihres tatsächlichen Störgrade9 erneut gutachterlich zu ermitteln, Wir bitten darum, am weiteren Verfahren beteiligt zu werden. Für Rückfragen steht Ihnen der Unterzeichner gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße M obility Networks Logistics Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region West Kompetenzteam Baurecht Deutz-Mülheimer Straße 22-24 50679 Köln www.deutschebahn.com Deutsche Bahn AG ■ DB Immobilien • Region West Deutz-Mülheimer Straße 22-24 • 50679 Köln Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister Marktstraße 11-15 53902 Bad Münstereifel Karl-Heinz Sandkühler Telefon 2 2 1 1 4 1 -3 7 9 7 Telefax 2 2 1 1 4 1 -2 2 4 4 karl-heinz.sandkuehler@deutschebahn.com Zeichen FRI-W-L(A) TÖ B -KÖ L-15-10090 Sa 16224 05.11.2015 / Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom Stadt Bad Münstereifel - Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Än­ derung Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB S ehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Bahn AG, DB Im m obilien, als von der DB Netz AG bevollm ächtigtes Un­ ternehm en, übersendet Ihnen hierm it folgende G esam tstellungnahm e zur o. g. Bauleit­ planung: Unsererseits bestehen grundsätzlich keine Bedenken bzgl. der vorgenannten Bauleit­ planung, wenn die nachfolgenden Hinweise und Auflagen beachtet werden: • Dem Bahngelände dürfen keine O berflächen-, Dach- oder sonstige Abwässer zugeleitet werden. • Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn ist darauf zu achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Ver­ fälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht Vor­ kom men. • Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen Im m issionen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Er­ satzm aßnahm en können gegen die DB AG nicht geltend gem acht w erden, da die Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer des Objektes sind frühzeitig und in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen. • A bstandsflächen sind einzuhalten. Deutsche Bahn AG Vorsitzender des Sitz Berlin Aufsichtsrates: Registergericht Prof. Dr. Utz-Hellmuth Felcht Berlin-Charlottenburg HRB 50 000 USt-ldNr.: DE 811569869 Vorstand: Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender Gerd Becht Dr. Ing. Heike Hanagarth Dr.-Ing. Volker Kefer Dr. Richard Lutz Ulrich Weber • Bei allen baulichen Veränderungen in der Nähe unserer Anlagen sind w ir durch aussagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen zu beteiligen. Bei m öglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Bahn AG Strauß Sandkühler Í T @ ] 1 > @ ¡F L M W . Landesbetrieb Straßenbau N ordrhein-W estfalen L -tn d c sb e iric b S tra ß e n b a u N o rd rh e in -W e stfa le n R e g io n n ln ic d e r ln s s tin g P o s tfa c h 120161 /;ionaIniederIassung V ille-Eifel Ville-Eird 5 3 8 7 4 E u sk irc h e n Frau Hess Stadt Bad Münstereifel Marktstr. 1 1 - 1 5 53902 Bad Münstereifel 02251-796-210 0211-87565-1172210 marlis.hess@strasscn.nrw.dc 21000/40400.020/1.13.03.07(335/15) I. . (Bei Antworten bitte angeben.) 05.11.2015 Bebauungsplan Nr. 6, 4. Änderung / ‘Industriegebiet Iversheim“; Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB Hier: Schreiben von Gotthardt+Knipper Ing.-Ges. mbH, Schleiden vom 30.10.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Verkehrliche Defizite sind durch diese Bauleitplanung lt. Erläuterung um Bebauungsplan nicht zu erwarten. Sollte dies dennoch der Fall sein, gehen Ertüchtigungsmaßnahmen, die die L 194 betrefBad Münstereifel. Straßen.NRW-Bctriebssitz ■ Postfach 10 16 53 ■45816 Gelsenkirchen Telefon: 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de • E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de Landesbank Hessen-Thüringen • BLZ 30050000- Konto-Nr 4005815 IBAN: DE20300500000004005815 B1C: W ELA D ED D Steuemummcr: 319/5922/5316 Regionalnicderlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101 -1 03 • 53879 Euskirchen Postfach 120161 • 53874 Euskirchen Telefon: 02251/796-0 kontakt.ml.ve@strassen.nrw.de gYg JJ. Eifelgemeinde Nettersheim Der B Aktenzeichen: S tadt Bad M ünstereifel M arktstr. 1 1 - 1 5 53902 Bad M ünstereifel ■ B auleitplanung / Denkm alpflege oBa a uu ee nn / / oauie.ipianu Sachbearb: Frau 7lm m o r- W r • Ü Mühlstroh E -M a il: bauen@neUersheim.de / Stadt Bad M ünstereifel - B ebauungsplan Nr. 6 „In d u strie g e b ie t Iv e rs­ heim ", 4. Ä n d e ru n g ; B eteiligung der Behörden und sonstigen T räg er öffe n tlich e r Belange gem . § 4 BauGB und der N achb argem einden gem äß § 2 Abs. 2 BauGB Schreiben der G otth ard t + K nipper Ing.-G es. mbH vom 30 .10.2015 Sehr gee hrte Dam en und H erren, gegen obiges B a u le itplan verfah ren bestehen seitens der G em einde keine Bedenken. Es g ilt als m it der G em einde N ettersheim a b g e stim m t. Telefon: 0 2 4 8 6 - 7 8 -0 • Telefax: 0 2 4 8 6 - 7 8 7 8 info@nettersheim.de • www.nettersheim.de Besuchszeiten: montags, mittwochs und donnerstags von 7 .3 0 - 1 3 .0 0 Uhr und von 1 3 .3 0 - 1 6 .0 0 Uhr dienstags von 7 .3 0 - 1 3 .0 0 Uhr und von 1 3 .3 0 -1 8 .0 0 Uhr, freitags von 7 .3 0 - 1 3 .0 0 Uhr Konten der Gemeindekasse: VR-Bank Nordeifel eG IBAN: DE43 3 7 0 6 9 7 2 0 2 0 0 0 2 0 8 0 6 2 , BIC: GENODED1SLE KSK Euskirchen IBAN: DE15 3 8 2 5 0 1 1 0 0001 56 61 9 9 , BIC: WELADED1EUS M /P ie eMail 09.11.2015 09:51:55 Betreff: Bauleitplanug der Stadt Münstereifel Von: An: Cc: Susanne.Ermert@lvr.de "haep@cki-gmbh.de" <haep@cki-gmbh.de> "Müssemeier, Ulrike Dr." <Ulrike.Muessemeier@lvr.de> angehängte Datei(en): 7-1-08-003a.doc 52.224 Bytes 09.11.2015 09:44:23 Bauleitplanug der Stadt Münstereifel Mein Zeichen 7.1/08-003 Sehr geehrte Frau Häp, ich bedanke mich für die Übersendung der Planungsunterlagen im Verfahren nach § 4 BauGB für den Bebauungsplan 6, 4. Änderung Zu der Planung wurde das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege bereits im Jahre 2008 beteiligt. In der Anlage übersende ich Ihnen die in diesem Zusammenhang vorgetragenen Anregung und verbleibe mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Ermert LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Straße 133 53115 Bonn Tel: 0228/9834-187 Fax: 0221/8284-0367 E-Mail: susanne.ermert@lvr.de Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,4 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 40 Schulen, zehn Kliniken, 19 Museen und Kultureinrichtungen sowie mit seinem Heilpädagogischen Netzwerk und dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke. Die 13 kreisfreien Städte und die 12 Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten Politikerinnen und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes. LANDSCHAFTS VERBAN D RHEINLAND m \ Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege • Endenicher Straße 133-53115 Bonn Stadtplanung Zimmermann GmbH Linzer Straße 91 R heinisches A m t fü r B odend en km alpflege Datum und Zeichen bitte stets angeben 1 1 .0 6 .1 2 0 0 8 3 3 3 .4 5 -7 .1 /0 8 -0 0 3 50939 Köln Frau S ch n eider T el.: (0 2 2 8 ) 9 8 3 4 - 164 Fax: (0 2 2 1 ) 8 2 8 4 - 0 3 7 0 E lis ab eth .S ch n e id er@ lvr.d e 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ Beteiligung als Träger öffentlicher Belange hier: Belange des Bodendenkmalschutzes Ihr Schreiben vom 14.05.2008 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen des Aufstellungs­ verfahrens für die o.a. Planung. Nach Auswertung der verfügbaren Unteralgen sind derzeit keine Konflikte zwischen der o.g. Planung und den Belangen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen, da aus der Fläche bis­ her keine Hinweise auf Bodendenkmälern vorliegen. Unabhängig hiervon verweise ich jedoch auf die 33 15 und 16 DSchG NW und bitte Sie si­ cherzustellen, dass bei der Planrealisierung auf diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen wird. