Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
04.05.16, 17:11
Aktualisiert
04.05.16, 17:11
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Stadt Bad Münstereifel, Ortsteil Iversheim
Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung
Seite 1
Textliche Festsetzungen
Stadt Bad Münstereifel
Textliche Festsetzungen
zum
Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“
4. Änderung
Bearbeiter:
Herr Dipl.-Ing. Claesgens
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Schleiden
Stand: 20.10.2015 / 02.05.2016
(inklusive Änderungen nach der Offenlage in kursiver, unterstrichener Schrift)
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Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung
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Textliche Festsetzungen
A.
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
1.
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
1.1
Gewerbegebiete - GE (§ 8 BauNVO)
1.2
Industriegebiete - GI (§ 9 BauNVO)
1.3
Ausschluss von Nutzungen in Gewerbe- und Industriegebieten
• Gemäß § 1 (6) i. V. mit § 1 (9) BauNVO wird festgesetzt, dass die gemäß § 8 (3) und
§ 9 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten:
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und
Betriebsleiter
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
- Vergnügungsstätten
ausgeschlossen sind.
• Ausgeschlossen sind Anlagen, die einen Betriebsbereich im Sinne von § 3 Abs. 5a
BImSchG bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereiches wären.
Ausnahmsweise können solche Anlagen zugelassen werden, wenn auf Grund baulicher
oder technischer Maßnahmen ein geringerer Abstand zu schutzbedürftigen Gebieten
ausreichend ist und dies durch einen nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen gutachterlich nachgewiesen wird.
1.4
Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen
Gemäß § 1 (5) i. V. mit § 1 (9) BauNVO wird festgesetzt, dass Einzelhandelsbetriebe und
sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher nicht
zulässig sind.
1.5
Anforderungen an den Immissionsschutz [§ 1 (4) BauNVO]
• Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags
(6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten.
Teilfläche
Emissionskontingente
LEK, tags
in dB(A)
LEK, nachts
in dB(A)
GE1
64
38
GE2
61
46
GI1
62
41
GI2
62
41
GI3
63
48
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Textliche Festsetzungen
• Ein Vorhaben ist auch zulässig, wenn der Beurteilungspegel der Anlage oder des Betriebes (beurteilt nach der TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitung zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens) einen Wert von 15 dB(A) unter dem maßgeblichen
Immissionsrichtwert (gem. Nr. 6.1 der TA Lärm) am maßgeblichen Immissionsort im Einwirkungsbereich (gem. Nrn. 2.2 und 2.3 der TA Lärm) nicht überschreitet.
• Für Immissionspunkte in den in der folgenden Tabelle aufgeführten Richtungssektoren A
ausgehend vom Bezugspunkt BZP1 und B ausgehend vom Bezugspunkt BZP2 mit den
Koordinaten
BZP1
BZP2
Rechtswert
Hochwert
Rechtswert:
Hochwert:
32341919,22
5605081,62
32342049,04
5605253,03
dürfen die Emissionskontingente LEK um die folgenden Zusatzkontingente
werden.
Richtungssektor
Winkel
LEK, zus, tags
LEK, zus
erhöht
LEK, zus, nachts
A
56° / 347°
12 dB(A)
15 dB(A)
B
196° / 252 °
4 dB(A)
6 dB(A)
Dabei liegt 0° / 360° im Norden des Plangebietes.
2.
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
2.1
Gemäß § 16 (2-5) Bau NVO wird das Maß der baulichen Nutzung durch die Grundflächenzahl (GRZ), und die Höhe baulicher Anlagen bestimmt
2.2
Höhe baulicher Anlagen
• Die zulässige Höhe baulicher Anlagen ergibt sich aus den zeichnerischen Festsetzungen
der Plandarstellung für die einzelnen überbaubaren Grundstücksflächen.
• Die Bestimmung der maximalen Gebäudehöhe bezieht sich auf die Höhe der Straßengradiente (siehe Höhenangaben in der Planzeichnung) im Bereich der dem Baugrundstück erschließungstechnisch zugeordneten öffentlichen Verkehrsfläche (Straße), gemessen in der auf die Gesamtlänge bezogene Mittelachse des Gebäudes.
• Gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO kann die maximale Höhe baulicher Anlagen durch untergeordnete Bauteile oder Dachaufbauten (z. B. Schornsteine, Lüfter, Kühlaggregate, Blitzschutzanlagen usw.) überschritten werden. Der Flächenanteil der Überschreitungen darf
insgesamt maximal 20% je Dachfläche betragen.
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Textliche Festsetzungen
3.
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 (1) Nr. 2 BauGB)
3.1
Festgesetzt wird eine abweichende Bauweise nach § 22 Abs. 4 BauNVO im Sinne einer
offenen Bauweise ohne Längenbegrenzung baulicher Anlagen.
3.2
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden gemäß § 23 Abs. 1 BauNVO nur durch Baugrenzen festgesetzt
3.3
Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO wird ein Vortreten von Gebäudeteilen bis zu 3,0 m
Überschreitung der Baugrenze auf 20 % der Länge der Baugrenze zugelassen.
3.4
Verkehrswege, offene Lagerflächen und Nebenanlagen gemäß § 14 Bau NVO sind im GE1,
GI1 und GI2 auch außerhalb der Baugrenzen zulässig, sofern dort keine grünordnerischen
Maßnahmen festgesetzt sind.
3.5
Nach § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO ist ausnahmsweise im Überschwemmungsgebiet mit einem Mindestabstand von 6,0 m zur Böschungsoberkante der Erft die Herstellung eines
Fachwerkrahmens oder einer statisch vergleichbaren Konstruktion mit maximal 2 Stützen
zur Gründung der Transportbrücke im GI3 mit einer Grundfläche von maximal 0,5 m² je Stütze über Gelände zulässig.
4.
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft / Grünordnung [§ 9 (1) Nr. 20 und 25 BauGB]
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
• Anpflanzung von Bäumen
An den durch Planzeichen festgesetzten Standorten sind Säuleneichen (Quercus robur
Fastigiata) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Von den durch
Planzeichen festgesetzten Baumstandorten kann nach Erfordernis bis zu 5 m abgewichen werden.
Qualität: Hochstämme, fünfmal verpflanzt, aus extra weitem Stand, mit Db, Stammumfang 20-25 cm.
• Anpflanzung von Sträuchern und Bodendeckern
Die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist mit Bodendeckern der Pflanzliste A zu bepflanzen. Je angefangene 25 m²
ist ein Strauch der Pflanzliste B zu setzen.
• Pflanzliste A
Qualität: mit Topfballen, 5-7 Triebe
Balkan-Storchschnabel (Geranium macrorrhizum)
Kleinblättriges Immergrün (Vinca minor)
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Textliche Festsetzungen
• Pflanzliste B
Qualität: Sträucher, verpflanzt, Höhe 100-125 cm, mB, Entwicklungspflege nach DIN
18919 (2 Jahre)
Hartriegel (Cornus sanguinea)
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Gewöhnliche Felsenbirne (Amelanchier ovalis)
Hundsrose (Rosa canina)
Hecken-Kirsche (Lonicera purpusii)
B.
GESTALTERISCHE MASSNAHMEN
1.
Fassaden baulicher Anlagen über 20 m Höhe sind farblich landschaftsbildverträglich zu gestalten. Die Farbstaffelung soll nach oben heller werden. Das Fassaden-Farbkonzept ist mit
der zuständigen Landschaftsbehörde abzustimmen.
2.
Die Materialbeschaffenheit der Fassaden der baulichen Anlagen über 15 m Höhe muss
Blendwirkungen, z. B. durch Sonnenreflektion oder Spiegelung, entgegenwirken bzw. vergleichbare Einflüsse auf die öffentlichen Verkehrswege ausschließen.
C.
HINWEISE
1.
