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Beschlussvorlage (RD 457-X/Z-1 - Begründung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
3,9 MB
Datum
10.05.2016
Erstellt
04.05.16, 17:11
Aktualisiert
04.05.16, 17:11

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ 4. Änderung Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB C+K Gotthardt + Knipper INGENIEURGESELLSCHAFT mbH BERATENDE INGENIEURE 53937 SCHLEIDEN-GEMÜND • TRÄNKELBACHSTRASSE 44 Stand: Satzungsbeschluss Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 2 Erläuterungen Inhalt Seite 1. Lage des Plangebietes 5 2. Veranlassung und Zielsetzung 6 2.1 2.2 2.3 Planungsanlass Planerfordernis Ziel und Zweck der Planung 6 6 7 3. Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 8 3.1 Räumlicher Geltungsbereich 8 3.2 Beschreibung des Gebietes 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 Geländehöhen und Eigentumsverhältnisse Immissionsschutz Vorhandene Ver- und Entsorgungsanlagen Natur und Landschaft Gewässer / wasserrechtliche Festsetzungen 10 10 10 11 11 3.3 Plangrundlage 12 4. Verfahren und überregionale Planung 13 4.1 4.2 4.3 Gebietsentwicklungsplan Landschaftsplan Flächennutzungsplan 13 13 15 4.4 Gutachten und fachtechnische Beiträge 16 4.4.1 Gutachterliche Stellungnahme zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung Geruchsgutachten Landschaftsästhetische Beeinträchtigung und deren Kompensation Landschaftspflegerischer Begleitplan Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe 1) Baugrundgutachten 17 21 23 25 27 27 5. Städtebauliches Konzept 28 5.1 Bauliche und betriebliche Nutzung 28 5.2 Erschließung 32 5.2.1 5.2.2 5.2.3 Verkehrsflächen Entwässerung Versorgung 32 33 34 5.3 Immissionen / Emissionen 34 5.3.1 5.3.2 Geräusche Geruch 34 36 6. Erläuterungen der Textlichen Festsetzungen 37 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Ausgleichsmaßnahmen / Grünordnung / Artenschutz Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen Gestalterische Maßnahmen 37 41 42 44 48 49 7. Umweltbericht 50 7.1 7.2 7.3 Einleitung Plangebiet / Aufgabenstellung Vorhabenbeschreibung 50 50 50 4.4.2 4.4.3 4.4.4 4.4.5 4.4.6 C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden 8 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 3 Seite 7.4 Planrelevante Vorgaben und Umweltschutzziele 51 7.4.1 7.4.2 7.4.3 7.4.4 Gebietsentwicklungsplan Flächennutzungsplan Schutzgebiete Forst 52 52 53 54 7.5 Bestandsaufnahme und Prognose des betroffenen Umweltzustandes 54 7.5.1 7.5.1.1 7.5.1.2 7.5.1.3 Wasser / Grundwasser Bestand Prognose bei Durchführung der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 54 54 57 59 7.5.2 Boden / Altlasten 59 7.5.2.1 7.5.2.2 7.5.2.3 Bestand Prognose bei Durchführung der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 62 63 63 7.5.3 Vegetation und Tiere 63 7.5.3.1 7.5.3.2 7.5.3.3 Bestand Prognose bei Durchführung der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 63 65 67 7.5.4 Klima 68 7.5.4.1 7.5.4.2 7.5.4.3 Bestand Prognose bei Durchführung der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 68 69 69 7.5.5 Mensch 70 7.5.5.1 7.5.5.2 7.5.5.3 Bestand Prognose bei Durchführung der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 70 70 71 7.5.6 Landschaftsbild 72 7.5.6.1 7.5.6.2 7.5.6.3 Bestand Prognose bei Durchführung der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 72 72 73 7.5.7 Luftschadstoffe 73 7.5.7.1 7.5.7.2 7.5.7.3 Bestand Prognose bei Durchführung der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 73 75 76 7.5.8 Lärm 76 7.5.8.1 7.5.8.2 7.5.8.3 Bestand Prognose bei Durchführung der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 76 78 81 7.5.9 Lichtimmission 81 7.5.9.1 7.5.9.2 7.5.9.3 Bestand Prognose bei Durchführung der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 81 82 82 7.5.10 Kultur- und andere Sachgüter 83 7.5.10.1 7.5.10.2 7.5.10.3 Bestand Prognose bei Durchführung der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 83 84 84 7.6 7.7 7.8 7.9 Planungsalternativen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen Eingriffsbewertung Ermittlung des Ausgleichsbedarfs 84 85 88 91 7.10 Geplante Maßnahmen zum Ausgleich und Eingriff 92 7.10.1 7.10.2 Externe ökologische Kompensation Kompensation der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung (Landschaftsbildbewertung) 92 95 C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 4 Seite 7.11 7.12 Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) 96 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 97 7.13 Weitere Angaben zur Umweltprüfung 101 7.13.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren sowie Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Aufgaben aufgetreten sind 101 8. Bodenordnung 101 9. Realisierung der Planung 101 10. Kosten 101 11. Flächenbilanz 102 12. Anlagen 103 C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 1. Seite 5 LAGE DES PLANGEBIETES Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Gewerbe- und Industriegebietes „Bendenweg“ zwischen dem Kernort Bad Münstereifel und dem Ortsteil Iversheim. Das Plangebiet ist Teil des bestehenden Werksgeländes der Firma Peter Greven GmbH & Co. KG. Der genaue Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ ist der Planzeichnung zu entnehmen. Bild 1: Auszug aus der Deutschen Grundkarte (unmaßstäblich) C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 2. VERANLASSUNG UND ZIELSETZUNG 2.1 Planungsanlass Lagerung und Vertrieb der Produkte der Firma Greven sind derzeit nicht vollständig am Standort Bad Münstereifel angeordnet, sondern teilweise auf dezentrale Lager ausgelagert. Die Firma Greven beabsichtigt deshalb auf Teilen des bestehenden Werksgeländes ein zentrales Logistikzentrum für den Standort Bad Münstereifel zu errichten, um die Lagerung sowie die gesamten Zulieferer- und Versandverkehre gebündelt und neu strukturiert durchzuführen zu können. Das bestehende Werksgelände in Bad Münstereifel ist von den baulichen Möglichkeiten auf den bestehenden Bebauungsplangebietsflächen begrenzt. Ausweitungen des Industriegebietes Iversheim sind aufgrund der topographischen Situation, der Tallage und der sonstigen baulichen Nutzungen im Umfeld keine mögliche Alternative. Zur Standortsicherung des Betriebes ist eine Erweiterung um die geplanten Logistikanlagen zwingend erforderlich. Das bestehende Werk in Bad Münstereifel ist mit etwa 210 Mitarbeitern ein wichtiger Produktionsstandort im Stadtgebiet Bad Münstereifel. Die Stadt Bad Münstereifel hat deshalb den Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ gefasst, um die derzeit rechtskräftige Bauleitplanung an die erforderlichen Zwecke anzupassen. 2.2 Planerfordernis Das Werksgelände der Firma Greven liegt im nördlichen Teil des seit dem 08.04.1976 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" in der derzeit gültigen Fassung. Das geplante Lager- und Logistikzentrum ist mit den im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Bauflächen- und Höhenfestsetzungen nicht genehmigungsfähig. Der Bebauungsplan ist im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit der geplanten Baumaßnahmen daher in diesem Teilbereich zweckorientiert zu ändern. Die beabsichtigten Bauvorhaben der Firma Greven erfordern nicht den gesamten Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ zu ändern. Der Umfang der Änderungsplanung erfolgt angepasst an die Planungserfordernisse. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Seite 6 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Angesichts der im Kapitel 2.3 – Ziel und Zweck der Planung – dargestellten Ziele und Zwecke ist die Änderung des Bebauungsplans auch unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Vermeidung und den Ausgleich von Eingriffen in die Natur und Landschaft erforderlich. 2.3 Ziel und Zweck der Planung Die wesentliche Zielsetzung der Planung ist die erforderliche bedarfsorientierte Anpassung der Bebauungsmöglichkeiten der Plangebietsflächen sowohl im Hinblick auf kurzfristige als auch langfristige Belange der Firma Greven unter Berücksichtigung der Belange einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Zugleich ergeben sich mit der Planung dem Verbesserungsgebot entsprechend Reduzierungen der Verkehrsbelastungen und damit eine Reduzierung von Lärmemissionen. Die Planung dient insgesamt der langfristigen Sicherung des Firmenstandortes durch die zeitgemäße logistische und ökonomische Optimierung der innerbetrieblichen Logistik und der An- und Ablieferverkehre unter Berücksichtigung aller relevanten Belange. Kurzfristig beabsichtigt die Firma Greven innerhalb der Plangebietsflächen ein zentrales Logistikzentrum für den Standort Bad Münstereifel zu errichten. Dieses beinhaltet die Erweiterung der betrieblichen Anlagen in Form eines neuen Hochregallagers sowie einer neuen Kommissionierung für die Lkw-Abfertigung der Anlieferung und zum Versand. Mit der höheren Lagerkapazität im Hochregallager können interne Werkverkehre sowie Transportverkehre und Zwischenlagerungen in die bisherigen Außenlager reduziert werden. Neben den wirtschaftlichen Faktoren dieser Maßnahmen werden dadurch zusätzlich auch Verkehrsbelastungen innerhalb und außerhalb des Werksgeländes gemindert, welche heute durch fehlende Lagerkapazitäten zwangsläufig entstehen müssen. Mit der Durchführung der Planung wird ein für die Stadt Bad Münstereifel bedeutendes Ziel der Standortsicherung der Firma Greven bei gleichzeitiger Bewertung und Einbeziehung der Nutzungsansprüche der umgebenden Flächennutzungen verfolgt, um insgesamt eine städtebaulich verträgliche und möglichst konfliktarme Realisierung der Zielsetzung zur Anpassung der baulichen Nutzung an die Erfordernisse des Werksbetriebes für die kurzfristig beabsichtigten Maßnahmen aber auch für langfristige Belange des Werksgeländes der Firma Greven im Plangebiet der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 zu realisieren. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Seite 7 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 3. ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES GEBIETES 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde auf diejenigen Grundstücksflächen des Alt-Standortes der Firma Greven begrenzt, die für die Umstrukturierungen erforderlich sind. Das Baugesetzbuch gibt in §1 (3) vor, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Die vollständige Einbeziehung des Werksgeländes in den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ist städtebaulich nicht erforderlich. Die Regelungsinhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 beziehen sich deshalb nur auf die Flächen des geplanten Lager- und Logistikzentrums. Der Geltungsbereich der Planung umfasst eine Größe von rd. 2,45 ha. Es handelt sich um Grundstücke der Gemarkung Iversheim, Flur 8, Flurstücke 414 (tlw.), 427 (tlw.), 474, 477 (tlw.), 478 und 482. Die rechtsverbindliche Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der Planzeichnung dargestellt. 3.2 Beschreibung des Gebietes Die Flächen des Geltungsbereiches der 4. Änderung werden seit langem durch die Firma Greven gewerblich genutzt. Durch die geplanten Nutzungen werden die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Maße der baulichen Flächeninanspruchnahme im Wesentlichen beibehalten. Die bestehende Nutzung umfasst bereits vorhandene Gebäude sowie befestigte und teilweise unbefestigte Flächen. Es handelt sich hierbei um typische Industriebaunutzung in Form von Produktions- und Lagerstätten, Hallen und Verwaltungsgebäuden sowie betriebliche Verkehrsflächen. Lieferverkehre führen derzeit über den „Bendenweg“ zum bestehenden „Tor 2“ des Werkes, welches am Rand des Plangebietes zwischen den vorhandenen Hallen in das Industriegebiet hineinführt. An- und Auslieferungen erfolgen derzeit im Regelfall zwischen 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr und umfassen bis zu 30 Lkw/Tag. Der Anteil für An- und Abfahrten zu externen Lagern liegt bei ca. 30-35%. Teilflächen der Gewerbegebietsfläche GE1 werden zurzeit als Zwischenstandpatz vor der Anmeldung und Zuweisung in die Werkseinfahrt genutzt. Die Anzahl der parkenden Fahrzeuge variiert je nach Lieferfrequenz. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Seite 8 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Als Stellfläche über Nacht wird diese Teilfläche des GE1 durch 3 eigene Lkw der Firma Greven genutzt. Die Abstellzeiten liegen zwischen 17:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie wochenends ganztägig. Die als Zwischenstandplatz und Abstellplatz der eigenen Lkws genutzten Flächen sind teilweise bituminös befestigt und teilweise als Schotterbefestigung ausgeführt. Die äußere Erschließung erfolgt bereits heute über die „Peter-Greven-Straße“ und den „Bendenweg“. Die beiden Straßen gehen direkt ineinander über und verlaufen von Nordost nach Südwest etwa mittig durch das Plangebiet. Die „Peter-Greven-Straße“ führt nach Norden Richtung Iversheim und mündet in die K44 im unmittelbaren Anschluss an den Knotenpunkt der K44 auf die B51. Der „Bendenweg“ führt in südliche Richtung durch das Industriegebiet Iversheim in Richtung Kernstadt Bad Münstereifel und endet im Kreisverkehrsplatz der B51 nördlich von Bad Münstereifel. Gemäß den heutigen Regelungen ist die „Peter-Greven-Straße“ nur für Fahrzeuge bis 12 t Gesamtgewicht freigegeben, so dass im heutigen Werksbetrieb die Erschließung für Schwerverkehr > 12 t über den „Bendenweg“ erfolgt. Nördlich und westlich des Plangebietes schließen sich weitere Werksflächen der Firma Peter Greven an. Im Süden und Südwesten liegen Gewerbe- und Industriegebietsflächen des Industriegebietes Iversheim. Nordwestlich des Geltungsbereiches verläuft die Erft. Der Erft vorgelagert befinden sich Grünflächen, welche nach den Hochwassergefahrenkarten bei HQ100 überschwemmt werden sowie ein bereits heute angelegter Hochwasserschutzwall am Ende der bestehenden Grünfläche. Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 6 sind die nach § 8 (3) BauNVO möglichen Ausnahmen zulässig, so dass im ausgewiesenen Gewerbegebiet Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowohl für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbegebiet zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zugelassen werden können. Dementsprechend liegen auf Teilflächen des Plangebietes zu Wohnzwecken genutzte Gebäude, welche sich im Eigentum der Firma Greven befinden und deren Wohnnutzung mit Umsetzung der Planung aufgegeben wird. Weiter südlich daran schließen sich weitere Gebäude an, die derzeit auch gemäß o. g. baurechtlicher Regelung zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Schutzansprüche dieser Gebäude richten sich nach den rechtkräftigen Regelungen des bestehenden Bebauungsplanes. Aufgrund der Nähe zum Plangebiet C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Seite 9 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 10 sind dennoch die hier möglicherweise entstehenden Nutzungskonflikte durch die Planung zu prüfen. Im Osten grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Grundstücksgrenze der Bahnlinie. Direkt dahinter befindet sich die Trasse der B51 und im Anschluss daran Wohngebiete. 3.2.1 Geländehöhen und Eigentumsverhältnisse Das Gelände des Plangebietes fällt leicht von Osten nach Nordwesten und weist ein Höhenniveau auf zwischen 250,10 m ü. NHN bis 247,30 m ü. NHN innerhalb der Bauflächen. In der Grünfläche fällt das Gelände dann nochmals zur Erft hin ab auf die niedrigste Böschungshöhe (Böschungsoberkante) an der Erft von rd. 246,60 m ü. NHN. Die topographische Situation des Plangebietes wurde vermessungstechnisch erfasst und kann der Planzeichnung entnommen werden. Die Höhenstruktur des Geländes ist mit Höhenlinien gekennzeichnet. Grundstückseigentümer der Plangebietsflächen ist im Wesentlichen die Firma Peter Greven GmbH & Co. KG. Die Straßenverkehrsfläche, welche das Plangebiet kreuzt, liegt im Eigentum der Stadt Bad Münstereifel. 3.2.2 Immissionsschutz Im Hinblick auf die umweltrechtlichen Belange, insbesondere immissionsschutzrechtliche Regelungen, sind sowohl die Besonderheiten der Nutzungen der Firma Peter Greven als auch über das Plangebiet hinausgehende angrenzende Nutzungen im Industrie- und Gewerbegebiet von Bedeutung und im Rahmen der Bauleitplanung im Hinblick auf die dort versursachten Vorbelastungen zu prüfen. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl Lärmbelastungen als auch Geruchsimmission. Der Umfang der einzubeziehenden Emissionsorte wurde mit den zuständigen Fachbehörden im Zuge der Planung ermittelt und in den jeweiligen Fachgutachten berücksichtigt. 3.2.3 Vorhandene Ver- und Entsorgungsanlagen Durch das Plangebiet verlaufen in den öffentlichen Verkehrsflächen liegend Verund Entsorgungsanlagen in Form von Gasleitungen, erdverlegten Kabeltrassen, Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 11 Die Regenwasserkanalisation der Stadt Bad Münstereifel verläuft unmittelbar nördlich der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes über Werksflächen der Firma Greven bis zur Ausmündungsstelle in die Erft. In den sonstigen Plangebietsflächen verlaufen keine öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen, so dass entsprechende Schutzstreifen etc. hier nicht vorliegen und auch zukünftig nicht erforderlich sind. Weitere werkseigene Ver- und Entsorgungsanlagen sind auf den bereits genutzten und bebauten Werksflächen für unterschiedliche Medien vorhanden. Diese müssen im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes auf die jeweilig notwendigen Anforderungen angepasst werden. 3.2.4 Natur und Landschaft Durch die umgebende Flächennutzung in Form von Industrie-, Gewerbegebieten, Verkehrsflächen und Wohngebieten liegt das Plangebiet außerhalb von Naturschutzgebieten, Landschaftschutzgebieten, FFH-Gebieten und sonstiger schützenswerter Biotope. Keines der umgebenden Schutzgebiete ist direkt von der Planung betroffen. Dennoch besteht im Zuge des Planänderungsverfahrens die Notwendigkeit, die möglichen Auswirkungen auf die umgebenden Schutzgebiete zu überprüfen und im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages zu bewerten. Im Plangebiet liegen teilweise derzeit noch nicht genutzte Grünflächen bzw. geschotterte Flächen mit entsprechender Wasserdurchlässigkeit. Entlang des „Bendenweges“ befinden sich Baumreihen / Hecken, welche durch die Planung beeinträchtigt werden. Neben dem üblichen Uferbewuchs der Erft sind entlang der Bahnlinie noch bewachsene Grünflächen vorhanden. 3.2.5 Gewässer / wasserrechtliche Festsetzungen Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt nordwestlich direkt an die Erft mit deren vorhandenen vorgelagerten Auenflächen, welche sich mitten im Werksgelände der Firma Greven befinden, an. Für die Erft wurden durch die Bezirksregierung Köln Hochwassergefahrenkarten erstellt. Das Überschwemmungsgebiet der Erft wurde gemäß § 76 Abs. 3 WHG C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 12 i. V. m. § 112 Abs. 4 LWG NRW vorläufig gesichert. Die vorläufige Sicherung trat am 19.12.2013 in Kraft. Nachträglich wurde die vorläufige Sicherung aufgrund neuer Erkenntnisse im Bereich der Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim, hinsichtlich der räumlichen Darstellung des Überschwemmungsgebietes geändert bzw. angepasst (siehe öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 26.05.2014, S. 186, sowie Karte des Überschwemmungsgebietes der Erft im Regierungsbezirk Köln, Az.: 54-HW-Erft, Kartenblatt 33/38, Stand 13.05.2014). In den Hochwassergefahrenkarten sind Überschwemmungen bis zum HQ100 und darüber hinaus auch für Extremhochwasser abgebildet. Die Ergebnisse aus den Hochwasserberechnungen der Bezirksregierung Köln sowie insbesondere die Darstellung des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes werden bei der Bauleitplanung berücksichtigt. In Überschwemmungsgebietsflächen gelten die Verbots- und Genehmigungstatbestände gemäß § 78 WHG und partiell gemäß § 113 LWG NRW. Das gesamte Plangebiet liegt über dem Grundwasserkörper „Sötenicher Mulde“, welcher eine Gesamtfläche von 57,49 km² bedeckt. Darüber hinaus liegt die gesamte Plangebietsfläche in der Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes Bad Münstereifel-Arloff. Damit sind die entsprechenden Genehmigungspflichten des § 4 der rechtskräftigen Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) vom Dezember 1983 in der aktuell gültigen Fassung zu beachten, hier insbesondere die Verbote gemäß § 4 Abs. 2. 3.3 Plangrundlage Als Plangrundlage dient die amtliche Flurkarte des Kreises Euskirchen. Die Plangrundlage enthält außerdem die Ergebnisse von topographischen Vermessungen. Die Darstellung entspricht dem Zustand zum Planungsbeginn. Alle planungsrelevanten Bestandteile sind in der Plangrundlage geometrisch eindeutig dargestellt. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 4. VERFAHREN UND ÜBERREGIONALE PLANUNG 4.1 Gebietsentwicklungsplan Seite 13 Das bereits vorhandene Industriegebiet wird im derzeitigen Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bad Münstereifel, als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ als Teil des Siedlungsraums ausgewiesen. Da diese Bereiche der „Ansiedlung, dem Ausbau und der Bestandssicherung solcher gewerblicher Betriebe“ (Bezirksregierung Köln, 2003, S. 17) dient, entspricht die geplante Änderung des B-Plans diesem allgemeinen Ziel. Darüber hinausgehende, regionale GIB-Ziele sind für das Industriegebiet Iversheim nicht formuliert. 4.2 Landschaftplan Im Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel“ wird das Industriegebiet Iversheim westlich und östlich sowohl vom Naturschutzgebiet „Eschweiler Tal und Kalkkuppen“ als auch von den Landschaftsschutzgebieten „Strukturreiche Kulturlandschaft“ im westlichen Plangebiet und „Wälder im Naturraum Münstereifeler Wald / Münstereifeler Tal“ (östlich) eingerahmt. Das FFH-Gebiet „Eschweiler Tal und Kalkkuppen“ (DE5406-301) liegt innerhalb des gleichnamigen Naturschutzgebietes (vgl. Bild 2). C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 14 Quelle: Kreis Euskirchen, 2010 Bild 2: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Bad Münstereifel Die Geltungsbereichsfläche des Bebauungsplanes liegt vollständig außerhalb ausgewiesener Landschaftsschutzgebiete, so dass keines der genannten Schutzgebiete direkt von der Planung betroffen ist. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 4.3 Seite 15 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan für Bad Münstereifel weist das Gebiet größtenteils als Gewerbliche Baufläche (G) und gleichzeitig als Trinkwasserschutzzone III B (Trinkwasserschutzgebiet Bad Münstereifel-Arloff) aus. Die entsprechenden wasserrechtlichen Festsetzungen der Trinkwasserschutzverordnung sind im gesamten Gewerbe- und Industriegebiet zu beachten. Die an die Erft angrenzenden Ufer- und verbleibenden Auenbereiche sind als Grünflächen ausgewiesen. Darüber hinaus liegen örtliche Verkehrsflächen innerhalb der Geltungsbereichsfläche des Plangebietes. B-Plan 52 B 51 B-Plan Nr. 6 Quelle: Stadt Bad Münstereifel Bild 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Bad Münstereifel Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel wurde gemäß den Erfordernissen für die städtebauliche Entwicklung im Stadtgebiet aufgestellt und ist seit September 2000 rechtskräftig. Die erforderliche Änderung des Bebauungsplanes kann damit gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt werden. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 4.4 Seite 16 Gutachten und fachtechnische Beiträge Um die Auswirkungen verschiedener, das Plangebiet betreffender Belange bewerten zu können und in den Abwägungsprozess einzubeziehen, sind mehrere Gutachten angefertigt worden. Es handelt sich im Einzelnen um die nachfolgend aufgeführten Gutachten bzw. fachlichen Stellungnahmen: - Gutachterliche Stellungnahme zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ der Stadt Bad Münstereifel accon Köln GmbH, Bericht Nr. ACB 0715-407423-689, Stand 25.08.2015 - Ergänzung zur gutachterlichen Stellungnahme (Bericht Nr. ACB 0715-407423689) zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ der Stadt Bad Münstereifel Überarbeitung der Kontingentierung accon Köln GmbH, Bericht Nr. Bericht Nr. ACB 1015-407423-689_1, Stand 20.10.2015 - Geruchsgutachten im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ deBACOM GmbH, Gutachten Nr. 15080380_G_202 vom 14.08.2015 - Bewertung der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung und deren Kompensation C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Stand 29.06.2015 - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Stand 02.09.2015 - Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe 1) - Artenschutzvorprüfung - zum Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Stand 29.06.2015 - Baugrundgutachten Bohné Ingenieurgeologisches Büro, Stand 21.07.2006 C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 4.4.1 Seite 17 Gutachterliche Stellungnahme zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung In Abstimmung mit der Stadt Bad Münstereifel, dem Kreis Euskirchen und der Bezirksregierung Köln wurde es für das angestrebte Bebauungsplanverfahren infolge der Lage des Plangebietes und der südlich und östlich angrenzenden Wohnnutzungen als unumgänglich betrachtet, zunächst eine umfangreiche Untersuchung der Vorbelastung gemäß TA Lärm durchzuführen. Dabei wurden neben den Betriebsflächen der Firma Greven auch die Geräuschemissionen durch stationäre Außenquellen des Werkes sowie der zugehörige Werksverkehr im Werksgelände der Firma Greven berücksichtigt, um den Immissionspegel des Bestandes der Firma Greven zu erfassen. Zusätzlich wurden die Vorbelastungen durch benachbarte Betriebe im Gewerbegebiet, welche eventuell relevante Emissionen beisteuern, in Abstimmung mit den vorgenannten Behörden einbezogen. Erfasst und ausgewertet wurden die Geräuschemissionen einzelner Schallquellen nach Schallquellentypen wie Punktquellen, Linienquellen sowie senkrechten und waagerechten Flächenquellen. Ebenfalls berücksichtigt wurde die topographische Situation sowie die bestehende Bebauung, somit auch Reflektionen an Gebäuden. Die örtliche Situation wurde in Form von dreidimensionalen Modellen realitätsnah abgebildet. Neben den maßgeblichen, seit Jahren für die Überwachung verwendeten Immissionspunkten IP1 bis IP4 wurden vom Gutachter für die Bewertung zusätzliche Immissionspunkte an den jeweiligen relevanten Stellen der einbezogenen Nachbarbetriebe berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung der Immissionspunkte für Tagwerte und Nachtwerte. Auf die Gemengelagesituation im Bereich der Immissionspunkte IP3 und IP4 wird im Gutachten nicht eingegangen. Nach Ansicht des Gutachters entsprechen die wesentlichen Schallquellen des Betriebes der Firma Greven aufgrund der langjährigen Bemühungen zur Verminderung der Geräuschimmissionen an den Beurteilungspunkten dem Stand der Technik zur Lärmminderung im Sinne von Nr. 3.3 TA Lärm. Letztendlich wurden folgende konkrete Aufgaben in der schalltechnischen Untersuchung angesprochen und detailliert dargestellt: C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 18 - Durchführung einer detaillierten schalltechnischen Gesamtaufnahme des derzeitigen Betriebes der Firma Greven, - Bestimmung der Geräuschemissionen durch weitere schalltechnisch relevante Gewerbebetriebe im Umfeld, - Bestimmung der Geräuschemissionen durch das Vorhaben „Logistikzentrum“, - Bestimmung der schalltechnischen Anforderungen, - Durchführung einer Geräuschemissionskontigentierung gemäß DIN 45691 für das Plangebiet unter Berücksichtigung aller Parameter für die vorgenannten Untersuchungen. Im Ergebnis zeigen die umfangreichen Untersuchungen der Vorbelastung, dass für das geplante Logistikzentrum im Beurteilungszeitraum „tags“ eine ausreichend hohe mögliche Zusatzbelastung zur Verfügung steht. Im Beurteilungszeitraum „nachts“ sind lärmintensive Nutzungen im Plangebiet allerdings stark eingeschränkt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen Entwicklungsmöglichkeiten gewerblicher Nutzungen geschaffen und planungsrechtlich geregelt werden. Zur Sicherstellung des vorbeugenden Immissionsschutzes ist es erforderlich, sicherzustellen, dass an der schutzbedürftigen Bebauung im Einwirkungsbereich der Gewerbeflächen in Zukunft keine unzulässigen Geräuschimmissionen auftreten werden. Die in der TA Lärm festgeschriebenen Richtwerte müssen eingehalten werden. Daraus folgt, dass für neu zu errichtende Anlagen im Sinne der TA Lärm klare Bedingungen zur Sicherstellung der Schutzansprüche der Wohnbebauung im Einwirkungsbereich festgeschrieben werden müssen. Dabei ist dem Ansatz der Akzeptorbezogenheit zu folgen: Entscheidend sind die Gesamtimmissionen, denen der Akzeptor (betroffener Anwohner) ausgesetzt ist. Das Zusammenwirken aller Anlagen - auch derjenigen, die außerhalb des Plangebietes liegen - ist also zu berücksichtigen. Aus den Richtwerten ergeben sich durch eine entsprechende Aufteilung die so genannten Plan- oder Zielwerte, die die maximal zulässigen Geräuschimmissionen aus dem Plangebiet darstellen und sich in der Regel aus den Immissionskontingenten (L1K) der einzelnen Teilflächen zusammensetzen. Die Regelung der Begrenzung erfolgt im Plangebiet durch die Festsetzung der zulässigen Emissionskontingente (LEK) gemäß DIN 45691 auf emittierenden Teilflächen, wobei die Festsetzung der LEK auch davon abhängig ist, welche Lärmemissionen auf den Teilflächen entstehen oder voraussichtlich zu erwarten und welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf diese Schallemissionen gegeben sind. Hierdurch wird erreicht, dass die Aufteilung des Plangebietes eine möglichst optimale Nutzung unter den gegebenen Bedingungen zulässt. In Teilbereichen, in denen C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 19 hohe Schallemissionen (z. B. lärmintensive Produktion oder erheblicher Fahrzeugverkehr) zu erwarten sind, können höhere Schallleistungspegel zugelassen werden als in Teilbereichen mit niedrigeren Schallemissionen (z. B. Lagerbereiche etc.). Im vorliegenden Fall wurde durch den Gutachter eine Zonierung in insgesamt sechs Hauptteilflächen mit bis zu vier Unterteilungen entwickelt. Letztere sind den unterschiedlich möglichen Bauhöhen geschuldet. Zulässige Emissionskontingente Die Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente (Emissionsbegrenzung) des Plangebietes für die Tages- und Nachtzeit und die Dimensionierung erfolgte unter Berücksichtigung der DIN 45691. Die durchgeführte Kontingentierung deckt nach den Ergebnissen des Gutachtens sowohl die Erfordernisse des Logistik-Zentrums als auch die derzeitigen auf dieser Fläche bereits durchgeführten Tätigkeiten sicher ab. Die angestrebte Einhaltung der Planungswerte für alle betrachteten Immissionspunkte (IP) ist bei Einhaltung der Immissionskontingente sichergestellt. Erhöhung der Emissionskontingente für einzelne Immissionspunkte Zur Prüfung auf die Zulässigkeit eines Einzelvorhabens muss festgestellt werden, ob die Geräuschemissionen der geplanten Anlage kleiner oder höchstens gleich dem im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingent sind. Über eine Immissionsprognose kann dieser Nachweis erbracht werden. Das Gutachten zeigt, dass die Immissionspunkte IP2 und IP3 die zulässigen Emissionskontingente auf die festgesetzten Werte begrenzen. An den übrigen Immissionspunkten würden die Planungszielwerte auch bei der Ausschöpfung der Emissionskontingente zum Teil erheblich unterschritten. Die DIN 45691 sieht für diesen Fall die Erhöhung der Emissionskontingente durch so genannte Zusatzkontingente LEK,zus in bestimmten Richtungssektoren vor. Die Zusatzkontingente sind für jeden Immissionspunkt in jedem Richtungssektor separat zu bewerten. Im Plangebiet werden für die beiden maßgeblichen Richtungssektoren A entsprechend den Ergebnissen des Gutachtens Zusatzkontingente von 12 dB(A) tags und von 15 dB(A) nachts und für den Richtungssektor B Zusatzkontingente von 4 dB(A) tags und 6 dB(A) von nachts vom Gutachter empfohlen. Da diese Empfehlung des Gutachters für die schutzbedürftigen Bereiche an den dortigen Immissionspunkten eine Begrenzung darstellt, werden im Bebauungsplan die maximal möglichen Erhöhungen in den im Gutachten ausgewiesenen Richtungssektoren festgesetzt. Der Gutachter gibt hier die vom Bezugspunkt ausgehenden Winkel für die Begrenzung der Richtungssektoren an. Dabei ist im Gutachten die Lage des Plangebietes C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 20 genordet, so dass die angegebenen Richtungswinkel des Gutachtens auf den Bezugssektor „Norden“ = 0 Grad bzw. 360 Grad auszurichten sind. Prüfung der Zulässigkeit von Einzelvorhaben Im Rahmen von bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass die festgesetzten Lärmemissionskontingente auf den in Anspruch genommenen Flächen eingehalten werden. Hierzu ist das Verfahren der DIN 55691 anzuwenden. Von einer Zulässigkeit ist auch auszugehen, wenn für die entsprechenden Immissionspunkte die Zusatzkontingente auf der Basis der Pegeldifferenzen zum Planwert gemäß den festgesetzten Richtungssektoren in Anspruch genommen werden. Bei einer anzunehmenden Irrelevanz können weitergehende Prüfungen entfallen, wenn der prognostizierte Immissionspegel der Anlage einen Wert von 15 dB(A) oder weniger unter dem Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten im Einwirkungsbereich aufweist. Bewertung von Reflexionen Für bestehende Straßen- und Schienenwege existieren außer den allgemein anerkannten hohen Werten der Gesundheitsgefährdung mit tags 70 dB(A) und nachts 60 dB(A) keine schalltechnischen Regularien, solange diese Verkehrswege im Sinne der 16. BlmSchV nicht verändert werden. Dies ist durch die vorliegende Bauleitplanung nicht gegeben. Nach Aussage des Schallgutachters kann theoretisch die Erhöhung durch Reflexionen an vollständig reflektierenden, sehr langen und hohen Hindernissen maximal 3 dB(A) betragen, wenn die Schallquelle unmittelbar vor der Reflexionsfläche liegt. Mit größer werdendem Abstand der SchallqueIle (hier Straßen- und Schienenverkehr) von der Reflexionsfläche wird der Anteil der sog. Spiegelschallquelle aufgrund der Abnahme des Schallpegels über die Entfernung immer geringer. Liegt der Immissionsort dann noch sehr viel näher an der Schallquelle (z. B. der Straße), ist die mögliche Erhöhung des Immissionspegels durch Reflexionsanteile in der Realität verschwindend gering. Um hierüber aber eine Beurteilung durchführen zu können, wurden im Schallgutachten vergleichende Berechnungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Berechnungen zeigen, dass das Logistikzentrum punktuell maximal eine Erhöhung der Straßen- und Schienenverkehrsgeräusche um 0,2 dB(A) auslösen kann. Dies ist als schalltechnisch irrelevant zu bezeichnen. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 21 Zusammenfassung Die vom Gutachter vorgeschlagene Kontingentierung für die fünf relevanten Plangebietsflächen des gegliederten Bebauungsplanes wird in die textlichen Festsetzungen aufgenommen, ebenso die Einschränkungen der festgestellten Richtungssektoren für die maximal mögliche Erhöhung der Emissionskontingente für einzelne Immissionspunkte. Im Hinblick auf die Bewertung von Reflektionen sind keine weiteren Regelungen in der Bauleitplanung erforderlich, da das Gutachten vollständig reflektierende Flächen zugrunde legt. 4.4.2 Geruchsgutachten Aufgrund der Lage und teilweise niedrigen Quellenhöhen verschiedener Emissionsorte im Hinblick auf Geruchsstoffe kann der Gebäudeeinfluss insbesondere eines relativ hohen Gebäudes auf das Abströmverhalten der vorhandenen Quellen Einfluss haben. Unter Berücksichtigung der zulässigen Betriebsarten im Plangebiet können Emittenten von Luftschadstoffen und Gerüchen mit eigenen Quellen im Plangebiet weitestgehend ausgeschlossen werden. Das derzeit geplante Logistikzentrum weist keine eigenen Geruchsquellen auf. Die Auswirkungen der Planung wurden deshalb im Hinblick auf die Verteilung der Geruchsstoffemissionen im Umfeld der geplanten Maßnahmen und zur Prüfung relevanter Beeinflussen bzw. eventueller Verschlechterungen der bestehenden Situation im Rahmen eines Gutachtens untersucht. Die Geruchsbelastung wird in Häufigkeiten von Stunden mit Gerüchen angegeben. Dies ist nach Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) der Fall, wenn die Geruchsschwelle mindestens 6 Minuten einer Stunde überschritten wird. In geschlossenen Wohnbebauungen dürfen Geruchsstunden maximal 10 % der Stunden eines Jahres ausmachen, in Gewerbegebieten und Einzelbebauungen bis zu 15 % der Jahresstunden. In enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erfolgten Windfeldberechnungen, um die Gebäudeeinflüsse zu simulieren und darauf basierend Ausbreitungsrechnungen für den Ist- und den Planzustand durchzuführen. In Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden wurden bereits in früherer Zeit drei Beurteilungspunkte, hiervon einer südlich des Plangebietes und zwei nördlich des Plangebietes ausgewiesen. Die Geruchshäufigkeiten an den drei ausge- C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 22 wählten Beurteilungspunkten wurden für den Ist-Zustand und den Plan-Zustand verglichen. Eine ausführliche Beschreibung der durchgeführten Untersuchungen einschließlich deren Bewertung ist im Geruchsgutachten der deBACOM GmbH vom 14.08.2015 erläutert. Die Beurteilungen der Untersuchungen werden im Gutachten detailliert beschrieben und kommen abschließend zu dem Ergebnis, dass sich die Geruchshäufigkeiten an den drei ausgewählten Beurteilungspunkten im Planzustand im Vergleich zum IstZustand nicht verändern. Der Gutachter zeigt auf, dass sich durch die Einflüsse neuer Gebäude des geplanten Logistikzentrums lediglich nördlich der Anlage die Geruchsfahne im Planzustand etwas weiter ausdehnt, so dass sich die berechneten Geruchshäufigkeiten im Prozentpunktebereich auf einigen Flächen erhöhen. Davon sind jedoch weitestgehend Verkehrsflächen betroffen, die nicht bewertungsrelevant sind. Dies resultiert nach Ansicht des Gutachters möglicherweise aus dem engeren Strömungsquerschnitt durch das Hochregallager. Der Gutachter weist darauf hin, dass eine umfassende Begutachtung der Auswirkungen auf sämtliche zu Bauzwecken nutzbaren Flächen derzeit nur eingeschränkt möglich ist, da die Emissionssituation eines benachbarten Betriebes derzeit nicht ausreichend erfasst werden kann. Es ist jedoch nach Maßgabe des Gutachtens zu erwarten, dass auch bei höheren Geruchsemissionen durch den benachbarten Betrieb das Ergebnis des Gutachtens in der Tendenz vergleichbar ist. In dem Geruchsgutachten wurden pessimale Annahmen in Ansatz gebracht. Da insbesondere die Thematik der Geruchsemissionen sehr stark durch Einzelmaßnahmen geprägt und beeinflusst ist, müssen im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes derzeit nicht bekannte Maßnahmen in den späteren nachgeordneten Genehmigungsverfahren (z. B. Baugenehmigungsverfahren / BImSch-Verfahren) im Einzelfall geprüft werden. Sofern in diesen Fällen Überschreitungen von Richtwerten zu befürchten sind, kann durch entsprechende Auflagen im jeweiligen Genehmigungsverfahren oder durch Ordnungsverfügungen der zuständigen Behörde gegenüber allen bereits bestehenden Emittenten im Plangebiet sowie dessen Umfeld sichergestellt werden, dass diese durch geruchsmindernde Maßnahmen des maßgeblichen Emittenten eingehalten werden. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 4.4.3 Seite 23 Landschaftsästhetische Beeinträchtigung und deren Kompensation Ein Großteil der Bauflächen des Plangebietes werden mit einer Höhenbegrenzung von ≤ 15 m festgesetzt. Diese liegen somit im für gewerbliche Nutzung üblichen Rahmen bzw. im Bereich der Bauwerkshöhen der angrenzenden gewerblichen Nutzungen und sind im Hinblick auf das Landschaftbild in der Bewertung nicht relevant. In Teilflächen des Plangebietes (GI-Fläche) werden die maximalen Bauhöhen bis 30 m festgesetzt, um das geplante Hochraumlager realisieren zu können. Im Zuge dieser Anpassung ist infolge der großen Höhe der geplanten baulichen Anlage eine gesonderte Betrachtung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild gefordert. Hierzu wurde in der fachlichen Bewertung der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung der Gliederungsbereich des Plangebietes, welcher für die Änderung der Höhenfestsetzung des Bebauungsplanes mit zulässigen Gebäudehöhen bis auf 30 m über der Bezugsebene gelten wird, in die gutachterliche Bewertung einbezogen. Die Bewertung der landschaftsästhetischen Erheblichkeit erfolgte nach der Methode von Adam, Nohl und Valentin. Die ausführliche Beschreibung der durchgeführten Untersuchungen einschließlich der Bewertung der Auswirkungen erfolgte im Fachgutachten der Bewertung der landschaftsästhetischen Beeinträchtigungen und deren Kompensation. Im Ergebnis ergibt die landschaftsästhetische Beeinträchtigung durch den Bau des Hochregallagers eine sehr geringe bis gering / mäßige landschaftsästhetische Umwelterheblichkeit (Stufen 1 bis 4 auf der 10-stufigen Skala). Am stärksten betroffen sind das am gegenüberliegenden Hang südöstlich des B-Plan-Bereiches gelegene Wohngebiet und die großräumig gegliederte Kulturlandschaft. Durch die Tallage des Eingriffsbereichs und die östlich und westlich angrenzenden Höhenzüge, deren Höhendifferenz in etwa der Höhe des geplanten Hochregallagers entspricht bzw. diese noch übersteigen, werden die landschaftsästhetischen Auswirkungen des geplanten Hochregallagers relativiert. Darüber hinaus verschatten die angrenzenden Waldbereiche (Iversheimer Wald südöstlich, Waldgebiet Kalkkuppen südwestlich des Eingriffsbereichs) die Sicht auf das Hochregallager und mindern die Empfindlichkeit der Umgebung in landschaftsästhetischer Hinsicht. Die größten Auswirkungen ergeben sich wie gesagt im südöstlich an die B51 angrenzenden Wohngebiet, welches eine direkte Sichtbeziehung zu dem Hochregallager haben wird sowie in der großräumig gegliederten Kulturlandschaft westlich der Bebauungsplanfläche. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 24 Die Auswirkungen der Planungen wurden im Gutachten durch Fotomontagen und Simulationen dargestellt. Diese können im Gutachten zur Bewertung der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung nachgesehen werden. Die Bilanzierung der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung ergibt eine Kompensationsfläche von 7.333 m², welche durch geeignete Maßnahmen auszugleichen ist. Optische Wirkung Die Thematik der optischen Wirkung wurde mit Blick auf die denkbare Möglichkeit einer erdrückenden oder abriegelnden Wirkung ebenfalls im Gutachten zur Bewertung der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung untersucht und sowohl im Hinblick auf die Verschattungsthematik als auch auf die drittschützende Wirkung von Abstandsflächenregelungen und im Hinblick auf Sichteinflüsse auf die vorhandene Wohnbebauung geprüft. Eine beeinträchtigende, erdrückende oder abriegelnde Wirkung konnte nicht festgestellt werden. Um dem Gebot der Rücksichtnahme in jedem Fall zu entsprechen, sieht der Bebauungsplan in Bezug auf die Sichtauswirkungen der Planungen auf die östlich liegende Wohnbebauung vorsorglich folgende Minderungsmaßnahmen vor: M1: Festsetzung einer Pflanzfläche mit festgesetzten Baumstandorten (Hochstämme) zwischen der Baugrenze des geplanten Hochregallagers und der Verkehrsflächengrenze des „Bendenweges“. Geplant ist die Anpflanzung von Säuleneichen mit einer sehr hohen Pflanzqualität gemäß den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Durch die der geplanten Hallenwand vorgelagerten Pflanzung mit Hochstämmen wird eine räumlich stark gegliederte Wirkung erzielt. M2: Hinsichtlich der Fassaden wird ein im Zuge der Bauplanung mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmendes Farbkonzept für bauliche Anlagen über 20 m Höhe vorgegeben. Um eine hohe bauliche Anlage optisch „gedrückt“ zu gestalten, wird eine nach oben heller werdende horizontale Farbstaffelung vorgeschlagen, wobei sich die Farbgebung an die bestehende Baustruktur anpassen soll. Es sind keine kräftigen Farben zu verwenden. M3: Die Materialbeschaffenheit der Fassaden muss Blendwirkungen, z. B. durch Sonnenspiegelung, entgegenwirken bzw. ausschließen. Dies ist u. a. auch im Hinblick auf die öffentlichen Verkehrswege wie B51 und Bahnlinie erforderlich. Über die hier beschriebenen Minderungsmaßnahmen hinaus ergeben sich die oben schon erläuterten Kompensationsmaßnahmen aus der Landschaftsbildbewertung. Konkret werden diese im Landschaftspflegerischen Begleitplan definiert und festgelegt. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 25 Sowohl die Minderungsmaßnahmen als auch die Kompensationsmaßnahmen sind Bestandteil der Bauleitplanung und gemäß den Festsetzungen umzusetzen. 4.4.4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Im Rahmen des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurden die durch die beabsichtigte Planung verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft im Einzelnen analysiert, beschrieben und bewertet. Basierend auf örtlichen Erhebungen wurden die vorhandenen Biotoptypen gemäß „Numerischer Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV, 2008) eingestuft. Danach wird zunächst der Ausgangszustand des Untersuchungsgebietes zusammenfassend in einem Punkteverfahren ermittelt und die ökologische Bilanz durch Gegenüberstellung mit dem Zustand gemäß den Planfestsetzungen gezogen. Liegt ein ökologisches Defizit vor, muss dies durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Der Wert der geplanten Kompensationsmaßnahmen ist nach dem gleichen Verfahren zu bestimmen. Die genaue Bilanzierung der geplanten Eingriffe und der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Landschaftspflegerischen Begleitplan und kann dort nachgelesen werden. Dort sind neben den Schutzgütern Fauna auch die Schutzgüter Wasser, Boden, Landschaftsbild etc. analysiert aufgelistet und einbezogen worden. Die Eingriffsbilanzierung weist ein ökologisches Defizit von 29.711 Biotopwertpunkten aus. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden unter Beachtung der Artenschutzvorprüfung ebenfalls im Landschaftspflegerischen Begleitplan ausgewiesen. Die dargestellten vorbeugenden Maßnahmen (Minimierungsmaßnahmen) dienen der Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigung des Landschaftsraumes und einzelner Landschaftsfaktoren. Diese Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind gleichwertig im Fachbeitrag Umwelt formuliert und werden in Kapitel 7.7 im Detail aufgelistet. Erforderliche Kompensationsmaßnahmen Der Landschaftspflegerische Begleitplan gliedert die Kompensationsmaßnahmen in - interne Kompensationsmaßnahmen (Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes) C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 26 - externe Kompensationsmaßnahmen (Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes) Interne Kompensationsmaßnahmen Die internen Kompensationsmaßnahmen berücksichtigen die Festsetzungen Bebauungsplanes. Diese wurden im Gutachten bereits in der Bilanzierung der toptypen berücksichtigt. Weitere Kompensationsmaßnahmen sind innerhalb Plangebietes nicht möglich. Der verbleibende ökologische Ausgleichsbedarf 29.711 Punkten muss extern erfolgen. des Biodes von Externe Kompensationsmaßnahmen Für externe Kompensationsmaßnahmen steht nordwestlich der Bebauungsplanfläche in der Gemarkung Iversheim, Flur 3, mit Flurstück 142 eine Fläche zur Verfügung, welche im Eigentum der Firma Greven liegt. Auf dieser Fläche bietet sich die Extensivierung der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung an. Zum Ausgleich des ökologischen Defizites ist eine Flächengröße von insgesamt 9.904 m² erforderlich. Die verfügbare Fläche weist eine Größe von 18.330 m² auf, wird in Teilbereichen jedoch durch Gehölzpflanzungen zur landschaftsästhetischen Kompensation benötigt (1700 m²). Die verbleibende Fläche deckt mit 16.630 m² den erforderlichen Bedarf. Die geplanten Maßnahmen der externen Kompensation entsprechen den vorgeschlagenen Maßnahmen des „Landschaftsplanes Bad Münstereifel“ für das Landschaftschutzgebiet 2.2 bis 6 „Strukturreiche Kulturlandschaft im westlichen Plangebiet“. Nach Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen ist das ökologische Defizit aus der Eingriffsbilanzierung ausgeglichen. Kompensation der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung (Landschaftsbildbewertung) Im Rahmen des Gutachtens zur Bewertung der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung wurde der Kompensationsbedarf ermittelt. Der Landschaftpflegerische Begleitplan stellt die Möglichkeiten der Kompensation dar. Aus der Bewertung der Beeinträchtigung ergibt sich ein Kompensationsbedarf von 7.333 m². Um eine Sichtverschattung zu erzielen, bietet sich die Anpflanzung von Gehölzstreifen in den Sichtachsen an, welche im Gutachten der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung ausgewiesen sind. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 27 Weil im Umfeld des Betriebsgeländes größere Vorkommen von Kalkmagerasen existieren, müssen die Standorte für die Gehölzpflanzungen zum einen die Sichtverschattung auf das zu errichtende Hochregallager bewirken, zum anderen jedoch keine benachbarten Magerwiesen beschatten. Insgesamt erforderlich ist die Anpflanzung von Gehölzstreifen auf einer Länge von rd. 490 m in einer Breite von 5,0 m. 4.4.5 Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe 1) Im Rahmen des städtebaulichen Planverfahrens sind artenschutzrechtiche Regelungen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz einzuhalten. In Anlehnung an die VV NRW Artenschutz ist deshalb zunächst eine Artenschutzvorprüfung durchzuführen. Der Artenpool der planungsrelevanten Arten wird ausführlich im Gutachten zur Vorprüfung artenschutzrechtlicher Belange beschrieben. Im Ergebnis werden dort Vermeidungs- und Minimierungssmaßnahmen aufgelistet. Abschließend wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung und Umsetzung der aufgelisteten Vermeidungsmaßnahmen keine Verbote im Sinne des § 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgelöst werden. Eine vertiefende Art zur Art Betrachtung ist nach den Feststellungen der Artenschutzvorprüfung nicht erforderlich. Die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wurden im Landschaftspflegerischen Begleitplan und im Umweltbericht aufgegriffen und sind gemäß den Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes bei der Umsetzung von Maßnahmen im Plangebiet zu beachten. 4.4.6 Baugrundgutachten Der anstehende Baugrund wurde im Rahmen eines Baugrundgutachtens in Teilflächen des Bebauungsplangebietes bereits im Jahr 2006 untersucht. Umwelt- oder entsorgungstechnisch problematische Böden oder sonstige Anfüllungen wurden nicht festgestellt. Die einzelnen aufgeschlossenen Bodenschichten werden im Gutachten angesprochen. Während der Bohrarbeiten wurde Grundwasser ab 2,10 bis 3,30 m unterflur angetroffen. Der Gutachter weist darauf hin, dass aufgrund der Lage zur Erft entspre- C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 28 chende Schwankungsbreiten im Grundwasserspiegel durch die Wasserstände des Gewässers möglich sind. Hydrogeologisch bildet der aufgeschlossene Flussschotter der Erft den Grundwasserleiter. Der nachfolgende verwitterte Fels fungiert als Grundwasserstauer (aufgeschlossene Felstiefen rd. 5 - 6 m unter Geländeoberkante). Das Gutachten enthält gründungstechnische Informationen und zeigt auf, dass Baugruben geböscht hergestellt werden können und eine offene Wasserhaltung im Plangebiet möglich ist. Weitere hydrogeologische Untersuchungen wurden nicht angestellt, weil gezielte Versickerung von Niederschlagswässern im Plangebiet, insbesondere infolge der ausgewiesenen Wasserschutzzone III B und den durch den Gutachter festgestellten Grundwasserspiegeln, mit Beeinflussung durch die Wasserstände der Erft keine zielführende Lösung der Niederschlagswasserbeseitigung darstellen. 5. STÄDTEBAULICHES KONZEPT 5.1 Bauliche und betriebliche Nutzung Grundsätzlich muss die bauliche Nutzung der Plangebietsflächen der Zielsetzung einer bedarfsorientierten Anpassung und Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten nach den kurzfristigen und langfristigen Belangen des Werkes der Firma Greven angepasst werden. Dabei sind die immissionsschutzrechtlichen Belange der Umgebung in die Planung einzubeziehen. Diese schränken die bauliche Nutzung der Plangebietsflächen entsprechend ein. Gemäß BauNVO § 1 Abs. 4-6 werden für das Plangebiet Festsetzungen getroffen, die das Gebiet nach der Art und dem Maß der zulässigen Nutzung gliedern. Zu berücksichtigen sind dabei die nächstgelegene Wohnbebauung und die im Umfeld des Werkes liegenden Immissionspunkte. Kurzfristig beabsichtigt die Firma Greven auf Teilflächen des Plangebietes ein zentrales Logistikzentrum für das Werk in Bad Münstereifel zu errichten. Es sollen die Lagerung sowie der Warenan- und Warenabtransport betriebsintern gebündelt und besser organisiert werden zur langfristigen Sicherung des Firmenstandortes durch eine zeitgemäße logistische und ökonomische Optimierung der in- C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 29 nerbetrieblichen Logistik und der An- und Ablieferverkehre. Maßgeblich sind dabei insbesondere die Strukturierung der Transportlogistik sowie die Anpassung der Transporte an die Produktionswege, um betriebliche Abläufe optimiert und prozessorientiert zu gestalten. Die vorgesehene Automatisierung der Transportlogistik trägt dabei auch hinsichtlich der Immissionsthematik zu Verbesserungen im gesamten Werksgelände und darüber hinaus auf den umgebenden Flächen bei. Erforderlich und geplant ist zur Erreichung dieser Ziele die Errichtung eines Hochregallagers und einer Versandhalle für die Lkw-Abfertigung. Räumlich und flächenmäßig muss sich die Lage dieser Bauwerke an der Verkehrserschließung des Werksgeländes ausrichten, gleichzeitig aber auch die Produktionswege bis hin zur Verpackung sowie die topographischen Rahmenbedingungen beachten. Aus diesem Grunde ist der geplante Standort in der Nähe des „Bendenweges“ und insbesondere für die Verladung auch in der Nähe der südöstlich angrenzenden Verkehrsanlagen Bahn und Bundesstraße vorgesehen. Die vorgesehenen Bauflächen tragen damit auch den Nutzungskriterien der angrenzenden bereits bebauten Gebiete sowie den Zielen einer geordneten Flächennutzung Rechnung. Zwischen den bestehenden Produktionsgebäuden nördlich der Erft und dem neuen Hochregallager südlich der Erft ist eine umlaufend geschlossene Transportbrücke geplant, um Waren und Rohstoffe zwischen Hochregallager und Produktionsbereich zu transportieren. Die eigentliche Fördertechnik befindet sich innerhalb der geschlossenen Baukonstruktion. Die Brückenunterkante muss mindestens 5,0 m über den kreuzenden Verkehrsflächen des Werksgeländes liegen. Damit liegt die Kreuzungshöhe mehr als 5,0 m über der Erft bzw. dem Gewässeruferstreifen. Das geplante Hochregallager und die Versandhalle werden durch den „Bendenweg“ getrennt. Auch hier ist für den Materialtransport zwischen Versand und Lager eine Transportbrücke über den „Bendenweg“ geplant. Einerseits um die Materialtransporte automatisiert realisieren zu können, andererseits aber auch um Querverkehre und damit Gefahrenpunkte auf der öffentlichen Verkehrsfläche zu vermeiden. Auch hier muss die Höhe der Brückenunterkannte mindestens 5,0 m über der kreuzenden öffentlichen Verkehrsfläche liegen, um alle Bemessungsfahrzeuge auf der Straße zu berücksichtigen. Für den Bau des geplanten Hochregallagers muss ein Teil der bereits bestehenden Werkshalle in der Industriegebietsfläche GI1 abgebrochen werden. Geplant ist zurzeit, in dem bestehenden Hallenteil den derzeit auf einer Freifläche genutzten Abfallplatz mit einigen Containern unterzubringen. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 30 Durch die Gliederung des Bebauungsplanes wird die weitere bauliche Nutzung für zukünftige Baumaßnahmen gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes eingeschränkt und im Hinblick auf Emissionen (Lärm) kontingentiert. Wasserschutzgebiet Die bauliche Nutzung muss die Anforderungen der Wasserschutzgebietsverordnung berücksichtigen. Hier sind insbesondere die in Absatz 2 WSG-VO aufgelisteten genehmigungspflichtigen Anlagen zu berücksichtigen. Im Bereich von Lagerflächen sind deshalb wasserundurchlässige Stahlbetonwannen erforderlich. Volumengrößen und eventuell notwendige Beschichtungen bzw. sonstige Schutzmaßnahmen sind auf die spezifischen Lagerwaren und Lagerkapazitäten im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens angepasst nachzuweisen. Bei der Gründung von Bauwerken und während der gesamten Bauzeit zur Errichtung baulicher Anlagen im Plangebiet sind die erforderlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zu berücksichtigen. Das Austreten oder Auslaufen wassergefährdender Stoffe in Baukörpern, Verkehrsflächen und in den Transportbrücken ist durch entsprechende bauliche oder betriebliche Maßnahmen zu verhindern. Einzelne Maßnahmen diesbezüglich sind bedarfsorientiert den Nutzungen der baulichen Anlagen entsprechend umzusetzen. Abschließende Regelungen diesbezüglich erfolgen in nachgelagerten Genehmigungsverfahren. Verkehrs- und Materialströme Durch die fördertechnische Anbindung des Produktionsbetriebes an das neue Hochregallager mittels einer Materialflussbrücke (Transportbrücke) über die Erft werden die internen Werksverkehre deutlich vermindert. Derzeit erfolgen Palettentransporte zwischen Produktion- und Lagerflächen über die Verkehrsflächen des Werksgeländes. Transportiert werden ca. 200 Paletten täglich. Durch die geplante Transportlogistik mit automatisierten Materialflussbrücken wird sich dieser innerbetriebliche Transportverkehr um ca. 60-70 % reduzieren. Wegen der höheren Lagerkapazitäten im Hochregallager können Transporte und Zwischenlagerung in die bisherigen Außenlager, welche in bis zu 40 km Entfernung zum Standort Bad Münstereifel liegen, stark reduziert werden. So kann auch die Verkehrsbelastung außerhalb des Werksgeländes deutlich gemindert werden. Nach Umsetzung der neuen Logistikanlagen ist für den Transportverkehr über öffentliche Verkehrsflächen eine Reduzierung um durchschnittlich ca. 20-25 % prognostiziert. Derzeit erfolgen ca. 30 Lkw-Transporte täglich. Die hier prognostizierten Reduzierungen der Verkehrsströme, insbesondere der Anund Auslieferungsverkehre, wird zur pessimalen Abschätzung von Lärmimmissionen C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 31 im schalltechnischen Gutachten nicht berücksichtigt. Hier wurden die maximalen Verladeszenarien in die Bewertung aufgenommen, um die notwendige Kontingentierung der Schallemissionen auf den Gewerbegebietsflächen festzulegen. Das Gutachten berücksichtigt hier ein maximales Verladeszenario von 30 Lkw pro Tag entsprechend dem derzeit maximalen Wert. Alle angelieferten Materialien und die Auslieferungswaren werden auf Paletten verpackt zwischen Anlieferung, Lagerung und Produktionsstätte transportiert. Die Transportwege sind automatisiert geplant. Ausreichende Warteflächen für den Lkw-Verkehr sind auf den Werksflächen vor der geplanten Kommissionierung (Versandhalle) in Form von maximal 15 LkwStellplätzen vorgesehen. Pessimal ist davon auszugehen, dass von den maximal 30 Lkw 15 direkt den Versandbereich anfahren und die übrigen maximal 15 Lkw zunächst einen Zwischenstandplatz auf dem geplanten Parkplatz vor dem Verladebereich anfahren, dann an den Verladebereich wechseln und das Gelände wieder verlassen. Nach Maßgabe des Schallgutachtens sind die wesentlichen Geräuschquellen auf der Bebauungsplanfläche die Verkehrsgeräusche im Bereich der Versandhalle des geplanten Logistikzentrums, welche auf der Gewerbegebietsfläche GE1 vorgesehen ist. Der Betrieb des Hochregallagers wurde aus schalltechnischer Sicht geprüft und als vernachlässigbar bewertet. Für diese Bauwerke sind keine schalltechnischen Anforderungen, die über den Stand der Technik hinausgehen, erforderlich. Im Hinblick auf die nächstliegenden Immissionspunkte stellt der Gutachter allerdings fest, dass zur Reduktion der pessimal angenommenen Ladegeräusche der geplanten Versandhalle mit Blick auf die Einhaltung eines Immissionsrichtwertes eine 5,0 m hohe Schallschutzwand auf einer Länge von 18 m im direkten Bereich der Verladeanlagen notwendig ist. Die Schallschutzwand wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt, da die zweckmäßigste Lage in unmittelbarer Nähe der Verladerampe liegt und die genaue Lage der Verladerampe erst im Rahmen der konkreten Bauplanung bzw. des Baugenehmigungsverfahrens feststellbar ist. Die Umsetzung dieser technischen Maßnahmen muss zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung und zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte im Zuge der Bauplanung berücksichtigt und umgesetzt werden. Ihre Umsetzung ist aufgrund der geltenden bau- und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen sichergestellt und kann insbesondere mit einer Auflage rechtsverbindlich vorgegeben werden. Darüber hinaus kommt das Schallgutachten zum Ergebnis, dass für die Tagwerte eine Kontingentierung möglich ist, die sowohl die Einhaltung der angenommenen Immissionsrichtwerte an den relevanten Immissionsorten gewährleistet als auch den mit der Änderung des Bebauungsplans verfolgten Zielen der Firma Greven gerecht wird. In dem Beurteilungszeitraum nachts sind lärmintensive Nutzungen im Plangebiet wegen der in Ansatz gebrachten Immissionsrichtwerte an den relevanten ImC+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 32 missionsorten allerdings stark eingeschränkt, so dass eine Anlieferung und Auslieferung von Produkten und Waren in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ausgeschlossen sein wird. Durch die Lärmemissionskontingentierung im Rahmen dieses Änderungsverfahrens wird gewährleistet, dass Nutzungen, insbesondere in den Freiflächen desPlangebietes im Nachtzeitraum ausgeschlossen sind, die zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte führen können. In dem nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren kann durch bauliche und organisatorische Auflagen sichergestellt werden, dass eine An- und Auslieferung von Waren im Nachzeitraum unterbleiben wird. Das Gelände, insbesondere der Lkw-Parkplatz, kann durch Einfriedungen und Tore entsprechend abgeriegelt werden, damit eine unkontrollierte Nutzung während der Nachtzeit ausgeschlossen ist. Organisatorisch können die Lieferanten und Speditionen angewiesen werden, die erlaubten Transportzeiten zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr (tags) einzuhalten. 5.2 Erschließung 5.2.1 Verkehrsflächen Die öffentliche Verkehrsanbindung ist durch die bereits voll ausgebauten Straßen „Bendenweg“ und „Peter-Greven-Straße“ sichergestellt. Die bereits heute existierenden verkehrsregelnden Maßnahmen für Schwerverkehr > 12 t ausschließlich über den „Bendenweg“ sollen auch weiterhin Bestand haben, um eine zusätzliche Belastung der „Peter-Greven-Straße“ und insbesondere eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Einmündungsbereiches „Peter-Greven-Straße“ / „Wachendorfer Weg“ aus Verkehrssicherheitsgründen auch zukünftig zu vermeiden. Die entsprechenden Maßnahmen müssen organisatorisch und durch geeignete, bereits vorhandene Beschilderung realisiert werden. Durch die in Kapitel 5.1 beschriebene Verringerung der erforderlichen Transporte auf öffentlichen Verkehrsflächen zu den heutigen Außenlagern wird sich auch die Verkehrsbelastung im Knotenpunkt „Kölner Straße / Josef-Jonas-Straße / Bendenweg reduzieren. Zusätzliche öffentliche Erschließungsmaßnahmen oder Änderungen der vorhandenen öffentlichen Erschließung sind für die Bebauungsplanänderung nicht erforderlich. Interne Erschließungsmaßnahmen durch Herstellung von befestigten Werksflächen sind im Zuge der Bebauung bedarfsorientiert umzusetzen. Dabei sind die Belange des Wasserschutzgebietes zu beachten. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 5.2.2 Seite 33 Entwässerung Zur Beseitigung von anfallenden Schmutzwässern im Plangebiet steht die vorhandene Kanalisation in der öffentlichen Verkehrsfläche zur Verfügung. Besonders abwasserintensive Betriebsarten sind aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zu erwarten, so dass die Schmutzwasserbeseitigung durch die bestehenden Anlagen sichergestellt ist. In Nordrhein-Westfallen ist die Niederschlagswasserbeseitigung in LWG § 51a geregelt. Einzelregelungen zur Belastung und Behandlungsbedürftigkeit des getrennt vom Schmutzwasser gesammelten Niederschlagswassers werden im Runderlass des MUNLV „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ (Trennerlass) getroffen. Für die Niederschlagswasserbeseitigung der Plangebietsflächen besteht die Notwendigkeit der Einleitung in die Erft. Infolge der Flächennutzung als Gewerbe- und Industriegebiet ist der Trennerlass zu berücksichtigen und die daraus erforderlichen Niederschlagswasserbehandlungsmaßnahmen sind umzusetzen. In Bezug auf die Einleitmenge sind die Anforderungen des Vorfluters zu berücksichtigen. Letztendlich sind die entwässerungstechnischen Maßnahmen zur Niederschlagswasserbeseitigung mit den zuständigen Wasserbehörden im Rahmen eines wasserwirtschaftlichen Genehmigungsverfahrens abzustimmen und nach den Genehmigungsauflagen umzusetzen. Die Versickerung von Niederschlagswässern im Plangebiet muss aufgrund der ausgewiesenen Wasserschutzzone III B unter Berücksichtigung der Art der baulichen Nutzung ausgeschlossen werden. Die Einleitung der Niederschlagswässer in ein Gewässer bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8 ff. WHG. Diese ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen zur Trennerlasskonformen Reinigung von Niederschlagswässern bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 60 Abs. 3 WHG und § 58.2 LWG NRW. Für die derzeitig genutzten Werksflächen im Plangebiet liegt bereits eine Einleiterlaubnis nach WHG vor. Die Niederschlagswasserbehandlungsmaßnahmen für die Plangebietsflächen sind im Zuge eines Genehmigungsverfahrens nach §16 BImSchG genehmigt worden. Eine Anpassung der genehmigten Anlagen ist ggf. im Rahmen der weiteren wasserwirtschaftlichen Planungen erforderlich. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 5.2.3 Seite 34 Versorgung Erforderliche Versorgungsanlagen für die bauliche Erweiterung können direkt an bestehende Versorgungsanlagen im Werksgelände angebunden werden. Alle erforderlichen Versorgungsmedien sind bereits auf dem bestehenden Betriebsgelände vorhanden und können eingebunden werden. 5.3 Immissionen / Emissionen Immissionsschutzrechtliche Belange sind infolge der Konfliktbereiche mit den angrenzenden Wohnnutzungen zu untersuchen und daraus erforderliche Maßnahmen abzuleiten bzw. in der Bauleitplanung planungsrechtlich festzusetzen. Im Hinblick auf die immissionsschutzrechtliche Bewertung und Regelung der möglichen Nutzungen im Plangebiet wird der Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 06.06.2007, "Immissionsschutz in der Bauleitplanung - Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass)" berücksichtigt. 5.3.1 Geräusche In der Umgebung des Plangebietes werden in Abstimmung mit der zuständigen Behörde vier Immissionspunkte (IP1 bis IP4) als maßgeblich für die Beurteilung der Geräuschsituation der Firma Peter Greven GmbH & Co. KG herangezogen. Die an den Immissionsorten in Ansatz gebrachten Immissionsrichtwert orientieren sich regelkonform an der bauliche Nutzung der Gebiete. Werden die jeweiligen Schutzansprüche an dieser Bebauung eingehalten, so können an der weiter entfernt liegenden Wohnbebauung keine unzulässigen Geräuschimmissionen aus dem Plangebiet auftreten. Es wurden bei der Bestimmung des Schutzanspruchs an den relevanten Immissionsorten bislang zugunsten der Wohnnutzungen an IP3 und IP4 noch nicht die Möglichkeiten einer Zwischenwertbildung nach Nr. 6.7 TA Lärm berücksichtigt. Denn die Durchführung der mit dem gegenständlichen Änderungsverfahren zu ermöglichenden Baumaßnahmen ist auch unter Gewährleistung strengerer lärmtechnischer Schutzansprüche möglich. Mit Blick auf die zukünftige Bauleitplanung besteht bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen weiterhin die Möglichkeit einer Zwischenwertbildung. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 35 Die Lage der genannten Immissionspunkte ist in der folgenden Übersichtskarte dargestellt: Bild 4: Immissionspunkte Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen sowie zur Flächenkontingentierung im Bebauungsplangebiet wurden im Kapitel 4.4.1 der Begründung bereits beschrieben und sind bei der Umsetzung des Bebauungsplanes gemäß den textlichen Festsetzungen zu berücksichtigen. Ggf. resultieren daraus die Umsetzung besonderer Schallschutzmaßnahmen wie z. B. die Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich der Lkw-Verladung oder sonstige besondere Maßnahmen für die bauliche Ausführung wie Nutzung der Anlagen im Geltungsbereich. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 36 Die erforderlichen Maßnahmen sind bei der Bauplanung der Gebäude und Anlagenteile zu berücksichtigen. Ihre Einhaltung kann durch Auflagen im Baugenehmigungsverfahren gewährleistet werden. 5.3.2 Geruch Für die Erfassung und Bewertung von Geruchshäufigkeiten wurden ebenfalls bereits vor längerer Zeit drei Beurteilungspunkte im Umfeld des Bebauungsplangebietes in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln festgelegt und im Zuge der bisherigen Ausbreitungsrechnungen im Bereich der betrieblichen Anlagen der Firma Greven berücksichtigt. Die vorgesehenen baulichen Maßnahmen im Geltungsbereich des Plangebietes werden keine eigenen Geruchsquellen aufweisen, so dass zusätzliche Quellen, welche zur Erhöhung von Geruchshäufigkeiten führen könnten, nicht zu berücksichtigen sind. Insbesondere aufgrund der geplanten Höhe des Hochraumlagers wurden dennoch Ausbreitungsvergleiche auf der Grundlage eines Windfeldmodells erarbeitet, um Veränderungen zwischen Planzustand und Ist-Zustand zu bewerten. Die Ergebnisse wurden bereits im Kapitel 4.4.2 der Begründung beschrieben und sind im Detail im Geruchsgutachten der deBAKOM nachzulesen. Erforderliche Maßnahmen, welche zu notwendigen Festsetzungen im Zuge der Bauleitplanung führen, wurden durch den Gutachter nicht festgestellt. In Bezug auf die ausgewählten Beurteilungspunkte BUP1 bis BUP3 ergaben sich bei den Ausbreitungsrechnungen unter Berücksichtigung eines aktuellen Windfeldmodells keine Veränderungen zwischen Planzustand und Ist-Zustand. Vor diesem Hintergrund sind die mit der Änderung des Bebauungsplans ermöglichten Baumaßnahmen auch unter den relevanten Vorgaben hinsichtlich des Geruchsimmissionsschutzes durchführbar. Im Hinblick auf die bauliche Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes müssen ggf. derzeit noch nicht projektierte Baumaßnahmen im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes in Bezug auf ihre Auswirkungen auf Geruchsverteilungen im Einzelfall geprüft werden. Die Umsetzung der kurzfristig geplanten Maßnahmen der Firma Greven (Logistikzentrum) wurde im Gutachten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Geruchsimmissionssituation explizit bereits untersucht. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 37 Sofern im Rahmen und aufgrund der Umsetzung der Bauleitplanung rechtlich nicht vertretbare Überschreitungen von Geruchsimmissionsrichtwerten prognostiziert werden würden, kann die Einhaltung der Richtwerte durch geeignete Auflagen in den jeweiligen nachgeordneten Genehmigungsverfahren für neu zu errichtende Anlagen oder durch Ordnungsverfügungen der zuständigen Behörde gegenüber allen bereits bestehenden relevanten Emittenten durch die Anordnung geruchsmindernder Maßnahmen bezogen auf den maßgeblichen Emittenten ausgeschlossen werden. 6. ERLÄUTERUNGEN DER TEXTLICHEN FESTSETZUNGEN 6.1 Art der baulichen Nutzung Bei der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung wurden die Betriebsanforderungen der Firma Greven sowie die immissionsschutzrechlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Der Bebauungsplan ist dementsprechend einerseits für unterschiedliche Nutzungsarten, andererseits aber auch im Hinblick auf das zulässige Maß der baulichen Nutzung gegliedert. Die Bauflächen nordwestlich des „Bendenweges“ werden gemäß § 9 Baunutzungsverordnung als Industriegebiet (GI) festgesetzt. Hier sind derzeit nach BImSchG genehmigte Anlagen vorhanden, die eine Industriegebietsnutzung erfordern und welche im Gesamtkontext der im Norden des Plangebiets liegenden Industriebereiche stehen. Sowohl der Bestandsschutz als auch Änderungs- und Erweiterungsmöglichkeiten dieser Anlagen müssen mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes ebenso gewahrt bleiben.Die Festsetzung entspricht auch den Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes, welcher für diesen Bereich des Plangebietes bereits Industriegebiete ausweist. Die östlich des „Bendenweges“ gelegene Baufläche wird gemäß § 8 Baunutzungsverordnung als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Auch hier entspricht die Festsetzung den rechtkräftigen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes. Hinsichtlich der zulässigen Betriebsarten sind Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für Immissionsschutz bedeutsame Abstände von erheblicher Bedeutung. Da die geplante Nutzung auf die mittelbar angrenzende bestehende Wohnnutzung Rücksicht nehmen muss (Prinzip der Konfliktvermeidung), ist eine uneingeschränkte Nutzung der Industrie- und Gewerbegebiete immissionsschutzrechtlich nicht möglich. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 38 Im Rahmen raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im Sinne von § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Bauleitplanverfahren findet grundsätzlich der Abstandserlasses (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 06.06.2007) Anwendung. Für das Gebiet der gegenständlichen Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" sind jedoch zwei Besonderheiten nach dem Abstandserlass zu berücksichtigen. Zum einen ist wegen des räumlichen Nebeneinanders von industrieller bzw. gewerblicher Nutzung einerseits und Wohn- bzw. evtl. Mischgebietsnutzung andererseits in dem relevanten Raum eine Gemengelage anzunehmen. Hieraus folgt die Anwendung der Ziffer 2.2.2.1 des Abstandserlasses. Zum anderen befindet sich das Plangebiet in einer Tallage. Demzufolge ist Ziffer 2.2.2.9 des Abstandserlasses anzuwenden. Ferner erfolgt eine Festsetzung von Emissionskontingenten. Dies führt zusätzlich zur Anwendbarkeit von Ziffer 2.2.2.8 des Abstandserlasses. Ziffer 2.2.2.1 - Planung für Gemengelagen – ermöglicht unter Rückgriff auf Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes ein Abweichen von den nach der Abstandsliste einzuhaltenden Mindestabständen in Gemengelagen. In Ziffer 2.2.2.9 wird ausgeführt, dass die Abstandsliste nur für die Planung im ebenen Gelände gilt. Bei Planungen in Tallagen sollen Einzeluntersuchungen entsprechend den Ziffern 2.4.1.3 und 2.4.2.1 angestellt werden. Darüber wird in Ziffer 2.2.2.8 geregelt, dass eine Abstandsverringerung in besonderen Fällen auch durch Festsetzungen von Emissionskontingenten nach DIN 45691 möglich ist, sofern der Abstand überwiegend durch Geräuschemissionen bestimmt wird. Das in dem Plangebiet geplante Logistikzentrum mit einem Hochraumlager verfügt selbst über keine Geruchsquellen (siehe Geruchsgutachten im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim", Kapitel 1.) Demzufolge wird der Abstand zwischen dem Plangebiet und den umliegenden Nutzungsformen überwiegend durch Geräuschimmissionen gemäß Ziffer 2.2.2.8 des Abstandserlasses bestimmt. Weil zudem in dem Bebauungsplanverfahren eine Festsetzung von Emissionskontingenten erfolgt, findet Ziffer 2.2.2.8 des Abstandserlasses mit der Folge Anwendung, dass eine Verringerung der mit der Abstandsliste vorgegebenen Abstände möglich ist. Die zukünftig zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel (= Emissionskontingentierung) in dem Plangebiet wurden orientiert an den Schutzansprüchen an den relevanten Immissionsorten und somit der Nachbarschaft unter Berücksichtigung der besonderen topografischen Verhältnisse ermittelt. In zukünftigen Genehmigungsverfahren für bauliche und sonstige Nutzungen im Plangebiet wird die Einhaltung der flächenbezogenen Schallleistungspegel nachzuweisen sein. Auf diesem Weg wird folglich unabhängig von den Vorgaben der Abstandsliste des C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 39 Abstandserlasses die Einhaltung der Immissionsrichtwerte in der schutzwürdigen Nachbarschaft gewährleistet (siehe insgesamt hierzu "Gutachterliche Stellungnahme zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim", ACCON Köln GmbH, 25.08.2015). Zudem wurde gemäß Ziffer 2.2.2.9 – Planung in Tallagen – i. V. m. Ziffer 2.4.1.3 lit. b) mit der "Gutachterlichen Stellungnahme zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim", ACCON Köln GmbH, vom 25.08.2015 ein Gutachten im Einzelfall mit einer Immissionsprognose eingeholt. Mit der Immissionsprognose wird bereits im Bauleitplanverfahren der Nachweis erbracht, dass die mit dem Logistikzentrum geplante bauliche Nutzung in dem Plangebiet unter lärmschutztechnischer Sicht auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung möglich ist. Zwei lärmschutztechnisch erforderliche Maßnahmen, nämlich die Errichtung einer Schallschutzwand in einer Höhe von 5 m und einer Länge von 18 m sowie der Ausschluss von Verkehrsbewegungen durch Lkw und Verladetätigkeiten auf den Außenflächen zur Nachtzeit nach der TA Lärm ergeben sich aus der Emissionskontingentierung und können im Rahmen von Auflagen in den nachgeordneten Genehmigungsverfahren festgesetzt werden. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung des Hochregallagers wegen seiner abschirmenden Wirkung einen lärmmindernden Einfluss auf die Immissionsorte IP1 und IP3 haben wird. Die Errichtung des Hochregallagers selbst stellt somit faktisch eine Maßnahme zur Minderung von Lärmimmissionen dar (siehe "Gutachterliche Stellungnahme zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim", ACCON Köln GmbH, 25.08.2015, Kapitel 4.3). Unter Anwendung des Abstandserlasses, den bestehenden Anlagen im Plangebiet und den im Gesamtkontext der Industriegebietsflächen nördlich des Plangebietes liegenden Nutzungen sowie im Hinblick auf eventuelle zukünftige gesetzliche Anforderungen im Bezuzg auf die Einstufung einzelner Produktarten oder Rohstoffe, ergeben sich unter Wahrung der immissionsschutzrechtlichen Schutzansprüche folglich die in den textlichen Festsetzungen getroffenen Regelungen zur Art der baulichen Nutzung. Demzufolge wird aufgrund der rechtsverbindlichen Regelungen im Rahmen der Bauleitplanung in jedem Fall sichergestellt, dass im Fall jeder Form der konkreten Nutzung des Plangebietes die Einhaltung der Schutzansprüche in seiner Umgebung hinsichtlich aller denkbaren Immissionen gewährleistet ist. In den Baugebieten GE2 und GI3 ist ausschließlich die Herstellung einer Transportbrücke mit Verbindungsweg und für Anlagen der Medienversorgung vorgesehen. Eine darüber hinausgehende bauliche Nutzung ist insbesondere im Hinblick auf die unterhalb der Brücke liegenden Flächennutzungen nicht zweckmäßig und würde erC+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 40 hebliche Einflüsse auf die Nutzung der unterhalb liegenden Flächen haben, welche aus städtebaulichen Gründen und im Hinblick auf die dort befindlichen Schutzgüter nicht zielführend und städtebaulich nicht notwendig ist. Auf die erforderlichen Höhenbeschränkungen dieser Bauflächen wurde bereits in Kapitel 5.1 eingegangen. Da die ausnahmeweise zulässigen Nutzungen gemäß § 8 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 BauNVO in der vorgesehenen Nutzungsstruktur störend wirken würden, werden diese ausgeschlossen. Einzelhandel / Tankstellen Da die bauliche Nutzung des Bebauungsplangebietes ausschließlich durch die Betriebsanlagen der Firma Greven bestimmt ist, werden die gemäß BauNVO in Gewerbe- und Industriegebieten zulässigen Einzelhandelsnutzungen und Tankstellen ausgeschlossen. Dieser Nutzungsausschluss ist städtebaulich begründet. Es kann nicht planungsrechtlich geregelt werden, dass die Firma Greven die Betriebsflächen auch tatsächlich zukünftig selber nutzt. Da es im Falle einer Veräußerung der Flächen nicht im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist, an diesem Standort zentrumsschädlichen Einzelhandel anzusiedeln, wurde der Nutzungsausschluss erforderlich. Störfallbetriebe Der Betriebsbereich der Firma Greven ist derzeit nicht als sog. Störfallbetrieb bzw. als Betriebsbereich im Sinne von § 3 Abs. 5a BImSchG einzustufen. Dennoch könnten zukünftig einzelne Produktarten oder Rohstoffe gerade im Fall rechtlicher Änderungen eventuell so eingestuft werden, dass Betriebsbereiche im Sinne des § 3 Abs. 5a BImSchG entstehen können. Auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage und des Planungshorizonts der Firma Greven ist nicht absehbar, ob und aufgrund welcher Stoffe bzw. Stoffkategorien mit welchen Gefährdungsarten die in dem Plangebiet bauplanungsrechtlich ermöglichten Nutzungen zu einer Einstufung als Betriebsbereich im Sinne des § 3 Abs. 5a BImSchG führen werden. Demzufolge ist auch nicht absehbar, ob Abstandsempfehlungen beispielsweise der Kommission für Anlagensicherheit des BMU in der gegebenen Gemengelage auch unter Berücksichtigung von Abweichungsmöglichkeiten entsprochen werden kann. Im Hinblick auf eine Umsetzung der Abwägungsdirektive des § 50 BImSchG werden Betriebsbereiche im Sinne von § 3 Abs. 5a BImSchG in dem Plangebiet grundsätzlich ausgeschlossen und ausnahmsweise nur dann bauplanungsrechtlich zugelassen, wenn durch technische oder sonstige Schutzvorkehrungen die Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen mit Blick auf schutzbedürftige Nutzungen in der Nachbarschaft sichergestellt wird. Der Nachweis eines ausreichenden Störfallschutzes ist durch ein Gutachten eines Sachverständigen im Sinne von § 29a BImSchG zu erbringen. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 6.2 Seite 41 Maß der baulichen Nutzung Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird im Plangebiet gemäß § 16 BauNVO über Festsetzungen zur Grundflächenzahl und der Höhe der baulichen Anlagen geregelt. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird in Anlehnung an § 17 BauNVO als Höchstmaß mit 0,8 festgesetzt. Besondere städtebauliche Gründe, die eine Überschreitung der festgesetzten Höchstmaße der Grundflächenzahl erfordern, liegen nicht vor. Gleichzeitig muss das Maß der baulichen Nutzung aber auch dem Zweck der Planung im vorliegenden Fall zur gewerblichen und industriellen Nutzung entsprechen. Zusätzlich wird die maximale Höhe baulicher Anlagen begrenzt. Die Höhenfestsetzung im GE1 und GI 2 mit maximal 15 m entspricht einer üblichen industriellen und gewerblichen Nutzung. Für die Bauflächen des GI 1 werden anlagenbedingt größere Gebäudehöhen von bis zu 30 m über Straßenniveau benötigt. Um die Ausdehnung der größeren Gebäudehöhen bedarfsorientiert zu begrenzen, wird eine Gliederung der Industriegebietsflächen festgesetzt. Gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO kann die maximale Höhe baulicher Anlagen durch untergeordnete Bauteile, wie z. B. Lüfter, Kühlaggregate, Blitzschutzanlagen oder Schornsteine usw. überschritten werden. Da hiermit nur bedarfsgerechte Anlagen, die dem Betrieb des Bauwerkes dienen, zu einer Überschreitung führen dürfen, wird der Flächenanteil der Überschreitung auf maximal 20 % je Dachfläche reduziert. Die Bestimmung der maximalen Gebäudehöhe bezieht sich auf die Höhe der Straßengradiente der bereits bestehenden Straße „Bendenweg“. Mit diesen Bezugspunkten (siehe Planzeichnung) werden die Gebäudehöhen entsprechend der Höhenlage der Verkehrsanlage eindeutig bestimmt. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 6.3 Seite 42 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Auf einengende Festsetzungen zur Bauweise und Überbaubarkeit wird weitgehend verzichtet. Festsetzungen werden getroffen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB sowie §§ 22 und 23 BauNVO. Eine abweichende Bauweise nach § 22 Abs. 4 BauNVO muss im Sinne einer offenen Bauweise jedoch ohne Längenbegrenzungen der baulichen Anlage möglich sein. Damit wird die für offene Bauweise sonst begrenzte Baulänge den betrieblichen Anforderungen zur Erweiterung des Werksgeländes bzw. einer üblichen Gewerbe- und Industriebauweise entsprechend aufgehoben bei Beibehaltung der sonst angestrebten offenen Bauweise. Gemäß § 23 BauNVO werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen strukturiert. Dabei berücksichtigen die Baugrenzen die möglichen Höhen der Gebäude und die mindestens erforderlichen Abstände zur Begrenzung der Bauflächen. Im Osten berücksichtigt die Baugrenze die erforderlichen Abstände zur Bahnlinie. Im Westen werden die überbaubaren Grundstücksflächen maximal bis an die vorhandene und durch Planfestsetzung gesicherte Grünfläche der Erftaue herangeführt. Die Gliederung des Plangebietes beschränkt sich damit nicht nur auf die bauliche Nutzung, sondern auch auf die Zielsetzungen der anderen einzubeziehenden Schutzgüter. Ausnahmsweise kann gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO eine Überschreitung der Baugrenze zugelassen werden. Diese darf nur bis zu 3 m auf 20 % der Länge der Baugrenzen betragen. Die Festsetzung ermöglicht damit ein Vortreten von Gebäudeoder Anlagenteilen in geringem Ausmaß an unterschiedlichen Stellen des Plangebietes entlang der festgesetzten Baugrenzen. Gemäß § 23 BauNVO sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO regelmäßig zulässig. Dies gilt ebenfalls für Straßen und offene Lagerflächen. Diese sind auch außerhalb der Baugrenzen in den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, sofern dort keine grünordnerischen Maßnahmen festgesetzt sind. Die Einschränkung der nicht zulässigen Nebenanlagen in grünordnerischen Maßnahmen soll die festgesetzten und erforderlichen Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen sicherstellen. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 43 Die überbaubaren Grundstücksflächen des GE2 kreuzen die öffentliche Straßenverkehrsfläche und dienen dem Zweck der Errichtung einer Transportbrücke mit Verbindungsgang und Anlagen der Medienversorgung. Unter der Brücke muss Durchgangsverkehr für alle Bemessungsfahrzeuge des öffentlichen Verkehrsraums sowie für Einsatzfahrzeuge der Notdienste und Feuerwehr sichergestellt sein. Im GI 3 kreuzt die überbaubare Fläche die Erft und den Auenbereich der Erft. Auch hier erfolgt eine bauliche Nutzung ausschließlich zum Zwecke der Errichtung einer Transportbrücke mit Verbindungsgang und Anlagen der Medienversorgung. Die Brücke muss ebenso an den angrenzenden Flächen sowohl im bestehenden Produktionsbetrieb als auch im GI 2 durch alle Bemessungsfahrzeuge, Notversorgung und Feuerwehr gequert werden können. Aus vorgenannten Gründen muss die Unterkante der Bauflächen GE2 und GI 3 mit einer Höhe von mindestens 5,0 m über vorhandenem Gelände festgesetzt werden. Zur eindeutigen Höhenbestimmung wurden die Unterkanten und Oberkanten der Baugebiete GI2 und GE3 auf ein absolutes Maß über NHN festgesetzt mit ≥ 5,0 m über den vorgenannten Kreuzungsbereichen. Die Ausdehnung der Baukörper für die Transportbrücken muss eine komplette Einhausung zur Sicherung der darunter befindlichen Schutzgüter ermöglichen, soll aber durch die getroffenen Festsetzungen auf das den Betriebserfordernissen angepasste Maß begrenzt werden. Zur Herstellung der Brücke im GI3 ist ggf. zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit eines Bauwerkes / einer Anlage die Herstellung einer Abstützung infolge der großen Spannweiten erforderlich. Durch die Lage der Brücke muss diese Abstützung dann in der Überschwemmungsgebietsfläche bzw. in der Grünfläche entlang der Erft liegen. Letztendlich ist die Notwendigkeit der Errichtung der Abstützung im Zuge der Bauplanung zu prüfen. Sofern möglich, soll eine Bebauung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes unterbleiben. Sollte dies aus statischen Gründen allerdings nicht realisierbar sein, erlauben die Festsetzungen des Bebauungsplanes eine stark einschränkende Gründung im Überschwemmungsgebiet für die Herstellung eines Fachwerkrahmens oder einer statisch vergleichbaren Konstruktion mit maximal 2 Stützen und einer maximalen Grundfläche von 0,5 m² je Stütze über Gelände. Zur Freihaltung des Gewässerprofiles muss ein Mindestabstand einer solchen Stütze von 6,0 m zur Böschungsoberkante der Erft realisiert werden. An dieser Stelle beträgt der Aufstau des Überschwemmungsgebietes bei HQ100 maximal 0,50 m. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 44 Bei größeren Abständen zur Erft reduziert sich die Aufstauhöhe linear. Die Sicherstellung der Belange des Hochwasserschutzes wird im Fall der baulichen Inanspruchnahme der Fläche für die Stützpfeiler über die Anwendung des § 78 Abs. 3 WHG gewährleistet. § 78 Abs. 2 WHG ist nach dem Sinn und Zweck der Regelung in diesem Fall nicht anwendbar, weil mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche für die Stützpfeiler kein neues Baugebiet im Sinne der Norm ausgewiesen wird. Der Bestimmung liegt ein Arrondierungsgedanke zugrunde, der in keinem Zusammenhang zu der vorliegenden Sachlage steht. Die Errichtung von Stützpfeilern im Überschwemmungsgebiet wird nur unter Vorliegen der Voraussetzungen des § 78 Abs. 3 WHG möglich sein. Die Möglichkeit bestünde auch ohne die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche für die Stützpfeiler auf Grundlage des § 31 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer Befreiung. Denn würde die Errichtung der Transportbrücke an einer nicht gegebenen Möglichkeit zu Errichtung auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlicher Stützpfeiler scheitern, so führte die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte. In diesem Fall würden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichung von der Festsetzung als Grünfläche wäre unter Vorliegen der Voraussetzungen des § 78 Abs. 3 WHG mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Wegen der wie bereits dargestellt ausgesprochen geringen Auswirkungen der möglicherweise erforderlichen Stützpfeiler auf die Hochwasserrückhaltung, den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser ist sowohl von der Befreiungsmöglichkeit nach § 31 Abs. 2 BauGB als auch von der Genehmigungsfähigkeit nach § 78 Abs. 3 WHG auszugehen. Zudem ist ein Ausgleich möglicher nachteiliger Auswirkungen im Sinne des § 78 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. WHG möglich. Denn infolge der Beschränkungen durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ergibt sich hier maximal ein auszugleichendes Volumen von 0,5 - 1,0 m³. Dieser Ausgleich ist oberhalb der HQ100-Linie des ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes innerhalb der Grünfläche des Bebauungsplanes realisierbar. 6.4 Ausgleichsmaßnahmen / Grünordnung / Artenschutz Aufgrund der gegenständlichen Bauleitplanung werden Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglicht. Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans findet folglich eine abschließende Prüfung der Eingriffsfolgen statt. Über das Folgenbewältigungsprogramm wird auf Grundlage der Eingriffsprognose abwägend entschieden. Die Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung halten die erforderlichen Eingriffe zwar so gering wie möglich, Eingriffe in Natur und Landschaft aber C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 45 durch die Zielsetzung der Planung mit der Schaffung neuer Bauflächen nicht vermeidbar. Aus diesem Grunde wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan mit einer Bestandsbewertung und ökologischen Ausgleichsbewertung erarbeitet. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden bereits im Kapitel 4.4.4 der Begründung beschrieben. Die genaue Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe und die der landschaftspflegerischen bzw. grünordnerischen Ausgleiche erfolgt im Landschaftspflegerischen Begleitplan und kann dort im Detail nachgelesen werden. Die Summe des Eingriffs durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ist im Plangebiet alleine nicht ausgleichbar. Mit den Festsetzungen werden innerhalb des Plangebiets soweit möglich Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und teilweise Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt, welche nicht im Konflikt, sondern eher unterstützend zur Gesamtzielsetzung des Bebauungsplanes stehen. Hier sind insbesondere die Minimierungsmaßnahmen im Hinblick auf die landschaftsästhetische Beeinträchtigung durch Festsetzung eines Pflanzstreifens mit Hochstämmen entlang der Straßenverkehrsfläche im GI 1 von wesentlicher Bedeutung (Minimierungsmaßnahmen gemäß Bewertung der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung). In den ausgewiesenen Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen werden insgesamt 7 Hochstämme festgesetzt. Gepflanzt werden sollen hier Säuleneichen, die bereits zum Pflanzzeitpunkt eine Qualität gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes aufweisen müssen. Damit soll erzielt werden, dass die beabsichtigte Wirkung der Bepflanzung möglichst kurzfristig nach Umsetzung der baulichen Maßnahme „Hochregallager“ erreicht wird. Bei der Umsetzung des Bebauungsplanes sind die Pflanzqualitäten gemäß den Textlichen Festsetzungen zu beachten. Auf den privaten Grünflächen im Westen des Plangebietes (Erftauenbereich) wurden keine Bepflanzungsmaßnahmen festgesetzt. Direkt angrenzend an die Bauflächen befindet sich zurzeit ein Hochwasserschutzwall (Erdwall), welcher auch dauerhaft der Grünfläche zugeordnet bleiben soll. Zur Sicherstellung wurden die Baugrenzen und die bebaubaren Flächen unter Berücksichtigung der zuvor topographisch erfassten Geländeaufnahme festgesetzt, C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 46 damit alle diesbezüglichen Regelungen den tatsächlichen Schutzanspruch der Grünfläche umfassen. Kompensationsmaßnahmen Über die grünordnerischen Festsetzungen im Plangebiet hinaus sind weitere externe Kompensationsmaßnahmen gemäß Bilanzierung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes erforderlich. Diese können im Umfeld des Plangebietes auf Flurstücken der Firma Peter Greven GmbH & Co. KG realisiert werden (Gemarkung Iversheim, Flur 3, Flurstück 142). Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits im Kapitel 4.4.4 der Begründung beschrieben. Neben dem landschaftspflegerisch erforderlichen Ausgleich durch die Überbauung der Plangebietsflächen besteht das Erfordernis eines Ausgleiches für landschaftsästhetische Beeinträchtigungen durch das Hochregallager. Die Ausgleichsmaßnahmen hierfür erfolgen gemäß den Empfehlungen des Gutachters durch Heckenpflanzungen im Bereich der Sichtstrahlen, um eine Sichtverschattung zu erzielen und damit die landschaftsästhetischen Beeinträchtigungen soweit als möglich direkt ausgleichen zu können. Auf den vorgenannten Eigentumsflächen der Firma Greven, auf denen bereits die beschriebenen externen landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen geplant sind, lässt sich die erforderliche Anpflanzung von Gehölzstreifen auf einer Länge von rd. 490 m realisieren. Geplant ist die Anpflanzung von zwei Gehölzstreifen entlang des Flurstücks 142, Flur 3, Gemarkung Iversheim, sowie ein weiterer Gehölzstreifen von rd. 150 m Länge mit einer guten sichtverschattenden Wirkung auf dem Flurstück 330 östlich angrenzend an das Flurstück 329 der Flur 3, Gemarkung Iversheim. Die Fläche des Flurstückes 330 wurde im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 52 „Greven Chemie“ mit der Ausgleichsmaßnahme A3 (Anlage einer Obstwiese) belegt. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde wurde die Ausgleichsfläche hier im Hinblick auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 52 höherwertiger umgesetzt. Da insbesondere die Sichtverschattung zur Kompensation der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung des Hochregallagers an dieser Stelle von Bedeutung ist und nicht auf einer anderen Fläche realisiert werden kann sowie im Hinblick darauf, dass die umgesetzten Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche A3 landschaftspflegerisch einen höheren Wert erzielen als mit der Festsetzung in dem Bebauungsplan Nr. 52 „Greven Chemie“ beabsichtigt, ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 52 zur Ermöglichung der mit dieser Plan- C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 47 änderung beabsichtigten zusätzlichen Ausgleichsmaßnahme auf dem Flurstück 330 möglich. Die Plangeberin wird verfahrensbegleitend bis zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses für die Heckenpflanzungen auf dem Flurstück 330 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 52 „Greven Chemie“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilen. Bei der Anpflanzung des Gehölzstreifens sind gemäß Landschaftpflegerischem Begleitplan die folgenden Gehölzarten für mäßig trockene bis trockene Standorte (Landschaftsplan, Gruppe 3) zu verwenden: Artenliste trockenwarmer Standorte: Acer campestre (Feld-Ahorn) Corylus avellana (Hasel) Crataegus monogyna (Weißdorn) Ligustrum vulgare (Liguster) Wildobstsorten Prunus spinosa (Schlehe) Rosa canina (Hundsrose) Sorbus aria (Mehlbeere) Viburnum lantana (Wolliger Schneeball) Sorbus torminalis (Elsbeere) Um die Sichtverschattung punktuell zu verstärken wird diese Liste um folgende Bäume 1. und 2. Ordnung ergänzt: Quercus petraea (Traubeneiche) Tilia platyphyllos (Sommerlinde) Sorbus aucuparia (Eberesche) Ziel ist eine strauchdominierte Hecke mit einzelnen Überhältern, sodass ein höhengestuftes und abwechslungsreiches Gesamtbild entsteht. Umsetzung Die Durchführung sowie die Dauerhaftigkeit der Durchführung und des Erhalts aller naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen, die nicht im Änderungsplangebiet vorgesehen sind und auf Flächen im Eigentum der Firma Greven durchgeführt werden sollen, werden durch den bis zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zwischen der Firma Greven und der Stadt Bad Münstereifel abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB sowie die Eintragung einer zur Durchführung und zum Erhalt der Kompensationsmaßnahmen verpflichtenden Baulast gesichert. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung Artenschutzrechtlich bedingte Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen im Hinblick auf die Schutzgüter Wasser, Landschaftsbild und Boden werden in den jeweiligen Fachgutachten erfasst und dort detailliert beschrieben. Die erforderlichen Maßnahmen decken zum einen den Zeitraum der Bautätigkeiten in den Plangebietsflächen, dienen zum anderen aber auch der Sicherung von Schutzansprüchen der angesprochenen Schutzgüter. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 48 In der Begründung sind die einzelnen Vermeidungsmaßnahmen VM1 bis VM14 im Umweltbericht zusammenfassend dargestellt (siehe Kapitel 7). Bei der Umsetzung des Bebauungsplanes sind diese Maßnahmen zu beachten. Ein Hinweis ist in den Textteil der Planung aufgenommen worden. 6.5 Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen Aus immissionsschutzrechtlichen Gründen müssen Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen werden. Diese wurden im Wesentlichen im Kapitel 5.3 der Begründung und im Detail in den zugehörigen Gutachten beschrieben. Die Erreichung der Ziele zur Sicherung der Schutzansprüche der schutzbedürftigen Wohnbebauung werden nach Maßgabe des Lärmgutachtens Emissionskontingente festgesetzt. Damit einhergehend sind Betriebsbeschränkungen insbesondere im Hinblick auf die Verladung und den Lkw-Verkehr auf der Gewerbegebietsfläche verbunden. Für das im Schallgutachten unter anderem ebenfalls bewertete Einzelvorhaben „Logistikzentrum“ ist die Errichtung einer Lärmschutzmaßnahme in Form einer Lärmschutzwand in Höhe und Länge gemäß den Anforderungen des Gutachtens entsprechend in unmittelbarer Nähe zur Verladerampe der Verladehalle erforderlich. Mit der Kontingentierung ist sichergestellt, dass auch bei weiteren Baumaßnahmen auf den Plangebietsflächen die notwendigen Einschränkungen gemäß den festgesetzten Emissionskontingenten mit Blick auf die Schutzansprüche in der Nachbarschaft eingehalten werden. Für die Immissionspunkte IP2 und IP3 wird mit den Textlichen Festsetzungen zusätzlich eine Begrenzung der zulässigen Erhöhung der Immissionskontingente für einzelne Immissionspunkte gemäß DIN 45691 vorgegeben. Die Zusatzkontingente werden mit Richtungssektoren definiert, wobei die Winkelangaben auf eine genordete Grundrichtung, d. h. 0 Grad / 360 Grad liegt im Norden des Plangebietes, ausgerichtet sind. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 6.6 Seite 49 Gestalterische Maßnahmen Die Festsetzung von gestalterischen Maßnahmen ist für Gewerbe- und Industrieanlagen in der Regel nicht erforderlich. Wegen des geplanten Hochregallagers müssen hier jedoch verschiedene Anforderungen in der Bauleitplanung definiert werden. Vorgegeben wird deshalb durch gestalterische Festsetzungen, dass bei baulichen Anlagen über 20 m Höhe im Zuge der Bauplanung (nachgelagertes Genehmigungsverfahren) ein Fassaden-Farbkonzept mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen ist. Empfohlen wird aus planerischer Sicht eine nach oben heller werdende horizontale Farbstaffelung, um die Höhe einer baulichen Anlage angenehmer bzw. gedrückt zu gestalten. Dabei müssen sich die Farbstaffelungen der Fassaden aber auch grundsätzlich an bestehenden Gebäuden orientieren. Vollflächig kräftige Farben sollen möglichst nicht genutzt werden. Aufgrund der relativ nah zum Bebauungsplangebiet verlaufenden Bahnstrecke und Bundesstraße B51 müssen bauliche Anlagen größerer Höhe zur Vermeidung von nachteiligen Einflüssen auf die öffentlichen Verkehrswege in der Materialbeschaffenheit der Fassade so ausgebildet werden, dass die Fassaden Sonnenreflektionen oder Spiegelungen entgegenwirken oder diese ausgeschlossen werden können. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 7. 7.1 Seite 50 UMWELTBERICHT Einleitung Die Firma Greven plant auf ihrem Werksgelände die Errichtung eines zentralen Logistikzentrums. Da die bisherigen Bauflächen- und Höhenfestsetzungen dem geplanten Vorhaben entgegenstehen, ist dafür eine Anpassung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 6 (B-Plan Nr. 6) erforderlich. In einem Teilbereich des bestehenden B-Plans Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ soll eine bedarfsorientierte Änderung der bisherigen Festsetzungen erfolgen. 7.2 Plangebiet / Aufgabenstellung Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Gewerbe- und Industriegebietes „Iversheim“ zwischen dem Kernort Bad Münstereifel und dem Ortsteil Iversheim. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flächen Gemarkung Iversheim, Flur 8, Flurstücke 414 (tlw.), 427 (tlw.), 474, 477 (tlw.), 478 und 482 und ist Teil des bestehenden Werksgeländes der Firma Greven. Die Änderung des B-Plan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ beinhaltet die Änderung der bisherigen Bauflächen- und Höhenfestsetzungen zur Umsetzung der Planung. Der Fachbeitrag Umwelt stellt die Auswirkungen der Planung auf die relevanten Schutzgüter dar und bewertet diese. 7.3 Vorhabenbeschreibung Grundsätzlich muss die bauliche Nutzung der Plangebietsflächen der Zielsetzung einer bedarfsorientierten Anpassung und Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten an die kurzfristigen und langfristigen Belange des Werkes der Firma Greven angepasst werden. Kurzfristig beabsichtigt die Firma Greven, auf Teilflächen des Plangebietes ein zentrales Logistikzentrum für das Werk in Bad Münstereifel zu errichten. Dies beinhaltet die Erweiterung ihrer Anlagen in Form eines neuen Hochregallagers (Höhe bis 30 m) sowie einer Versandhalle für die Lkw-Abfertigung. Dabei ist eine Verbindung zwischen den bestehenden Werksgebäuden nördlich der Erft und dem neuen Hochregallager südlich der Erft in Form einer Transportbrücke über die Erft vorgesehen. Die Transportbrücke soll als geschlossene Baukonstruktion ausgeführt werden. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 51 Das Hochregallager und die Versandhalle für die Lkw-Abfertigung, räumlich getrennt durch eine öffentliche Straße (Bendenweg), sollen ebenfalls in Form einer Transportbrücke in einer lichten Höhe von mindestens 5 m über den öffentlichen Verkehrsflächen verbunden werden. Mit der höheren Lagerkapazität im Hochregallager können interne Werksverkehre sowie Transportverkehre und Zwischenlagerungen in die bisherigen Außenlager reduziert und so auch Verkehrsbelastungen außerhalb des Werksgeländes gemindert werden. Durch die Gliederung des Bebauungsplanes wird die weitere bauliche Nutzung für zukünftige Baumaßnahmen gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes eingeschränkt und im Hinblick auf Emissionen soweit erforderlich kontingentiert. Detailliertere Beschreibungen der geplanten Maßnahmen sind dem Kapitel 5 der Begründung zu entnehmen. 7.4 Planrelevante Vorgaben und Umweltschutzziele Die Umweltprüfung erfolgt anhand der § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannten Schutzgüter. Themenbezogen sind nachfolgend die zugrunde gelegten einschlägigen Fachgesetze und Fachplanungen aufgeführt. − − − Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Bad Münstereifel Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel (FNP) Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel“ des Kreis Euskirchen Schutzgut Naturhaushalt und Landschaft − Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) − Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) − Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) − Landschaftsgesetz NRW (LG NW) − Bundeswaldgesetz (BWaldG) − Landesforstgesetz NRW (LfoG NW) − Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) − Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG NW) − Wasserhaushaltgesetz (WHG) − Landeswassergesetz NRW (LWG) − Trinkwasserschutzverordnung Wasserschutzgebiet Bad Münstereifel-Arloff Schutzgut Mensch und seine Gesundheit − Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) − Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) − TA Lärm C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung − − Seite 52 TA Luft DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter − Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW) 7.4.1 Gebietsentwicklungsplan Das bereits vorhandene Industriegebiet wird im derzeitigen Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bad Münstereifel, als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ als Teil des Siedlungsraums ausgewiesen. Da diese Bereiche der „Ansiedlung, dem Ausbau und der Bestandssicherung solcher gewerblicher Betriebe“ (Bezirksregierung Köln, 2003, S. 17) dient, entspricht die geplante Änderung des B-Plans diesem allgemeinen Ziel. Darüber hinausgehende, regionale GIB-Ziele sind für das Industriegebiet Iversheim nicht formuliert. 7.4.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan für Bad Münstereifel weist das Gebiet größtenteils als gewerbliche Baufläche (G) und gleichzeitig als Trinkwasserschutzzone III B (Trinkwasserschutzgebiet Bad Münstereifel-Arloff) aus. Die entsprechenden wasserrechtlichen Festsetzungen der Trinkwasserschutzverordnung sind im gesamten Gewerbe- und Industriegebiet zu beachten. Die an die Erft angrenzenden Ufer- und verbleibenden Auenbereiche sind als Grünflächen ausgewiesen. Darüber hinaus liegen örtliche Verkehrsflächen innerhalb der Geltungsbereichsfläche des Plangebietes. Der innerhalb des Flächennutzungsplans als Grünfläche ausgewiesene Bereich entlang der Erft wird mit der Änderung des Bebauungsplanes auch als Grünfläche ausgewiesen und bleibt damit erhalten. Die Flächen östlich der B51 sind als Wohnbauflächen ausgewiesen, weiter östlich daran angrenzend finden sich Flächen für Wald. Zwischen B51 und Wohnbaufläche ist im südlichen Teil ein Streifen als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen (siehe Bild 3 - Auszug aus dem Flächennutzungsplan). Bebauungspläne im Umfeld Der Bebauungsplan Nr. 6 von 1976 gilt für das gesamte Industrie- und Gewerbegebiet Iversheim, Flur 3,8 südlich bis zum „Moschemer Weg“ (vgl. Bild 3, hellblau). Nordwestlich des B-Plans Nr. 6 liegt der Bebauungsplan Nr. 52 „Greven Chemie“ auf dem Flurstück „Unter dem Wahnsberge“, welcher das Verwaltungsgebäude der C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 53 Firma Greven samt relevanter Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen erfasst (vgl. Bild 3, dunkelblau gestrichelt). 