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag E. Schneider 2) AS Nideggen z.Kt. 3) z.d.A. 982-001-06.2005 Besucheranschrift: □ 53115 Bonn - Endenicher Straße 133 □ 53115 Bonn - Endenicher Straße 129 und 129a Besuchszeit: Mo. - Fr. 9.00 -1 5 .0 0 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Straßenbahnhaltestelle Bonn-Hauplbahnhof Bushaltestelle Karlstraße - Linien 621, 634,636, 637, 638, 639, 800, 843, 845 DB-Hauptbahnhof Bonn Zahlungen nur an den Landschaftsverband Rheinland - Finanzbuchhaltung - 50663 Köln auf eines der untenstehenden Konten Westdeutsche Landesbank 60 061 (BLZ 300 500 00) Postbank Niederlassung Köln 5 64-5 01 (BLZ 370 100 50) B e zirk s re g ie ru n g D ü s s e ld o rf Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf C+K Gotthard + Knipper GmbH Postfach 1210 53930 Schleiden Datum 09.11.2015 Seite 1 von 1 Aktenzeichen: 22.5-3-5366004-204/15/ bei Antwort bitte angeben Herr Brand Zimmer 114 Telefon: 0211 475-9710 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 Industriegebiet Iversheim, 4. Än­ derung Telefax: 0211 475-9040 kbd@brd.nrw.de Ihr Schreiben vom 02.11.2015, Az.: 14063-se1 Cl/Ha Im o.g. Schreiben haben Sie mich gebeten, für den beschriebenen Be­ reich eine Luftbildauswertung hinsichtlich der Belastung mit Kampfmitteln vorzunehmen. Dieser Bereich ist identisch mit jener Fläche, die ich bereits ausgewertet habe. Ich verweise daher auf die alten Stellungnahmen 22.5-3-536600429/08 vom 29.05.2008 und 22.5-3-5366004-174/14 vom 18.11.2014. Zwischenzeitlich haben sich keine neuen Erkenntnisse zur Kampfmittel­ belastung für den beantragten Bereich ergeben. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Mündelheimer Weg 51 40472 Düsseldorf Telefon: 0211 475-0 Telefax: 0211 475-9040 Im Auftrag poststelle@brd.nrw.de www.brd.nrw.de (Brand) Öffentliche Verkehrsmittel: DB bis D-Flughafen, Buslinie 729 - Theodor-HeussBrücke Haltestelle: Mündelheimer Weg Fußweg ca. 3 min Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Konto-Nr.: 4 100 012 BLZ: 300 500 00 Helaba IBAN: DE41300500000004100012 BIC: W ELADEDD eMail 09.11.2015 11:11:46 Betreff: KBD - Luftbildausw ertung fü r Bebauungsplan Nr. 6 Industriegebiet Iversheim , 4. Ä n d eru n g in Bai Von: An: KBD@brd.nrw.de "haep@cki-gmbh.de" <haep@cki-gmbh.de> Cc: angehängte Datei(en): 5366004-204-15.pdf 5366004-204-15_Karte.pdf 19.552 Bytes 09.11.2015 11:06:32 1.525.698 Bytes 09.11.2015 11:03:'39 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie hatten am 02.11.2015 für das Objekt Bebauungsplan Nr. 6' Industriegebiet Iversheim, 4. Änderung unter ihrem Aktenzeichen 14063-sel CI/Ha einen Antrag auf Luftbildauswertung gestellt. Hiermit übersende ich Ihnen das Ergebnis der Luftbildauswertung. Der Vorgang wird bei uns unter dem Aktenzeichen 22.5-3-5366004-204/15/ geführt. Ich bitte Sie, bei zukünftigen Schriftwechsel dieses Aktenzeichen immer anzugeben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Brand D i e nstgebäude: Mündelheimer Weg 51 40472 Düsseldorf P o s tanschrift: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 22.5 - Kampfmittelbeseitigungsdienst Postfach 30 08 65 40408 Düsseldorf Telefon : +49 - (0) 211 - 475-9710 Fax : +49 - (0) 211 - 475-9040 http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/2012-02 -24_Antrag_auf_Kampfmitteluntersuchung.pdf h t t p :/ / w w w .b r d .n r w .de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmitt elbeseitigung/service/index.h tml w w w .b r d .n r w .de Diese E-Mail sowie etwaige Anlagen sind ausschließlich für den Adressaten bestimmt und können vertrauliche oder gesetzlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße Empfänger sind, unterrichten Sie bitte den Absender und vernichten Sie diese Mail. Anderen als dem bestimmungsgemäßen Adressaten ist es untersagt, diese E-Mail zu speichern, weiterzuleiten oder ihren Inhalt, auf welche Weise auch immer, zu verwenden. Wir verwenden aktuelle Virenschutzprogramme. Für Schäden, die dem Empfänger gleichwohl durch von uns zugesandte, mit Viren befallene E-Mails entstehen, schließen wir jede Haftung aus. 341874 341974 5604943 5605043 5605143 5605243 5605343 341774 B ezirksreg ierun g D üsseld orf Legende □ A ktenzeichen : 22.5-3-5366004-204/15 O aktuelle Antragsfläche — Laufgraben Antragsfläche “ - Panzergraben ® Schützenloch Blindgängerverdacht O O © geräumte Blindgänger d l Stellung geräumte Fläche M a ß stab: 1:2.000 [ED Detektion nicht möglich D atu m : C I militärische Anlage 09.11.2015 □ Diese Karte darf nur mit der zugehörigen textlichen Stellungnahme verwendet werden. N icht relevante O b jekte au ß erh a lb des beantragten B ereich s sind au sgeblendet. Gesendet: Dienstag, 1. Dezember 2015 12:18 An: Lanzerath Melissa Betreff: WG: Stadt Bad Münstereifel - Bauleitplanung, 4. Änd. BP 6 - Industriegebiet Iversheim Von: Grünefeld Rolf [mailto:Rolf.Gruenefeld@regionalgas.de] Gesendet: Dienstag, 1. Dezember 2015 12:13 An: claesgens@cki-gmbh.de; Zentrale (Krisinger) Cc: Klein Markus Betreff: Stadt Bad Münstereifel - Bauleitplanung, 4. Änd. BP 6 - Industriegebiet Iversheim Sehr geehrte Damen und Herren, w ir nehmen Bezug auf die Anfrage des Ingenieurbüro G otthardt + Knipper vom 30.10.2015, Az.: 14063-se1 Cl/Ha und senden Ihnen nachfolgend unsere Stellungnahm e als Eigentüm erin des ErdgasVersorgungsnetzes sowie als Betriebsführerin des W asserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal: Reqionalqas Euskirchen GmbH & Co. KG Die ausgew iesene Fläche ist bereits weitestgehend an die Erdgasversorgung angeschlossen. Erweiterungen sind - bei Bedarf - möglich. Seitens der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6, solange der Bestand unserer Versorgungsleitungen gesichert bleibt. W ir weisen darauf hin, dass eventuell geplante Ausgleichsm aßnahm en, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. W eitere Inform ationen hierzu enthält das technische M erkblatt DVGW GW 125 "Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", aktualisiert erschienen im Februar 2013. Es gilt, Präventivm aßnahm en zu ergreifen