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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung in Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
128 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
09.05.16, 16:21
Aktualisiert
09.05.16, 16:21
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.05.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 40 Nr. der Ratsdrucksache: 489-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 10.05.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kindergartenbedarfsplanung in Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Dederichs / Herr Ley __________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 489-X/Z-2 1. Sachverhalt: Der Fachausschuss hatte in seiner Sitzung am 19.04.2016 dem Vorschlag der Verwaltung folgend einstimmig beschlossen, die sich aus den veränderten Rahmenbedingungen ergebenden Möglichkeiten für die drei benötigten Kita-Gruppen und ihre Auswirkungen auf den städtischen Haushalt unter Berücksichtigung des Wiedereintritts in den Konsens zu berechnen und bis zur Ratssitzung am 10.05.2016 einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten. Ausbauprogramm: Seitens des Kreisjugendamtes werden zur Abdeckung des Ausbaubedarfs (2 Gruppen in Bad Münstereifel und 1 Gruppe in Iversheim) folgende Gruppenformen favorisiert: - Bad Münstereifel, Magische 12: zwei Gruppen der Gruppenform I (Ü3 und U3 gemischt), - Iversheim, Altenbegegnungsstätte: eine Gruppe der Gruppenform III (Ü3). Finanzierungsmodelle: a) Im Rahmen der Haushaltssatzung 2016 ist die Erweiterung der Kindertagesstätte Iversheim unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsfond (KinvF) veranschlagt. b) Dem Kreis stehen für den Ausbau von Ü3-Plätzen (nicht U3!) Fördermittel in Höhe von 1.000.000,00 € zur Verfügung. Die Zweckbindung beträgt 20 Jahre. Neubauten einschl. Ersteinrichtung und Außengelände werden pro Platz mit 20.000,00 € (Anteil Baukosten: 16.500,00 €) gefördert, Umbauten mit 12.000,00 € (Anteil Baukosten 8.500,00 €) einschl. Erstausstattung und Außengelände. Der Projektaufruf im Kreis Euskirchen endet am 30.06.2016. Vorbehaltlich erforderlicher Beschlüsse seiner Gremien hat der Kreis Euskirchen über die sogenannte „Patronatserklärung“ angeboten, - zum einen im Falle der Inanspruchnahme öffentlicher Mittel das beim Antragsteller verbleibende Risiko (= Rückzahlungsverpflichtung) der Zweckbindung per Patronatserklärung zu übernehmen; - zum anderen bei Insolvenz des Trägers oder Verlust bzw. Aufgabe der Trägerschaft aus einem anderen Grunde einen neuen Träger bzw. eine andere Nutzungsmöglichkeit zu finden bzw. die Mietzahlungen für die Einrichtung bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu übernehmen. c) Der Kita-Träger schließt mit der Stadt einen längerfristigen Mietvertrag ab. Über diesen Mietvertrag sind die Investitionen (Abschreibung, Verzinsung) sowie die beim Vermieter (Stadt) verbleibenden laufenden Aufwendungen im Rahmen der zu vereinbarenden Kostenmiete abgedeckt. Der Kita-Träger refinanziert die Kostenmiete aus dem Zuschuss zur Kaltmiete gem. § 7 DVO KiBiz. Reicht diese Pauschale von derzeit 8,22 € nicht aus, übernimmt die jeweilige Kommune das Delta im Rahmen des Kita-Konsenses. Über die vom Kreis Euskirchen angebotene Patronatserklärung gewährleistet dieser die Folgenutzung gegenüber der Stadt bis zum Ende des Mietvertrages bzw. bis zum Ende der Zweckbindungsfrist. Schriftliche Fixierung des Kita-Konsenses Der Kreis Euskirchen beabsichtigt, mit Wiedereintritt der Stadt Bad Münstereifel in den Konsens die lediglich mündlichen Vereinbarungen mit den Kommunen schriftlich zu fixieren. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Möglichkeiten: a) Ausbau der Altenbegegnungsstätte Iversheim für die Unterbringung einer Kita-Gruppe Typ 3 mittels der Pauschalen von Kreis und Landesjugendamt sowie Ergänzung durch Mittel der Bildungspauschale, falls die Pauschalen nicht auskömmlich sind. Dies ist angesichts der im Haushalt vorgenommenen Veranschlagung 2016 unproblematisch, da sowohl der KinvF als auch eine Investition über die Pauschalen „Fördermaßnahmen“ darstellen. Insoweit kann eine KinvF- Seite 3 von Ratsdrucksache 489-X/Z-2 Maßnahme Iversheim umgewidmet werden; die gebundenen KInvF-Mittel würden für andere der Förderkulisse entsprechenden Maßnahmen wieder frei werden. Etwaige höhere kommunale Eigenanteile müssten überplanmäßig über die Bilanzposition „Erhaltene Anzahlungen - Bildungspauschale“ ausgeglichen werden. b) Anbau von zwei Gruppen an der Magischen 12 nach Veranschlagung entsprechender Mittel im nächsten Haushalt für 2017. 2. Rechtliche Würdigung 2.1. Motiv der früheren Beschlüsse der Stadt Bad Münstereifel zum Ausstieg aus dem Kindergartenkonsens war ausschließlich die prekäre Haushaltssituation der Stadt. Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften, die bei der Neuaufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2010 gültig waren, war die Stadt verpflichtet, alle bestehenden Aufgaben auf ihren für die Stadt rechtlich verpflichtenden Charakter zu beschränken bzw. dort, wo vertragliche Bindungen bestanden, deren Kündigung zu prüfen. Unstreitig war und ist der Kreis in dem betroffenen Bereich gesetzlicher Aufgabenträger und hat diese Aufgabe als Pflichtaufgabe wahrzunehmen. Diese rechtliche eindeutige Situation ist das ausschließliche und kausale Motiv für den Schritt im Jahr 2010. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kindergartenkonsens aus einer Zeit stammt, in der Haushaltssicherungsfragen im Kreis Euskirchen aufgrund des damaligen Ausgleichsstocks keine Rolle spielten. Die Stadt Bad Münstereifel war aber die erste Kommune im Kreis, die mit der Auflösung des Ausgleichsstocks Haushaltssicherungskommune wurde, weil ihre Haushaltssituation wegen der immer noch bestehenden strukturellen Defizite der Stadt unvergleichbar schwieriger, als die der Nachbarkommunen war und ist. 2.2. Die Rechtslage für HSK-Kommunen hat sich 2012/13 durch die Verlängerung der Konsolidierungsfrist in § 76 GO (10 statt 3 Jahre) nachhaltig verändert. Damit wurden die alten Erlasse aufgehoben und den HSK-Kommunen auf der Grundlage des ratsbeschlossenen und damit selbstbindenden HSK ein finanzwirtschaftlicher Spielraum im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und -verantwortung neu eröffnet. In diesem Rahmen kann die Stadt auch bedingt freiwillige und freiwillige Aufgaben neu begründen, sofern dies das Konsolidierungsziel, das im HSK verbindlich (2022) festgelegt worden ist, nicht beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund ist finanzrechtlich eine Rückkehr zu dem genannten Kindergartenkonsens nicht mehr prinzipiell unzulässig, wenn das HSK-Ziel nicht gefährdet wird, also haushalterische Kompensationsmöglichkeiten für die neu übernommenen Ausgabeverpflichtungen bestehen. Gleichwohl legt das hiesige HSK als Grundprinzip fest, dass die Neubegründung freiwilliger Aufgaben grundsätzlich zu unterbleiben hat und pflichtige Aufgaben in ihrem Standard zurück zu führen sind, soweit dies gesetzlich oder vertraglich zulässig ist. In diesem Spannungsfeld hat sich jede finanzwirtschaftliche Diskussion zu bewegen, bis der nachhaltige Haushaltsausgleich im Jahr 2022 wieder hergestellt ist. 2.3. Eine Rückkehr zum Kindergartenkonsens setzt demzufolge einerseits das Vorhandensein der finanzwirtschaftlichen Spielräume im Bereich der freiwilligen Leistungen voraus, andererseits nach den grundsätzlichen Bindungen des HSK - eine konkrete Rechtfertigung der neu zu übernehmenden freiwilligen Aufgabe. Letzteres kann aus Sicht der Verwaltung nur die konkrete Kindergartenbedarfsplanung und der sich hieraus für die Stadt Bad Münstereifel ableitbare Raumbedarf sein. Andere Opportunitätsgesichtspunkte können keine belastbare Entscheidungsgrundlage sein. Demzufolge ist das angedachte Konzept einer Erweiterung der Kita Magische 12 um zwei Gruppen und des Kindergartens Iversheim um eine Gruppe ausschließlich am konkret existierenden Bedarf zu orientieren. Dieser konkrete Bedarf ist auch allein maßgeblich für die Finanzierung der Erweiterungen. 3. Finanzielle Auswirkungen Für die Bedarfsdeckung sind Räumlichkeiten für die Unterbringung von drei weiteren Kita-Gruppen zu errichten bzw. herzurichten, für die auch Trägeranteile in Höhe von jeweils rd. 25.000 €, also Seite 4 von Ratsdrucksache 489-X/Z-2 insgesamt jährlich 75.000 € zu finanzieren wären. Diese zusätzlichen Trägeranteile werden durch die zu erwartenden indizierten Mieteinnahmen kompensiert. Der Ausbau der Altenbegegnungsstätte Iversheim ist im Haushaltsplan 2016 unter Einsatz von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsfond entsprechend veranschlagt; dies könnte ggf. umgeplant bzw. umgewidmet werden. Für die Erweiterung der Kita „Magische 12“ durch die Stadt Bad Münstereifel müssten Mittel in den Haushalt 2017 eingebracht werden. Im Falle des Wiedereintritts in den Kita-Konsens erwartet der Kreis Euskirchen, dass die Stadt Bad Münstereifel die Aufwendungen für den Container an der Magischen 12 für die Zukunft übernimmt. Die Kosten für den Container belaufen sich derzeit jährlich auf 24.000,00 € brutto, abzüglich des Zuschusses zur Kaltmiete in Höhe 12.500,00 € pro Jahr. Dies entspricht jährlichen Nettokosten für den Container von 11.500,00 €, wonach bei einem Wiedereintritt in den Konsens ab dem neuen Kita-Jahr 2016/2017 anteilig 5/12, also ca. 4.800,00 €, durch die Stadt Bad Münstereifel zu finanzieren wären. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Siehe RD-Nr. 489-X/Z-1 7. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bad Münstereifel beschließt, unter den im Sachverhalt explizit geschilderten Rahmenbedingungen und den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit dem DRK und dem Kinderschutzbund dem sogenannten Kita-Konsens im Kreis Euskirchen und seiner angehörenden Kommunen wieder beizutreten. Hierzu beauftragt er die Verwaltung, die Altenbegegnungsstätte Iversheim für die Unterbringung einer Kita-Gruppe Typ III umzubauen und damit die Kita Iversheim zu einer viergruppigen Einrichtung im Rahmen der Haushaltsausführung 2016 zu erweitern. Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, die Kosten für die bauliche Erweiterung der Magischen 12 für die Unterbringung von zwei weiteren Kita-Gruppen zu ermitteln und die Einstellung entsprechender Haushaltsmittel in der Haushaltsaufstellung 2017 unter Einhaltung der Haushaltskonsolidierung vorzusehen.