7.4.3 Schutzgebiete Im Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel“ wird das Industriegebiet Iversheim westlich und östlich sowohl vom Naturschutzgebiet „Eschweiler Tal und Kalkkuppen“ (2.1-3) als auch von den Landschaftsschutzgebieten „Strukturreiche Kulturlandschaft im westlichen Plangebiet“ (2.2-6, westlich) und „Wälder im Naturraum Münstereifeler Wald / Münstereifeler Tal“ (2.2-5, östlich) eingerahmt. Das FFH-Gebiet „Eschweiler Tal und Kalkkuppen“ (DE-5406-301) liegt innerhalb des gleichnamigen Naturschutzgebietes (vgl. Bild 2). Keines der genannten Schutzgebiete ist direkt von der Planung betroffen. Die Erft, welche das Industriegebiet Iversheim durchfließt, ist Teil des Biotopverbunds. Die „Erftaue zwischen „Moeschemer Mühle“ südlich von Iversheim und Stotzheim (VB-K-5306-014)“ ist hier aufgrund ihres hohen Grünlandanteils und einiger Obstwiesen Teil des Biotopverbunds. Insbesondere die unverbauten Abschnitte der Erft sollen erhalten und optimiert werden. Leitarten sind Wasseramsel, Eisvogel und Graureiher sowie die Schwarz-Pappel (Populus nigra) (LANUV, 2013). Gesetzlich geschützte Biotope sind von der 4. Änderung des B-Plans „Industriegebiet Iversheim“ nicht betroffen. Wasserschutz Die Erft durchfließt den Bereich der 4. Änderung des B-Plans Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, das Gewerbe- und Industriegebiet Iversheim erstreckt sich entlang der Erftaue. Innerhalb des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets der Erft gelten die Verbots- und Genehmigungstatbestände sowie sonstige Regelungen gemäß § 78 WHG und § 113 LWG NRW. Weiterhin liegt das Gewerbe- und Industriegebiet im Trinkwasserschutzgebiet Bad Münstereifel-Arloff, der Teil der B-Plan Änderung in der Trinkwasserschutzzone III B (vgl. Bild 4 - Flächennutzungsplan). Die entsprechenden Genehmigungspflichten in § 4 der Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) sind zu beachten, hier insbesondere die Verbote gem. § 4 Abs. 2: (2) In der Zone III B sind, soweit nicht nach Absatz 1 genehmigungspflichtig, verboten: 2. das Erstellen und Ändern von Anlagen und Einrichtungen mit zusätzlichem Abfall von wassergefährdenden Stoffen […], wenn diese Stoffe nicht vollständig und sicher aus dem Wasserschutzgebiet herausgebracht oder sonst unschädlich gemacht werden; C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 54 9. das Einleiten und Einbringen wassergefährdender Stoffe in oberirdische Gewässer, Gräben oder Mulden und in den Untergrund; 12. das Erstellen von Anlagen, in denen oberirdisch wassergefährdende Stoffe von mehr als 30 m³ gelagert werden; 13. das oberirdische lagern wassergefährdende Stoffe ohne Einrichtungen, die ein Eindringen der Stoffe in den Boden oder ein Gewässer verhindern. Laut Umwelt-Bundesamt müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie bei dem vorliegenden Vorhaben der Fall, generell so gebaut und betrieben werden, dass keine Verunreinigungen und nachteilige Veränderung des / der Gewässer entstehen (UBA, 2015). 7.4.4 Forst Im Rahmen der 4. Änderung des B-Plans Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ sind keine forstwirtschaftlichen Flächen betroffen und entsprechend werden keine forstbehördlichen Belange berührt. 7.5 Bestandsaufnahme und Prognose des betroffenen Umweltzustandes 7.5.1 Wasser / Grundwasser Ziele des Umweltschutzes: Gemäß WHG (§ 78 - Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete), LWG NRW (§ 113 – Überschwemmungsgebiet), BBodSchG, LBodSchG NW, Wasserschutzgebietsverordnung des Trinkwasserschutzgebiets Bad Münstereifel-Arloff 7.5.1.1 Bestand Oberflächengewässer Das Gewerbe- und Industriegebiet Iversheim zieht sich beidseitig entlang der Erftaue und wird zuerst randlich, anschließend mittig durchflossen. Die Erft liegt zu einem kleinen Teil innerhalb des Geltungsbereiches des Plangebietes (Querung der Erft durch die Transportbrücke) bzw. grenzt sie nordwestlich an das Plangebiet an. Die rezenten Auenbereiche sind bereits stark anthropogen überprägt und teilweise verbaut. Entlang des rechten Ufers finden sich noch Überflutungsbereiche der Erft vor (innerhalb des Geltungsbereiches), das linke Ufer ist bis auf einen C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 55 Gehölzstreifen bebaut (weitgehend außerhalb des Geltungsbereiches der 4. Änderung des B-Planes). Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Erft liegt ebenfalls innerhalb des Änderungsbereichs (vgl. Bild 5). Hier gelten die Verbots- und Genehmigungstatbestände sowie sonstigen Regelungen gemäß § 78 WHG und § 113 LWG NRW. Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet ist das Gebiet, welches bei einem 100jährigen Hochwasser (HQ100) überschwemmt wird. Quelle: MKULNV, 2014a Bild 5 - Verlauf und Überschwemmungsgebiet der Erft Grundwasser Der Bereich des B-Planes liegt im Grundwasserkörper „Sötenicher Mulde“, welcher eine Gesamtfläche von 57,49 km² bedeckt. Da es sich hier überwiegend um Dolomit, Kalk- und Mergelgestein handelt, ist die Durchlässigkeit hoch bis sehr hoch. Der Grundwasserkörper wird zu den Kalkmulden der Eifel gezählt (MKULNV, 2014a). Da es sich um den Auenbereich der Erft handelt, ist mit geringen Flurabständen des Grundwassers zu rechnen. Laut Baugrundgutachten von 2006 wurden WasserstänC+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 56 de zwischen 2,1 m und 3,3 m unter GOK gemessen (Bohné Ingenieurgeologisches Büro, 2006). Aufgrund der Verkarstung ist der Grundwasserkörper empfindlich gegenüber Verschmutzungen (Geologischer Dienst NRW, o.J.). Das Grundwasser zeigt erhöhte NO3-Werte aufgrund der starken landwirtschaftlichen Nutzung auf den Flächen des gesamten Grundwasserkörpers. Die Prognose geht von einer weiteren Verschärfung der Belastung aus (MKULNV, 2014a, 2. Monitoringzyklus > Chemischer Zustanz > Signifikante Belastungen). Das Plangebiet liegt in der Erftaue unmittelbar im Zustrom der Wassergewinnungsanlage (WGA) Engelbertusbrunnen (Horizontalfilterbrunnen), welche oberflächennah Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung aus den Terrassensedimenten der Erft entnimmt. Das geförderte Grundwasser setzt sich aus Grundwässern des devonischen Massenkalks und aus innerhalb der Erftterrasse gebildeten vergleichsweise jungen Grundwässern zusammen (ahu AG, 2014, S.2). Trinkwasserschutzgebiet Das gesamte Gebiet der B-Plan-Änderung gehört zur Zone III B des Wasserschutzgebiets Bad Münstereifel-Arloff. Damit sind die entsprechenden Genehmigungspflichten in § 4 der Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) zu beachten, hier insbesondere die Verbote gemäß § 4 Abs. 2 WSG-VO: (2) In der Zone III B sind, soweit nicht nach Absatz 1 genehmigungspflichtig, verboten: 2. das Erstellen und Ändern von Anlagen und Einrichtungen mit zusätzlichem Abfall von wassergefährdenden Stoffen […], wenn diese Stoffe nicht vollständig und sicher aus dem Wasserschutzgebiet herausgebracht oder sonst unschädlich gemacht werden; 9. das Einleiten und Einbringen wassergefährdender Stoffe in oberirdische Gewässer, Gräben oder Mulden und in den Untergrund; 12. das Erstellen von Anlagen, in denen oberirdisch wassergefährdende Stoffe von mehr als 30 m³ gelagert werden; 13. das oberirdische lagern wassergefährdende Stoffe ohne Einrichtungen, die ein Eindringen der Stoffe in den Boden oder ein Gewässer verhindern. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 57 7.5.1.2 Prognose bei Durchführung der Planung Oberflächengewässer Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Erft wird als solches innerhalb des B-Plans nachrichtlich übernommen. Die angrenzenden Grünflächen mit dem „Hochwasserschutzwall“ bleiben ebenfalls als Grünfläche erhalten und sind nicht Teil der ausgewiesenen bebaubaren Flächen des Industriegebiets. Die rezente Aue bleibt weitgehend in ihrer jetzigen Ausdehnung erhalten. Die gesetzlichen Regelungen zum Hochwasserschutz (§ 78 WHG und § 113 LWG NRW) sind bei Erteilung der Baugenehmigung für den schlussendlichen städtebaulichen Entwurf zu beachten. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes erlauben eine Gründung von max. 2 Stützen, jeweils bis zu 0,5 m² Grundfläche (oberirdisch) für die Transportbrücke innerhalb des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets. Der Retentionsraum wird in diesem Fall nur in einem untergeordneten Umfang beeinträchtigt. Die Errichtung von Stützpfeilern im Überschwemmungsgebiet wird nur unter Vorliegen der Voraussetzungen des § 78 Abs. 3 WHG möglich sein. Die Möglichkeit bestünde auch ohne die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche für die Stützpfeiler auf Grundlage des § 31 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer Befreiung. Denn würde die Errichtung der Transportbrücke an einer nicht gegebenen Möglichkeit zu Errichtung auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlicher Stützpfeiler scheitern, so führte die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte. In diesem Fall würden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichung von der Festsetzung als Grünfläche wäre unter Vorliegen der Voraussetzungen des § 78 Abs. 3 WHG mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Wegen der wie bereits dargestellt ausgesprochen geringen Auswirkungen der möglicherweise erforderlichen Stützpfeiler auf die Hochwasserrückhaltung, den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser ist sowohl von der Befreiungsmöglichkeit nach § 31 Abs. 2 BauGB als auch von der Genehmigungsfähigkeit nach § 78 Abs. 3 WHG auszugehen. Zudem ist ein Ausgleich möglicher nachteiliger Auswirkungen im Sinne des § 78 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. WHG möglich. Denn infolge der Beschränkungen durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ergibt sich hier maximal ein auszugleichendes Volumen von 0,5 - 1,0 m³. Dieser Ausgleich ist oberhalb der HQ100-Linie des ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes innerhalb der Grünfläche des Bebauungsplanes realisierbar. Mit der städtebaulichen Planung wird die Querung der Erft durch die Transportbrücke ermöglicht. Eine Beeinträchtigung der Erft durch etwaiges Austreten oder Auslaufen wassergefährdender Stoffe ist durch entsprechende Vorkehrungen und bauliche Maßnahmen (umlaufend geschlossene Transportbrücke) unbedingt zu verhindern (VM2, VM3). Da die Transportbrücke die Erft in einer lichten Höhe von mindestens 5 m queren und an den bestehenden bzw. zu errichtenden Gebäuden befestigt wird, wird die Gewässerstruktur durch das Vorhaben nicht weiter eingeschränkt. Höhenbeschränkungen der Vegetation (Ufergehölze) werden in Kapitel 7.5.3.2 beschrieben. Das Niederschlagswasser (Gebäude- und andere versiegelte Flächen) C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 58 soll tlw. gemäß den gesetzlichen Anforderungen behandelt in die Erft eingeleitet werden. Die Einzelheiten diesbezüglich werden in einem wasserrechtlichen Verfahren auf Erteilung einer Einleiterlaubnis geregelt werden. Grundwasser Mit der Änderung des B-Plans und der Errichtung von Bauwerken zur gewerblichen Nutzung u. a. des Hochregallagers sollen auf einer Fläche von 103.227 m³ u. a. wassergefährdende Stoffe innerhalb der Trinkwasserschutzzone III B gelagert werden. Dies ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass eine Verunreinigung oder nachteilige Veränderung der Oberflächengewässer und des Grundwassers durch bauliche Vorkehrungen auch in besonderen Situationen wie im Fall eines Hochwassers oder Erdbebens ausgeschlossen ist. Insbesondere sind beim Umgang sowie beim Bau und Betrieb der Bauwerke bzw. Anlagen in dem Plangebiet die rechtlichen Vorgaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe – derzeit noch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS NRW) – sowie die Vorgaben, Verbots- und Genehmigungstatbestände der Wasserschutzgebietsverordnung Bad Münstereifel-Arloff zu beachten. Im Bereich der Lager- und Kommissionierungshallen sind wasserundurchlässige Stahlbetonwannen geplant. Die Volumengröße der Wannen ist auf die spezifischen Lagerwaren und Lagerkapazitäten im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen. Die Baukonstruktion muss unter Beachtung der maßgeblichen Erdbebenzone geplant und ausgeführt werden. Die statischen Nachweise sind im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Alle für den Werksbetrieb genutzten Oberflächen sind gemäß den Regelungen der WSG-VO und dem Trennerlass NRW zu befestigen und die anfallenden Oberflächenwässer dementsprechend zu beseitigen. Innerhalb des Industrie- und Gewerbegebiets ist ein Versiegelungsgrad von 80 % (GRZ = 0,8) möglich, welcher bei Bedarf um weitere 10 % überschritten werden kann. Insgesamt muss bei der Betrachtung pessimal davon ausgegangen werden, dass das Gebiet der 4. B-Plan Änderung anschließend zu 90 % versiegelt sein wird. Durch die zusätzlich zulässige Versiegelung auf einer Fläche von 9.862 m² im Vergleich zum derzeitigen Bestand von 9.306 m² kann es lokal zu einer verringerten Grundwasserneubildung kommen. Niederschlagswasser von den versiegelten Flächen (Gebäude- und Werksflächen) wird soweit erforderlich behandelt der Erft zugeführt und steht innerhalb des Gebiets nicht mehr zur Verfügung. Eine Versickerung findet nur noch auf 10 % der Gewerbe- und Industriegebietsfläche (unversiegelter Bereich) sowie den festgesetzten Grünflächen und Pflanzflächen statt. Aufgrund der hohen bis sehr hohen Durchlässigkeit des Grundwasserleiters kann dieser geringe C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 59 Verlust jedoch ausgeglichen werden. Grundwasserabhängige Biotope sind nur entlang der Erft vorzufinden (Ufergehölze), welche aufgrund ihrer Lage an der Erft jedoch weiterhin gut versorgt sind. 7.5.1.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Oberflächengewässer Ohne die 4. Änderung des B-Plans bietet der bestehende B-Plan die Möglichkeit, mit den entsprechenden technischen Vorkehrungen gemäß den geltenden Regelwerken ebenfalls wassergefährdende Stoffe innerhalb des Geländes und des Trinkwasserschutzgebiets zu lagern. Sofern die Änderung des B-Plans unterbleibt, sind die Lagerkapazitäten aufgrund der derzeitigen Höhenbegrenzung des B-Plans jedoch nicht so umfangreich wie bei Umsetzung der Änderung. Entsprechend können nur geringere Mengen gelagert werden. Die derzeit bestehende Situation einer externen Lagerung ist unwirtschaftlich stellt und keine Alternative dar. Der derzeit gültige B-Plan Nr. 6 weist die Auenbereiche der Erft als Grünflächen aus. Eine Bebauung der Flächen ist nicht möglich und der derzeitige Retentionsraum wird für die Zukunft erhalten. Das Überschwemmungsgebiet der Erft ist so innerhalb der Grünfläche gesichert. Eine weitere bauliche Querung der Erft in diesem Bereich ist nicht zulässig. Grundwasser Laut gültigem B-Plan Nr. 6 ist eine zusätzliche Versiegelung von 4.730 m² auf insgesamt 14.036 m² zulässig, so dass auch die Nullvariante ohne die Änderung des B-Plans eine weitere Neuversiegelung bedeuten kann. Das geplante Logistikzentrum innerhalb des Gewerbegebiets ist allerdings nur in Kombination mit dem Hochregallager sinnvoll, so dass davon auszugehen ist, dass es ohne die Änderung des B-Planes zu einer weiteren Bebauung gemäß den bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes kommen muss. Damit wird die im Bestand vorhandene unversiegelte Fläche ebenso versiegelt und steht dementsprechend auch in der Nullvariante für die Versickerung des Niederschlagswassers nur teilweise zur Verfügung. Die Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung bleiben damit nahezu gleich wie mit der Änderung des Bebauungsplanes. Die oben genannten Schutzmaßnahmen im Bezug auf das Oberflächenwasser und das Grundwasser sind identisch. 7.5.2 Boden / Altlasten Ziele des Umweltschutz: § 1a BauGB, BBodSchG (§ 8 Altlasten), BBodSchV, LBodSchG NW (§ 4 Abs. 1 Bodenschutzbelange) C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 60 7.5.2.1 Bestand Im Bereich des Gewerbegebiets findet sich Auengley-Brauner Auenboden, zum Teil Typischer Brauner Auenboden mit vereinzelt Gley-Braunerde oder Typischen Kolluvium vor (Bild 6, allgemein als Auengley-Brauner Auenboden bezeichnet). Die oberen holozänen Auenablagerungen bestehen aus schluffigem, karbonhaltigem Lehm. Darunter befinden sich Terrassenablagerungen und Solifluktionsbildungen aus dem Jungpleistozän mit vereinzelten holozänen Schwemmkegeln. Westlich grenzt Typische Braunerde aus schluffigem Lehm an, zum Teil steinig über Festgestein des Mittel- und Unterdevons (Sand, - Tonstein, z. T. Kalksandstein). In den benachbarten Siefen im Osten befindet sich ebenfalls Typische Braunerde, die jedoch zum Teil erodiert ist, stellenweise begleitet von ebenfalls teilerodierter GleyBraunerde. Vereinzelt lässt sich Typisches Kolluvium vorfinden (Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen, 2004). Das Baugrundgutachten (Bohné Ingenieurgeologisches Büro, 2006) hat für den Eingriffsbereich zuoberst eine Schicht aus anthropogener Auffüllung (Mutterboden, Schluff und Kies) und natürlich anstehendem Lehmboden ermittelt. Die Auffüllungen haben eine Mächtigkeit zwischen 0,6 m und 2 m, der Lehmboden erstreckt sich in eine Tiefe von 1,2 m bis 2,5 m. Der Lehmschicht folgen Schotterlagen (verlehmte sandig-schluffige Schotter und Kiese) über verwitternden Tonsteinen des devonischen Grundgebirges. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 61 Typische Braunerde Typische Braunerde tlw. erodiert (GleyBraunerde, Kolluvium) AuengleyBrauner Auenboden Quelle: GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-W ESTFALEN, 2004 Bild 6 - Bodentypen im Bereich des Industrie- und Gewerbegebietes Iversheim C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 62 Die Bereiche des Auengley-Braunem Auenboden und die östlich liegenden Bereiche der Typischen Braunerde (teilweise erodiert) sind aufgrund ihrer Fruchtbarkeit als „schutzwürdig“ eingestuft. Insgesamt wird die Schutzwürdigkeit von Böden in drei Stufen ausgedrückt: 1 = schutzwürdig, 2 = sehr schutzwürdig und 3 = besonders schutzwürdig. Altlasten Das Kataster, welches gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) zu führen ist, enthält Eintragungen zu altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen. Für die betrachtete Fläche liegen keine Eintragungen vor (Stellungnahme Kreis Euskirchen, Untere Bodenschutzbehörde). Der Bebauungsplan liegt in einem Gebiet mit Bergwerkseigentum. Für das auf Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld „Friedrich Wilhelm“ gibt es jedoch keinen Rechtsnachfolger der letzten Feldeseigentümerin (Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg > Bergbau und Energie in NRW). Erdbebengefährdung Das betrachtete Gebiet liegt in der Erdbebenzone 1 (DIN EN 1998-1/NA:2011-01). Dieser ist ein Intensitätsintervall von 6,5 bis < 7,0 zugeordnet, der Bemessungswert der Bodenbeschleunigung ag beträgt 0,4 m/s² (GFZ Helmholtz-Zentrum Potsdam, 2014). Das Gebiet wird zur Untergrundklasse R : Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund gezählt. Bei der Planung und Bemessung spezieller Bauwerkstypen sind die Hinweise zur Erdbebengefährdung der jeweils gültigen Regelwerke zu berücksichtigen. Weitere Regelwerke wie DIN EN 1998 Teil 2 „Brücken“ und Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“ sind als Stand der Technik ebenfalls zu beachten (Stellungnahme Geologischer Dienst). 7.5.2.2 Prognose bei Durchführung der Planung Durch die 4. Änderung des B-Plans werden 80 % der beiden Gebietsflächen für Industrie- und Gewerbegebiet versiegelt. Aktuell ist eine Fläche von 9.306 m² als Hofbereiche, Gebäude, Straße und Parkplatz versiegelt. Im Rahmen der B-PlanÄnderung kann insgesamt eine Fläche von 19.168 m² versiegelt werden, was einer zusätzlichen Versiegelung von 9.862 m² im Vergleich zum derzeitigen Bestand entspricht. Dies bedeutet einen kompletten und nachhaltigen Funktionsverlust dieser zusätzlich versiegelten Bodenbereiche (Lebensraum, Versickerung, Filter, Pufferung). Der Eingriff betrifft Böden, die aufgrund ihrer Fruchtbarkeit als „schutzwürdig“ eingestuft sind, sie werden jedoch bislang nur von Privatgärten für den Anbau von Lebensmitteln genutzt. Da der Überschwemmungsbereich der Erft als Grünfläche festgesetzt ist, bleiben die Auenböden in diesem Bereich erhalten. Im Bereich der unversiegelt bleibenden Flächen (unversiegelte Bereiche, Pflanz- und Grünflächen) C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 63 können sich wieder anthropogene Böden mit zumindest einem Teil ihrer Funktionen entwickeln. Während der Bauarbeiten werden auch die ansonsten unversiegelt bleibenden Bodenbereiche in ihrer Funktion beeinträchtigt (Verdichtung, Veränderung des Bodengefüges). Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Bodens sind hier zu beachten (vgl. VM6). 7.5.2.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Gemäß dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 6, welcher ebenfalls eine GRZ von 0,8 vorsieht, ist eine Versiegelung auf einer Gesamtfläche von 14.036 m² möglich. Sollte der B-Plan in seiner derzeitigen Ausführung bestehen bleiben, wäre eine zusätzliche Versiegelung von 4.730 m² möglich. Dies bedeutet ebenfalls einen kompletten und nachhaltigen Funktionsverlust dieser zusätzlich versiegelten Bodenbereiche (Lebensraum, Versickerung, Filter, Pufferung), welche aufgrund ihrer Fruchtbarkeit als „schutzwürdig“ eingestuft sind. 7.5.3 Vegetation und Tiere Ziele des Umweltschutz: Gemäß BauGB, BNatSchG, LG NW, Landschaftsplan „Bad Münstereifel“ 7.5.3.1 Bestand Vegetation Am 20. Januar 2015 wurde der Bereich der B-Plan-Änderung Nr. 4 bei einer VorOrt-Begehung kartiert und gemäß der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV, 2008) eingestuft und bewertet. Neben der Erft und ihrer rezenten Aue wird die Industriegebietsfläche von einer Lagerhalle, Hofbereichen mit Abstellflächen, einem Wiesenbereich und zwei Baumreihen (Omorikafichten, lebensraumtypische Baumarten) parallel zur Straße (Bendenweg) eingenommen. Der östliche Gewerbegebietsbereich besteht derzeit noch aus Wohnbebauung mit Gärten, einer Obstwiese und einem Parkplatz mit Grünbereich. Bahnparallel liegt eine Intensivwiese mit lokalem Gehölzbestand. Die vorhandenen Biotoptypen sind in Plan 1 dargestellt. Tabelle 1 listet die wichtigsten Arten zur Beschreibung der Flächen auf. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Tabelle 1: Vegetation/Biotoptypen auf der Fläche der B-Plan-Änderung Beschreibung Code (LANUV) Biotoptyp Fließgewässer - Erft 8.2 Fluss, bedingt naturfern Uferstreifen beidseitig der Erft 7.2 Ufergehölz mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen Auenbereich der Erft 3.4 Intensivwiese, artenarm Hofbereiche, Gebäude (Versandhalle, Wohngebäude) Straße und Parkplatz Lagerplatz, geschottert Parkplatz, geschottert Grabenbereich, südwestliche Grenze der B-PlanÄnderung 1.1 Versiegelte Fläche 1.3 2.4 Unversiegelte Betriebsflächen (Schotter) Saum ohne Gehölz Rasenfläche zwischen Grabenbereich und Lagerplatz Baumreihe aus Omorikafichten, parallel zur Straße (Bendenweg) Streifen aus lebensraumtypischen Baumarten zwischen Straße und Lagergebäude Grünfläche mit drei Einzelbäumen am LKWParkplatz Fettwiese, bahnparallel mit Baumgruppe 4.5 Intensivrasen 7.3 Baumreihe mit lebensraumtypischen Baumarten < 50 % Baumreihe mit lebensraumtypischen Baumarten > 50 % Obstwiese 3.8 Zier- und Nutzgarten der Wohnbebauung 4.3 7.4 4.4 Zier- und Nutzgarten mit > 50 % heimischen Gehölzen 3.4/7.4 Intensivwiese, artenarm/ Baumgruppe mit lebensraumtypischen Baumarten > 50 % Obstwiese bis 30 Jahre Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit < 50 % heimischen Gehölzen Seite 64 Arten/Bemerkungen Belastungen: naturferne Aue, Uferbefestigung, Müll Fraxinus excelsior, Alnus glutinosa, Prunus domestica, Salix alba Taraxacum, Plantago major, Poa pratensis, Festuca rubra, Agrostis capilaris - Urtica dioica, Dactylis glomerata, Arrhenatherum elatius, Alopecurus pratensis, Rumex obtusifolia, Rubus spec. Festuca rubra, Lolium perenne Picea omorika (Serbische Fichte/Omorikafichte) Picea sylvestris, Sambucus nigra, Crateagus monogyna, Prunus avium, Larix decidua Malus domestica Prunus avium, Prunus domestica Malus domestica, Prunus domestica Pseudotsuga menziesii, Abies procera, Ligustrum vulgare Tiere Das Thema Fauna und Artenschutz wird in einer separaten Artenschutzprüfung, Stufe I (ASP I) betrachtet (Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, 2015a). Im Folgenden werden die Ergebnisse kurz dargestellt. Innerhalb des Änderungsgebiets des B-Plans sowie in dessen Umgebung kommen diverse Fledermausarten, Vogelarten sowie Fische (Erft) vor. Darüber hinaus kann auch die Wildkatze im Gebiet und der unmittelbaren Umgebung und die Zauneidechse entlang der Bahnlinie nicht ausgeschlossen werden. Von letzterer sind allerdings keine aktuellen Vorkommen in den angrenzenden Bereichen der Bahnschotter bekannt. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 65 Die bestehenden Wohngebäude, welche im Zuge der B-Plan-Änderung entfallen, können Fledermäusen (Großes Mausohr, Graues Langohr) potenziell als Unterschlupf und Sommerquartier dienen. Die Obstwiese mit mittlerem Baumholz (BHD < 40 cm) ist aufgrund fehlender Versteckmöglichkeiten und Baumhöhlen weniger als Quartier geeignet. Die Obstwiese und die Erft kommen aber durchaus als Jagdgebiete für Fledermäuse in Frage. Von den planungsrelevanten Vogelarten sind Habicht, Sperber, Mäusebussard und Kleinspecht potenziell im Gebiet vertreten. Bei der Ortsbesichtigung wurden jedoch keine Hinweise auf Brutvorkommen gefunden. Die bestehenden Gebäude sind ebenfalls für Gebäudebrüter wie Turmfalken (Fabrikgebäude) sowie Rauch- und Mehlschwalbe (Wohngebäude) interessant. Während der Ortsbesichtigung gab es ebenfalls keine Hinweise auf Brutvorkommen dieser Arten. Das Gelände der Firma Greven ist als Nahrungsgebiet für Grauspecht und Schleiereule geeignet. An der Erft sind weiterhin Wasseramsel, Eisvogel, Gebirgsstelze sowie Schwarzstorch nicht auszuschließen (Auskunft Fr. Zehlius, Biologische Station Euskirchen). 2003 wurden in diesem Abschnitt der Erft Groppe, Bachforelle, Elritze und Schmerle nachgewiesen (LANUV, FischInfo). Aktuelle Daten zu Fischvorkommen liegen nicht vor, es muss aber davon ausgegangen werden, dass diese Arten potenziell noch in diesem Bereich der Erft vorkommen. Entlang der Erft gibt es ebenfalls Vorkommen von Geburtshelferkröte und Kammmolch. 