zum Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen vor dynam ischen und statischen Belastungen durch Baum wurzeln. Der Präventivschutz reicht von der Baum art-Ausw ahl bis zu sinnvollen und wirksam en technischen Schutzm aßnahm en. Als besonders kritische Baum arten sind bislang die Platane, Ahorn, Linde, Kastanie und Zeder zu bewerten. Lt. den textlichen Festsetzungen ist entlang „A lter Bendenweg“ die Anpflanzung von Stieleichen vorgesehen - unm ittelbar in unserer G asleitungstrasse. Gegen diese Maßnahm e bestehen unsererseits Bedenken und w ir bitten um Festsetzung anderer Baum standorte sowie weitere Beteiligung bei der Detailplanung der Baumbepflanzung. W asserversorqunqsverband Euskirchen-Sw isttal Der räum liche G eltungsbereich / Plangebiet der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 liegt in der Schutzzone III B des W asserschutzgebietes A rloff fü r die W ESW assergew innungsanlagen Arloff, Kalkarer Stollen und Engelbertusbrunnen. Der W ES/die Regionalgas Euskirchen (RG E) verw eist diesbezüglich auf die bereits zur TÖ B-Beteiligung im D ezem ber 2014 vorgelegte Kurzstellungnahm e der ahu AG, Aachen vom 10.12.2014 (als Anhang nochmals beigefügt). In der aktuellen Begründung v. 20.10.2015 zur 4. Änderung des BP Nr.6 wird a u f die N otw endigkeit der Einhaltung grundsätzlicher M aßnahm en zum G rundwasserschutz hingewiesen (z. B. Kap. 7.4.3, 7.5.1.2, 7.7, 7.11). Die im Sinne des zuverlässigen G rundw asserschutzes zum Bau und Betrieb der von der Firm a Greven geplanten Anlage durchzuführenden notwendigen M aßnahm en im W asserschutzgebiet - sollen im Rahmen kom m ender G enehm igungsverfahren frühzeitig auch unter Beteiligung des W ES/ der RGE- fachlich konkretisiert und abgestim m t werden. G em äß der vorgelegten Unterlagen und un te r der generell notwendigen M aßgabe der sicheren G ewährleistung des grundsätzlich gebotenen G rundwasserschutzes, bestehen aus w asserw irtschaftlicher Sicht seitens des W ES / der RGE zum BP Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim “ , 4 Änderung keine grundsätzlichen Bedenken. Der W ES / RGE bittet um die Beteiligung in den nachfolgenden G enehm igungsverfahren zum Vorhaben der Firma Greven, Bad M ünstereifel. Freundliche Grüße R olf Grünefeld R eg io na lga s E u skirch e n G m bH & C o. KG D ipl.-Ing. R o lf G rü n e fe ld A b te ilu n g sle ite r P ro je ktm a n a g e m e n t N etze M ü n ste rstra ß e 9 53881 E u skirch e n Tel +4 9 (2 2 5 1 )7 0 8 1 8 4 Fax + 4 9 (2 2 5 1 )7 0 8 5 7 3 M o b +4 9 (1 71 ) 2 25 3286 Rolf.Gruenefeld@reQionataas.de www.regionataas.de R eg io na lga s E u skirch e n G m bH & C o. KG Telefo n: 0 22 5 1 /7 0 80 , Fax: 0 22 5 1 /7 0 81 6 3 V o rsitze n d e r d e s A u fsich tsra te s: Dr. U we Friedl G e sch ä ftsfü h ru n g : D ip l.-K fm . C hristia n M etze A m tsg e rich t Bonn HFtA 5 884 P ersönlich h afte n de G e se llsch a fte rin: R eg io na lga s E u skirch e n V e rw a ltu n g s- und B e te ilig u n g sg e se lls c h a ft m bH A m tsg e rich t Bonn H RB 12691 Wasser Boden Geomatik A ach en , 10. D e z e m b e r 2 0 1 4 A kten zeich en : U V P A R L /J L /C S Kurzstellungnahme Betreff: S tad t Bad M ünstereifel Änderung B ebauu n gsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iv e rs h e im “, 4. Frühzeitige Beteiligung d e r Behörden und T rä g e r öffentlicher B elang e g e m ä ß § 4 (1) B auG B Erstellt durch: ahu A G A uftraggeber: R e gio nalg as Euskirchen G m b H & C o . KG Anlass Die Stadt Bad Münstereifel plant die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 „ Industriege­ biet Iversheim“. Der Geltungsbereich der Änderung soll die Flächen Gemarkung Ivers­ heim, Flur 8, Flurstücke 427 (tlw.), 477 (tlw.), 474 und 482 umfassen und ist Teil des be­ stehenden Werksgeländes der Fa. Greven. Diese Flächen liegen in der Schutzzone IIIB des festgesetzten Wasserschutzgebietes Bad Münstereifel Arloff für die Wassergewin­ nungsanlagen Arloff, Kalkarer Stollen und Engelbertusbrunnen. Der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal (WES) wurde von der Stadt Bad Münstereifel im Rahmen des zur geplanten 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „In­ dustriegebiet Iversheim“ durchzuführenden Scoopings um Äußerung zu den folgenden Punkten gebeten: 1. welchen Umfang und welchen Detaillierungsgrad die Umweltprüfung aus Sicht des fachlichen Zuständigkeitsbereiches der REG aufweisen soll und 2. welche umweltbezogenen Informationen für das Plangebiet vorhanden sind und wel­ che umweltrelevanten Auswirkungen erwartet werden können. Weiterhin wird gebeten, Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planun­ gen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können. Da die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG (RGE) seit dem 01.01.2014 die Be­ triebsführung für den WES übernommen hat, wurde diese Bitte an die RGE weitergeleitet. Geplante Erweiterung der Fa. Greven Die Fa. Greven plant auf Ihrem Werksgelände die Errichtung eines Hochregallagers und einer Versandhalle für die LKW Abfertigung sowie einer Verbindung in Form einer Materi­ alflussbrücke zwischen dem bestehenden Werksgebäude und dem geplanten Hochregal­ lager über die Erft hinweg. P:\UVPARL\vermerk\Bebauungsplan_Nr_6_Bad_Muenstereifel\Stellungnahme_greven_141203_korr.docx /... Wasser Boden Geomatik Bewertung/ Stellungnahme Das Plangebiet liegt in der Erftaue unmittelbar im Zustrom der Wassergewinnungsanlage (WGA) Engelbertusbrunnen (Horizontalfilterbrunnen), welche oberflächennah Grundwas­ ser für die öffentliche Trinkwasserversorgung aus den Terrassensedimenten der Erft ent­ nimmt. Das geförderte Grundwasser setzt sich aus Grundwässern des devonischen Mas­ senkalks und aus innerhalb der Erftterrasse gebildeten vergleichsweise jungen Grund­ wassern zusammen. Die Lage in der Wasserschutzzone III B soll gemäß des Vorentwurfs der Erläuterungen zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 generell berücksichtigt werden. Auf Grund der anteilsmäßigen Förderung von jungem Grundwasser aus der Erftterrasse an der WGA Engelbertusbrunnen und den im Vergleich zu den Fließzeiten im Grundwasser schnellen Fließzelten im Oberflächengewässer ist bei einer möglichen Verschmutzung der Erft von einem erhöhten Risiko für die WGA Engelbertusbrunnen auszugehen. Daher ist aus Sicht der öffentlichen Trinkwasserversorgung hier besondere Vorsicht geboten und zum Schutz des Trinkwassers nicht nur der Schutz des Grundwassers sondern auch der Schutz der Erft zu betrachten. Gemäß der Homepage der Fa. Greven (http://www.peter-greven.de/) vertreibt die Fa. Greven Metallseifen, Alkaliseifen, Ester, Dispersionen, Fettsäuren und Glycerin. Gemäß § 4 Absatz 2 Punkt 12 ist das Erstellen von Anlagen, in denen oberirdisch wassergefähr­ dende Stoffe von bis zu 30 m3 gelagert werden in der Schutzzone III B genehmigungs­ pflichtig und von mehr als 30 m3 verboten. Welche Produkte (Stoffe) und welche Volumina im geplanten Hochregallager bis zum Versand