Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
105 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
25.02.16, 15:46
Aktualisiert
25.02.16, 15:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.02.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 11-00-10
Nr. der Ratsdrucksache: 425-X/Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
01.03.2016
Rat
15.03.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016
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Berichterstatterin: Frau Hochgürtel
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 425-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde Ihnen als Anlage zum Entwurf
des Haushalts für das Jahr 2016 (Seiten 482 - 490) vorgelegt.
Aufgrund der Flüchtlingssituation muss das Personal im Sozialbüro aufgestockt werden. Diese
personellen Änderungen wurden nach Einbringung des Haushaltes in den Stellenplan 2016 eingearbeitet. Der geänderte Stellenplan ist als Anlage beigefügt.
Die Zahl der Stellen (ohne Sondervermögen) hat sich gegenüber denen der Jahre 2013 und
2014/2015 wie folgt verändert:
Bereich
Beamte/innen
Tarifl. Beschäftigte
Gesamt
Stellen
2016
35,22
86,4732
121,6932
Stellen
2014/2015
35,23
87,81
123,04
Stellen
2013
36,14
91,98
128,12
Die Anzahl der Stellen der Beamtinnen und Beamten ist nun fast unverändert geblieben. Die Reduzierung um 0,01 Stellen ergibt sich durch Stellenverschiebungen zwischen der Stadt und dem
Sondervermögen mit Sonderverrechnung (Stadtwerke und Forstbetrieb). Es wurde eine neue Stelle im mittleren Dienst im Sozialbüro eingerichtet, da dort ein Wechsel der Stelleninhaberin stattfindet. Anstelle einer tariflich Beschäftigten wird die Aufgabe künftig eine Beamtin wahrnehmen. Daraus resultierend muss der Stellenplan entsprechend angepasst werden.
Die Reduzierung der Stellen der tariflich Beschäftigten um 1,3368 resultiert überwiegend aus altersbedingten Personalabgängen.
Aufgrund der Flüchtlingssituation muss das Sozialbüro personell aufgestockt werden. Hierfür wurden und werden auch im Jahr 2016 externe Stellenbesetzungen notwendig. Im Stellenplan 2016
stehen im Sozialbüro 3,25 Stellen für die Leistungssachbearbeitung der Asylbewerber und 2,68
Stellen für die Herrichtung der Unterkünfte für Asylbewerber (Beschaffungen, Objektbetreuung
und Reinigungsaufgaben) zur Verfügung. Zusätzlich ist ein Stellenanteil von 0,26 für die Sozialarbeit vorhanden. Die zusätzlichen Stellen wurden mit einem KW-Vermerk ausgebracht. Es ist zudem vorgesehen, eine Mitarbeiterin intern zur Unterstützung der Sozialarbeiterin, insbesondere
auch als Ansprechperson für die ehrenamtlichen Flüchtlingshelferkreise, umzusetzen. Je nach
Entwicklung der Flüchtlingssituation muss der Stellenplan 2017 in diesem Bereich ggfls. entsprechend angepasst werden.
Mit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurden Sonderregelungen für neue
Einsatzfelder mit Flüchtlingsbezug geschaffen. Aufgrund dessen wurden beim Bundesamt bis zu 5
Plätze für Bundesfreiwilligendienstleistende beantragt und bewilligt. Inwieweit diese Stellen besetzt
werden, ist von der Entwicklung der Flüchtlingssituation sowie vom Vorliegen geeigneter Bewerbungen abhängig.
Das Ziel einer Stellenreduzierung konnte auch im Jahr 2016 realisiert werden. Aufgrund der oben
geschilderten Situation fiel die Planstellenreduzierung 2016 allerdings geringer als geplant aus.
Nicht unerwähnt sollte auch sein, dass zwei Amtsleiter-/Stabsstellenleiterstellen durch interne Lösungen nachbesetzt wurden. Somit konnten eine A 13 h.D. Stelle und eine EG 14 Stelle eingespart werden.
Auf einige Veränderungen gegenüber dem vorangegangenen Stellenplan soll an dieser Stelle hingewiesen werden. Bei den Beamtenstellen A 13 findet eine Aufweitung von bisher 1 auf 3 Stellen
statt. Dies erklärt sich wie folgt: Die A 13 h.D. Stelle (Amtsleitung Amt für Zentrale Dienste und
Finanzen) fällt weg, stattdessen wird eine A 13 g.D. Stelle (Amtsleitung Zentrale Dienste - ohne
Finanzen) neu eingefügt. Zudem ist die Stelle (Amtsleitung Amt für Öffentliche Sicherheit und
Ordnung, Soziales) infolge des Doppelamtes nach A 13 g.D. bewertet worden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 425-X/Z-1
Durch Änderungen in den Aufgabengebieten und Verantwortlichkeiten wurden 6 EG 6 Stellen
nach EG 8 bewertet. Diese Veränderungen machen eine entsprechende Anpassung des Stellenplans erforderlich.
Aktuelle Daten zum Personalbericht und zur Personalentwicklung werden in gesonderten Vorlagen
für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.03.2016 (nichtöffentlicher Teil) vorgelegt.
2. Rechtliche Würdigung
Der Stellenplan ist gem. § 79 II Gemeindeordnung NW (GO NW) Anlage des Haushaltsplanes.
Sein Inhalt ergibt sich aus § 8 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Der Stellenplan wird im
Rahmen der Haushaltssatzung gem. § 80 GO NW vom Rat beschlossen.
Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und
der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Maßgeblich für die Ausweisung ist das Ergebnis der Stellenbewertung der Bewertungskommission bzw. des Gutachtens
der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGST).
Im Gegensatz zu den tariflich Beschäftigten haben die Beamtinnen und Beamten nicht automatisch einen Anspruch auf die Besoldung, auf deren Stelle sie geführt werden. Hier müssen u.a.
auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei leitenden Dienstkräften gemäß §
14 Abs. 3 der Hauptsatzung ist zudem der Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 13 Abs. 3 der
Hauptsatzung zu beteiligen. Unabhängig von dem Stellenplanbeschluss bedarf es hier immer
noch eines weiteren Beschlusses durch den Ausschuss.
3. Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den beigefügten Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 80 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung festzusetzen.