Externe Kompensationsmaßnahmen
Die externe Kompensation der Eingriffe in die Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild ist gemäß den Empfehlungen des landschaftspflegerischen Begleitplanes umzusetzen.
Die Maßnahmen werden gemäß § 11 BauGB im städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt
und dem Vorhabenträger (Peter Greven GmbH & Co. KG) geregelt und vom Vorhabenträger
durchgeführt. Die Sicherung der Durchführung und zum Erhalt der Kompensationsmaßnahmen erfolgt durch eine verpflichtende Baulast.
2.
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Beachtung der einschlägigen Vorschriften zum Bodenschutz während der Bauphase gemäß
DIN 18300, 18320, 18915 und Beachtung der einschlägigen Vorschriften zu
Gehölzschutzmaßnahmen während der Bauphase gemäß DIN 18920 bzw. RAS-LP 4.
Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (VM1 bis VM14) gemäß Umweltbericht.
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3.
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Textliche Festsetzungen
Erdbebenzonen
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu
DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1 mit der Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Untergrund).
Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
4.
Wasserschutzgebiet
Das Plangebiet befindet sich im Wasserschutzgebiet für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Arloff des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal in der
Schutzzone III B.
Einschränkungen aus der rechtskräftigen Wasserschutzgebietsverordnung sind bei allen
Maßnahmen im Plangebiet zu beachten.
5.
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind
aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle/Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Außenstelle Köln, Tel. 0221 / 2292595 zu
verständigen.
Bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z. B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) wird eine vorherige Sicherheitsdetektion empfohlen.
6.
Bahnanlagen
Bei baulichen Veränderungen in der Nähe der Bahnanlagen ist die DB Immobilien, Region
West, Deutz-Mülheimer-Straße 22-24, 50679 Köln im Zug des Genehmigungsverfahrens zu
beteiligen.
Bei der Herstellung von Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn ist darauf zu achten,
dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Verfälschungen,
Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht vorkommen.
7.
DIN-Vorschriften
Die in dieser Satzung in Bezug genommenen DIN-Vorschriften finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie können bei der Stadt Bad Münstereifel, Marktstraße 11, 53902 Bad Münstereifel im Amt für Stadtentwicklung während der Öffnungszeiten eingesehen und auch über die Beuth-Verlag GmbH Burggrafenstraße 6,
10787 Berlin kostenpflichtig bezogen werden.
8.
Aufhebung bisheriger Festsetzungen
Mit der Rechtsverbindlichkeit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 treten Teile des
Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, die den Geltungsbereich der 4. Änderung der Bebauungsplanes Nr. 6 betreffen, außer Kraft.
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9.
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Textliche Festsetzungen
Fachgutachten
Zur Einbeziehung unterschiedlicher fachlicher Belange in die Planung liegen folgende Fachgutachten vor:
10.
-
Gutachterliche Stellungnahme zur schalltechnischen Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet
Iversheim“ der Stadt Bad Münstereifel
accon Köln GmbH, Bericht Nr. ACB 0715-407423-689, Stand 25.08.2015
-
Ergänzung zur gutachterlichen Stellungnahme (Bericht Nr. ACB 0715-407423-689) zur
schalltechnischen Vorbelastung sowie zur Flächenkontingentierung der 4. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ der Stadt Bad Münstereifel
Überarbeitung der Kontingentierung
accon Köln GmbH, Bericht Nr. Bericht Nr. ACB 1015-407423-689_1, Stand 20.10.2015
-
Geruchsgutachten im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“
deBACOM GmbH, Gutachten Nr. 15080380_G_202 vom 18.09.2015
-
Bewertung der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung und deren Kompensation
C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Stand 29.06.2015
-
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet
Iversheim“, 4. Änderung
C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Stand 02.09.2015
-
Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe 1) - Artenschutzvorprüfung - zum Bebauungsplan
Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung
C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH / Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Stand 02.09.2015
-
Baugrundgutachten
Bohné Ingenieurgeologisches Büro, Stand 21.07.2006
Archäologische Bodenfunde
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde
oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmalpflege und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die
Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.