gelagert werden sollen, geht aus den vor­ liegenden Unterlagen nicht hervor. Es wird darauf hingewiesen, dass dies spätestens im Rahmen der erforderlichen wasserrechtlichen Antragsunterlagen darzulegen ist. Wir emp­ fehlen in diesem Rahmen auch eine Gefährdungsabschätzung und Risikobewertung für die Stoffe im Hinblick auf die Gefahr für das Grundwasser und die Erft und damit für die Trinkwassergewinnung des WES durchzuführen. Über eine umlaufend geschlossene Materialflussbrücke sollen Materialien über die Erft hinweg zwischen dem geplanten Hochregallager und dem Werksgebäude der Fa. Greven transportiert wird werden. Ein Austreten oder Auslaufen von wassergefährdenden Stoffen z.B. wenn Behälter während des Transportvorgangs umkippen, ist durch geeignete bauli­ che Maßnahmen zu verhindern. Die baulichen und geeigneten Kontrollmaßnahmen sollte ebenfalls spätestens im Rahmen der wasserrechtlichen Antragsunterlagen dargelegt wer­ den. Neben der geplanten Nutzung des geplanten Hochregallagers und der Versandhalle durch die Fa. Greven stellt auch der Eingriff durch die Baumaßnahmen generell ein Ge­ fährdungspotenzial für das durch den WES bzw. die RGE genutzte Grundwassers dar. Es wird daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht empfohlen, bereits im Rahmen der Um­ weltprüfungen geeignete Maßnahmen und Empfehlungen zum Schutz des Grundwassers sowie der Erft im Wasserschutzgebiet Bad Münstereifel Arloff für • • die Zeit der geplanten Baumaßnahme und den künftigen Betrieb der Anlage zu erarbeiten. P:\UVPARL\vermerk\Bebauungsplan_Nr_6_Bad_Muenstereifel\Stellungnahme_greven_141203_korr.docx 2 Wasser a h u AG Boden Geomatik Die RGE bittet als Betriebsführerin des WES um die weitere Beteiligung in den nachfot genden Verfahren zum Vorhaben der Fa. Greven. Aachen, 10.12.2014 gez. i.A. Jessica Langert gez. i.V. Christoph Sailer P:\UVPARL\vermerk\Bebauungsplan_Nr_6_Bad_Muenstereifel\Stellungnahme_greven_141203_korr.docx REGIONALGAS .E U SKIR C H EN Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.KG * Postfach 1146 • 53861 Eusklrchon C + K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH I EtNGE a •<.%-*-• Herrn Wiifired Claesgens \ a ¡:y.-. ‘> 0 Tränkelbachstr. 44 i 53937 Schleiden \ OKI j Christian Hens Netzbelrieb Telefon: (02251) 708-109 E-Mail: clirislian.hens@reglonalgas.de Zeichen: T-B Ho/ELi Datum: 16, Februar 2016 Bad Münstereifel, Firma Greven - Baumstandorte Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Claesgens, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 28. Januar 2016. Bezüglich der geplanten Baumstandorte im Nahbereich der Erdgasleitungen teilen wir Ihnen folgende Emp­ fehlungen und Beschreibungen mit: 1. Die Baumart Säuleneiche, Quercus robur, Fastigiata, gehört zu den von uns empfohlenen Gehölzen bei leitungsnaher Begrünung. Dieser Baum unterschei­ det sich von der "normalen" Stieleiche (Quercus robur) insbesondere in der Wuchshöhe und vor allem in der Wuchsbreite. Der Namenszusatz Fastigiata beschreibt die Säulenform der Stieleiche. Die Bäume werde auf innerstädti­ schen Standorten kaum mehr als ca. 6m Kronenbreite erreichen. Hinzu kommt eine sehr feine Astwerkausbildung, die sich im Wurzelwerk wiederholt und be­ stätigt. Aufgrund dieser botanischen Parameter gilt diese Baumart aus unserer Sicht als äußerst vorteilhaft im Sinne der leitungsnahen Begrünung. 2. In Kombination mit dem Einbau einer 2 mm HD-PE- Bahn in ca. 6m Länge (Beidseitig 3m von der Stammachse) ist dieser Standort im Sinne der Betriebs­ sicherheit der Leitungsanlage ausreichend gesichert. Weitere Schutzmaßnah­ men, die in Kombination mit der Wahl der Baumart Säulen-Stieleiche in Frage käme, wäre das Verfüllen des Leitungsabschnittes mit einem Flüssigboden. Bei der Wahl der Baumart Säulen-Stieleiche ist jedoch der Einbau der PE-Trennbahnen absolut ausreichend. Ein seitlicher Abstand von ca. 1,50 m von Stammmitte zur Leitungsanlage würde bei dieser Baumart völlig ausreichen. Die Schutzbahn sollte mit möglichst geringem Abstand zur Leitungsanlage ein­ gebaut werden. Ein Einbau der Schutzbahn unterhalb der Leitungssohle ist bei Mönsterslraßo 9 • 53881 Euskirchen • Telefon: 0 22 51/708 - 0 »Tolefax: 0 22 51/708 -1 6 3 * www.foglonalgoa.dg • Info@reglonalga8.d8 Vorsitzender des Aufslchtsrates: Dr. Uwe Fricdl « Geschäftsführung: Dlpl.-Kfm. Christian Mütze * Amtsgericht Bonn HRA 5884 Persönlich haftende Gesellschafterin: Regionalgas Euskirchen VerwalUings* und Boteiligungsgesellschaft mbH •Amtsgericht Bonn HRB 12691 Krelssparkasso Eusklrchon: BLZ382 501 10/Kto.-Nr. 1 OOO 801 • BIC WELAOED1EUS/ IBAN DE05382501100001000801 Sparkasse Köln/Bonn: BLZ370 501 3 8 / Kto.-Nr. 33 300 047 • BIC CO LSDE33/IBAN DE26370501980033300047 Deutsche Bank AG: BLZ 370 700 60 / Kto.-Nr. 7 703 606 • BIC DEUTDEDK / IBAN OE 11370700600770360600 Postbank Köln: BLZ 370 100 50 / Kto.-Nr. 8 043 603 • BIC PBNKDEFF3701 IBAN DE89370100500008043503 F:\T-S_Sekrolaiial\Tochnik\T-B\20lG\1002l0_Grovon B oum slandoite.docx REGIONALGAS -2- V . EU SK IR C H EN der Säulen-Stieleiche nicht erforderlich. Der Einbau auf Leitungssohlenniveau ist völlig ausreichend Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Herrn Hens. Freundliche Grüße Regionalgas Euskirchen Christian Hens Erft p i Verband A bteilung Recht I * W a s s e rw irts c h a ft f ü r u n s e re R eg io n. Erftverband | Postfach 1320 | 50103 Bergheini Stadt Bad Münstereitel Der Bürgermeister Marktstraße 11-15 53 90 2 Bad Münstereifel Abteilung Ihr Ansprechpartner Durchwahl . Telefax i E-Maii Unser Zeichen Bergheim, 04. Dezember 2015 Aufstellung/Offenlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" Schreiben der C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH vom 30.10.2015 Recht Sascha GÜndel (0 22 7 1 ) 88 -1 2 56 (0 22 71 ) 88 -1 4 44 bauleitplanung @ erftverband.de R -0 0 3 -4 1 0 70601 E rftv e rb a n d A m E rftv e rb a n d 6 50126 B e rg h e im Tel. (0 2 2 7 1 ) 8 8-0 Fax (0 2 2 7 1 ) 8 8 -1 2 1 0 w w w .e r ftv e r b a n d .d e Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die Bebauungsplanänderung bestehen nachfolgender Anmerkungen keine Bedenken: in fo @ e rftv e rb a n d .d e bei Berücksichtigung C o m n ie rz b a n k B e rg h e im IBAN: DE45 3704 0 044 0390 4 000 00 SWIFT-BIC: COBADEFFXXX - - - Die Festsetzung der Stufe mindestens 6 m entfernt von der Böschungsoberkante der Erft ist möglich. Die strömungsgünstige Anordnung und Ausformung bedarf der detaillierten Abstimmung gegebenenfalls in einem wasserrechtlichen Verfahren, in jedem Fall mit dem Erftverband. Die Höhe der geplanten Brücke reicht aus, sie auch mit Unterhaltungsfahrzeugen zu unterfahren. Der Hochwasserschutzwall ist aktuell nicht geschlossen und erfüllt damit nicht seinen Zweck. Er sollte kurzfristig komplettiert werden, dabei muss er aber für Unterhaltsfahrzeuge an mindestens einer Stelle überfahrbar sein, um notwendige Arbeiten und An- und Abfuhr entsprechender Materialien durchführen zu können. Es sollten Maßnahmen zur Sammlung und Nutzung von Niederschlagswasser festgesetzt werden. Kompensationsmaßnahmen sollten wenn Möglich an die Gewässer gelenkt werden. Zumindest sollten entlang der Erft auf der Böschungsoberkante hochstämmige Einzelbäume zur Beschattung gepflanzt werden, die aus hydraulischer Sicht wenig den Abfluß behindern. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Beier, Abteilung G2 - Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/88-1293. k-/' ................. K reissparkasse K ö ln IBAN: OE86 3705 0 299 0142 0058 95 SWIFT-BIC: COKSDE33 D eu tsch e B a n k AG B e rg h e im IBAN: DE42 3707 0 060 0471 0 000 00 SWIFT-BIC: DEUTDEDK V o lk s b a n k E r ft eG IBAN: DE05 3706 9252 1001 0 980 19 SWIFT-BIC: GENODED1ERE V o rs itz e n d e r des V e rb a n d s ra te s : B ü rg e rm e is te r Dr. U w e F rie dl V o rs ta n d : Bauassessor D ip l.-In g . N o r b e r t E n g e lh a rd t zertifiz ie rt nach ~rüßen Qualitäts- und Umweltmnnngement Technisches Sicherheltsm.inngement Kreis EUSKIRCHEN Einback wofitf faöjvß&n! Der Landrat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Abt. Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin Marktstr. 1 1 - 1 5 53902 Bad Münstereifel hier: 60.13 Umwelt und Planung Aktenzeichen: 60.13/61.31.004/14 bearbeitet von: Frau H. Schmitz Durchwahl: 02251/15 182 Telefax: 02251/15 654 E-Mail: Heike.Schmitz@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 216 Datum 08.12.2015 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Bad Münstereifel „Industriegebiet Iversheim“ Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Schreiben des Planungsbüros Gotthardt und Knipper vom 30.10.2015 Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken. Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen Fachabteilungen bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen: der Untere Bodenschutzbehörde Bodenschutzrechtliche Belange haben in den Planunterlagen Eingang und Berücksichtigung gefunden, daher bestehen keine Bedenken. Hinweis: Die UBB ist bei Baugenehmigungsverfahren im Hinblick auf die Umsetzung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen für das Schutzgut Boden zu beteiligen. Immissionsschutz Da die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans Grundstücksflächen der Fa. Greven umfasst, ist die Bezirksregierung Köln als zuständige Überwachungsund Genehmigungsbehörde für diesen Betrieb im Rahmen der B-Planänderung zu beteiligen. Der Kreis Euskirchen als Untere Immissionsschutzbehörde nimmt daher nur im Rahmen seiner Belange zu den Planungen Stellung. Geruchsimmissionen: Die Geruchsimmissionssituation im Plangebiet und der unmittelbaren Umgebung wird maßgeblich durch zwei Hauptemittenten bestimmt (Fa. Greven, Fa. Cabka). Ein Hochregallagergebäude, dessen Errichtung nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens auf Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 mailbox@ kreis-euskirchen.de www.kreis-euskirchen.de USt-ld Nr. DE 122393798 □ familienfreundlicher Gläubiger-ID: DE4020200000003614 Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17 SWIFT-BIC: W ELADE D1 EUS VR-Bank Nordeifel eG IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29 SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE ab Bahnhof Euskirchen Stadlbus-Linie 872: Kreishaus/DRK □ A rbeitg eb er i ® ! 2013-2016 p rü fe n .b e w e rte n .a u sz e ic h n e n -2- dem Gelände der Fa. Greven innerhalb des Plangebietes beabsichtigt ist, tritt selbst jedoch nicht als Geruchsquelle in Erscheinung. Hinweis zu Geruchsimmissionen: Der unmittelbar zum Planungsgebiet benachbart liegende Betrieb der Fa. CABKA GmbH & Co. KG Eifel, Bendenweg 95 (Herstellung von Erzeugnissen aus recyclingfähigen Kunststoffen aus Verpackungsmaterialabfällen, vormals KS Kunststofftechnik GmbH) ist ein nach BImSchG genehmigungsbedürftiger Betrieb zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle und seit 2008 in der Zuständigkeit des Kreises Euskirchen. Für diesen Betrieb wurde die Geruchsimmissionssituation letztmalig anhand von Geruchsbegehungen 2003/2004 untersucht (Bericht vom 27.02.2004). In den Jahren 2003 und 2006 wurden Änderungen im Betrieb durchgeführt, unter anderem auch zur Verbesserung der Abluftbehandlung (Anzeigebestätigungen nach § 15 BImSchG). Im Zuge einer Betriebsübernahme der KS Kunststofftechnik Mitte 2015 durch CABKA GmbH & Co. KG Eifel stehen derzeit Änderungen der Betriebsweise an, die dem Kreis Euskirchen als Anlagenänderungsentwurf zur Prüfung vorliegen. Die Pflichten des Anlagenbetreibers nach § 5 BImSchG u.a. zur Vorsorge gegen erhebliche Belästigungen durch Geruchsimmissionen wird der Kreis Euskirchen als zuständige Untere Immissionsschutzbehörde bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen der Überwachungs- und Genehmigungsaufgaben regeln (§ 15 bzw. § 16 BImSchG bei Anlagenänderungen, nachträgliche Anordnungen nach § 17 BImSchG). Diese Aufgaben können jedoch nicht Regelungsgegenstand im aktuellen Planungsverfahren sein. Schallimmissionen: Die Schallimmissionssituation im Plangebiet und der unmittelbaren Umgebung wird ebenfalls im Wesentlichen durch die Firmen Greven und Cabka bestimmt, insbesondere ist aufgrund des Schallgutachtens zur Änderung des Bebauungsplans davon auszugehen, dass der Immissionsrichtwert zur Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr durch die Schallimmissionen beider Firmen bereits ausgeschöpft wird. Die Geräuschvorbelastungen durch andere schallemittierende Nutzungen im Gewerbegebiet liegen an den für die beabsichtigte Planänderung maßgeblichen Immissionsorten unterhalb relevanter Größenordnungen. Am Immissionsort IP 3 (Alte Landstraße 2) wird der Immissionsrichtwert zur Nachtzeit für die Gebietseinstufung eines Allgemeinen Wohngebietes bei guter Übereinstimmung von berechnetem und gemessenem Wert jedoch um ca. 3 dB(A) überschritten (Ist-Zustand). Der im Planzustand berücksichtigte Baukörper des Hochregallagers führt durch die schallabschirmende Wirkung dazu, dass nach Errichtung des Hochregallagers als Teil des Logistikzentrums der Fa. Greven der Immissionsanteil des benachbarten Betriebes Cabka am IP 3 deutlich vermindert wird, so dass die Schallimmissionen im Bereich Alte Landstraße 2 nur noch durch den Anteil der Fa. Greven bestimmt sind. Im Bereich des Logistikzentrums tritt der vor der Versandhalle stattfindende LKW-Verkehr als wesentliche Schallquelle in Erscheinung. Im Schallgutachten wurde zur Reduzierung der Ladegeräusche im Bereich der Versandhalle eine Schallschutzwand mit einer Höhe von 5 m und einer Länge von 18 m berücksichtigt. Die im Schallgutachten ermittelten Emissionskontingentierungen werden als ein geeignetes Mittel angesehen, zukünftige Entwicklungen innerhalb des Plangebietes zu ermöglichen bei Einhaltung der Immissionsrichtwerte. Begrenzt wird diese Entwicklung durch den kritischsten Immissionspunkt (IP 3). An den übrigen Immissionspunkten besteht aufgrund mehr oder weniger