Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,7 MB
Datum
10.05.2016
Erstellt
04.05.16, 17:11
Aktualisiert
04.05.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
ZEICHENERKLÄRUNG
A. Planungsrechtliche Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung
1.
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
C.
(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB i. V. m. §§ 1 bis 11 BauNVO)
Hinweise
1.1
1.
1.2
Ausschluss von Nutzungen in Gewerbe- und Industriegebieten
Die
dem
werden
11 BauGB im
Vertrag zwischen der Stadt und
(Peter Greven GmbH & Co. KG) geregelt und vom
Die Sicherung der
und zum Erhalt der
erfolgt durch eine verpflichtende Baulast.
·
Betriebsleiter
GI
Industriegebiet
Maß der baulichen Nutzung
(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB, §16 BauNVO)
-
0,8
-
2.
ausgeschlossen sind.
· Ausgeschlossen sind Anlagen, die einen Betriebsbereich im Sinne von
Abs. 5a
der Bauphase
Vorschriften zu
Grundflächenzahl (GRZ)
GH max Gebäudehöhe als Maximalmaß
DIN
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
Beachtung der
Umweltbericht.
3.
Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Beachtung der
Vorschriften zum Bodenschutz
18300, 18320, 18915 und Beachtung der
Ausnahmsweise
solche Anlagen zugelassen werden, wenn auf Grund baulicher
oder technischer
ein geringerer Abstand zu
Gebieten
ausreichend ist und dies durch einen nach
BImSchG bekanntgegebenen
1.4
Gewerbegebiet
Externe Kompensationsmaßnahmen
Die externe Kompensation der Eingriffe in die Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild
1.3
GE
1 (5) i. V. mit 1 (9) BauNVO wird festgesetzt, dass Einzelhandelsbetriebe und
sonstige Gewerbebetriebe mit
den Verkauf an letzte Verbraucher nicht
Vermeidungs-
und
(VM1
bis
(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB, §§22, 23 BauNVO)
VM14)
Baugrenze
Erdbebenzonen
Das Plangebiet befindet sich
der Karte der Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu
DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1 mit der Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem
Untergrund).
a
Planausschnitt Untere Ebene
Bereich GI 3
abweichende Bauweise
Verkehrsflächen
(§9 Abs.1 Nr.11 BauGB)
Öffentliche Straßenverkehrsflächen
1.5
sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren
die in der
nachstehenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder
Straßenbegrenzungslinie
247.6
Wasserschutzgebiet
Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitugen
(§9 Abs.1 Nr.13 und Abs.6 BauGB)
7.9
24
7.7
.7
Hauptabwasserleitungen
7.6
24
.4
247.6
247
247
247.2
24
247.4
.4
247
.6
246
.9
Immissionspunkte in den in der folgenden Tabelle
Richtungssektoren A
ausgehend vom Bezugspunkt BZP1 und B ausgehend vom Bezugspunkt BZP2 mit den
Koordinaten
6.
248.0
.5
(§9 Abs.1 Nr.20, Nr.25 und Abs.6 BauGB)
Bahnanlagen
Bei baulichen
32341919,22
Hochwert
5605081,62
a
GI 3
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
7.3
Rechtswert
der Bahnanlagen ist die DB Immobilien, Region West,
Genehmigungsverfahren
zu beteiligen.
Anpflanzen von Bäumen gemäß textl. Festsetzungen
5605253,03
24
7.6
24
Nachrichtliche Übernahmen
248
die Emissionskontingente LEK um die folgenden Zusatzkontingente LEK, zus
werden.
.3
Hochwert:
7.2
UK min. 252,70m ü. NHN
OK max. 260,00m ü. NHN
Rechtswert: 32342049,04
24
BZP2
7.3
24
BZP1
in der
248.2
·
(§9 Abs.6a BauGB)
DIN-Vorschriften
24
7.7
Die in dieser Satzung in Bezug genommenen DIN-Vorschriften finden jeweils in der bei Erlass
dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie
bei der Stadt Bad
11, 53902 Bad
im Amt
Stadtentwicklung
der
die Beuth-Verlag GmbH
Überschwemmungsgebiete (HQ100)
7.8
6,
24
priv.
.5
246
7.9
24
24
Sonstige Festsetzungen und Darstellungen
7.8
24
8.5
eingesehen und auch
Ü
7.5
24
24
8.4
7.
Private Grünflächen
Planungen, Nutzungsregelungen und Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft
246 2
.8 4
247
.1
247
7.7
24
priv.
.0
.3246.22
8.2
24
Bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung
Rammarbeiten,
Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) wird eine vorherige Sicherheitsdetektion empfohlen.