7.5.3.2 Prognose bei Durchführung der Planung Vegetation Der geänderte B-Plan setzt eine GRZ von 0,8 fest und ermöglicht eine Neuversiegelung von 9.862 m² verglichen mit dem derzeitigen Bestand. Im Vergleich zum bestehenden B-Plan ermöglicht die 4. Änderung des B-Plans Nr. 6 eine zusätzliche Versiegelung von 5.132 m². Auf der versiegelten Fläche ist dauerhaft keine Entwicklung natürlicher Biotoptypen möglich. Die zusätzlichen Flächenversiegelungen innerhalb des Industriegebiets betreffen jedoch hauptsächlich geringerwertige Biotoptypen. Dabei handelt es sich neben den bereits versiegelten und geschotterten Flächen (Flächen 4 und 5 in Plan 2, vgl. Landschafts-pflegerischer Begleitplan) hauptsächlich um Intensivrasen (Fläche 11/4.5 Intensivrasen). Der zwischen „Bendenweg“ und bestehender Lagerhalle gelegene Gehölzstreifen (Fläche 13/7.4 Lebensraumtypische Baumreihe) und die südwestlich angrenzende Reihe aus Omorikafichten (Fläche 12/7.3 Nicht lebensraumtypische Baumreihe) werden im Zuge der Baufeldräumung entfernt. Gemäß Festsetzung wird das geplante Hochregallager, sowohl aus landschaftsästhetischen als auch ökologische Gründen, von einem Gehölzstreifen begleitet C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 66 werden. Um das Hochregallager herum wird ein 5 m breiter, geschotterter oder asphaltierter Weg für dessen Unterhaltung benötigt. Die Ufer- und Auenbereiche der Erft werden als Grünfläche innerhalb des B-Plans festgesetzt, so dass die bestehenden Nutzungen erhalten bleiben (VM5). Dabei handelt es sich um Überschwemmungsgebietsflächen der Erft, deren Uferbereiche (Flächen 2/7.2 Lebensraumtypische Ufergehölze) und angrenzende Wiesenbereiche (Fläche 1 /3.4 Intensivwiese, artenarm). Eine Einschränkung bildet die geplante Transportbrücke, welche den Bewuchs in diesem Korridor auf eine Höhe unter 5 m begrenzt. Er wird Sträuchern jedoch weiterhin genügend Platz bieten. Ein Teil der Kronenbereiche der Ufergehölze muss für den Bau der Transportbrücke zurückgeschnitten werden. Hierbei ist VM8 zu beachten. Im Gewerbegebiet östlich des „Bendenwegs“ fällt die Wohnbebauung samt Gartennutzung (Flächen 9/4.3 Zier- und Nutzgarten) sowie die angrenzende Obstwiese (Fläche 8/Obstwiese bis 30 Jahre) durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes weg. Ökologisch betrachtet ist der Wegfall der Obstwiese der größte zu verzeichnende Verlust durch die geplante Änderung. Hier handelt es sich um acht Einzelbäume mit einem maximalen Brusthöhendurchmesser (BHD) von 40 cm (Alter bis 30 Jahre), deren Verlust jedoch im Rahmen der Eingriffsbilanzierung ausgeglichen wird. Die Entwicklung in eine ältere, hochwertige Obstwiese entfällt. Innerhalb der Gärten fallen drei ältere Bäume (Douglasie, Fichte und Edeltanne, BHD zwischen 50 und 70 cm) weg. Auf der Fläche des Gewerbegebiets bieten sich wenige Möglichkeiten für weitere Pflanzbereiche, so dass hier kein Ausgleich innerhalb des B-Plan-Bereichs stattfinden kann. Tiere Die artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe 1 (ASP I) hat unter Einhaltung der formulierten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine artenschutzrechtlichen Konflikte im Hinblick auf Verbotstatbestände für die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr.6 „Industriegebiet Iversheim“ ergeben. Eine Beschränkung der Baumaßnahmen auf taghelle Stunden minimiert daraus entstehende Beeinträchtigungen auf das Wanderverhalten der Wildkatze. Als Winterquartier, Jagdgebiet und zur Aufzucht des Nachwuchses ist das Gelände der Firma Greven auszuschließen, da die Wildkatze dazu ruhige und störungsarme Bereiche nutzt. Vorkommen der Zauneidechse im angrenzenden Bereich der Bahnlinie sind keine bekannt. Dennoch sollten die Bereiche vor Beginn der Baumaßnahmen nochmals auf Zauneidechsen überprüft werden, um ggf. einen engmaschigen Amphibienzaun entlang der Bahnlinie aufzustellen, der eine Einwanderung von Zauneidechsen auf das Gelände verhindert (VM9). C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 67 Da die Obstwiese und der Gewässerkorridor der Erft potenzielle Jagdgebiete und Flugrouten für Fledermäuse darstellen, bedeutet die geplante 4. Änderung des B-Plans Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ einen teilweisen Funktionsverlust als Jagdgebiet für Fledermäuse. Da sich in der Umgebung jedoch weitere als Jagdgebiet geeignete Flächen (Gärten weiterer Wohnbebauung, Feldgehölze) befinden, ergibt sich daraus keine erhebliche Beeinträchtigung der vorkommenden Fledermauspopulation. Die bestehenden zwei Wohngebäude, welche im Zuge der B-Plan-Änderung entfallen, müssen vor Abriss nochmals auf Fledermäuse wie auch Gebäudebrüter (Rauch- und Mehlschwalbe) kontrolliert werden, da sie diesen potenziell als Unterschlupfmöglichkeiten und Sommer-Quartiere oder Brutplätze dienen. Dies gilt ebenfalls für Altbäume, die im Zuge der Baumaßnahmen gefällt werden (VM7b, VM8, VM8b). Aus dieser Untersuchung können sich ggf. weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ergeben. Um Beeinträchtigungen von Brutplätzen der potenziell vorkommenden Vogelarten Habicht, Sperber, Mäusebussard und Kleinspecht und weiterer Allerweltsarten zu verhindern, ist der Zeitraum zwischen 01. November und 28. Februar für die Baufeldräumung und Gehölzfällung einzuhalten (VM8). Je nach Baubeginn sind Maßnahmen für die Vergrämung des Turmfalken vorzusehen, um eine Brutansiedlung während des Bauzeitraums zu verhindern. Die Gebäude der Firma Greven bieten dem Turmfalken als Gebäudebrüter potenzielle Brutplätze. Bei der Ortsbesichtigung konnten jedoch keine Brutvorkommen nachgewiesen werden. Der Verlust des B-Plan Gebiets als Nahrungsgebiet für Vögel kann über Alternativen in der direkten Umgebung ausgeglichen werden. Die Bauarbeiten können negative Auswirkungen auf die Fischpopulation in diesem Bereich der Erft haben, sodass die formulierten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Kapitel 7) entsprechend einzuhalten sind (VM1, VM2, VM4). Vorkommen von Geburtshelferkröte und Kammmolch sind im Eingriffs- und Wirkungsbereich auszuschließen. 7.5.3.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Vegetation In dem derzeitig gültigen B-Plan Nr. 6 ist ebenfalls eine GRZ von 0,8 mit einer 10 %-igen Überschreitungsmöglichkeit festgesetzt, was eine zusätzliche Versiegelung von 4.730 m² im Vergleich zum Bestand ermöglicht (derzeit 9.306 m² gegenüber 14.036 m² möglichen). Auf dieser Fläche wäre die dauerhafte Entwicklung natürlicher Biotoptypen nicht mehr möglich, sofern von der Möglichkeit der zusätzlichen Flächenversiegelung Gebrauch gemacht wird. Ansonsten werden die vorhandenen Biotope in ihrem derzeitigen Bestand erhalten bzw. entwickeln sich der natürlichen Sukzession entsprechend weiter. Die Wiesen- und Gartenbereiche sowie die C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 68 Erft samt ihrer rezenten Aue bleiben wie im Bestand weitgehend erhalten. Aufgrund der dicht angrenzenden Bebauung und der Überflutungsgefahr durch stauende Äste und Bäume ist eine Entwicklung hin zu einem natürlichen Dynamiken unterliegenden Uferstreifen nicht möglich. Die Gehölze (Omorikafichten, lebensraumtypische Gehölze entlang der Straße bzw. auf den beiden Wiesen des Lkw-Parkplatzes) würden aufgrund ihres zunehmenden Alters ebenfalls ökologisch etwas wertvoller werden (Totholz, Höhlen). Gleiches gilt für die Obstwiese, welche mit zunehmendem Alter ein wertvolles Habitat für Vögel und Fledermäuse darstellt, die in Asthöhlen Unterschlupf oder Brutmöglichkeit finden. Tiere Wie im Bestand: Sofern das Gebiet in seinem jetzigen Zustand erhalten bleibt, entfallen baubedingte Störungen auf Tierarten im Gebiet. Die offenen Bereiche, Gehölze und einzelne Altbäume sowie die Obstwiese bleiben als Nahrungs- und Jagdquartier für bereits vorhandene Vogel- und Fledermausarten erhalten. Mit zunehmendem Alter würde die Obstwiese durch die Ausbildung grober Borke, Baumhöhlen, starken Seitenästen und Spalten geeignete Unterschlupf- und Nistplatzmöglichkeiten für baumbewohnende Tierarten bieten. Das Gebiet bietet aufgrund der bereits existierenden Bebauung und seiner Nähe zu Straßen und Bahnschienen nur für störungsunanfällige Arten Potenzial. Bei anderweitiger Bebauung: Auch die Nullvariante ermöglicht die Bebauung sowohl des Industrie- als auch des Gewerbegebiets in den derzeit festgelegten Bebauungsgrenzen. Neben den Pflanzstreifen parallel zum „Bendenweg“, welche erhalten bzw. überhaupt angelegt werden müssen (im Bestand nicht vorhanden) ist in den Gewerbe- und Industriegebietsflächen eine GRZ von 0,8 festgesetzt und damit eine weitere Versiegelung (zusätzliche 4.730 m²) möglich. Sollte eine anderweitige Bebauung geplant werden, ergeben sich ähnliche baubedingte Einflüsse wie auch bei Durchführung der Planung. Auch die Wohngebäude und die Obstwiese können im Rahmen der Nullvariante wegfallen. 7.5.4 Klima Ziele des Umweltschutz: Gemäß BauGB 7.5.4.1 Bestand Die Eifel zählt zum atlantischen Klimabereich mit vergleichsweise hohen Niederschlägen und mäßig-kühlen, schneereichen Wintern und feucht-kühlen Sommern. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 69 Da das Industriegebiet im Lee der Osteifel (westliche Hocheifel und Schneifel) liegt, liegen die Niederschlagsmengen hier jedoch mit 700 bis 750 mm etwas niedriger. Für das lokale und regionale Klima haben Flussauenbereiche generell eine besondere Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiete und Kaltluftabflussbahn. Da die Auenflächen im vorliegenden Fall jedoch durch das bestehende Gewerbegebiet bereits zu einem hohen Grad bebaut und versiegelt sind, ist ihre bestehende klimatische Funktion nur als von geringer Bedeutung einzuschätzen. Das Lokalklima ist vielmehr mit dem städtischen Klima vergleichbar. Dichte Bebauung und ein hoher Versiegelungsgrad bewirken durch die Aufheizung der Flächen lokal hohe Temperaturen und Verdunstungsraten. 7.5.4.2 Prognose bei Durchführung der Planung Eine weitere Versiegelung der Flächen bedingt eine stärkere Aufheizung der Flächen im Sommer. Besonders der Bau des Hochregallagers bedeutet eine vergrößerte Oberfläche gegenüber sonstigen zulässigen Gebäuden im Plangebiet, welche in den Sommermonaten zusätzlich aufgeheizt wird. Damit entspricht das Lokalklima in diesem Bereich vergleichsweise verstärkt dem städtischen Klima. Der Wegfall der bestehenden Bäume und Gehölze verstärkt diesen Effekt zusätzlich. Mit der Festsetzung der Auenbereiche der Erft als Grünflächen bleibt dieser Bereich in seiner derzeitigen Funktion als Frischluftentstehungsgebiet und Kaltluftabflussbahn erhalten. Dieser Funktion kommt insbesondere innerhalb eines Gewerbe- und Industriegebiets eine besondere Bedeutung zu. Ein Teil der wegfallenden Gehölze wird über den neuen Pflanzstreifen zwischen „Bendenweg“ und Lagerhalle kompensiert. Das Gutachten der Firma deBAKOM GmbH (2015) untersucht u. a., ob eine Veränderung der Geruchsbelastung, welche aus dem Bau eines Hochregallagers resultieren kann, entsteht. Als Ergebnis der Modellierung ergibt sich eine leichte Veränderung der nördlich des Betriebsgeländes gelegenen „Geruchsfahne“, welche in ihrer Breite etwas schmaler und langgezogener wird. Dies kann aus dem verengten Strömungsquerschnitt in der Tallage, den das Hochregallager bewirkt, resultieren. Die Verengung könnte eine Kanalisierung der Windströmung im Talraum bewirken, so dass die Luftströmung im nördlichen Bereich entsprechend weiter wirkt. Da es sich hierbei jedoch um eine vergleichsweise geringe Distanz (< 100 m) handelt, sind die (lokal)klimatischen Veränderungen durch den Bau des Hochregallagers oder anderer Gebäude im Plangebiet in ihrer Wirkung stark begrenzt. Es ist mit keinen erheblichen negativen Beeinträchtigungen zu rechnen. 7.5.4.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Sofern die vorhandenen Flächen weitgehend in ihrem derzeitigen Bestand erhalten bleiben, wird auch die (lokal)klimatische Situation mehr oder weniger unverändert bleiben. Durch die auch jetzt schon relativ dichte Bebauung und den hohen Versie- C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 70 gelungsgrad der Flächen ist mit Aufheizung der Flächen und einer relativ hohen Verdunstungsrate zu rechnen. Sollten weitere Flächen innerhalb des zulässigen Versiegelungsgrads versiegelt werden, wird sich diese Situation weiter verschärfen und es ergeben sich ähnliche baubedingte Einflüsse wie auch bei Durchführung der Planung. Die Erft samt ihrer Auenbereiche bleibt in ihrer derzeitigen Funktion als Frischluftentstehungsgebiet und Kaltluftabflussbahn erhalten. Lokale Luftströmungen werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes, auch durch den Bau des Hochregallagers nicht wesentlich gegenüber der derzeit rechtskräftigen Flächennutzung verändert. 7.5.5 Mensch Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 16. BImSchV, TA Lärm, DIN 18005, BauGB 7.5.5.1 Bestand Innerhalb des Gewerbe- und Industriegebiets Iversheim befinden sich vereinzelt Wohnbebauungen. Auch innerhalb des 4. Änderungsbereichs des B-Plans Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ liegen zwei Wohnhäuser. Der derzeit gültige Bebauungsplan weist diesen Bereich als Gewerbegebiet aus und ermöglicht bereits jetzt eine entsprechende Bebauung. Weitere Schutzgüter wie Lärm, Luftschadstoffe und Landschaftsbild, welche den Mensch betreffen, werden in separaten Kapiteln behandelt. 7.5.5.2 Prognose bei Durchführung der Planung Teile der zu Wohnzwecken genutzten Bebauung entfallen bei Durchführung der Planung (werkseigene Bebauung). In diesem Bereich wird das geplante Logistikzentrum entstehen. Die angrenzende und weiterhin bestehen bleibende Wohnbebauung wurde hinsichtlich Lärmeinwirkungen durch das Logistikzentrum untersucht. Im Betrachtungszeitraum nachts werden die gesetzlich zulässigen Richtwerte bereits erreicht, sodass in diesem Zeitraum keine weiteren Lärmemissionen möglich sind und sich der Betrieb des Logistikzentrums auf den relevanten Flächen auf den Tagzeitraum beschränken muss. Um eine Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte zu verhindern, wurden Emissionskontingente für die Baugebiete des Gewerbe- und Industriegebiets ermittelt und sind im Bebauungsplan festgesetzt worden. Lärmmindernde Maßnahmen wie z. B. die Errichtung einer Lärmschutzwand seitlich des Verladebereiches des Logistikzentrums, die aufgrund der Lärmimmissionsprognose erforderlich werden, sind in dem lärmtechnischen Gutachten dargestellt. Ihre Umsetzung wird im Wege von Auflagen in dem nachgeordneten Genehmigungsverfahren sichergestellt. Damit werden negative Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Mensch vermieden. Eine detaillierte Betrachtung erfolgt in Kapitel 7.5.8. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 71 Insgesamt bewirkt die Planung eine Reduktion des innerbetrieblichen Verkehrs und des Lieferverkehrs zu den Außenlagern der Firma Greven. Die zugehörigen Verkehrsemissionen werden damit ebenfalls verringert, sodass die Planung diesbezüglich positive Auswirkungen hat. Die Windfeldsimulation mit Hochregallager hat eine leichte Reduktion von Geruchshäufigkeiten im östlich gelegenen Wohngebiet ergeben, im nördlichen Bereich verengt sich die „Geruchsfahne“ etwas, reicht dafür aber auch weiter nach Norden. Davon sind ausschließlich Verkehrsflächen betroffen, die aufgrund ihrer geringen Aufenthaltsdauer als nicht beurteilungsrelevant hinsichtlich Geruchsbelästigungen gewertet wurden. Die Geruchshäufigkeiten an den umgebenden Beurteilungspunkten verändern sich im Plan-Zustand nicht (deBAKOM GmbH, 2015). Weitere Einzelheiten sind in Kapitel 7.5.7 genannt. Auch die Veränderung des Landschaftsbilds und dessen Erlebbarkeit ist innerhalb des eigenständigen Gutachtens zu den landschaftsästhetischen Auswirkungen der Planung (Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, 2015b) betrachtet worden. Die landschaftsästhetischen Auswirkungen durch den Bau des Hochregallagers beschränken sich auf dessen unmittelbare Umgebung. Als Kompensation sollen im nördlichen Bereich Gehölzstreifen zur Sichtverschattung angepflanzt werden. Durch das östlich gelegene Wohngebiet verlaufen ein überregionaler Rad- sowie ein Wanderweg (Erfttalradweg, Jakobsweg), von dem aus das Hochregallager zu sehen sein wird. Da sich das Gelände der Firma Greven aber bereits im Bestand als Industriebetrieb darstellt und es sich hier nur um eine Strecke von weniger als einem Kilometer handelt, auf der das Gelände auch nur teilweise einzusehen ist, ist der Bau des Hochregallagers nicht als erheblich für die Erholungsnutzung einzuschätzen (vgl. auch Kapitel 7.5.6). 7.5.5.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Auch der gültige Bebauungsplan ermöglicht eine gewerbliche Bebauung der Fläche der derzeitigen Wohnnutzungen. Damit können die Wohnhäuser auch bei Nichtdurchführung der Planung entfallen. In Bezug auf die Lärmemissionen ist bei Nichtdurchführung der Planung davon auszugehen, dass ohne Hochregallager und die entsprechenden Lagerkapazitäten auch kein Logistikzentrum errichtet wird. Bei Beibehaltung des Werks würden sich die Warenströme in die Außenlager nicht verringern und der Verkehr sowie die damit einhergehenden Lärmemissionen würden sich auf dem derzeitigen oder einem höheren Niveau einpendeln. Eine Reduktion des innerbetrieblichen Werksverkehrs erfolgte nicht. Ohne den Bau des Hochregallagers werden die lokalen Windströmungen nicht verändert, die Geruchsverteilung verbleibt wie im Bestand. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 72 Bei Nichtdurchführung der Planung ist der Bau eines 30 m hohen Hochregallagers nicht zulässig, die maximal zulässige Höhe für die Fläche liegt bei 15 m. Eine Bebauung der Fläche bis zu dieser Höhe ist auch in der Nullvariante möglich. 7.5.6 Landschaftsbild Ziele des Umweltschutzes: Gemäß BauGB, BNatSchG, Landschaftsplan „Bad Münstereifel“ 7.5.6.1 Bestand Das Industrie- und Gewerbegebiet Iversheim liegt in der Tallage der Erftaue in einer stark reliefierten Kulturlandschaft mit Grünland, Feldgehölzen, Baumreihen und Offenland-Bereichen. Weiterhin befindet sich mit dem Iversheimer Wald neben weiteren Waldbereichen ein großes, zusammenhängendes Waldgebiet in direkter Umgebung des betrachteten Gebiets. Ökologisch relevant ist der hohe Anteil vorhandener Magerwiesen. Innerhalb des restlichen Gewerbegebiets lassen sich Automobilbetriebe (Werkstätten, Autoteile, Logistik), eine Zimmerei, Näharbeiten, Süßwaren etc. finden. Im Industrie- und Gewerbegebiet Iversheim ist die neue Veresterungsanlage mit einer Gesamthöhe von 34 m (5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6) das höchste Gebäude. Gebäude auf der Fläche des 4. Änderungsbereichs sind derzeit in ihrer Höhe auf 15 m begrenzt. Die Firma Greven stellt sich aus östlicher Richtung als Industriebetrieb mit unterschiedlich hohen Gebäuden und Türmen dar. Diese Ansicht wird der Fassadenansicht des Hochregallagers sowie vorgelagert dem Logistikzentrum (Bebauung auf den Flächen des Gewerbegebietes) weichen. Die Größe des Hochregallagers bedingt eine Blockwirkung aus dieser Perspektive. Ein Teil der Wohnbebauung samt Gärten entfällt. Durch die Gehölzbepflanzung der Bahnlinie sind diese Bereiche von dem östlich gelegenen Wohngebiet aus jedoch in Teilen nicht einsehbar. In begrüntem Zustand der bestehenden Vegetation wird die Sicht auf das Hochregallager zu einem großen Anteil verschattet. 7.5.6.2 Prognose bei Durchführung der Planung Die landschaftsästhetische Beeinträchtigung durch den Bau des Hochregallagers wurde in einem separaten Gutachten nach der Methode von Adam, Nohl und Valentin untersucht. Die größten Auswirkungen ergeben sich im südöstlich an die B51 angrenzenden Wohngebiet, welches eine direkte Sichtbeziehung zu dem Hochregallager haben wird, sowie in der großräumig gegliederten Kulturlandschaft westlich der Eingriffsfläche (geringe bis mäßige landschaftsästhetische Umwelterheblichkeit, Stufe 4 auf der 10-stufigen Skala). Nach der im Gutachten verwendeten Bewertungsmethode sind insgesamt keine so schutzwürdigen Erlebnisräume betroffen, C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 73 dass der Eingriff unterbleiben muss. Die Bilanzierung der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung ergibt eine Kompensationsfläche von 7.333 m², welche zum ökologischen Ausgleich (Eingriffsbilanzierung vgl. Landschaftspflegerischer Begleitplan) hinzukommt. Zusätzlich wurde in dem Gutachten eine Fotomontage des Hochregallagers von verschiedenen Standorten aus angefertigt, um dessen optische Wirkung darzustellen. Diese Simulation ist dem Gutachten zur landschaftsästhetischen Beeinträchtigung (Abbildung 2, S. 17) zu entnehmen. Zur Verringerung der optisch störenden Wirkung ist eine mit der Höhe heller werdende Farbgestaltung des Hochregallagers mit hellen Farben zu empfehlen. Es sind keine kräftigen Farben zu verwenden (VM10). Außerdem bietet sich eine Sichtverschattung mit dem geplanten, in der Tiefe gestaffelten Gehölzstreifen entlang des Hochregallagers und auf der gegenüberliegenden Straßenseite an, die mit unterschiedlich hohen Gehölzen (Bäume 1. und 2. Ordnung sowie Sträuchern) besetzt werden (VM11). Diese gestalterischen Minimierungsmaßnahmen werden im Bebauungsplan als Festsetzungen berücksichtigt. 7.5.6.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Das Landschaftsbild änderte sich maximal im Rahmen der derzeit zulässigen Bebauungshöhe von 15 m. Die bestehende Veresterungsanlage wäre mit 34 m weiterhin das einzige Gebäude in dieser Größenordnung. 7.5.7 Luftschadstoffe Ziele des Umweltschutzes: Gemäß BImSchG, TA Luft, 39. BImSchV 7.5.7.1 Bestand Die Europäische Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft wurde mit der 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Bei Beeinträchtigungen der Luftqualität und Überschreitung von Grenzwerten sind auf Basis einer Ursachenanalyse Luftqualitätspläne (auch Luftreinhaltepläne) zu erarbeiten, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität festlegen. Für den Bereich von Bad Münstereifel existiert zum derzeitigen Stand kein Luftreinhalteplan. Die Firma Greven emittiert als Anlage für chemische Erzeugnisse, Arzneimittel und Mineralölraffination Industrieemissionen und unterliegt den Vorgaben des BImSchG. Laut Emissionserklärung des Betreibers von 2008 fallen die folgenden Emissionen bei der Produktion an: C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 74 Quelle: MKULNV, 2015 Tabelle 2: Emissionen aus der Emissionserklärung 2008 des Anlagenbetreibers Südwestlich grenzt direkt die Firma CABKA GmbH & Co. KG Eifel (ehemals KS Kunststofftechnik GmbH & Co. KG) an das Gelände der Firma Greven an. Hier werden DSD-Mischkunststoffe durch Zerkleinerung und Abscheiden von Fremdstoffen für die weitere stoffliche Verwertung aufbereitet (LANUV, 2015). C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 75 7.5.7.2 Prognose bei Durchführung der Planung Die 4. Änderung des B-Plans Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ führt zunächst auch gegenüber den bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht zu zusätzlichen Emissionen. Ein Grund für die mit der Bauleitplanung geplante Änderung der möglichen baulichen Nutzung hinsichtlich der geplanten Errichtung des Hochregallagers und des Logistikzentrums ist die Reduktion des innerbetrieblichen Verkehrs der Firma Greven. Bislang fehlende Lagerkapazitäten auf dem Betriebsgelände in Iversheim machen den Transport von Materialien und Produkten in umliegende Außenlager nötig. Als derzeitiger Spitzenwert werden 30 Lkw pro Tag angegeben, der Mittelwert liegt bei 17 Lkw pro Tag. Mit dem Bau des Logistikzentrums wird der Spitzenwert pessimal weiterhin mit 30 Lkw täglich angenommen, im Durchschnitt wird sich der Lkw-Anteil jedoch um 20-25 % reduzieren. Dies entspricht dem derzeitigen Transportanteil zu Außenlagern, welcher mit den zusätzlichen Lagerkapazitäten stark reduziert würde. Weiterhin reduziert sich der innerbetriebliche Verkehr für Pallettentransport durch die geplanten automatisierten Transportanlagen um mindestens 60 %. Im Vergleich zur Bestandssituation werden sich damit der durchschnittliche Verkehr und die damit einhergehende Schadstoffbelastungen insgesamt stark reduzieren. Während der Bauzeit kommt es durch die Baustellenfahrzeuge und –geräte zu zusätzlichen Emissionen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine temporäre Erhöhung. In dem geruchstechnischen Gutachten der Firma deBAKOM GmbH wurden mögliche lokalklimatische Veränderungen durch das Hochregallager sowie veränderte Luftströmungen mit dem Windfeldmodell MIKSAM und dem PartikelAusbreitungsmodell AUSTAL berechnet. Neben der Firma Greven ist die benachbarte Firma CABAK GmbH & Co. KG Eifel ein weiterer Geruchsemittent. Detaillierte Angaben liegen zu diesem Betrieb jedoch nicht vor. Der Anteil dieses Betriebs an der Geruchssituation wurde deshalb vorsorglich möglichst pessimal abgeschätzt. Die Geruchsbelastung wird in Häufigkeiten von Stunden mit Gerüchen angegeben. Dies ist nach Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) der Fall, wenn die Geruchsschwelle mindestens 6 Minuten einer Stunde überschritten wird. In geschlossenen Wohnbebauungen dürfen Geruchsstunden maximal 10 % der Stunden eines Jahres ausmachen, in Gewerbegebieten und Einzelbebauungen bis zu 15 % der Jahresstunden (deBAKOM, 2015, S. 11). Unter Berücksichtigung der Gebäude wurden Windfeldberechnungen für den Istund den Plan-Zustand durchgeführt. Diese ergeben, dass sich durch den Einfluss des Hochregallagers die Situation außerhalb des Betriebsgeländes der Firma Greven nur geringfügig ändert. Für die östlich des Hochregallagers liegenden Bereiche C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 76 wird sogar eine abschirmende Wirkung mit entsprechend etwas verminderten Geruchshäufigkeiten in diesem Bereich durch das Lager prognostiziert. Weiterhin verengt sich nördlich des Betriebsgeländes die Fläche der Geruchsbelastung geringfügig, reicht aber auch etwas weiter nach Norden. Die höheren Häufigkeiten betreffen jedoch hauptsächlich Verkehrsflächen, welche von Menschen nur vorübergehend aufgesucht werden und damit nicht beurteilungsrelevant sind. Dies resultiert möglicherweise aus dem engeren Strömungsquerschnitt durch das Hochregallager (deBAKOM GmbH, 2015, S. 20). Die Geruchshäufigkeiten an drei ausgewählten Beurteilungspunkten in der Umgebung des Betriebsgeländes der Firma Greven (angrenzende Wohngebiete bzw. ein Punkt innerhalb des Gewerbegebiets) verändern sich im Plan-Zustand nicht (deBAKOM GmbH, 2015, S. 20). Entsprechend ist auch mit keiner relevanten Umverteilung der Luftschadstoffe durch die Planung zu rechnen. 7.5.7.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Wird die 4. Änderung des B-Planes Nr. 6 nicht umgesetzt, verbleibt die Schadstoffbelastung wie im Bestand. Im Vergleich zur Planvariante bedeutet dies im Durchschnitt sogar eine höhere Verkehrs- und damit höhere Luftschadstoffbelastung, da die geringen Lagerkapazitäten vor Ort einen höheren täglichen Materialtransport erfordern. 