großer Unterschreitung der Immissionsrichtwerte die Möglichkeit, zusätzliche Kontingente in Anspruch zu nehmen. Insgesamt sprechen aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde keine grundsätzlichen Belange gegen die Planung. - Es wird vorgeschlagen, über die planerischen und textlichen Festsetzungen die Errichtung einer Schallschutzwand im Bereich der Versandhalle entsprechend den schallgutachterlichen Angaben sicherzustellen. - Es werden Festsetzungen der im Schallgutachten aufgeführten Emissionskontingente (Tag/Nacht) für die ermittelten Teilflächen und für zukünftige Vorhaben im Plangebiet die Vorlage eines schalltechnischen Nachweises zu Einhaltung der Kontingentierung und der Immissionsrichtwerte vorgeschlagen (siehe Schallgutachten Bericht Nr. ACB 0715 407423 - 689 vom 25.08.2015, Seite 44 unter Berücksichtigung der Teilflächengliederung und der Tabelle der Emissionskontingentierung auf den Seiten 3 und 4 des -3- Ergänzungsberichtes Nr. ACB 1015 - 407423 - 689_1 vom 20.10.2015 der ACCON Köln GmbH). Untere Wasserbehörde Laut Kapitel 3 ist die äußere Erschließung vorhanden und ausreichend dimensioniert. Die anfallenden Schmutzwässer sind der Kanalisation zur Kläranlage zuzuleiten. Für die unverschmutzten Oberflächenwässer soll die Möglichkeit einer Versickerung untersucht werden. Eine Einleitung In ein Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß der §§ 8, 9 und 10 WHG, die bei der zuständigen Behörde zu beantragen ist. Behandlungsbedürftig verschmutzte Niederschlagswässer dürfen nur nach einer trennerlasskonformen Reinigung in ein Gewässer eingeleitet werden. Bau, Betrieb und wesentliche Änderungen einer Abwasserbehandlungsanlage bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß 58.2 LWG NRW. :'":V * />J ft • . ÜD . " / -M . • ; 7 j H\ j 'Ä i'/ . Hochwassergefahrenkarte HQ10o ’• !!. A - ifflg ■ d s x fi \ \ *% i :K ». * ^ # ; ^ •••' .. - M W ' f Hochwassergefahrenkarte HQExtrem Das o. g. Plangebiet wird von der Erft tangiert. Das vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiet ragt in das Plangebiet hinein. Die Hochwassergefahrenkarten geben neben dem HQ100 die Überschwemmungen beim Extremhochwasser wieder. Die Bebauungsplanunterlagen geben die Gefährdungen nicht wieder. Der Antrag auf Befreiung nach der Wasserschutzgebietsverordnung ist bei der Bezirksregierung in Köln zu stellen. Untere Landschaftsbehörde Bei Beachtung der folgenden Punkte, bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des BPlans:. Da sich auf dem Flurstück 329 bereits eine Ausgleichsfläche (A3) für den Bebauungsplan 52 "Iversheim - Greven Chemie" befindet, sind für die Anpflanzung der Hecke auf 5 m Breite 2250 Biotopwertpunkte an anderer Stelle auszugleichen. Dieser Ausgleich ist mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen. Umsetzung der externen Kompensation für Ökologie und Landschaftsbild, wie im LBP beschrieben. Umsetzung aller im LBP aufgeführten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen VM 1 bis VM 14. Ergänzung der V M . 10 um folgenden Punkt: "Die Farbgebung ist mit der Unteren Landschaftsbehörde frühzeitig abzustimmen." Die Überwachung der VM 1 bis 14 ist durch ein Gutachterbüro sicher zu stellen. Das Ergebnis der Überwachung ist der ULB o zum Abschluss der Untersuchungen VOR der Bauzeit o einmal während der Bauzeit und o nach Abschluss der Arbeiten -4- ohne Aufforderung zu übermitteln. Falls die Überwachung unzureichend ist, behält sich die ULB vor, Nachforderungen zu stellen. Die Umsetzung der Kompensation ist der ULB ohne Aufforderung mitzuteilen. Bauamt Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Hinweise: Über die grünordernischen Festsetzungen im Plangebiet hinaus sind weitere externe Kompensationsmaßnahmen gemäß Bilanzierung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes erforderlich (siehe Begründung Seite 46 ff). Ein Teil davon soll auf der Fläche des Flurstückes 330 im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 52 „Greven Chemie“ auf der Ausgleichsmaßnahme A 3 erfolgen. Für die abweichend geplanten Maßnahmen ist eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des v.g. B-Planes erforderlich. Diese ist gemäß § 74 a BauO NRW bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen schriftlich zu beantragen. Im Einvernehmen mit der Stadt Bad Münstereifel gemäß § 36 BauGB wird die Untere Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde nach pflichtgemäßen Ermessen über die beantragte baugenehmigungsfreie planungsrechtliche Befreiung entscheiden. In der Begründung werden unter Punkt 7.5.6.1 (Seite 72) die Bestandshöhen im Industrie- und Gewerbegebiet Iversheim beschrieben. Gemäß baurechtlicher Prüfung sind derzeit Gebäude auf der Fläche des 4. Änderungsbereichs in ihrer Höhe auf 13 m und nicht auf 15 m begrenzt. Die maximale Höhenbegrenzung von 15 m ist derzeit jenseits der Erft in Richtung angrenzenden BPlan Nr. 52 festgesetzt. In den textlichen Festsetzungen wird unter C. Hinweise, Nummer 6. darum gebeten wegen der Nähe der Bahnanlagen die DB Immobilien, Region West im Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen. Da jedoch bislang noch nicht feststeht, ob für die geplanten Vorhaben ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, wird vorgeschlagen, nur das Wort „Genehmigungsverfahren“ zu verwenden. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag (Schmitz) \ Kreis Einöde,lv wokd (jiikd&n/ Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Der Landrat Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin Abt. Planungsamt Frau Erika Schulz Marktstraße 1 1 - 1 5 53902 Bad Münstereifel 60 Aktenzeichen: 67.60.13/104 bearbeitet von: Anne Hänfling Durchwahl: 02251/15-536 Telefax: 02251/15-654 E-Mail: anne.haenflina@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 209 Datum: 27. 01 .201 6 Servicezelten: M o .- D o . : 8.3 0-1 5.30 Uhr Fr.: 8.3 0-1 2.30 Uhr 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Bad Münstereifel „Industriegebiet Iversheim“, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahme der ULB vom 2.11.2015 Sehr geehrte Frau Schulz, in unserer Stellungnahme zu o.g. Vorhaben bestanden Nachforderungen bezüglich der Kompensation "Da sich auf dem Flurstück 329 bereits eine Ausgleichsfläche (A3) für den Bebauungsplan 52 "Iversheim - Greven Chemie" befindet, sind für die Anpflanzung der Hecke auf 5 m Breite 2250 Biotopwertpunkte an anderer Stelle auszugleichen. Dieser Ausgleich ist mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen." Dies kann in vollem Umfang zurückgenommen werden, da 1. der Vorhabenträger eine Bilanzierung vorgelegt hat, durch die glaubhaft fachlich dargestellt ist, dass keine Biotopwertminderung auf der bestehenden Ausgleichsfläche durch die Anlage einer Hecke stattfindet. 