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Beschlussvorlage (RD 457-X/Z-2 - Ergänzende Abwägung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
47 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
09.05.16, 16:21
Aktualisiert
09.05.16, 16:21
Beschlussvorlage (RD 457-X/Z-2 - Ergänzende Abwägung) Beschlussvorlage (RD 457-X/Z-2 - Ergänzende Abwägung) Beschlussvorlage (RD 457-X/Z-2 - Ergänzende Abwägung) Beschlussvorlage (RD 457-X/Z-2 - Ergänzende Abwägung) Beschlussvorlage (RD 457-X/Z-2 - Ergänzende Abwägung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.11.2014 bis 01.12.2014 sowie während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.11.2015 bis 11.12.2015 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) sowie während der Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 4 und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.11.2015 bis 11.12.2015 hier: allgemeine Ergänzung der Abwägungen fd. Nr. 1 1. Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 Festsetzung der Industriegebiete GI 1 bis GI 2 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: zu 1.: Die Festsetzung der Industriegebietsflächen GI 1 bis GI 3 ist aus den Gründen erforderlich, die in der Begründung zur Änderung des Bebauungsplans auf Seite 22 des vorliegenden Abwägungsdokuments betreffend die Anregungen der Öffentlichkeit während der Offenlage dargestellt werden. Mit dieser Festsetzung sollen der bestehende Betrieb und seine Erweiterungsabsichten planungsrechtlich abgesichert werden. Demzufolge liegt ein im Sinne des Urteils des OVG Münster vom 12.04.2016 – 10 D 69/14.NE – gewichtiger Belang für die Ausweisung von Industriegebietsflächen in dem Plangebiet vor. Darüber hinaus wird auf der Fläche des geplanten GI 2 bereits eine Abwasserbehandlungsanlage zur Reinigung industrieller Abwässer durch die Firma Greven betrieben. Diese Abwasserbehandlungsanlage ist immissionsschutzrechtlich genehmigt. Hiermit liegt bereits eine industriegebietstypische Nutzung vor, die den Mindestanforderungen hinsichtlich des Störgrads der Flächennutzung gerecht wird und die die Beibehaltung von Industriegebietsflächen in dem Planbereich erfordert. Darüber hinaus wurde mit der zuständigen Oberen Immissionsschutzbehörde der Bezirksregierung Köln zwischenzeitlich abgestimmt, dass das geplante Lager- und Logistikzentrum insbesondere, weil es in einem engen organisatorischen und sachlichen Kontext zu den bestehenden zu 1.: Der Rat folgt dem Beschussvorschlag der Verwaltung. Die Festsetzung der Industriegebietsflächen GI 1 bis GI 3 ist wegen der Mindestanforderungen hinsichtlich des Störgrads gemessen an bestehenden und zukünftigen Nutzungsanforderungen durch die Firma Greven erforderlich. Private Belange werden nicht beeinträchtigt, weil durch planerische Festsetzungen gewährleistet wird, dass Schutzansprüche von Nachbarn eingehalten werden bzw. sich keine Verschlechterung der bestehenden Situation ergibt. Insbesondere wird eine Verschlechterung der Situation im Bereich des Geruchsimmissionsschutzes auch durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vermieden. Im Übrigen überwiegen die Interessen der Firma Greven. 6 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.11.2014 bis 01.12.2014 sowie während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.11.2015 bis 11.12.2015 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) sowie während der Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 4 und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.11.2015 bis 11.12.2015 hier: allgemeine Ergänzung der Abwägungen fd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Produktionsanlagen steht, in einem Verfahren nach dem BImSchG genehmigt werden soll. Auch dieser Umstand spricht für die Erforderlichkeit der Festsetzung von Industriegebietsflächen in diesen Bereichen des Plangebietes, die unmittelbar an die bestehenden Anlagen, die zweifelsohne industriegebietstypisch sind, angrenzen. Mit Blick auf eine langfristig zukunftsfähige bauplanungsrechtliche Absicherung der Entwicklungsmöglichkeiten der Firma Greven soll darüber hinaus die planungsrechtliche Möglichkeit geschaffen werden, die Flächen GI 1 bis GI 3 auch auf andere Weise als durch ein Lager- und Logistikzentrum in industriegebietstypischer Form mit entsprechenden Mindestanforderungen zu nutzen. Die Schutzansprüche der Nachbarschaft und insbesondere umliegender Wohnbebauungen werden durch die Festsetzung von Industriegebietsflächen in dem betreffenden Teil des Plangebiets nicht beeinträchtigt. Ihre Einhaltung wird für die Zukunft sichergestellt. Mit den in der Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Iversheim“ sowie an anderen Stellen der Abwägungsdokumente