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Beschlussvorlage (RD 457-X/Z-1 - Planunterlage)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,7 MB
Datum
10.05.2016
Erstellt
04.05.16, 17:11
Aktualisiert
04.05.16, 17:11
Beschlussvorlage (RD 457-X/Z-1 - Planunterlage)

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Inhalt der Datei

ZEICHENERKLÄRUNG A. Planungsrechtliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) C. (§9 Abs.1 Nr.1 BauGB i. V. m. §§ 1 bis 11 BauNVO) Hinweise 1.1 1. 1.2 Ausschluss von Nutzungen in Gewerbe- und Industriegebieten Die dem werden 11 BauGB im Vertrag zwischen der Stadt und (Peter Greven GmbH & Co. KG) geregelt und vom Die Sicherung der und zum Erhalt der erfolgt durch eine verpflichtende Baulast. · Betriebsleiter GI Industriegebiet Maß der baulichen Nutzung (§9 Abs.1 Nr.1 BauGB, §16 BauNVO) - 0,8 - 2. ausgeschlossen sind. · Ausgeschlossen sind Anlagen, die einen Betriebsbereich im Sinne von Abs. 5a der Bauphase Vorschriften zu Grundflächenzahl (GRZ) GH max Gebäudehöhe als Maximalmaß DIN Bauweise, Baulinien, Baugrenzen Beachtung der Umweltbericht. 3. Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Beachtung der Vorschriften zum Bodenschutz 18300, 18320, 18915 und Beachtung der Ausnahmsweise solche Anlagen zugelassen werden, wenn auf Grund baulicher oder technischer ein geringerer Abstand zu Gebieten ausreichend ist und dies durch einen nach BImSchG bekanntgegebenen 1.4 Gewerbegebiet Externe Kompensationsmaßnahmen Die externe Kompensation der Eingriffe in die Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild 1.3 GE 1 (5) i. V. mit 1 (9) BauNVO wird festgesetzt, dass Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit den Verkauf an letzte Verbraucher nicht Vermeidungs- und (VM1 bis (§9 Abs.1 Nr.2 BauGB, §§22, 23 BauNVO) VM14) Baugrenze Erdbebenzonen Das Plangebiet befindet sich der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1 mit der Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Untergrund). a Planausschnitt Untere Ebene Bereich GI 3 abweichende Bauweise Verkehrsflächen (§9 Abs.1 Nr.11 BauGB) Öffentliche Straßenverkehrsflächen 1.5 sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder Straßenbegrenzungslinie 247.6 Wasserschutzgebiet Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitugen (§9 Abs.1 Nr.13 und Abs.6 BauGB) 7.9 24 7.7 .7 Hauptabwasserleitungen 7.6 24 .4 247.6 247 247 247.2 24 247.4 .4 247 .6 246 .9 Immissionspunkte in den in der folgenden Tabelle Richtungssektoren A ausgehend vom Bezugspunkt BZP1 und B ausgehend vom Bezugspunkt BZP2 mit den Koordinaten 6. 248.0 .5 (§9 Abs.1 Nr.20, Nr.25 und Abs.6 BauGB) Bahnanlagen Bei baulichen 32341919,22 Hochwert 5605081,62 a GI 3 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 7.3 Rechtswert der Bahnanlagen ist die DB Immobilien, Region West, Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Anpflanzen von Bäumen gemäß textl. Festsetzungen 5605253,03 24 7.6 24 Nachrichtliche Übernahmen 248 die Emissionskontingente LEK um die folgenden Zusatzkontingente LEK, zus werden. .3 Hochwert: 7.2 UK min. 252,70m ü. NHN OK max. 260,00m ü. NHN Rechtswert: 32342049,04 24 BZP2 7.3 24 BZP1 in der 248.2 · (§9 Abs.6a BauGB) DIN-Vorschriften 24 7.7 Die in dieser Satzung in Bezug genommenen DIN-Vorschriften finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie bei der Stadt Bad 11, 53902 Bad im Amt Stadtentwicklung der die Beuth-Verlag GmbH Überschwemmungsgebiete (HQ100) 7.8 6, 24 priv. .5 246 7.9 24 24 Sonstige Festsetzungen und Darstellungen 7.8 24 8.5 eingesehen und auch Ü 7.5 24 24 8.4 7. Private Grünflächen Planungen, Nutzungsregelungen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft 246 2 .8 4 247 .1 247 7.7 24 priv. .0 .3246.22 8.2 24 Bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung Rammarbeiten, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) wird eine vorherige Sicherheitsdetektion empfohlen. 