2. der Ausgleich unabhängig von der Eingriffsregelung zu betrachten ist. Hier w ird . ausschließlich eine landschaftsbild-bezogene Kompensation durchgeführt. Da diese nicht zur Schädigung der bestehenden Kompensation führt, kann eine Anrechnung für den Landschaftsbild-Ausgleich angerechnet werden. Die Bedenken oder Nachforderungen in diesem Punkt werden von der ULB daher zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen gez. Hänfling Telefon: (02251)15-0 Telefax: (02251) 15-666 mailbox@krels-eusklrchen.de vrrww.krels-euskirchen.de USt-ld Nr. DE 122393798 Gläubiger-ID: DE4020200000003614 Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen IBAN:DE20 3825 0110 0001 000017 SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS ■ fam ilienfreundlicher VR-Bank Nordelfel eG IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29 SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE f i j j i i i ö ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Unle 872: Krelshaus/DRK l ■H EDArbeitgeber iB ® 2013-2016 pröfen.bfcw erten.flu«elchncn Industrie- und Handelskammer Aachen r IHK >. IHK Aachen | Postfach 10 07 40 | D -52007 Aachen Stadt Bad Münstereifel Marktstr. 1 1 - 1 5 53902 Bad Münstereifel oü Theaterstraße 6-10 D -52062 Aachen http://www.aachen.ihk.de A us ku n ft e rte ilt Nils Jagnow Telefon: 0241 4460-234 Telefax: 0241 44 60-148 E-Mail: dlenst@aachen.ihk.de U nser Z e ich en ig/pt Ihre Ze ich en / Ihre N ach richt vom 14063-se1 Cl/Ha 30.10.2015 Aachen, 8. Dezember 2015 Bauleitplanung hier: 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6, Industriegebiet Iversheim, Stadt Bad Münstereifel Sehr geehrte Damen und Herren, da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrieund Handelskammer Aachen keine Bedenken. Freundliche Grüße Industrie- und Handelskammer Aachen Fritz Rötting Geschäftsführer Bezirksregierung Köln !..... STADT 8AD VÜNDTPr-TiFE! Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Datum: 10. D ezem ber 2015 Seite 1 von 3 \ Stadt Bad M ünstereifel M Am t fü r Stadtentw icklung i;a n 3- 16. OEZ. 2 0 1 5 /' M arktstraße 11 53902 Bad M ü n ste re ife l' z.K.v.Ai>g.. Aktenzeichen: 53.6.2 Auskunft erteilt: Herr Rupp guenter.rupp@ bezreg- Bauleitplanverfahren zu r 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim " - O ffenlage Schreiben des Büros C + K, G otthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Schleiden, vom 30.10.2015 zur Planoffenlage koeln.nrw.de Zimmer: K 16 Telefon: (0 2 2 1 ) 1 4 7 - 4 2 6 9 Fax: (0 2 2 1 ) 1 4 7 -4 1 6 8 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln 1 Anlage DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4 ,5,1 6,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: m o .-d o .: 8:30 -1 5 :0 0 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, Besuchertag: sow eit die im m issionsschutzrechtlichen Belange zur 4. Änderung des donnerstags:. 8 :3 0 -1 5 :0 0 Uhr B ebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" m einen Zuständig­ (weitere T erm ine nach Verein­ keitsbereich betreffen, w urden diese mit dem Planungsstand der O ffen­ barung) lage inzwischen hinreichend ab- bzw. eingearbeitet. G rundsätzliche Be­ Landeskasse Düsseldorf: denken gegen den Planentw urf werden daher aus m einer Sicht nicht Landesbank Hessen-Thüringen w eiter vorgebracht. G rundlage m einer Beurteilung ist dabei zunächst, dass die Fachgutach­ ten sowohl zu r schalltechnischen Untersuchung als auch zur G eruchs­ untersuchung einer gem einsam abgestim m ten Aufgabenstellung folgen. IBAN: D E34 3005 0000 00 00 09 65 60 BIC: W E L A D E D D X X X Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Hierzu wurden von m einer S eite auch die entsprechenden Sachver­ ständigen beim Landesam t fü r Natur, Um welt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eingebunden. Die beiden G utachten habe ich inzw i­ schen dem LANUV mit der Bitte um P lausibilitätsprüfung vorgelegt. Der Bericht zur P lausibilitätsprüfung des Lärm gutachtens durch den Sachverständigen beim LANUV, H err Dr. Pom petzki, liegt m ir bereits Hauptsitz: Zeughausstr. 2 -1 0 ,5 0 6 6 7 Köln Telefon: ( 0 2 2 1 ) 1 4 7 - 0 Fax: (0221) 1 4 7 - 3 1 8 5 USt-ID-Nr.: D E 812110859 vor. Er ist als Anlage zu r K enntnis und w eiteren Verw endung beigefügt. poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Datum: 10. D ezem ber 2015 Zur Spedition Hollstein ist dabei ergänzend anzumerken, dass mir sei­ tens der fü r diesen Betrieb zuständigen unteren Im m issionsschutzbe­ hörde beim Kreis Euskirchen von Herrn Niebes, dem ich die Stellung­ nahme des LANUV gleicherm aßen habe zukom m en lassen, die Aussa­ ge vorliegt, dass die Firma aktuell über keine Baugenehm igung zur Durchführung von Nachtarbeit verfügt. Die Lärm untersuchung zur Spe­ dition Hollstein fü r die Vorbelastungsbetrachtung auf den Tagzeitraum zu beschränken, ist insofern nicht zu beanstanden. Für den Tagzeitraum sieht die TA Lärm um 15 dB(A) höhere Im m issi­ onsrichtw erte gegenüber nachts vor. Darüber hinaus w irkt sich das Lärm geschehen d e r Spedition insbesondere auf Grund des großen A b­ standes zum kritischsten Im m issionsort IP 3 selbst bei einer Verdoppe­ lung seiner Em issionen nicht fü r die G eräuschkontingentierung des Plangebietes aus. Der Beurteilungspegel der Spedition w ürde weiterhin deutlich m ehr als 15 dB(A) unter dem zulässigen Im m issionsrichtwert von tags 55 dB(A) am IP 3 liegen und dam it keine Lärm relevanz fü r die Vorbelastungsbetrachtung beinhalten. D er Bericht z u r Plausibilitätsprüfung des G eruchsgutachtens durch den Sachverständigen Herrn Dr. Both vom LA N U V liegt m ir derzeit noch nicht vor. A u f d e r Grundlage des w eiteren Abstim m ungs- und Ergebnis­ gespräches am 24.11.2015 zur G eruchsthem atik, an dem u. a. der G utachtenersteller H err Bischoff vom Büro Uppenkam p & Partner (ehem. vom Büro deBAKO M ) und H err Dr. Both teilnahm en, rechne ich nicht mit grundsätzlichen Bedenken gegeri die Planung. Es w urde in dem Ge. spräch hervorgehoben, dass das Vorhaben selbst keine G eruchsem is­ sionen verursacht. Im G utachten w erden daher auch lediglich die imm issionsseitigen Verschiebungen der bestehenden G eruchsverhältnisse in der Tallage in Folge der geplanten Baukörper aus den bereits aus früheren U ntersuchungen vorliegenden Datenerhebungen ermittelt.. Dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planänderung zu er­ w arten sind, ist weiterhin der T atsache geschuldet, dass das Planungs­ vorhaben einer m öglichen G eruchssanierung an Anlagen der beiden H auptem ittenten nicht entgegenstehen wird. Inwieweit eine V erbesse­ rung der G eruchssituation durch w eitere technische M inderungsm aß­ nahmen an den geruchsem ittierenden Anlagen oder durch veränderte Ableitsituationen noch zu erreichen ist, wird im Rahmen m einer allge­ m einen im m issionsschutzrechtlichen Überw achungstätigkeit bei der Fa. Peter Greven GmbH unabhängig von Ihrer Planung geprüft. Seite 2 von 3 Bezirksregierung Köln Datum: 10. D ezem ber 2015 Den Bericht zu r Plausibilitätsprüfung des G eruchsgutachtens durch den Sachverständigen beim LANUV, Herr Dr. Both, werde ich Ihnen nach Erhalt zusenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Rupp)' Seite 3 von 3 Landesamt fü r Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen LANUV N R W , Postfach 10 10 52, 45 610 Recklinghausen Auskunft erteilt: Dr.