bereits umfangreich dargestellten planerischen Festsetzungen sowie mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für den Bereich des Geruchsimmissionsschutzes wird sichergestellt, dass künftige Konflikte vermieden werden. Es werden Beschlussvorschlag: 6 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.11.2014 bis 01.12.2014 sowie während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.11.2015 bis 11.12.2015 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) sowie während der Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 4 und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.11.2015 bis 11.12.2015 hier: allgemeine Ergänzung der Abwägungen fd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 alle Möglichkeiten genutzt, um im Rahmen sachgerechter Abwägung vor solchen Einwirkungen zu schützen, die durch eine Nutzung der Plangebietsfläche negative Auswirkungen auf Schutzansprüche haben könnten. Dementsprechend wird durch planerische Maßnahmen soweit wie möglich dafür Sorge getragen, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 BImSchG nicht aus dem Plangebiet hervorgehen können. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass sich das OVG Münster in seinem Urteil vom 12.04.2016 – 10 D 69/14.NE – mit der Festsetzung eines ungegliederten Industriegebietes in unmittelbarer Nähe zu vorhandener Wohnbebauung befasst hat. Hinsichtlich der vorliegenden Bauleitplanung weicht die Sachlage von dem durch das OVG Münster behandelten Fall ab: Zwischen den Industriegebietsflächen GI 1 bis GI 3 und der relevanten östlich gelegenen Wohnbebauung werden die Gewerbegebiete GE 1 und GE 2 festgesetzt. Die Industriegebietsflächen befinden sich mithin nicht in unmittelbarer Nähe zur östlich gelegenen Wohnbebauung. Zur Wohnbebauung hin findet zugunsten des Schutzes von Wohnnutzungen eine abgestufte Gebietsnutzung statt. Beschlussvorschlag: 6 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.11.2014 bis 01.12.2014 sowie während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.11.2015 bis 11.12.2015 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) sowie während der Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 4 und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.11.2015 bis 11.12.2015 hier: allgemeine Ergänzung der Abwägungen fd. Nr. 1 2. Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 Immissionsschutz im Bereich Geruch Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: zu 2.: Die Stadt Bad Münstereifel hat mit der Firma Greven einen städtebaulichen Vertrag über die Reduzierung von Geruchsimmissionen auf relevanten Teilflächen im Umfeld des Firmenstandortes abgeschlossen. Die Firma Greven verpflichtet sich u. a., sicherzustellen, dass bei jeder Form einer zukünftigen Nutzung des Plangebietes keine Geruchsemissionen aus dem Plangebiet hervorgehen, die die Geruchsimmissionssituation auf relevanten Teilflächen verschlechtern, soweit Schutzansprüche hierdurch nicht eingehalten würden. Bis zum Erreichen der Schwelle von Schutzansprüchen sind betriebliche Veränderungen nach allgemeinen immissionsschutzrechtlichen Regeln möglich. Zudem verpflichtet sich die Firma Greven mit dem städtebaulichen Vertrag zur Durchführung von geruchsmindernden Maßnahmen an den außerhalb des Plangebietes gelegenen Produktionsanlagen, soweit diese nach einer Restrukturierung des Produktionsbetriebs, die im Sommer des Jahres 2016 erfolgen soll, noch erforderlich sein werden, wenn diese nach allgemeinen immissionsschutzrechtlichen Grundsätzen verhältnismäßig sind. Die Verpflichtungen, die die Firma Greven durch den städtebaulichen Vertrag eingeht, werden im Rahmen der Abwägung zugunsten der Planung berücksichtigt. Durch ihn werden neue Konflikte vermieden und es wird ein bestmöglicher Beitrag Zu 2.: Der Rat stimmt dem Vorschlag bzw. der Stellungnahme der Verwaltung zu. Mit dem städtebaulichen Vertrag wird ein bestmöglicher Schutz vor Geruchsimmissionen in der bestehenden Situation gewährleistet. Im Übrigen überwiegen die Interessen der Firma Greven und die Interessen der Stadt an einer zukunftsfähigen Entwicklung und Sicherung des Standortes. 6 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.11.2014 bis 01.12.2014 sowie während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.11.2015 bis 11.12.2015 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) sowie während der Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 4 und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.11.2015 bis 11.12.2015 hier: allgemeine Ergänzung der Abwägungen fd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 zur Konfliktbewältigung im Bereich des Geruchsimmissionsschutzes gewährleistet. Beschlussvorschlag: 6