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Beschlussvorlage (RD 457-X/Z-1 - Textliche Festsetzungen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
04.05.16, 17:11
Aktualisiert
04.05.16, 17:11

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 1 Textliche Festsetzungen Stadt Bad Münstereifel Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ 4. Änderung Bearbeiter: Herr Dipl.-Ing. Claesgens C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Schleiden Stand: 20.10.2015 / 02.05.2016 (inklusive Änderungen nach der Offenlage in kursiver, unterstrichener Schrift) Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 2 Textliche Festsetzungen A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 1.1 Gewerbegebiete - GE (§ 8 BauNVO) 1.2 Industriegebiete - GI (§ 9 BauNVO) 1.3 Ausschluss von Nutzungen in Gewerbe- und Industriegebieten • Gemäß § 1 (6) i. V. mit § 1 (9) BauNVO wird festgesetzt, dass die gemäß § 8 (3) und § 9 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten: - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, - Vergnügungsstätten ausgeschlossen sind. • Ausgeschlossen sind Anlagen, die einen Betriebsbereich im Sinne von § 3 Abs. 5a BImSchG bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereiches wären. Ausnahmsweise können solche Anlagen zugelassen werden, wenn auf Grund baulicher oder technischer Maßnahmen ein geringerer Abstand zu schutzbedürftigen Gebieten ausreichend ist und dies durch einen nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen gutachterlich nachgewiesen wird. 1.4 Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen Gemäß § 1 (5) i. V. mit § 1 (9) BauNVO wird festgesetzt, dass Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher nicht zulässig sind. 1.5 Anforderungen an den Immissionsschutz [§ 1 (4) BauNVO] • Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Teilfläche Emissionskontingente LEK, tags in dB(A) LEK, nachts in dB(A) GE1 64 38 GE2 61 46 GI1 62 41 GI2 62 41 GI3 63 48 Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 3 Textliche Festsetzungen • Ein Vorhaben ist auch zulässig, wenn der Beurteilungspegel der Anlage oder des Betriebes (beurteilt nach der TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitung zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens) einen Wert von 15 dB(A) unter dem maßgeblichen Immissionsrichtwert (gem. Nr. 6.1 der TA Lärm) am maßgeblichen Immissionsort im Einwirkungsbereich (gem. Nrn. 2.2 und 2.3 der TA Lärm) nicht überschreitet. • Für Immissionspunkte in den in der folgenden Tabelle aufgeführten Richtungssektoren A ausgehend vom Bezugspunkt BZP1 und B ausgehend vom Bezugspunkt BZP2 mit den Koordinaten BZP1 BZP2 Rechtswert Hochwert Rechtswert: Hochwert: 32341919,22 5605081,62 32342049,04 5605253,03 dürfen die Emissionskontingente LEK um die folgenden Zusatzkontingente werden. Richtungssektor Winkel LEK, zus, tags LEK, zus erhöht LEK, zus, nachts A 56° / 347° 12 dB(A) 15 dB(A) B 196° / 252 ° 4 dB(A) 6 dB(A) Dabei liegt 0° / 360° im Norden des Plangebietes. 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 2.1 Gemäß § 16 (2-5) Bau NVO wird das Maß der baulichen Nutzung durch die Grundflächenzahl (GRZ), und die Höhe baulicher Anlagen bestimmt 2.2 Höhe baulicher Anlagen • Die zulässige Höhe baulicher Anlagen ergibt sich aus den zeichnerischen Festsetzungen der Plandarstellung für die einzelnen überbaubaren Grundstücksflächen. • Die Bestimmung der maximalen Gebäudehöhe bezieht sich auf die Höhe der Straßengradiente (siehe Höhenangaben in der Planzeichnung) im Bereich der dem Baugrundstück erschließungstechnisch zugeordneten öffentlichen Verkehrsfläche (Straße), gemessen in der auf die Gesamtlänge bezogene Mittelachse des Gebäudes. • Gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO kann die maximale Höhe baulicher Anlagen durch untergeordnete Bauteile oder Dachaufbauten (z. B. Schornsteine, Lüfter, Kühlaggregate, Blitzschutzanlagen usw.) überschritten werden. Der Flächenanteil der Überschreitungen darf insgesamt maximal 20% je Dachfläche betragen. Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 4 Textliche Festsetzungen 3. Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB) 3.1 Festgesetzt wird eine abweichende Bauweise nach § 22 Abs. 4 BauNVO im Sinne einer offenen Bauweise ohne Längenbegrenzung baulicher Anlagen. 3.2 Die überbaubaren Grundstücksflächen werden gemäß § 23 Abs. 1 BauNVO nur durch Baugrenzen festgesetzt 3.3 Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO wird ein Vortreten von Gebäudeteilen bis zu 3,0 m Überschreitung der Baugrenze auf 20 % der Länge der Baugrenze zugelassen. 3.4 Verkehrswege, offene Lagerflächen und Nebenanlagen gemäß § 14 Bau NVO sind im GE1, GI1 und GI2 auch außerhalb der Baugrenzen zulässig, sofern dort keine grünordnerischen Maßnahmen festgesetzt sind. 3.5 Nach § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO ist ausnahmsweise im Überschwemmungsgebiet mit einem Mindestabstand von 6,0 m zur Böschungsoberkante der Erft die Herstellung eines Fachwerkrahmens oder einer statisch vergleichbaren Konstruktion mit maximal 2 Stützen zur Gründung der Transportbrücke im GI3 mit einer Grundfläche von maximal 0,5 m² je Stütze über Gelände zulässig. 4. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft / Grünordnung [§ 9 (1) Nr. 20 und 25 BauGB] Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen • Anpflanzung von Bäumen An den durch Planzeichen festgesetzten Standorten sind Säuleneichen (Quercus robur Fastigiata) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Von den durch Planzeichen festgesetzten Baumstandorten kann nach Erfordernis bis zu 5 m abgewichen werden. Qualität: Hochstämme, fünfmal verpflanzt, aus extra weitem Stand, mit Db, Stammumfang 20-25 cm. • Anpflanzung von Sträuchern und Bodendeckern Die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist mit Bodendeckern der Pflanzliste A zu bepflanzen. Je angefangene 25 m² ist ein Strauch der Pflanzliste B zu setzen. • Pflanzliste A Qualität: mit Topfballen, 5-7 Triebe Balkan-Storchschnabel (Geranium macrorrhizum) Kleinblättriges Immergrün (Vinca minor) Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 5 Textliche Festsetzungen • Pflanzliste B Qualität: Sträucher, verpflanzt, Höhe 100-125 cm, mB, Entwicklungspflege nach DIN 18919 (2 Jahre) Hartriegel (Cornus sanguinea) Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Gewöhnliche Felsenbirne (Amelanchier ovalis) Hundsrose (Rosa canina) Hecken-Kirsche (Lonicera purpusii) B. GESTALTERISCHE MASSNAHMEN 1. Fassaden baulicher Anlagen über 20 m Höhe sind farblich landschaftsbildverträglich zu gestalten. Die Farbstaffelung soll nach oben heller werden. Das Fassaden-Farbkonzept ist mit der zuständigen Landschaftsbehörde abzustimmen. 2. Die Materialbeschaffenheit der Fassaden der baulichen Anlagen über 15 m Höhe muss Blendwirkungen, z. B. durch Sonnenreflektion oder Spiegelung, entgegenwirken bzw. vergleichbare Einflüsse auf die öffentlichen Verkehrswege ausschließen. C. HINWEISE 1. Externe Kompensationsmaßnahmen Die externe Kompensation der Eingriffe in die Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild ist gemäß den Empfehlungen des landschaftspflegerischen Begleitplanes umzusetzen. Die Maßnahmen werden gemäß § 11 BauGB im städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger (Peter Greven GmbH & Co. KG) geregelt und vom Vorhabenträger durchgeführt. Die Sicherung der Durchführung und zum Erhalt der Kompensationsmaßnahmen erfolgt durch eine verpflichtende Baulast. 2. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Beachtung der einschlägigen Vorschriften zum Bodenschutz während der Bauphase gemäß DIN 18300, 18320, 18915 und Beachtung der einschlägigen Vorschriften zu Gehölzschutzmaßnahmen während der Bauphase gemäß DIN 18920 bzw. RAS-LP 4. Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (VM1 bis VM14) gemäß Umweltbericht. Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung 3. Seite 6 Textliche Festsetzungen Erdbebenzonen Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1 mit der Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Untergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. 4. Wasserschutzgebiet Das Plangebiet befindet sich im Wasserschutzgebiet für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Arloff des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal in der Schutzzone III B. Einschränkungen aus der rechtskräftigen Wasserschutzgebietsverordnung sind bei allen Maßnahmen im Plangebiet zu beachten. 5. Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle/Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Außenstelle Köln, Tel. 0221 / 2292595 zu verständigen. Bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z. B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) wird eine vorherige Sicherheitsdetektion empfohlen. 6. Bahnanlagen Bei baulichen Veränderungen in der Nähe der Bahnanlagen ist die DB Immobilien, Region West, Deutz-Mülheimer-Straße 22-24, 50679 Köln im Zug des Genehmigungsverfahrens zu beteiligen. Bei der Herstellung von Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn ist darauf zu achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht vorkommen. 7. DIN-Vorschriften Die in dieser Satzung in Bezug genommenen DIN-Vorschriften finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie können bei der Stadt Bad Münstereifel, Marktstraße 11, 53902 Bad Münstereifel im Amt für Stadtentwicklung während der Öffnungszeiten eingesehen und auch über die Beuth-Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin kostenpflichtig bezogen werden. 8. Aufhebung bisheriger Festsetzungen Mit der Rechtsverbindlichkeit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 treten Teile des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, die den Geltungsbereich der 4. Änderung der Bebauungsplanes Nr. 6 betreffen, außer Kraft. Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung 9. Seite 7 Textliche Festsetzungen Fachgutachten Zur Einbeziehung unterschiedlicher fachlicher Belange in die Planung liegen folgende Fachgutachten vor: 10. - Gutachterliche Stellungnahme zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ der Stadt Bad Münstereifel accon Köln GmbH, Bericht Nr. ACB 0715-407423-689, Stand 25.08.2015 - Ergänzung zur gutachterlichen Stellungnahme (Bericht Nr. ACB 0715-407423-689) zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ der Stadt Bad Münstereifel Überarbeitung der Kontingentierung accon Köln GmbH, Bericht Nr. Bericht Nr. ACB 1015-407423-689_1, Stand 20.10.2015 - Geruchsgutachten im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ deBACOM GmbH, Gutachten Nr. 15080380_G_202 vom 18.09.2015 - Bewertung der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung und deren Kompensation C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Stand 29.06.2015 - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Stand 02.09.2015 - Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe 1) - Artenschutzvorprüfung - zum Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Stand 02.09.2015 - Baugrundgutachten Bohné Ingenieurgeologisches Büro, Stand 21.07.2006 Archäologische Bodenfunde Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmalpflege und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.