-Ing. W u lf Pompetzki An die Direktwahl 0201/7995-1306 Bezirksregierung Köln Fax 0201/7995-1575 z.Hd. Hr. Rupp o.V.i.A. wulf.pompetzki@ lanuv.nrw.de Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Aktenzeichen 45.1-4039-15/81 bei Antwort bitte angeben Ihre Nachricht vom: 13.11.15 Ihr Aktenzeichen: -o h n e - Datum: 0 3 .1 2 .2 0 1 5 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" der Stadt Bad Münstereifel, hier: Schalltechnisches Gutachten Bezug: Ihre E-Mail vom 13.11.15 Hauptsitz: Leibnizstraße 10 45659 Recklinghausen Aufgabenstellung: Telefon 02 361/305 -0 Fax 02 361/305-215 poststelle@ lanuv.nrw.de Die Bezirksregierung Köln übersandte dem LANUV im Rahmen des o.g. Bauleitplanverfahrens mit der Bitte um fachliche Prüfung und Stellungnahme die schalltechnischen Gutachten: [1] ACCON Köln GmbH, Köln, Bericht-Nr. ACB 0715-407423-689 vom 25.08.2015: "Gutachterliche Stellungnahme zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" der Stadt Bad Münstereifel"; www.lanuv.nrw.de Dienstgebäude: Essen, W allneyer Str. 6 Öffentliche Verkehrsmittel: Ab Hbf Essen mit U 11 bis "Messe W est/Süd, GRUGA", [2] ACCON Köln GmbH, Köln, Bericht-Nr. ACB 1015-407423-689_1 vom 20.10.2015: "Ergänzung zum Bericht ACB 0715 -407423-689 vom 25.08.2015". weiter mit Bus 142 Richtung Kettwig bis Haltestelle 'W etteramt/LAiNUV" Hierzu bittet die BR Köln auf folgende Fragestellungen einzugehen: 1.) Lärmvorbelastung durch andere Gewerbebetriebe - sind die Vorgehensweise und die daraus resultierenden Ergebnisse zur Vorbelastung durch die genannten Betriebe auch nach Ihren Erfahrungen belastbar? Bankverbindung: Landeskasse Düsseldorf 2.) Reflexionen von Verkehrsgeräuschen an den geplanten Gebäuden - sind die Ergebnisse und Aussagen in diesem Abschnitt aus Ihrer Sicht nachvoll­ ziehbar und das Thema ausreichend abgearbeitet? Konto-Nr.: 41 000 12 Helaba (B LZ 300 5 0 0 00) BIN-Code: W E L A D E D D IBAN-Code: D E 41 3005 0000 0 0 0 4 1 0 0 0 1 2 LANUV AZ. 45.1-4039-15/81 Seite 2 Ergebnisse und deren Bewertung: zu 1.) Die Aussagen zur Fa. KS stellen eine pessimale Abschätzung nach oben dar. Für die Innenpegel werden mit Werten von 85 bis 90 dB(A) für alle Betriebsteile Lärmschutzbereiche im Sinne des Arbeitsschutzes unterstellt, was man in der Praxis auf Grund der daraus resultierenden Anforderungen eher zu vermeiden sucht. Von daher kann erwartet werden, dass die -tatsächliche lmmission durch den Betrieb sich eher unterhalb der berechneten Immissionsanteile bewegt und diese für die Kontingentierung hinreichend sicher bestimmt sind. Bei der Spedition Hollstein ist die wesentliche Frage, ob der unterstellte Betriebsablauf und die Lkw-Bewegungszahlen zum tatsächlichen Betriebsgeschehen passen. Dies kann von hieraus mangels Kenntnis des Betriebes nicht beurteilt werden. Sofern die absoluten Zahlen der Lkw-Bewegungen realistisch äbgeschätzt sind und keine weiteren lärmrelevanten Tätigkeiten erfolgen (z.B. Verladung) kann dieser Ansatz so gewählt werden. Bei dem städtischen Bauhof lag eine detaillierte Immissionsprognose vor, so dass dieser Betrieb entsprechend berücksichtigt werden konnte. Die einzelnen Schallquellen wurden vom Gutachter dabei zu einer Flächenschallquelle mit vergleichbarer Emission vereinfacht, was für die großflächige Schallausbreitungsrechnung im Rahmen der B-Planung mit ihren großen Abständen zu den Immissionsorten keine Einschränkung darstellt. Im weiteren Verlauf des Gutachtens werden die so festgestellten Vorbelastungen sach­ gerecht für die Bestimmung der verbleibenden möglichen Zusatzbelastung durch das Kontingent der B-PIanung herangezogen. Das Vorgehen ist insgesamt nachvollziehbar. zu 2.) Die vom Gutachter vorgenommene Bewertung der Reflexionen durch das Vorhaben ist nachvollziehbar. Da die Frage einer relevanten Erhöhung im Vordergrund steht, ist es nicht zu beanstanden, dass statt der tatsächlichen Emissionen der Verkehrswege lediglich eine pauschale Annahme zu den längenbezogenen Schallleistungen herangezogen wurde. Der Reflexionsverlust wurde mit -1 dB(A) pessimal abgeschätzt, die meisten realen Gebäudeoberflächen weisen höhere Verluste auf, so z.B. Trapezbleche auf Grund ihrer Oberflächenstruktur und der dadurch verursachten diffusen’Streuung. Die berechneten nur geringfügigen Erhöhungen der Immissionspegel decken sich mit früheren Untersuchungen des LANUV zu dieser Thematik. Dabei ist zu bedenken, dass der Schalldruckpegel am Immissionsort im Wesentlichen bestimmt wird durch den Direktschall der nächstgelegenen Teilstücke des Verkehrsweges. Der durch die Reflexion hinzutretende Anteil ist durch den längeren Ausbreitungsweg und den Reflexionsverlust an der Wand bereits niedriger und tritt zusätzlich nur für einen kurzen Zeitraum auf, in dem die geometrischen Bedingungen für eine Reflexion zum Immissionsort hin gegeben sind. Von daher ist es verständlich, dass tatsächliche Pegelerhöhungen weit geringer als die theoretisch möglichen 3 dB ausfallen, die nur für eine unendlich ausgedehnte Wand mit einem unmittelbar davor verlaufenden Verkehrsweg gelten würden. Auch anderweitige Mängel sind hier in den Gutachten nicht aufgefallen. Im Auftrag (Dr.-Ing. Wulf Pompetzki) eMail 0 2 .0 2 .2 0 1 6 Betreff: 4. Änd. BP Nr. 6 Gl Iversheim; hier: Anruf von Herrn Claesgens am 02.02.2016 zur auss Von: An: Cc: guenter.rupp@bezreg-koeln.nrw.de "'e.schulz@Bad-Muenstereifel.de'" <e.schulz@Bad-Muenstereifel.de> '"claesgens@cki-gmbh.de"' <claesgens@cki-gmbh.de> "'Ralf.Both@lanuv.nrw.de'" <Ralf.Both@lanuv.nrw.de> 10:30:07 angehängte Datei(en): Sehr geehrte Frau Schulz, in meiner Stellungnahme vom 10.12.2015 zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Gl Iversheim" verweise ich auf die ausstehende Plausibilitätsprüfung des Geruchsgutachtens durch Herrn Dr. Both beim LANUV NRW. Die Herangehensweise zur Geruchsuntersuchung bzw. die Aufgabenstellung sowie die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden von Herrn Dr. Both in der Besprechung zur Geruchsthematik am 24.11.2015 nicht beanstandet und das Gutachten insgesamt als plausibel bewertet. Da nach aktueller Rücksprache mit Herrn Dr. Both dieser damaligen Beurteilung des Geruchsgutachtens nichts weiter hinzuzufügen sei, ist eine schriftliche Stellungahme in dieser Angelegenheit entbehrlich. Meine Ausführungen zur Beurteilung der Geruchssituation in der vg. Stellungahme bitte ich daher als abgeschlossen zu bewerten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Günter Rupp Bezirksregierung Köln Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz 50606 Köln Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 4269 m a i l t o :guenter.ruppSbezreg-koeln.nrw.de http://www.bezreg-koeln.nrw.de Folgen Sie uns auf Twitter: https://twitter.com/BezRegKoeln