247.8
247.9
Ü
(§9 Abs.1 Nr.15 BauGB)
248.1
7
24
24
247.1
.0
6.9
.8
6
24
6.4246
wenn der Beurteilungspegel der Anlage oder des Betriebes
(beurteilt nach der TA
unter
der Schallausbreitung zum Zeitpunkt
des Genehmigungsverfahrens) einen Wert von 15 dB(A) unter dem
Immissionsrichtwert (gem. Nr. 6.1 der TA
am
Immissionsort im
6.7246
.6246.52
4
· Ein Vorhaben ist auch
.3
247
der Erd-/ Bauarbeiten sind aus
die Arbeiten sofort einzustellen und die
die
Polizeidienststelle/Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei
247
7.6
24
246
.9
Beim Auffinden von
8.0
24
.2
.0
247
.1
247
46.1246
Kampfmittel
Grünflächen
247.5
5.
8.1
245
24
247.7
Wasserschutzgebietsverordnung sind bei allen
.5
aus der
priv.
.5
246
247
Das Plangebiet befindet sich im Wasserschutzgebiet
das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Arloff des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal in der
Schutzzone III B.
247
.4
247
.8
4.
247
.6
·
7.9
24
der baulichen Nutzung durch die
7.1
6.8
7.6
24
Ü
24
6.9
24
24
8.2
24
8.8
24
247
priv.
.3
7.8
8.2
24
des Bebauungsplanes Nr. 6
8.4
24
der
24
.8
.5
.4 248 248
8.4
24
7.8
-
(§ 9 (1) Nr. 2 BauGB)
Festgesetzt wird eine abweichende Bauweise nach
22
BauNVO im Sinne einer
250
.0
BauNVO nur durch
2
Verkehrswege, offene
GI1 und GI2 auch
bis zu 3,0 m
priv.
Umweltplanung und
9.6
- zum Bebauungsplan Nr. 6
249.6
8.9
24
248.0
Höhenlinien
248.1
24
9.7
(Stufe 1) -
Höhenlage in Meter über NHN (NormalHöhenNull)
UK min. 253,60m ü. NHN
OK max. 260,00m ü. NHN
9.9
24
und Nebenanlagen
Bau NVO sind im GE1,
der Baugrenzen
sofern dort keine
- Artenschutzrechtliche
8.8
24
a
GE 2
9.5
4.
24
23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO wird ein Vortreten von
C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft
wissenschaftliche Beratung, Stand 02.09.2015
3.4
Flurstücksgrenze
24
- Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 6
3.3
.7
48
9.5
werden
Umweltplanung und wissen-
24
Die
Baugrenzen festgesetzt
GH max
30,0m
0,8
Flurstücksnummer
8.6
24
247.9
3.2
9.1
24
GI 1 a
C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft
schaftliche Beratung, Stand 29.06.2015
24
249.8
3.1
9.3
.5
8
24
GH max
15,0m
0,8
debacom GmbH, Gutachten Nr. 15080380_G_202 vom 18.09.2015
.2
GI 2 a
vorhandenes Gebäude, mit Hausnummer
.3
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
9.2
24
8.1
.1
248.6
3.
24
24
2
24 49.2
9.0
249
.4
9.3
24
.3
248
24
9.7
Ü
9.5
24
9.4
24
9.4
der
9.6
24
249
.2
247.7
24
24
249.1
7.9
248.9
24
priv.
des
Allgemeine Darstellungen
.7
der 4.
9.0
9.1
2
249.0
werden. Der
.8
47
zur gutachterliche Stellungnahme (Bericht Nr. ACB 0715-407423-689) zur
schalltechnischen Vorbelastung sowie zur
24
8.3
24
.1
248
Blitzschutzanlagen usw.)
-
248
7.9
.2
248
24
8.5
Abs. 6 BauNVO kann die maximale
baulicher Anlagen durch
untergeordnete Bauteile oder Dachaufbauten (z. B. Schornsteine,
Höhe Straßenachse vorh. Straße
8.9
24
24
248
7.5
24
·
24
8.3
9.6
(siehe
kontingentierung der 4.
8.0
24
24
bezieht sich auf die
der
in der Planzeichnung) im Bereich der dem
zugeordneten
- Gutachterliche Stellungnahme zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur
247.9
· Die Bestimmung der maximalen
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung z.B. von Baugebieten oder
Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes
7.7
Zur Einbeziehung unterschiedlicher fachlicher Belange in die Planung liegen folgende
Fachgutachten vor:
250
baulicher Anlagen ergibt sich aus den zeichnerischen Festsetzungen
Fachgutachten
249
· Die
Wasserflächen (Erft)
8.1
24
24
9.
8.6
8.0
24
.2
247
7.0
24
2.2
24
.1
8
24
die den Geltungsbereich der 4.
250
(2-5) Bau NVO wird das
des Bebauungsplanes Nr. 6 treten Teile des
Bebauungsplanes Nr. 6
8.0
24
8.7
Mit der Rechtsverbindlichkeit der
2.1
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
(§9 Abs.7 BauGB)
Aufhebung bisheriger Festsetzungen
24
8.
