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Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung des Landes NRW hier: Widerspruch gegen den Teilverkauf der Kölner Straße 4)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
153 kB
Erstellt
28.04.16, 13:15
Aktualisiert
29.04.16, 15:44
Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung des Landes NRW
hier: Widerspruch gegen den Teilverkauf der Kölner Straße 4) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung des Landes NRW
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.04.2016 - Die Bürgermeisterin Az: Nr. der Ratsdrucksache: 513-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 03.05.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung des Landes NRW hier: Widerspruch gegen den Teilverkauf der Kölner Straße 4 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Dederichs / Herr Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 513-X 1. Sachverhalt: Als Anlagen 1 und 2 sind dieser Ratsdrucksache die Schreiben vom 08.03.2016 (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, formloser Widerspruch gegen den Teilverkauf der Liegenschaft Kölner Straße 4) und vom 15.03.2016 (weiteres Schreiben mit 6 Unterschriftenlisten) beigefügt. Aus Datenschutzgründen sind die Unterschriftslisten nicht öffentlich. Der formlose Widerspruch richtet sich gegen eine Entscheidung des zuständigen Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Stadt Bad Münstereifel, die dieser in seiner Sitzung am 01.03.2016 getroffen hat. Von Mitte Februar bis Anfang März 2016 sind einige Nachfragen bzw. Informationsbitten zum Verkauf einer Teilfläche der Stadtbücherei im Rathaus eingegangen, die sinngemäß wie folgt beantwortet wurden: „Sehr geehrte Frau/Herr……….! Gerne antworte ich Ihnen auf Ihre E-Mail vom xx.xx.2016. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung - die Stadt Bad Münstereifel war sogenannte Nothaushaltskommune und befindet sich heute im Hauhaltssicherungskonzept - wurden vor einigen Jahren alle Aufgaben der Stadtverwaltung auf den Prüfstand gestellt. Die "freiwillige" Aufgabe Stadtbücherei wurde hierbei nie ganz in Frage gestellt, allerdings wurden andere, deutlich kleinere Unterbringungsmöglichkeiten für die Stadtbücherei geprüft. Letztlich konnte die Stadtbücherei aber am gewohnten Standort in der Kölner Straße 4 erhalten bleiben. Im benachbarten Gebäude sind mehrere Ärzte untergebracht, die aufgrund veränderter gesetzlicher Grundlagen weiteren Raumbedarf und einen barrierefreien Zugang zu den Praxisräumen benötigen. Ziel von Stadtplanung und Wirtschaftsförderung in Bad Münstereifel war und ist stets, für die Bewohner des historischen Stadtkerns wichtige Versorgungsinfrastruktur innerhalb bzw. in der Nähe des Mauerrings zu erhalten. So war es ein Ergebnis des Abwägungsprozesses von Rat und Verwaltung der Stadt Bad Münstereifel, den Trakt zwischen den beiden Gebäuden (45 qm) für die notwendige Erweiterung der den Ärzten zur Verfügung stehenden Räumen und die barrierefreie Erschließung für alle Mieter im Gebäude zu nutzen. So erhalten auch der im Untergeschoss befindliche Jugendtreff "Kick" des Kinderschutzbundes und die darüber liegende Stadtbücherei mit dem Fahrstuhl einen barrierefreien Zugang. Die der Stadtbücherei verbleibende Fläche von gut 190 qm ist im Vergleich zu den Flächen, die anderen Büchereien in ähnlich großen Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen, immer noch sehr großzügig. Die Fläche der Stadtbücherei wird komplett überplant und deutlich übersichtlicher gestaltet. So ist z. B. vom neuen Counter aus der gesamte Büchereibereich zu übersehen. Aufgrund der großen Nachfrage im Onleihe-Bereich nach Sachbüchern ist beabsichtigt, den hier vorgehaltenen Medienbestand deutlich zu reduzieren. Im Übrigen ist es Ziel, die bisherigen kulturellen Angebote auch nach der Umgestaltung weiterhin vorzuhalten. Freundliche Grüße“ Mit dem als Anlage 3 zu dieser Niederschrift beigefügten Bericht im Amtsblatt - Nr. 11 vom 18.03.2016 wurde die Bevölkerung umfassend über den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.03.2016 informiert. Von einer Bürgerin wurde die Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen eingeschaltet. Die Kommunalaufsicht hat die Angelegenheit insbesondere bzgl. Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung und zu Möglichkeiten der Einflussnahme durch Bürgerinnen und Bürger eingehend geprüft und festgestellt, dass die Stadt Bad Münstereifel rechtmäßig gehandelt hat. Die Kommunalaufsicht hat u. a. festgestellt, dass die Beratung und Beschlussfassung zurecht in nichtöffentlicher Sitzung gem. § 48 GO NRW i. V. m. § 7 Abs.2 Buchstabe b) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bad Münstereifel erfolgt ist. Die Grundsatzfrage zum Erhalt der Bücherei wurde bereits mit der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 – 2023 beraten. Hiernach sollten u. a. alle disponiblen Gebäudeliegen- Seite 3 von Ratsdrucksache 513-X schaften auf mögliche Vermarktungschancen hin überprüft werden. Dabei stand auch der als freiwillig eingestufte Büchereibetrieb und seine Immobilie auf dem Prüfstand. Nachdem von den im Nachbargebäude untergebrachten Ärzten weiterer Raumbedarf wegen veränderter gesetzlicher Bestimmungen und dem beabsichtigten Bau eines Fahrstuhles angemeldet wurde, haben Rat und Verwaltung im Rahmen eines Abwägungsprozesses entschieden, eine Teilfläche der Stadtbücherei zu veräußern, um damit zum einen die für die Stadt kostenfreie Erschließung aller Mietflächen der beiden Gebäudetrakte „Zahnarztvilla“ und „Bücherei/Jugendtreff“ über einen Fahrstuhl sicherzustellen und zum anderen eine rechtlich notwendige Erweiterung der dort ansässigen Arztpraxis zu ermöglichen, die andernfalls den Standort verlassen hätte. Mit dieser Entscheidung wurde gleichzeitig auch der Standort von Bücherei und Jugendtreff in der Kölner Straße 4 manifestiert. Die Verwaltung ist nach wie vor der Auffassung, dass diese Entscheidung richtig war. Dem Eigentümer der Arztpraxen werden 45 m² Fläche der Bücherei abgegeben, dafür erhält die Stadt eine kostenfreie Erschließung der Bücherei, Kick und Arztpraxen mit einem Fahrstuhl sowie den Erhalt der Arztpraxen und der Bücherei/Kick am Standort Kölner Straße 4. Die Verwaltung hält auch die verbleibende Büchereifläche von 190 m² für ausreichend groß, sodass alle Interessenlagen im gesamten Gebäudekomplex hinreichend berücksichtigt werden konnten. 2. Rechtliche Würdigung Gemäß § 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder gemeinsam mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Von der rechtlich eingeräumten Möglichkeit des Rates, die Erledigung von Anregungen und Beschwerden auf einen Ausschuss zu übertragen, hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel Gebrauch gemacht. und dies dem jeweiligen Fachausschuss übertragen. Im vorliegenden Fall ist dies der Haupt- und Finanzausschuss. Die Antragstellerin formuliert in ihrem Schreiben einen „Widerspruch“ gegen den Teilverkauf der Kölner Straße 4. Ein Widerspruchsrecht sieht die Gemeindeordnung NRW nicht vor. Daher wird die Angelegenheit als Anregung und Beschwerde im Sinne von § 24 Satz 1 GO NRW betrachtet. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag mit Schreiben vom 08.03.2016 und 15.03.2016 gemäß § 24 GO NRW wird zur Kenntnis genommen. Da alle Interessenlagen im Vorfeld umfassend abgewogen wurden, hält der Ausschuss an dem gefassten Beschluss fest. Die Beschwerde gegen den Teilverkauf der Büchereifläche, Kölner Straße 4, wird zurück gewiesen.