247.8 247.9 Ü (§9 Abs.1 Nr.15 BauGB) 248.1 7 24 24 247.1 .0 6.9 .8 6 24 6.4246 wenn der Beurteilungspegel der Anlage oder des Betriebes (beurteilt nach der TA unter der Schallausbreitung zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens) einen Wert von 15 dB(A) unter dem Immissionsrichtwert (gem. Nr. 6.1 der TA am Immissionsort im 6.7246 .6246.52 4 · Ein Vorhaben ist auch .3 247 der Erd-/ Bauarbeiten sind aus die Arbeiten sofort einzustellen und die die Polizeidienststelle/Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei 247 7.6 24 246 .9 Beim Auffinden von 8.0 24 .2 .0 247 .1 247 46.1246 Kampfmittel Grünflächen 247.5 5. 8.1 245 24 247.7 Wasserschutzgebietsverordnung sind bei allen .5 aus der priv. .5 246 247 Das Plangebiet befindet sich im Wasserschutzgebiet das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Arloff des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal in der Schutzzone III B. 247 .4 247 .8 4. 247 .6 · 7.9 24 der baulichen Nutzung durch die 7.1 6.8 7.6 24 Ü 24 6.9 24 24 8.2 24 8.8 24 247 priv. .3 7.8 8.2 24 des Bebauungsplanes Nr. 6 8.4 24 der 24 .8 .5 .4 248 248 8.4 24 7.8 - (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB) Festgesetzt wird eine abweichende Bauweise nach 22 BauNVO im Sinne einer 250 .0 BauNVO nur durch 2 Verkehrswege, offene GI1 und GI2 auch bis zu 3,0 m priv. Umweltplanung und 9.6 - zum Bebauungsplan Nr. 6 249.6 8.9 24 248.0 Höhenlinien 248.1 24 9.7 (Stufe 1) - Höhenlage in Meter über NHN (NormalHöhenNull) UK min. 253,60m ü. NHN OK max. 260,00m ü. NHN 9.9 24 und Nebenanlagen Bau NVO sind im GE1, der Baugrenzen sofern dort keine - Artenschutzrechtliche 8.8 24 a GE 2 9.5 4. 24 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO wird ein Vortreten von C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft wissenschaftliche Beratung, Stand 02.09.2015 3.4 Flurstücksgrenze 24 - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 6 3.3 .7 48 9.5 werden Umweltplanung und wissen- 24 Die Baugrenzen festgesetzt GH max 30,0m 0,8 Flurstücksnummer 8.6 24 247.9 3.2 9.1 24 GI 1 a C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft schaftliche Beratung, Stand 29.06.2015 24 249.8 3.1 9.3 .5 8 24 GH max 15,0m 0,8 debacom GmbH, Gutachten Nr. 15080380_G_202 vom 18.09.2015 .2 GI 2 a vorhandenes Gebäude, mit Hausnummer .3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 9.2 24 8.1 .1 248.6 3. 24 24 2 24 49.2 9.0 249 .4 9.3 24 .3 248 24 9.7 Ü 9.5 24 9.4 24 9.4 der 9.6 24 249 .2 247.7 24 24 249.1 7.9 248.9 24 priv. des Allgemeine Darstellungen .7 der 4. 9.0 9.1 2 249.0 werden. Der .8 47 zur gutachterliche Stellungnahme (Bericht Nr. ACB 0715-407423-689) zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur 24 8.3 24 .1 248 Blitzschutzanlagen usw.) - 248 7.9 .2 248 24 8.5 Abs. 6 BauNVO kann die maximale baulicher Anlagen durch untergeordnete Bauteile oder Dachaufbauten (z. B. Schornsteine, Höhe Straßenachse vorh. Straße 8.9 24 24 248 7.5 24 · 24 8.3 9.6 (siehe kontingentierung der 4. 8.0 24 24 bezieht sich auf die der in der Planzeichnung) im Bereich der dem zugeordneten - Gutachterliche Stellungnahme zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur 247.9 · Die Bestimmung der maximalen Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung z.B. von Baugebieten oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes 7.7 Zur Einbeziehung unterschiedlicher fachlicher Belange in die Planung liegen folgende Fachgutachten vor: 250 baulicher Anlagen ergibt sich aus den zeichnerischen Festsetzungen Fachgutachten 249 · Die Wasserflächen (Erft) 8.1 24 24 9. 8.6 8.0 24 .2 247 7.0 24 2.2 24 .1 8 24 die den Geltungsbereich der 4. 250 (2-5) Bau NVO wird das des Bebauungsplanes Nr. 6 treten Teile des Bebauungsplanes Nr. 6 8.0 24 8.7 Mit der Rechtsverbindlichkeit der 2.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§9 Abs.7 BauGB) Aufhebung bisheriger Festsetzungen 24 8. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 24 247.6 2. 7.7 .4 247 .6 246 Mindestabstand von 6,0 m zur der Erft die Herstellung eines Fachwerkrahmens oder einer statisch vergleichbaren Konstruktion mit maximal 2 zur der im GI3 mit einer von maximal 0,5 je C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft wissenschaftliche Beratung, Stand 02.09.2015 24 Umweltplanung und 248.2 9.1 24 - Baugrundgutachten C+K Gotthardt+Knipper INGENIEURGESELLSCHAFT mbH BERATENDE INGENIEURE 9.2 24 Planausschnitt Untere Ebene Bereich GE 2 25 0.0 248.4 10. Archäologische Bodenfunde 9.3 24 0.1 priv. 25 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft / Grünordnung [§ 9 (1) Nr. 20 und 25 BauGB] GH max 15,00m 0,8 248.3 24 8.5 4. GE1 a 9.0 9.8 mit einem 24 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO ist ausnahmsweise im 9.9 Nach 24 3.5 Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199 , 9 24 .4 2 249.6 0.2 BEBAUUNGSPLAN Nr. 6 "INDUSTRIEGEBIET IVERSHEIM" 4. Änderung 25 den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 24 9.7 9.5 · 24 9.8 24 An den durch Planzeichen festgesetzten Standorten sind (Quercus robur Fastigiata) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Von den durch Planzeichen festgesetzten Baumstandorten kann nach Erfordernis bis zu 5 m abgewichen werden. 25 0 .7 25 25 0.3 0.6 8.3 24 249.6 0.4 25 0.8 verpflanzt, aus extra weitem Stand, mit Db, Stammumfang 8.4 25 STADT BAD MÜNSTEREIFEL .2 48 25 0.9 24 Gemarkung Iversheim, Flur 8 Maßstab 1: 500 24 9.8 .5 8.5 24 24 9.9 24 1.0 25 0 Die festgesetzte zum Anpflanzen von und sonstigen Bepflanzungen ist mit Bodendeckern der Pflanzliste A zu bepflanzen. Je angefangene 25 · 9.7 8.6 24 · Pflanzliste A Planstand: 20.10.2015 / 02.05.2016 (inkl. Änderungen nach der Offenlage) Balkan-Storchschnabel (Geranium macrorrhizum) .7 8 24 (Vinca minor) ÜBERSICHT · Pflanzliste B (2 Jahre) Hartriegel (Cornus sanguinea) (Euonymus europaeus) (Amelanchier ovalis) Hundsrose (Rosa canina) PLANUNTERLAGE Hecken-Kirsche (Lonicera purpusii) Verfahren Der Rat hat am die Aufstellung / / Eine den des Planes Beteiligung und nach der in Verbindung mit des Baugesetzbuches zu Auslegung erfolgte vom bis Der Beschluss des Bebauungsplanes, sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme wurden des Baugesetzbuches am bekannt gemacht. Damit ist dieser RECHTSGRUNDLAGEN (in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung) B. Gestalterische Massnahmen Uraufnahme - vereinfachte - Teil-Neuvermessung 1. 1. Fassaden baulicher Anlagen sind farblich zu gestalten. Die Farbstaffelung soll nach oben heller werden. Das Fassaden-Farbkonzept ist mit Die von vorliegende Planungsunterlage wurde neu kartiert nach einwandfreien (Nr. 55 - nach einer Teilneuvermessung - und unter Verwendung (vereinfachte Neuvermessung) nach einer Neuvermessung Entwurfsbearbeitung: Die Unterrichtung des Baugesetzbuches hat vom 2. BauNVO-) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH bis Baugesetzbuch - BauGB - i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) 3. 2. Die Materialbeschaffenheit der Fassaden der baulichen Anlagen Blendwirkungen, (Planzeichenverordnung 1990 -PlanzV 90-) vom 18.12.1990 (BGBl. I. S. 58) muss Dipl.-Ing. Wilfried Claesgens durch Sonnenreflektion oder Spiegelung, entgegenwirken bzw. 4. BauO NRWBekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) 5. vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666 / SGV.NRW.2023) Dieser Plan ist des Baugesetzbuches aufgrund des Ratsbeschlusses vom Dieser Bebauungsplan ist Die benachrichtigt. Belange wurden mit Schreiben vom des Baugesetzbuches vom Rat in seiner Sitzung am 6. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) von der Auslegung 7. vom 06.06.2007 (sMBl.NW.283) Dieser Plan ist Urkundsplan. 8. bzw. erfolgen aufgrund stattgegebener Anregungen in M. 1:5000