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
24
247.6
2.
7.7
.4
247
.6
246
Mindestabstand von 6,0 m zur
der Erft die Herstellung eines
Fachwerkrahmens oder einer statisch vergleichbaren Konstruktion mit maximal 2
zur
der
im GI3 mit einer
von maximal 0,5
je
C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft
wissenschaftliche Beratung, Stand 02.09.2015
24
Umweltplanung und
248.2
9.1
24
- Baugrundgutachten
C+K Gotthardt+Knipper
INGENIEURGESELLSCHAFT mbH
BERATENDE INGENIEURE
9.2
24
Planausschnitt Untere Ebene
Bereich GE 2
25
0.0
248.4
10. Archäologische Bodenfunde
9.3
24
0.1
priv.
25
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft / Grünordnung [§ 9 (1) Nr. 20 und 25 BauGB]
GH max
15,00m
0,8
248.3
24
8.5
4.
GE1 a
9.0
9.8
mit einem
24
23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO ist ausnahmsweise im
9.9
Nach
24
3.5
Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199
,
9
24
.4
2
249.6
0.2
BEBAUUNGSPLAN Nr. 6
"INDUSTRIEGEBIET IVERSHEIM"
4. Änderung
25
den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
24
9.7
9.5
·
24
9.8
24
An den durch Planzeichen festgesetzten Standorten sind
(Quercus robur
Fastigiata) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Von den durch
Planzeichen festgesetzten Baumstandorten kann nach Erfordernis bis zu 5 m abgewichen
werden.
25
0
.7
25
25 0.3
0.6
8.3
24
249.6
0.4
25
0.8
verpflanzt, aus extra weitem Stand, mit Db, Stammumfang
8.4
25
STADT BAD MÜNSTEREIFEL
.2
48
25
0.9
24
Gemarkung Iversheim, Flur 8
Maßstab 1: 500
24
9.8
.5
8.5
24
24
9.9
24
1.0
25
0
Die festgesetzte
zum Anpflanzen von
und sonstigen
Bepflanzungen ist mit Bodendeckern der Pflanzliste A zu bepflanzen. Je angefangene
25
·
9.7
8.6
24
· Pflanzliste A
Planstand: 20.10.2015 / 02.05.2016
(inkl. Änderungen nach der Offenlage)
Balkan-Storchschnabel (Geranium macrorrhizum)
.7
8
24
(Vinca minor)
ÜBERSICHT
· Pflanzliste B
(2 Jahre)
Hartriegel (Cornus sanguinea)
(Euonymus europaeus)
(Amelanchier ovalis)
Hundsrose (Rosa canina)
PLANUNTERLAGE
Hecken-Kirsche (Lonicera purpusii)
Verfahren
Der Rat hat am
die Aufstellung /
/
Eine
den
des Planes
Beteiligung
und
nach der
in Verbindung mit
des Baugesetzbuches zu
Auslegung erfolgte vom
bis
Der Beschluss des Bebauungsplanes, sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme wurden
des Baugesetzbuches am
bekannt gemacht. Damit ist dieser
RECHTSGRUNDLAGEN
(in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung)
B.
Gestalterische Massnahmen
Uraufnahme - vereinfachte - Teil-Neuvermessung
1.
1.
Fassaden baulicher Anlagen
sind farblich
zu
gestalten. Die Farbstaffelung soll nach oben heller werden. Das Fassaden-Farbkonzept ist mit
Die
von
vorliegende
Planungsunterlage wurde
neu kartiert nach einwandfreien
(Nr. 55
- nach einer Teilneuvermessung - und unter Verwendung
(vereinfachte Neuvermessung) nach einer Neuvermessung
Entwurfsbearbeitung:
Die
Unterrichtung
des Baugesetzbuches hat vom
2.
BauNVO-)
vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132)
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH
bis
Baugesetzbuch - BauGB - i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
3.
2.
Die Materialbeschaffenheit der Fassaden der baulichen Anlagen
Blendwirkungen,
(Planzeichenverordnung 1990 -PlanzV 90-) vom 18.12.1990 (BGBl. I. S. 58)
muss
Dipl.-Ing. Wilfried Claesgens
durch Sonnenreflektion oder Spiegelung, entgegenwirken bzw.
4.
BauO NRWBekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256)
5.
vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666 / SGV.NRW.2023)
Dieser Plan ist
des Baugesetzbuches aufgrund des Ratsbeschlusses vom
Dieser Bebauungsplan ist
Die
benachrichtigt.
Belange wurden mit Schreiben vom
des Baugesetzbuches vom Rat in seiner Sitzung am
6.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)
von der Auslegung
7.
vom 06.06.2007 (sMBl.NW.283)
Dieser Plan ist Urkundsplan.
8.
bzw.
erfolgen aufgrund stattgegebener Anregungen
in
M. 1:5000