7.5.8 Lärm Ziele des Umweltschutzes: Gemäß BImSchG, 16. BImSchV, TA Lärm, DIN 18005 7.5.8.1 Bestand Eine der Hauptlärmquellen in der Umgebung des Industrie- und Gewerbegebiets ist die östlich angrenzende und ein kurzes Stück parallel verlaufende Euskirchener Straße (B51, vgl. Bild 7). Auf dem Gelände liegt die durchschnittliche Lärmbelastung zwischen > 55 und ≤ 65 dB(A) (24-Stunden-Pegel). Die an das Industriegebiet angrenzende Wohnbebauung ist ähnlichen Lärmeinwirkungen ausgesetzt. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 77 Quelle: MKULNV, 2014b Bild 7 - Vorbelastung des Industriegebiets durch Straßenlärm, B 51 In der gutachterlichen Stellungnahme von ACCON Köln GmbH (2015) wurden weitere benachbarte Immissionsquellen identifiziert. Diese beinhalten neben dem bestehenden Betrieb der Firma Greven den städtischen Bauhof sowie die Firma CABAK GmbH & Co. KG Eifel und die Spedition G. Hollstein, welche in das Modell zur Schallausbreitungsberechnung einbezogen wurden. Aus den Differenzen der Vorbelastung und den Richtwerten in den Beurteilungszeiträumen tags und nachts ergeben sich die Planwerte für den Bebauungsplan entsprechend DIN 45691/7/ (ACCON Köln GmbH, 2015, S. 9). Die Geräuschemissionen wurden für das Betriebsgelände der Firma Greven ermittelt und den einzelnen Gebäuden zugeordnet. Detaillierte Ergebnisse zu den Beurteilungspegeln sind den Tabellen 4.1.4.2.1 und 4.1.4.2.2 des Gutachtens der ACCON Köln GmbH zu entnehmen. Die wesentlichen Schallquellen entsprechen dem Stand der Technik zur Lärmminderung im Sinn von Nummer 3.3 TA Lärm (ACCON Köln GmbH, 2015, S. 19f). Die Gesamtbelastung (gerundet) liegt an den Immissionspunkten (angrenzende Wohnbebauung) zwischen 41 bis 47 dB(A) tags und 37 bis 45 dB(A) nachts. Da für die Firma CABAK GmbH & Co. KG Eifel keine schalltechnische Untersuchung vorliegt, wurden bestimmte Annahmen zu deren Emissionssituation getroffen. Deren Betrieb läuft in drei Schichten ab. Der Beurteilungspegel liegt am Immissionspunkt KS bei 49,8 db(A) / Richtwert 65 db(A) tagsüber und bei 48,7 dB(A) / C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 78 Richtwert 50 db(A) nachts. Vorschlag der Gutachter ist die Einhaltung eines anteiligen Beurteilungspegels am nächstbenachbarten Haus am „Bendenweg“ (IP KS), welcher den Nachtrichtwert um 3 dB(A) unterschreitet. Für die Spedition Hollstein stellt sich die Situation ähnlich dar, die Fahrzeugbewegungen werden jedoch ausschließlich tags abgewickelt. Eine Unterschreitung des Tagesrichtwertes um 5 dB(A) am gegenüberliegenden Immissionspunkt (52,5 dB(A) tags / Richtwert 65 db(A)) sollte eingehalten werden (ACCON Köln GmbH, 2015, S. 23f). Die Immissionsprognose für den geplanten Bauhof wurde ebenfalls einbezogen, maßgeblicher Immissionspunkt ist der gleiche wie der der Spedition (52,5 dB(A) tags / Richtwert 65 dB(A), 40,4 db(A) nachts / Richtwert 50 dB(A)). IP1 50*/48** Summe (gerundet) Richtwert tags 65 Summe (gerundet) Richtwert nachts 49*/46** 50 * ** Vorbelastung tags in dB(A) IP2 IP3 44*/44** 47*/46** 60 55 Vorbelastung nachts in db(A) 42*/42** 43*/41** 45 IP4 41*/41** 55 38*/37** 40 40 mit den angegebenen Berechnungsansätzen, ohne Hochregallager mit den angegebenen Berechnungsansätzen, mit Hochregallager nach: ACCON Köln GmbH, 2015, S. 25 Tabelle 3: Immissionstechnische Vorbelastungen in Bezug zu Tages- und Nachtrichtwerten An den festgelegten Immissionspunkten der Firma Greven werden die Tagesrichtwerte zwischen 8 und 16 dB(A) unterschritten. Die Nachtrichtwerte werden nahezu erreicht bzw. an IP3 leicht überschritten. 7.5.8.2 Prognose bei Durchführung der Planung Das Gutachten zur schalltechnischen Vorbelastung im Bereich der 4. Änderung des B-Plans Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ ermittelt aus der Differenz zwischen bereits vorhandenen Vorbelastungen und den zulässigen Tages- und Nachtrichtwerten mögliche Zusatzbelastungen an den Immissionspunkten. Die wesentliche Geräuschquelle des Logistikzentrums und damit der geplanten BPlan-Änderung Nr. 4 wird der vor der Versandhalle abzuwickelnde Lkw-Verkehr sein. Nach Angaben der Firma Greven wird pessimal von einem maximalen Verladeszenario von 30 Lkw pro Tag ausgegangen (Spitzenwert wie im Bestand). Maximal 8 Verladungen fallen dabei in Zeiten mit besonderer Empfindlichkeit. Pro Lkw wird der Umschlag von 24 Paletten berücksichtigt. Weiterhin ist ein Lkw-Parkplatz C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 79 mit 15 Stellplätzen vorgesehen, welche ausschließlich im Beurteilungszeitraum tags genutzt werden sollen (ACCON Köln GmbH, 2015, S.29f). Um Verladegeräusche abzuschirmen sind spezifische Maßnahmen wie z. B. eine Schallschutzwand erforderlich. Der Betrieb des Hochregallagers und der Transportbrücke ist aus schalltechnischer Sicht vernachlässigbar. Es sind keine schalltechnischen Anforderungen, die über den Stand der Technik hinausgehen, für die Bauwerke im Plangebiet notwendig. Zur Reduktion der pessimal angenommenen Ladegeräusche der geplanten Versandhalle ist eine 5 m hohe Schallschutzwand auf einer Länge von 18 m erforderlich (vgl. Bild 8). Quelle: ACCON KÖLN GMBH, 2015, S. 28 Bild 8 - Bereiche für Lärmkontingente und vorgesehene Schallschutzwand Gemäß der Lärmimmissionsprognose werden die Planwerte für die Kontingentierung durch den Betrieb des Logistikzentrums nicht überschritten. Die zulässigen Emissionskontingente wurden für verschiedene Teilflächen errechnet. Für die einzelnen Teilflächen des Plangebietes wurden im Gutachten der accon in Verbindung mit der ergänzenden Stellungnahme vom 20.10.2015 die folgenden Emissionskontingente errechnet: C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Teilfläche Seite 80 Emissionskontingente LEK, tags in dB(A) LEK, nachts in dB(A) GE1 64 38 GE2 61 46 GI1 62 41 GI2 62 41 GI3 63 48 Weiterhin wurde eine Berechnung zur Reflexionswirkung des Logistikzentrums inklusive des Hochregallagers durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Immissionspegel durch reflektierende Straßen- und Schienenverkehrsgeräusche mit der Errichtung des Logistikzentrums an einem maßgeblichen Beurteilungspunkt (vgl. Bild 7) um max. 0,2 dB(A) erhöht. Damit ist eine Reflexionswirkung des Hochregallagers zu vernachlässigen (ACCON Köln GmbH, 2015, S. 41f). Insgesamt steht damit tagsüber für die Errichtung des Logistikzentrums ein ausreichendes zusätzliches Lärmkontingent zur Verfügung. Nachts sind die zulässigen Immissionswerte weitestgehend ausgeschöpft, so dass zu dieser Zeit keine weitere lärmintensive Nutzung des Plangebiets möglich ist. Die Immissionspunkte IP2 und IP3 begrenzen die zulässigen Emissionskontingente auf die festgesetzten Werte. An den übrigen Immissionspunkten würden die Planungszielwerte auch bei der Ausschöpfung der Emissionskontingente zum Teil erheblich unterschritten. Die DIN 45691 sieht für diesen Fall die Erhöhung der Emissionskontingente durch so genannte Zusatzkontingente LEK,zus in bestimmten Richtungssektoren vor. Es wurden zwei Richtungssektoren definiert: Für Richtungssektor A ist ein Zusatzkontingent von 12 dB(A) tags und 15 dB(A) nachts möglich, für Richtungssektor B ein Zusatzkontingent von 4 dB(A) tags und 6 dB(A) nachts (vgl. ACCON Köln GmbH, 2015, S. 38). Unter Einhaltung der formulierten und festgesetzten Lärmkontingente wird die umliegende Wohnbebauung keinen zusätzlichen Lärmemissionen ausgesetzt, welche über das gesetzlich zulässige Maß hinausgehen. Durch den Bau des geplanten Logistikzentrums reduziert sich generell der An- und Auslieferungsverkehr im Vergleich zum Bestand. Im Mittel ist mit 17 Lkw pro Tag zu rechnen, 20-25 % des LkwVerkehrs im Bestand entfällt durch die zusätzlichen Lagerkapazitäten. Weiter ist von einer mind. 60 %-igen Reduktion des innerbetrieblichen Werksverkehrs zu rechnen. Die Errichtung des Hochregallagers wird wegen seiner abschirmenden Wirkung einen lärmmindernden Einfluss auf die Immissionsorte IP1 und IP3 haben. Die Errichtung des Hochregallagers selbst stellt somit eine Maßnahme zur Minderung von C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 81 Lärmimmissionen dar (siehe "Gutachterliche Stellungnahme zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim", ACCON Köln GmbH, 25.08.2015, Kapitel 4.3). 7.5.8.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Sofern die 4. Änderung des B-Plans Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ nicht umgesetzt wird, ist der Bau des Hochregallagers nicht möglich. Durch die damit fehlenden Lagerkapazitäten macht auch die Errichtung eines Logistikzentrums an diesem Standort keinen Sinn. Entsprechend ist davon auszugehen, dass bei Nichtdurchführung der Planung kein Logistikzentrum und damit die geplante Reduzierung der Anund Ablieferung von Warenströmen per Lkw an diesem Standort nicht realisiert wird. Obwohl der derzeit geltende Bebauungsplan eine funktionsgleiche Bebauung in verringerter Kapazität durchaus zulässt, wird dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht zielführend sein. Alle Alternativen würden damit eher zu einer Erhöhung der derzeitigen Transportströme in der Zukunft führen. Somit würde keine Reduzierung des derzeitigen Anlieferverkehrs in das Gebiet der B-Plan-Änderung generiert, sondern eher eine Erhöhung, unter der Annahme, dass das Werk weiter in Betrieb bleibt und die erforderlichen Kapazitäten weiter in die Außenlager transportieren muss. Gleichzeitig bleibt auch der innerbetriebliche Waren- und Werksverkehr mindestens auf dem derzeitigen Level und wird nicht, wie mit der geplanten automatisierten Transportlogistik, reduziert. Es ist davon auszugehen, dass der Verkehr und die damit einhergehenden Lärmemissionen auf einem ähnlichen oder höheren Niveau wie im Bestand bleiben. Zudem entfiele die abschirmende Wirkung der geplanten Gebäude und somit der lärmmindernden Einfluss auf die Immissionsorte IP1 und IP3. 7.5.9 Lichtimmission Ziele des Umweltschutzes: Gemäß BImSchG 7.5.9.1 Bestand Licht gehört zu den Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, unter anderem erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (BImSchG § 3 Abs.1 und 2). Das Werksgelände der Firma Greven ist zur Verrichtung der anfallenden Aufgaben insbesondere in den Wintermonaten beleuchtet. Da im Schichtbetrieb gearbeitet wird, ist eine Beleuchtung der Innenbereiche und der Warenwege nachts notwendig. Die Fassadenbereiche sowie die höheren Gebäude (bspw. Veresterungsanlage), welche das Firmenlogo zeigen, sind nicht beleuchtet. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 82 Die Beleuchtung der Gebäude innerhalb des zu ändernden B-Plan-Bereiches entspricht der normalen Hallenbeleuchtung in Gewerbe- und Industriebebauung, die Straße „Bendenweg“ verfügt über die standardisierte Straßenbeleuchtung. Der im nordöstlichen Änderungsbereich liegende Lkw-Parkplatz ist ebenfalls beleuchtet. 7.5.9.2 Prognose bei Durchführung der Planung Das geplante Hochregallager der B-Plan-Änderung wird außen nicht beleuchtet. Weiterhin soll es in seiner Optik so gestaltet sein, dass davon keine zusätzliche Blendwirkung ausgeht. Darüber hinaus ist insbesondere die Transportbrücke über die Erft nach außen hin nicht zu beleuchten, sondern eine Beleuchtung ist auf die innen liegenden Bereiche von Laufwegen, Lagerflächen in den Hallen soweit erforderlich und Arbeitsplätzen zu beschränken (vgl. auch artenschutzrechtlich begründete Vermeidungsmaßnahme VM14), um Störungen auf dämmerungs- und nachtaktive Tierarten zu verhindern. Die Bebauungsgrenze des Gewerbegebiets ist so angelegt, dass die LkwAbfertigung in Richtung „Bendenweg“ ausgerichtet ist. Die davon ausgehenden Lichtemissionen betreffen damit keine empfindlichen Nutzungen. Aufgrund der ausgeschöpften Lärmimmissionen zu Nachtzeiten kann der Anlieferverkehr ohnehin nur tagsüber abgewickelt werden. Entsprechend fallen keine zusätzlichen nächtlichen Lichtemissionen durch Anlieferverkehr oder Verladetätigkeiten an. Es ist sicherzustellen, dass die Immissionsrichtwerte der Lichtimmissionsrichtlinie NRW eingehalten werden und die Außenbeleuchtung auf das für den betrieblichen Ablauf notwendige Maß reduziert wird. Im Weiteren sind auch die Hinweise über die schädliche Einwirkung von Beleuchtungsanlagen auf Tiere – insbesondere auf Vögel und Insekten – und Vorschläge für deren Minderung im Anhang der Lichtimmissionsrichtlinie zu beachten. Für die Außenbereiche des geplanten Logistikzentrums und der Lkw-Abfertigung sollen LED- oder Natriumdampf-Niederdrucklampen verwendet werden (VM13). 7.5.9.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Der bestehende Bebauungsplan ermöglicht eine weitere Bebauung innerhalb der bislang definierten Baugrenzen. Je nach Art der Bebauung können daraus ebenfalls weitere Lichtemissionen auftreten. Hier sind ebenfalls die Immissionsrichtwerte der Lichtimmissionsrichtlinie NRW einzuhalten und die Beleuchtung auf das notwendige Maß zu reduzieren, so dass hieraus keine Unterschiede zur Durchführung der Planung zu erwarten sind. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 83 7.5.10 Kultur- und andere Sachgüter Ziele des Umweltschutz: DSchG NRW 7.5.10.1 Bestand Im unmittelbaren Änderungsbereich des B-Plan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ sind keine denkmalgeschützten Objekte vorhanden. Da es sich bereits um ein bebautes Gebiet handelt, sind denkmalrelevante Funde während der Bauarbeiten unwahrscheinlich. In der weiteren Umgebung, der Ortslage Iversheim, sind einige Objekte in der Denkmalschutzliste der Stadt Bad Münstereifel gelistet (vgl. Tabelle 4). Dabei handelt es sich hauptsächlich um Fachwerk-, Wohn- und Bruchsteinhäuser. Weiterhin liegt ein denkmalgeschützter Bildstock des Heiligen Laurentius sowie ein Heiligenhäuschen an der Euskirchener Straße. ID Schutzgegenstand Adresse Lage 196 113 Fachwerkhofanlage Am Bloch 27, Iversheim Kath. Pfarrkirche St. Laurentius An der Ley, Iversheim Flur 5 Nr. 119 Flur 6 Nr. 137 114 Friedhofsmauer An der Ley, Iversheim Flur 5 Nr. 189 56 Kreuz des Kriegerdenkmals An der Ley / Buschhöhlenweg, Iversheim Flur 5 Nr. 139 362 Preußischer Meilenstein An der Ley / Euskirchener Straße, Iversheim Flur 6 Nr. 19 252 Ehemalige Schule An der Ley 34 / 36, Iversheim Flur 6 Nr. 2 206 Fachwerkhofanlage An der Ley 42, Iversheim Flur 6 Nr. 1 27 Bruchsteinhaus Auf dem Waasem 2, Iversheim Flur 5 Nr. 141 64 Flur 6 Nr. 21 95 Bildstock des Heiligen Lauren- Euskirchener Straße, Iversheim tius Heiligenhäuschen Euskirchener Straße, Iversheim 330 Fachwerkhofanlage Euskirchener Str. 20, Iversheim Flur 7 Nr. 353 205 Fachwerkhaus Euskirchener Str. 28, Iversheim Flur 6 Nr. 18 275 Fachwerkhofanlage Euskirchener Str. 32, Iversheim Flur 6 Nr. 55 195 Fachwerkhofanlage Euskirchener Str. 34, Iversheim Flur 6 Nr. 54 204 Fachwerkhofanlage Euskirchener Str. 42, Iversheim Flur 6 Nr. 162 Flur 6 Nr. 68 (sog. Prümer Hof) 111 Fachwerkhaus Euskirchener Str. 55, Iversheim Flur 6 Nr. 92 112 Fachwerkhaus Euskirchener Str. 61, Iversheim Flur 6 Nr. 89 273 Fachwerkhaus Euskirchener Str. 63, Iversheim Flur 6 Nr. 88 302 Fachwerkhofanlage Euskirchener Str. 65, Iversheim Flur 6 Nr. 139 296 Fachwerkhaus Euskirchener Str. 71, Iversheim Flur 6 Nr. 154 272 Wohnhaus Euskirchener Str. 77, Iversheim Flur 6 Nr. 63 C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 84 ID Schutzgegenstand Adresse Lage 68 Fachwerkhaus Euskirchener St. 79, Iversheim Flur 6 Nr. 64 83 Wohngebäude Euskirchener Str. 81, Iversheim Flur 6 Nr. 65 7 Fachwerkhofanlage Euskirchener Str. 83, Iversheim Flur 6 Nr. 166 199 Bruchsteingebäude mit Stall Euskirchener Str. 121, Iversheim Flur 5 Nr. 230 353 Fachwerkhaus In der Hütte 2, Iversheim Flur 6 Nr. 50 194 Bruchsteinwohnhaus Mühlengasse 5, Iversheim Flur 6 Nr. 38 267 Fachwerkhofanlage Mühlengasse 8, Iversheim Flur 6 Nr. 40 89 Wohngebäude Obergasse 4, Iversheim Flur 5 Nr. 97 97 Wohngebäude Obergasse 5, Iversheim Flur 5 Nr. 84 63 Fachwerkhofanlage Unterste Gasse 14, Iversheim Flur 5 Nr. 70 69 Fachwerkhaus Unterste Gasse 24, Iversheim Flur 5 Nr. 164 Flur 9 Nr. 94 Tabelle 4: Denkmalgeschützte Objekte, Iversheim 7.5.10.2 Prognose bei Durchführung der Planung Die gelisteten Denkmäler in der Ortslage Iversheim werden bei Durchführung der Planung nicht beeinträchtigt. Im Umkreis gibt es darüber hinaus keine exponierten Denkmäler (Kapelle o.ä.), deren Sichtbeziehung und damit Bedeutung für das Landschaftsbild durch die 4. Änderung des B-Plan Nr. 6 und den Bau des Hochregallagers eingeschränkt wird. Die Planänderung hat damit keine direkten Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter. 7.5.10.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Vorhandene Kultur- und Sachgüter bleiben in ihrem jetzigen Zustand erhalten. Die Nullvariante hat keine direkten Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter. 7.6 Planungsalternativen Der Geltungsbereich der 4. Änderung des B-Plan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ liegt innerhalb des Betriebsgeländes der Firma Greven. Dieser Werkstandort soll als zentrales Logistikzentrum für das Werk Bad Münstereifel ausgebaut werden. Aufgrund der vorhandenen Flächen und der ohnehin bestehenden Lage des Werks im Industrie- und Gewerbegebiet Iversheim ist ein Ausbau auf den vorhandenen Betriebsflächen sinnvoll. Der Standort in Iversheim stellt den Firmenhauptsitz und die größte Produktionsstätte dar, sodass die Errichtung eines zentralen Logistikzentrums nur hier in Frage kommt. In Deutschland gibt es keine weiteren Niederlassungen dieser Produktsparte der Firma Greven, es existieren nur weitere Lagerbereiche. Ziel des zentralen Logistikzentrums mit zugehörigem Hochregallager ist die C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 85 Reduktion des innerbetrieblichen Verkehrs und die Konzentration der Lagerkapazitäten. Die Zwischenlagerung in weiteren Außenlagern kann mit dem Vorhaben reduziert werden. Da ein Ausbau aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig ist, würde ein Unterbleiben mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer, zumindest teilweisen, Standortverlagerung der Firma Greven GmbH & Co. KG führen. Diese Alternative wäre mit vergleichbaren bzw. größeren Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden, da der ähnliche bzw. sogar größere Flächenbedarf zu einer ähnlichen oder höheren Versiegelung führen würde. Da dies auf einem anderen Standort mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls eine Neuversiegelung darstellen würde, wäre eine solche Planungsalternative mit gleichen bzw. größeren Auswirkungen auf die behandelten Umweltbelange einzuschätzen. Innerhalb der sonstigen bestehenden Werksflächen ist die vorgesehene Erweiterung von Logistikanlagen in der erforderlichen Größe nicht realisierbar. Die einzigen flächenmäßig ausreichenden Grundstücksbereiche liegen auf den höher gelegenen Werksflächen. Hier wäre der Eingriff in alle relevanten Schutzgüter deutlich erheblicher. Zudem würden die Verkehrsströme aufgrund der größeren Entfernung zu öffentlichen Verkehrswegen deutlich ungünstiger und würden zu höheren Emissionen führen. Eine Erweiterung des Industriegebiet Iversheim ist gemäß gültigem FNP und aufgrund der Umgebenden bestehenden Nutzungen sowie der topographischen Lage ebenso nicht zielführend und auszuschließen. 7.7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen Oberflächengewässer/Grundwasser: Die nachstehenden Maßnahmen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser dienen insbesondere dazu, stoffliche Einträge jeglicher Art in die Erft bzw. das Grundwasser zu verhindern: VM1: VM2: VM3: VM4: VM5: Während der Bauarbeiten ist jeglicher stofflicher Eintrag in die Erft zu verhindern. Geschlossene Bauweise der Materialflussbrücke, sodass ein Auslaufen oder Austreten gewässergefährdender Stoffe verhindert wird. Technische Vorkehrungen, um eine Lagerung gewässergefährdender Stoffe innerhalb der Trinkwasserschutzzone III gefahrlos zu ermöglichen. Keine negative Beeinträchtigung der Gewässerstruktur durch den Bau der Materialflussbrücke. Festsetzung einer Grünfläche zur Überschwemmungsgebietsverträglichen allgemeinen Minimierung des Eingriffes. Errichtung zweier eventuell erfor- C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 86 derlicher Stützpfeiler innerhalb des Überschwemmungsgebietes nur bis max. 0,5 m² Grundfläche auf der Grundlage einer Genehmigung gemäß § 78 Abs. 3 Satz 1 WHG unter Einhaltung der dort genannten Voraussetzungen. Boden/Altlasten: Es wird davon ausgegangen, dass alle gesetzlichen Vorschriften und die einschlägigen Regeln der Technik zum Schutz des Bodens (z. B. DIN 19731, DIN 18915 und der § 12 Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung - BBodSchV) während und nach den Bauarbeiten eingehalten werden. VM6: Baustraßen und Arbeitsstreifen, die nach Abschluss der Bauarbeiten nicht versiegelt werden, sind vor Verdichtungen, Veränderungen und Eintrag von Schadstoffen zu schützen bzw. nach Abschluss der Bauarbeiten wiederherzustellen. Es ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme keine schädlichen Stoffe in den Boden und weiter in die Gewässer gelangen. Tiere: Zur Verringerung bzw. Vermeidung von artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen sind die folgenden Maßnahmen für die unterschiedlichen Artengruppen zu beachten: Fledermäuse VM7: Da Fledermäuse generell dämmerungs- bis nachtaktive Tiere sind, sind die Bauarbeiten überwiegend auf die taghellen Stunden zu beschränken. Darüber hinaus ist die Scheinwerferbeleuchtung nur zielgerichtet zur Ausleuchtung des engeren Baufeldes zu verwenden. VM7b: Kontrolle der Gebäude und Altbäume auf Vorkommen von Fledermäusen vor Abriss. Kontrolle von Altbäumen mit vorhandenen Spechthöhlen und tieferen Stammhöhlen auf schlafende Tiere. Sobald der Zeitpunkt des Abriss feststeht, sind die Gebäude nochmals durch eine Fachperson zu begutachten. Auf Basis dieser Begutachtung ist ein geeignetes Handlungskonzept zu erarbeiten. Daraus können sich weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bzw. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ergeben. Vögel VM8: Gehölzfällungen und Baufeldräumung sind außerhalb der Brutzeit und des Aktivitätszeitraums von Fledermäusen, innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums zwischen 01. November und 28. Februar auszuführen. VM8b: Kontrolle der Gebäude und Altbäume auf Brutvorkommen vor Abriss. Ggf. Vergrämungsmaßnahmen gegen die Brutansiedlung des Turmfalken. So- C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 87 fern möglich, Beginn der Bauarbeiten vor deren Brutansiedlung Anfang April. Zauneidechse VM9: Bei Hinweisen auf Zauneidechsen im Bereich des Bahnkörpers ist auf gesamter Länge der Bahnlinie entlang der 4. B-Plan-Änderung ein Schutzzaun aufzustellen, um das Einwandern von Individuen auf das Gelände zu verhindern. Die Maßnahmen für die Fischfauna entsprechen den Vermeidungsmaßnahmen VM1 bis VM3. Weitere artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen können sich aus der Kontrolle der beiden Wohnhäuser vor deren Abriss (VM7b, VM8b) ergeben. Landschaftsbild: VM10: Zur Verringerung der optisch störenden Wirkung ist ein mit der Höhe heller werdende Farbgestaltung des Hochregallagers mit hellen Farben zu verwenden. Es sind keine kräftigen Farben zu nutzen. VM11: Anlegen einer Pflanzfläche und Anpflanzung von Hochstämmen zwischen der Baugrenze des Hochregallagers und der Verkehrsflächengrenze des „Bendenweges“ (landschaftsbildästhetische Gründe). Lärm: VM12: Einhaltung der Lärmschutzkontingente Licht: VM13: Verwendung von insektenfreundlichen Lampen (NatriumdampfNiederdrucklampen oder entsprechenden LED-Lampen) für die notwendige Außenbeleuchtung. VM14: Hochregallager ohne Beleuchtung der Außenfassaden außer erforderliche Beleuchtung im Bereich der Verkehrsflächen und Beleuchtung in der Transportbrücke über die Erft nur im Bereich von Laufwegen und Arbeitsplätzen. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 7.8 Seite 88 Eingriffsbewertung Bewertungsmethodik Für die Bewertung wurden in Anlehnung an die Methodik des UVP-Handbuches der Stadt Köln folgende Stufen gewählt: (1) Positive Auswirkungen, (2) Unbedenklich (3) Vertretbar (4) Bedingt vertretbar (5) Bedenklich (6) Planung sollte nicht realisiert werden. Oberflächengewässer/Grundwasser: Bei Umsetzung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, insbesondere der technischen Vorkehrungen, die ein Auslaufen und Austreten gewässergefährdender Stoffe verhindern, ist die Planung als vertretbar einzustufen. Sollten aus statischen Gründen Pfeiler für die Stützung der Materialflussbrücke notwendig werden, sind maximal 2 oberirdische Stützensockel mit einer Gründung von bis zu 0,5 m² Grundfläche innerhalb des Überschwemmungsgebietes zulässig. Die rechtlichen Maßgaben hierfür und insbesondere ggf. das Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen ergibt sich aus § 78 Abs. 3 WHG, dessen Einhaltung im Rahmen nachgeordneter Genehmigungsverfahren gewährleistet wird. Damit ist die Planung in dieser Hinsicht als vertretbar zu bewerten. Der höhere Versiegelungsgrad, welcher aufgrund der 4. B-Plan-Änderung innerhalb des Industrie- und Gewerbegebiets zulässig ist (Neuversiegelung von 9.862 m² im Vergleich zum derzeitigen Bestand bzw. 5.132 m² im Vergleich zum bestehenden BPlan) bedeutet eine verringerte Grundwasser-Neubildung auf den versiegelten Bereichen. Da jedoch keine grundwasserabhängigen Biotope davon betroffen sind, die reduzierte Menge aufgrund der hohen Durchlässigkeit des Grundwasserkörpers gut ausgeglichen werden kann und es sich hier um eine Industrie- und Gewerbenutzung handelt, ist die Planung in Bezug auf das Grundwasser ebenfalls vertretbar. Boden/Altlasten: Hier hat ebenfalls die Neuversiegelung von 9.862 m² (im Vergleich zum Bestand) bzw. von 5.132 m² (im Vergleich zum bestehenden B-Plan) den größten Einfluss auf das Schutzgut Boden. In diesen Bereichen geht der Boden samt seinen Funktionen nachhaltig verloren. Dabei handelt es sich um Böden, die aufgrund ihrer Fruchtbarkeit als „schutzwürdig“ eingestuft sind. Die Bereiche des Gewerbe- und Industriegebiets wurden mindestens seit dessen Ausweisung im Jahr 1976 nicht landwirtschaftlich genutzt. Historische Karten deuten auf eine Grünlandnutzung. Da bereits der B-Plan von 1976 mit einer GRZ von 0,8 bereits einen hohen Versiegelungsgrad ermöglicht und es für die Änderung des Bebauungsplanes mit der Schaffung der erforderlichen Voraussetzung zur Errichtung eines Hochregallagers keine wirtschaftliche und im Hinblick auf die bewerteten Schutzgüter bessere Alternative gibt, ist die 4. Änderung des B-Plans insgesamt als vertretbar zu bewerten. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 89 Mit der ökologischen Ausgleichsmaßnahme „Umwandlung einer intensiv genutzten Ackerfläche, ohne Wildkrautarten in eine Ackerfläche, wildkrautreich auf nährstoffarmen Sand- und flachgründigen Kalkböden„ geht mit der Extensivierung der Nutzung ebenfalls eine bodenverbessernde Wirkung der Kompensationsmaßnahme einher. Nach dem Leitfaden Boden (Stadt Aachen, 2012) wird die Naturbelassenheit eines extensiv genutzten Ackerlands, konservierende Bodenbearbeitung mit Zwischenfruchtanbau zur Bodenlockerung, geringer Düngemitteleintrag und Pflanzenschutzmittel-Einsatz (> 10 Jahre) als sehr hoch (N8 von insgesamt zehn Stufen) eingestuft. Intensiv genutztes Ackerland liegt zwei Wertstufen darunter bei einer hohen Naturbelassenheit (N6 von insgesamt zehn Stufen). Die Ausgleichsfläche ist mit 9.903 m² knapp zweimal so groß wie die neu versiegelte Fläche durch den Eingriff. Vegetation und Tiere: Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist die 4. Änderung des B-Plan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ hinsichtlich der Auswirkungen auf den Artenschutz unbedenklich. Die vorhandene Obstwiese sowie die drei älteren Bäume der Wohnbebauung (Douglasie, Fichte und Edeltanne, BHD zwischen 50 und 70 cm) sind hinsichtlich ihres ökologischen Werts im Vergleich zu den restlichen wegfallenden Biotoptypen am wertvollsten einzustufen. Die Obstwiese besteht aus acht Einzelbäumen mittleren Alters, sodass sie von mittlerer ökologischer Wertigkeit ist und ihr Verlust im Rahmen der Eingriffsbilanzierung ausgeglichen werden kann. Die Änderung ist damit unbedenklich. Klima: Die 4. Änderung des B-Plans und der Bau eines Hochregallagers auf den festgesetzen bebaubaren Flächen bedingt nur untergeordnet (lokal)klimatische Auswirkungen. Diese beinhaltet eine mögliche Kanalisierung der Luftströmung und damit deren Verlängerung in den Bereichen nördlich der Betriebsfläche. Da diese Veränderung hauptsächlich Verkehrsflächen betrifft und in ihren Auswirkungen lokal begrenzt ist, ist sie als unbedenklich zu werten. Mensch: Die 4. Änderung des B-Plans Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ bewirkt anlagenbedingt keine zusätzlichen Luftschadstoffe. Der Betrieb des Logistikzentrums und des Hochregallagers bedeuten eine Reduktion des Warenverkehrs (Entfall des Transports in die Außenlager) und der entsprechenden Emission, sodass damit positive Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch verbunden sind. Entsprechend positive Auswirkungen werden auch mit der Umgestaltung des innerbetrieblichen Warenverkehrs verbunden sein. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 90 Aufgrund der bereits ausgelasteten nächtlichen Lärmsituation, kann der Verladebetrieb des Logistikzentrums nur tagsüber stattfinden. Mit den formulierten Lärmkontingenten für den Tagesbetrieb und der nach Lärmgutachten umzusetzenden Lärmschutzwand sind die Auswirkungen der Planung beim Umweltbelang Lärm als vertretbar einzustufen. Die Lärmimmissionen liegen auch mit dem Betrieb des Logistikzentrums unterhalb der gesetzlich zulässigen Grenzwerte. Auswirkungen durch den Bau des Hochregallagers auf das Landschaftsbild und einhergehend die Erholungsnutzung sind aufgrund der Vorbelastung (Werksgelände der Firma Greven stellt sich im Bestand bereits als Industriegebiet dar) und der geringen Strecke (weniger als einen Kilometer), auf der das Hochregallager auf überregional bedeutenden Rad- und Wanderwegen sichtbar ist, als vertretbar einzustufen. Minderungsmaßnahmen sind in Form von Gehölzpflanzungen und Farbgebung des Hochregallagers geplant. Derzeit vorhandene Wohnbebauung innerhalb des Gewerbegebiets ist sowohl in der Plan- als auch in der Nullvariante nicht mit ihrer derzeitigen Nutzung gesichert und kann jederzeit entfallen. Insgesamt sind die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Mensch damit als vertretbar zu werten. Landschaftsbild: Die Auswirkungen der Planung mit der Herstellung eines Hochregallagers mit 30 m Höhe wurden in einem eigenständigen Gutachten untersucht. Dabei wurde eine geringe bis mäßige landschaftsästhetische Umwelterheblichkeit (Stufe 4 von 10, Methode nach Adam, Nohl & Valentin) ermittelt, die erforderliche Kompensationsfläche für die landschaftsästhetische Beeinträchtigung durch eine 30 m hohe Bebauung des GI 1 liegt bei 7.333 m². Diese Fläche ist zusätzlich zum ökologischen Ausgleich in landschaftsästhetischer Hinsicht aufzuwerten. Hier bieten sich bei entsprechender Flächenverfügbarkeit Gehölzpflanzungen in der nordöstlich des Plangebiets gelegenen Kulturlandschaft an, die in den Sichtstrahlen der gutachterlichen Bewertung liegen. Unter Berücksichtigung der gestalterischen Vermeidungsmaßnahmen (gestaffelter Anstrich, seitliche Anpflanzung von hohen Gehölzen) sowie der zusätzlichen landschaftsästhetischen Kompensationsfläche ist die Planung vertretbar. Luftschadstoffe: Die prognostizierte Reduktion des innerbetrieblichen Verkehrs der Firma Greven sowie die entfallenden Transporte zu deren Außenlagern haben positive Auswirkungen, da sich die Belastung mit verkehrsbedingten Luftschadstoffen insgesamt reduzieren wird. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 91 Eine veränderte Verteilung der Luftschadstoffe durch eine geänderte Luftströmung innerhalb des Talraums ist zwar möglich, würde aber insbesondere Verkehrsflächen betreffen, sodass ohnehin bereits belastete Flächen betroffen wären. Die zusätzliche Luftströmung könnte jedoch ebenfalls für eine schnellere Verteilung der verkehrsbedingten Luftschadstoffe (genereller Verkehr) sorgen. Lärm: Die Bestandssituation lässt tagsüber ausreichende Lärmkontingente für die gewerbliche Nutzung der Plangebietsflächen zu. Nachts sind weitere lärmintensive Nutzungen des Plangebiets deutlich eingeschränkt, so dass z. B. der Warenumschlag am Logistikzentrum nur während des Beurteilungszeitraumes „tags“ stattfinden kann. Mit den formulierten Lärmkontingenten für die drei Teilbereiche und den Zusatzkontingenten für die beiden definierten Richtungssektoren können die gesetzlich zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Der Betrieb des geplanten Logistikzentrums ist damit ebenfalls abgedeckt. Die Reflexionswirkung des Hochregallagers bezüglich der Straßen- und Schienenemissionen ist in ihrem Ausmaß vernachlässigbar. Insgesamt ist damit die Planung in ihren Auswirkungen auf den Umweltbelang Lärm als vertretbar einzustufen. Lichtimmission: Unter Berücksichtigung der formulierten Vermeidungsmaßnahmen (vgl. Kapitel 7) ist die 4. Änderung des B-Plans als unbedenklich einzustufen. Kultur- und Sachgüter: Die B-Plan-Änderung ist als unbedenklich einzustufen. 7.9 Ermittlung des Ausgleichsbedarfs Ökologische Kompensation Landschaftspflegerische Maßnahmen im Gebiet der B-Plan-Änderung KM1: Anpflanzung eines Gehölzstreifen Die hier beschriebenen Pflanzflächen als Kompensationsmaßnahmen auf der Fläche der B-Plan-Änderung sind bereits in der Bilanzierung der Biotoptypen berücksichtigt. Weitere Kompensationsmaßnahmen sind innerhalb des Plangebietes aufgrund des hohen Versiegelungsgrads der Fläche nicht möglich. Der verbleibende ökologische Ausgleich von 29.711 Punkten muss extern erfolgen. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 92 Kompensation der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung (Landschaftsbildbewertung) Aus der Untersuchung der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung ergibt sich eine Kompensationsfläche von 7.333 m². Um eine Sichtverschattung zu erzielen, bietet sich die Anpflanzung von Gehölzstreifen in den Sichtachsen an. Da im Umfeld des Betriebsgeländes größere Vorkommen von Kalkmagerrasen existieren, müssen diese Belange bei der Auswahl der Flächen bzw. für die Flächenausdehnung berücksichtigt werden. Alternativ ist die Anlage bzw. Aufwertung der Magerwiesen als Kompensation heranzuziehen. Dabei entfällt jedoch die sichtverschattende Wirkung. 7.10 Geplante Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs 7.10.1 Externe ökologische Kompensation Einzelflächenwert Kompensation Prognosewert P Bestand Ausgangswert A Biotoptyp gemäß "Numerischer Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung NRW" (LANUV, 2008) Fläche [m²] Der verbleibende ökologische Ausgleich von 29.711 Punkten kann auf den nordwestlich der Plangebietsfläche gelegenen Fläche (Gemarkung Iversheim, Flur 3, Flurstück 142) durchgeführt werden. Hier bietet sich die extensive Bewirtschaftung der vorhandenen, intensiv genutzten Ackerfläche (3.1) und damit eine Umwandlung in einen wildkrautreichen (extensiv bewirtschafteten) Acker auf nährstoffarmen Sand- und flachgründigen Kalkböden (3.3) an. Ackerfläche (Flurstück 142) 3.1 Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend 3.3 Acker, wildkrautreich auf nährstoffarmen Sand- und flachgründigen Kalkböden 9.904 2 5 29.711 Der Ausgleich kann als produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahme (PIK) auf der Ackerfläche auf Flurstück 142 erfolgen, was deren landwirtschaftliche Bewirtschaftung weiterhin ermöglicht. Diese bedeutet eine Aufwertung der Fläche von einem intensiv genutzten Acker, ohne Wildkrautarten (3.1) hin zu einer wildkrautreichen Ackerfläche auf flachgründigem Kalkboden (3.3), was einer Aufwertung von 3 Punkten/m² entspricht. Bei einem Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel sowie einem doppelten Saatreihenabstand auf 9.904 m² sind die verbleibenden 29.711 Biotopwertpunkte ausgeglichen. Die Abbildung 9 zeigt die Lage der Fläche. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 93 Die Maßnahme entspricht der vorgeschlagenen Maßnahme des Landschaftsplans „Bad Münstereifel“ für das Landschaftsschutzgebiet 2.2-6 „Strukturreiche Kulturlandschaft im westlichen Plangebiet“ - (biotoptypabhängige, extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege der Magerwiese und Extensivierung der Nutzung in Bereichen der Quellen). Damit ist das ökologische Defizit aus der 4. Änderung des B-Plan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ ausgeglichen. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Bild 9: Ökologische Kompensation C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Seite 94 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 95 7.10.2 Kompensation der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung (Landschaftsbildbewertung) Aus der Untersuchung der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung ergibt sich eine Kompensationsfläche von 7.333 m². Um eine Sichtverschattung zu erzielen, bietet sich die Anpflanzung von Gehölzstreifen in den Sichtachsen an. Auszugleichende Fläche Landschaftsbild: ~ 7.333 m² DAusgleich landschaftsästhetische Beeinträchtigung i Biotoptyp gemäß "Numerischer Bewertung von Code Biotoptypen für die Bauleitplanung NRW" eBeschreibung Fläche [m²] (LANUV, 2008) AGehölzstreifen Umwandlung Grünfläche in Gehölzstreifen mit lenGehölzstreifen 7.2 bensraum-typischen Baumarten > 50 % 2.444* p f * Aufgrund der Verschattung durch die Gehölzstreifen ist bei einem 5 m breiten Gehölzstreifen eine zusätzliche Fläche von 10 m Breite anzurechnen. Laut der Berechnung wären damit Anpflanzungen auf l einer Fläche von 2.444 m² notwendig, wobei eine Fläche von 7.333 m² angerechnet würde. Bei einem aGehölzstreifen entspricht dies bei 15 m Breite einer Länge von etwa 490 m. Kosten ~ 16.000 €, ohne nFlächenkauf. Die Anpflanzung von Gehölzstreifen lässt sich auf den Eigentumsflächen der Firma Greven auf einer Länge von rund 490 m realisieren. Dazu gehören die Anpflanzung zweier Gehölzstreifen auf einer Länge von 265 m und 75 m entlang des Flurstücks 142, Flur 3, Gemarkung Iversheim. Dabei ist im nördlichen Bereich des Flurstücks angrenzend an die Wegeparzelle (vgl. Bild 9) eine Lücke zur nördlichen Anfahrt und Bewirtschaftung des Feldes zu lassen. Weitere 150 m mit einer guten sichtverschattenden Wirkung wären auf dem Flurstück 330, östlich angrenzend an das Flurstück 329 zu realisieren. Hier befindet sich bereits eine Ausgleichsfläche (A3) für den Bebauungsplan 52 „Iversheim - Greven Chemie“. Da insbesondere die Sichtverschattung zur Kompensation der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung des Hochregallagers an dieser Stelle von Bedeutung ist und nicht auf einer anderen Fläche realisiert werden kann, soll eine verfahrensbegleitende Regelung mit der Stadt bis zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses durch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 52 „Greven Chemie“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erfolgen. Bei der Anpflanzung des Gehölzstreifens sind die folgenden Gehölzarten für mäßig trockene bis trockene Standorte (Landschaftsplan, Gruppe 3) zu verwenden: Artenliste trockenwarmer Standorte: Acer campestre (Feld-Ahorn) Corylus avellana (Hasel) Crataegus monogyna (Weißdorn) Ligustrum vulgare (Liguster) Prunus spinosa (Schlehe) Rosa canina (Hundsrose) Sorbus aria (Mehlbeere) C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 96 Viburnum lantana (Wolliger Schneeball) Wildobstsorten Sorbus torminalis (Elsbeere) Um die Sichtverschattung punktuell zu verstärken wird diese Liste um folgende Bäume 1. und 2. Ordnung ergänzt: Quercus petraea (Traubeneiche) Tilia platyphyllos (Sommerlinde) Sorbus aucuparia (Eberesche) Ziel ist eine strauchdominierte Hecke mit einzelnen Überhältern, sodass ein höhengestuftes und abwechslungsreiches Gesamtbild entsteht. 7.11 Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) Die Überwachung erheblicher Auswirkungen ist Inhalt des § 4c BauGB. Ziel des so genannten Monitorings ist es, erhebliche Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplans eintreten, zu überwachen oder frühzeitig zu ermitteln, um unter Umständen Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen sollte sich im Wesentlichen auf die Einhaltung der Inhalte des Bebauungsplans und der definierten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen der einzelnen Schutzgüter, insbesondere während der Bauzeit, konzentrieren. Dies umfasst die folgenden Maßnahmen: Während und nach der Bauzeit • Kein Eintrag von Schadstoffen in den Boden, Wiederherstellung von unversiegelten Flächen, Beseitigung von Bodenverdichtungen (VM6) • Kein stofflicher Eintrag in die Erft (VM1) Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans • Ein Austreten und Auslaufen der gelagerten gewässergefährdender Stoffe ist zu verhindern (VM2, VM3) • Keine Beeinträchtigung der Gewässerstruktur der Erft (VM4) • Beachtung der Erftaue als Überschwemmungsgebiet (VM5) • Gestaltungshinweise und Bepflanzung des Hochregallagers (VM10, VM11) • Einhaltung der Lärmschutzkontingente (VM12) C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 97 Maßnahmen des Artenschutzes: Vor bzw. während der Bauzeit • Gehölzfällung und Baufeldräumung im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum (01.11. bis 28.02.) (VM8) • Beschränkung der Bauzeiten möglichst auf die taghellen Stunden (VM7) • Ggf. Maßnahmen für die Zauneidechse (VM9) Im Bebauungsplan Verwendung von LED- und Natriumdampf-Niederdrucklampen für notwendige Außenbeleuchtung, ansonsten Innenbeleuchtung nur innerhalb der Gebäude und in der Transportbrücke über die Erft im Bereich von Laufwegen und Arbeitsplätzen (VM13, VM14) Weitere artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen können sich aus der Kontrolle der beiden Wohnhäuser vor deren Abriss ergeben. 7.12 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Für die Errichtung eines zentralen Logistikzentrums auf dem Werksgelände der Firma Greven im Gewerbe- und Industriegebiet Iversheim ist eine Änderung des existierenden B-Plans Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ erforderlich. Mit der 4. Änderung werden die Bauflächen und Höhenfestsetzungen an die Erfordernisse des Logistikzentrums angepasst. Dies beinhaltet insbesondere die Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe in Teilflächen des gegliederten Plangebietes auf 30 m, um den Bau eines Hochregallagers innerhalb der Industriegebietsfläche zu ermöglichen. Weiterhin soll das Hochregallager mit Hilfe von Transportbrücken über die Erft und über den „Bendenweg“ an die restliche Produktion auf der linken Uferseite und die östlich liegenden Werksflächen angebunden werden. In den vorherigen Kapiteln wurden die Auswirkungen auf die verschiedenen Umweltbelange ausführlich betrachtet. Im Folgenden werden die Ergebnisse für die einzelnen Umweltbelange nochmals zusammengefasst. Oberflächengewässer/Grundwasser Die Erft liegt innerhalb des Geltungsbereichs der 4. B-Plan-Änderung. Sie soll mit Hilfe einer Transportbrücke zum Hochregallager gequert werden. Da sich die Transportbrücke in einer lichten Höhe von mindestens 5 m befinden wird, ist eine Beeinträchtigung der Gewässerstruktur durch deren Bau auszuschließen, sodass der Hochwasserschutz hier nicht beeinträchtigt wird. Der Bau zweier Stützpfeiler innerhalb des Retentionsraums, welcher aus statischen Gründen eventuell nötig wird, ist in seinen Ausmaßen begrenzt und muss ggf. über entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 98 Die Planänderung befindet sich in der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebiets Bad Münstereifel-Arloff. Eine Lagerung und der Umgang von bzw. mit gewässergefährdenden Stoffen innerhalb des Schutzgebiets kann mit den entsprechenden technischen Sicherheitsvorkehrungen unter Einhaltung der relevanten rechtlichen Vorgaben vertreten werden. Die B-Plan-Änderung wird eine Versiegelung von insgesamt 19.168 m² ermöglichen (90 % der Gewerbe- und Industriegebietsfläche). Das sind 9.862 m² mehr als im derzeitigen Bestand bzw. 5.132 m² im Vergleich zur zulässigen Versiegelung innerhalb des gültigen B-Plans. Auf diesen Flächen kann kein Niederschlag versickern und zur natürlichen Grundwasserneubildung beitragen. Da innerhalb der Fläche keine Biotope vorhanden sind, bei denen eine Versorgung durch das Grundwasser aufgrund des höheren Versiegelungsgrads gefährdet ist, ist die Planung insgesamt jedoch vertretbar. Boden/Altlasten Es ist eine Beeinträchtigung der Böden durch die Neuversiegelung und dem damit verbundenen Verlust von schutzwürdigen Böden mit hoher Fruchtbarkeit vorhanden. Derzeit werden die Böden jedoch nur von den ansässigen Privathaushalten zum Anbau von Lebensmitteln genutzt. Auf den 10 % unversiegelten Flächen können sich in gewissem Umfang wieder anthropogene Böden entwickeln, die Böden in der Erftaue bleiben erhalten. Alternative Standorte auf bereits versiegelten Flächen gibt es für diese Planung keine. Die Maßnahmen zur ökologischen Kompensation beinhalten eine Nutzungsextensivierung einer Ackerfläche, was insgesamt auch eine bodenverbessernde Wirkung hat. Die Extensivierung findet auf einer rund zweimal so großen Fläche wie die zusätzliche Versiegelung statt. Vegetation und Tiere Vegetation Die Fläche der 4. B-Plan-Änderung umfasst im Bestand hauptsächlich Biotope mit geringerer ökologischer Wertigkeit (Intensivwiese, Intensivrasen, Privatgärten, nicht lebensraumtypische Gehölze). Höherwertige Biotope kommen nur in geringerem Umfang vor (lebensraum-typischer Gehölzstreifen, Obstwiese, ältere Einzelbäume), ihr Verlust kann über den Ausgleich der ermittelten Biotopwertpunkte (vgl. Kapitel 9 und 10) kompensiert werden. Die Biotope innerhalb der Erftaue bleiben erhalten. Die Planung wird als unbedenklich eingestuft. Tiere Die separate Untersuchung der artenschutzrechtlichen Auswirkungen hat unter Einhaltung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine Konflikte mit dem Artenschutz ergeben. Die Planung ist damit unbedenklich. Aus der artenschutzrechtlichen C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 99 Untersuchung der Wohngebäude vor deren geplantem Abriss können sich ggf. weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ergeben. Klima Lokalklimatisch wird der höhere Versiegelungsgrad innerhalb der Änderungsfläche zu einer Verstärkung des städtischen Klimas (höhere Temperaturen durch Aufheizung der Gebäude- und Straßenflächen, höhere Verdunstungsraten) beitragen. Die Erftaue als Frischluftentstehungsgebiet und Kaltluftabflussbahn bleibt in dieser Funktion jedoch weiterhin im vorhandenen Maße erhalten. Das Hochregallager wird wahrscheinlich nördlich des Betriebsgeländes eine veränderte, stärker kanalisierte Luftströmung bewirken. Da diese Effekte insgesamt jedoch lokal begrenzt sein werden, ist die 4. Änderung des B-Plans Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ als unbedenklich zu bewerten. Mensch Auswirkungen der Planung bezüglich Lärm, Luftschadstoffe und Landschaftsbild, welche für das Schutzgut Mensch relevant sind, sind in den entsprechenden Kapiteln nachzulesen. Insgesamt die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Mensch als vertretbar zu werten. Landschaftsbild Ein eigenständiges Gutachten untersucht die landschaftsästhetische Beeinträchtigung, welche der Bau eines Hochregallagers verursacht. Nach der Methode von Adam, Nohl & Valentin entsteht durch den Bau des Hochregallagers eine geringe bis mäßige landschaftsästhetische Umwelterheblichkeit (Stufe 4 von 10). Nach der Bewertungsmethode ergibt sich eine Kompensationsfläche von 7.333 m² durch den Eingriff. Auf dieser Fläche muss zusätzlich zum ökologischen Ausgleich (Ermittlung in Biotopwertpunkten) eine landschaftsästhetische Kompensation, z. B. mittels sichtverschattender Gehölzpflanzungen, erfolgen. Zusätzlich wurden die Dimensionen des Hochregallagers mit Hilfe einer Fotomontage simuliert. Mit der entsprechenden unauffälligen Gestaltung sowie der seitlichen Bepflanzung des Hochregallagers mit säulenförmigen Eichen zum „Bendenweg“ hin können die Auswirkungen auf das Landschaftsbild als vertretbar betrachtet werden. Luftschadstoffe Verkehrsbedingte Luftschadstoffe werden durch die Planung verringert, da sich im Fall der Umsetzung der Planung der innerbetriebliche Verkehr der Firma Greven und auch der Verkehr zu deren Außenlagern durch den Bau des Logistikzentrums reduzieren wird. Vom Bau des Hochregallagers und der Transportbrücke werden betriebs- und anlagenbedingt keine zusätzlichen Luftschadstoffe ausgehen. Damit hat die Planung in dieser Hinsicht positive Auswirkungen. Die Errichtung des Hochregallagers wird nördlich der Betriebsfläche wahrscheinlich eine veränderte Luftströmung bewirken. Da dies aber ohnehin Verkehrsflächen betrifft, C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung Seite 100 ist dadurch mit keinen zusätzlich erhöhten Schadstoffbelastungen zu rechnen. Vielmehr kann die Luftströmung ebenfalls eine schnellere Verteilung der vorhandenen verkehrsbedingten Luftschadstoffe bewirken. Lärm Die Festsetzung von Lärmemissionskontingenten gewährleistet, dass die Lärmimmissionsrichtwerte an den relevanten Immissionsorten unter Berücksichtigung der Schutzansprüche in der Nachbarschaft im Fall der Umsetzung der Bauleitplanung eingehalten werden Angesichts höherer Schutzansprüche und somit strengerer Emissionskontingente im Nachtzeitraum nach der TA Lärm werden die Umschlags- und Verkehrsaktivitäten auf den Außenflächen am Logistikzentrum auf den Tageszeitraum nach der TA Lärm zu beschränken sein. Um im Tagzeitraum Verladegeräusche abzuschirmen sind spezifische Maßnahmen wie z. B. eine Schallschutzwand erforderlich. Mit den definierten Lärmkontingenten ist die Planung hinsichtlich ihrer lärmtechnischen Auswirkungen unproblematisch. Die Errichtung des Logistikzentrums wird auf zwei Immissionsorte wegen seiner abschirmenden Wirkung mit der Minderung von Lärmimmissionen sogar positive Auswirkungen haben. Die Lärmreflexion des benachbarten Straßen- und Schienenverkehrs durch das Hochregallager bzw. die geplanten Maßnahmen sind in ihrem Ausmaß zu vernachlässigen. Lichtimmissionen Laut Vermeidungsmaßnahmen sind die Bauzeiten möglichst auf die taghellen Stunden zu begrenzen. Das Hochregallager und die Transportbrücke über die Erft sind außen nicht zu beleuchten. Für die sonst nötige Außenbeleuchtung im Plangebiet sollen insektenfreundliche Lampen verwendet werden. Mit der Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen sind die Auswirkungen von Lichtabstrahlungen in die Umgebung undenklich und negative Beeinflussungen von nacht- und dämmerungsaktiven Tierarten auszuschließen. Kultur- und Sachgüter Im Plangebiet sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt. Die Änderung des Bebauungsplanes ist entsprechend als unbedenklich einzustufen. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 7.13 Seite 101 Weitere Angaben zur Umweltprüfung 7.13.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren sowie Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Aufgaben aufgetreten sind Es sind keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Aufgaben aufgetreten. 8. BODENORDNUNG Bodenordnerische Maßnahmen in Form von Grundstücksteilungen und Anpassung der Grenzen innerhalb des Plangebietes sind nicht erforderlich. Die Plangebietsflächen befinden sich im Eigentum der Firma Greven bzw. der Stadt Bad Münstereifel. Die derzeitigen Grenzen und Eigentumsverhältnisse werden durch die Planung nicht verändert. 9. REALISIERUNG DER PLANUNG Die Realisierung des geplanten Lager- und Logistikzentrums der Firma Greven ist kurzfristig nach Rechtskraft des Bebauungsplanes oder bereits zuvor aufgrund von § 33 BauGB während der Planaufstellung und Abschluss des Genehmigungsverfahrens der baulichen Anlagen vorgesehen. 10. KOSTEN Die Kosten für Planung und Gutachten sowie für alle externen und internen Ausgleichsmaßnahmen werden durch den Investor getragen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Bad Münstereifel diesbezüglich keine Kosten. C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 11. Seite 102 FLÄCHENBILANZ Die Flächenbilanz im Plangebiet gliedert sich wie folgt: Gesamtfläche des Geltungsbereiches 23.760 m² (2,38 ha) 100,0 % Industriegebiet GI 1 5.480 m² (0,55 ha) 23,1 % Industriegebiet GI 2 4.860 m² (0,48 ha ) 20,3 % Industriegebiet GI 3 235 m² (0,02 ha) Gewerbegebiet GE 1 8.040 m² (0,80 ha) Gewerbegebiet GE 2 220 m² (0,02 ha) öffentliche Straßenverkehrsfläche 2.690 m² (0,27 ha) 11,3 % private Grünfläche / Wasserflächen 2.345 m² (0,24 ha) 9,9 % 375 m² (0,04 ha) 1,6 % Fläche für Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden 33,8 % Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 - „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Begründung 12. Seite 103 ANLAGEN Anlage 1 Gutachterliche Stellungnahme zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ der Stadt Bad Münstereifel accon Köln GmbH, Bericht Nr. ACB 0715-407423-689, Stand 25.08.2015 Anlage 1a Ergänzung zur gutachterlichen Stellungnahme (Bericht Nr. ACB 0715407423-689) zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ der Stadt Bad Münstereifel Überarbeitung der Kontingentierung accon Köln GmbH, Bericht Nr. Bericht Nr. ACB 1015-407423-689_1, Stand 20.10.2015 Anlage 2 Geruchsgutachten im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ deBACOM GmbH, Gutachten Nr. 15080380_G_202 vom 18.09.2015 Anlage 3 Bewertung der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung und deren Kompensation C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Stand 29.06.2015 Anlage 4 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Stand 02.09.2015 Anlage 5 Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe 1) - Artenschutzvorprüfung - zum Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Stand 02.09.2015 Anlage 6 Baugrundgutachten Bohné Ingenieurgeologisches Büro, Stand 21.07.2006 Aufgestellt: Bad Münstereifel, 20.10.2015 - Cl/Ha - Gemünd, 20.10.2015 C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden