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Beschlussvorlage (Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
105 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
25.02.16, 15:46
Aktualisiert
25.02.16, 15:46
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.02.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 11-00-10 Nr. der Ratsdrucksache: 425-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 01.03.2016 Rat 15.03.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatterin: Frau Hochgürtel __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 425-X/Z-1 1. Sachverhalt: Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde Ihnen als Anlage zum Entwurf des Haushalts für das Jahr 2016 (Seiten 482 - 490) vorgelegt. Aufgrund der Flüchtlingssituation muss das Personal im Sozialbüro aufgestockt werden. Diese personellen Änderungen wurden nach Einbringung des Haushaltes in den Stellenplan 2016 eingearbeitet. Der geänderte Stellenplan ist als Anlage beigefügt. Die Zahl der Stellen (ohne Sondervermögen) hat sich gegenüber denen der Jahre 2013 und 2014/2015 wie folgt verändert: Bereich Beamte/innen Tarifl. Beschäftigte Gesamt Stellen 2016 35,22 86,4732 121,6932 Stellen 2014/2015 35,23 87,81 123,04 Stellen 2013 36,14 91,98 128,12 Die Anzahl der Stellen der Beamtinnen und Beamten ist nun fast unverändert geblieben. Die Reduzierung um 0,01 Stellen ergibt sich durch Stellenverschiebungen zwischen der Stadt und dem Sondervermögen mit Sonderverrechnung (Stadtwerke und Forstbetrieb). Es wurde eine neue Stelle im mittleren Dienst im Sozialbüro eingerichtet, da dort ein Wechsel der Stelleninhaberin stattfindet. Anstelle einer tariflich Beschäftigten wird die Aufgabe künftig eine Beamtin wahrnehmen. Daraus resultierend muss der Stellenplan entsprechend angepasst werden. Die Reduzierung der Stellen der tariflich Beschäftigten um 1,3368 resultiert überwiegend aus altersbedingten Personalabgängen. Aufgrund der Flüchtlingssituation muss das Sozialbüro personell aufgestockt werden. Hierfür wurden und werden auch im Jahr 2016 externe Stellenbesetzungen notwendig. Im Stellenplan 2016 stehen im Sozialbüro 3,25 Stellen für die Leistungssachbearbeitung der Asylbewerber und 2,68 Stellen für die Herrichtung der Unterkünfte für Asylbewerber (Beschaffungen, Objektbetreuung und Reinigungsaufgaben) zur Verfügung. Zusätzlich ist ein Stellenanteil von 0,26 für die Sozialarbeit vorhanden. Die zusätzlichen Stellen wurden mit einem KW-Vermerk ausgebracht. Es ist zudem vorgesehen, eine Mitarbeiterin intern zur Unterstützung der Sozialarbeiterin, insbesondere auch als Ansprechperson für die ehrenamtlichen Flüchtlingshelferkreise, umzusetzen. Je nach Entwicklung der Flüchtlingssituation muss der Stellenplan 2017 in diesem Bereich ggfls. entsprechend angepasst werden. Mit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurden Sonderregelungen für neue Einsatzfelder mit Flüchtlingsbezug geschaffen. Aufgrund dessen wurden beim Bundesamt bis zu 5 Plätze für Bundesfreiwilligendienstleistende beantragt und bewilligt. Inwieweit diese Stellen besetzt werden, ist von der Entwicklung der Flüchtlingssituation sowie vom Vorliegen geeigneter Bewerbungen abhängig. Das Ziel einer Stellenreduzierung konnte auch im Jahr 2016 realisiert werden. Aufgrund der oben geschilderten Situation fiel die Planstellenreduzierung 2016 allerdings geringer als geplant aus. Nicht unerwähnt sollte auch sein, dass zwei Amtsleiter-/Stabsstellenleiterstellen durch interne Lösungen nachbesetzt wurden. Somit konnten eine A 13 h.D. Stelle und eine EG 14 Stelle eingespart werden. Auf einige Veränderungen gegenüber dem vorangegangenen Stellenplan soll an dieser Stelle hingewiesen werden. Bei den Beamtenstellen A 13 findet eine Aufweitung von bisher 1 auf 3 Stellen statt. Dies erklärt sich wie folgt: Die A 13 h.D. Stelle (Amtsleitung Amt für Zentrale Dienste und Finanzen) fällt weg, stattdessen wird eine A 13 g.D. Stelle (Amtsleitung Zentrale Dienste - ohne Finanzen) neu eingefügt. Zudem ist die Stelle (Amtsleitung Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales) infolge des Doppelamtes nach A 13 g.D. bewertet worden. Seite 3 von Ratsdrucksache 425-X/Z-1 Durch Änderungen in den Aufgabengebieten und Verantwortlichkeiten wurden 6 EG 6 Stellen nach EG 8 bewertet. Diese Veränderungen machen eine entsprechende Anpassung des Stellenplans erforderlich. Aktuelle Daten zum Personalbericht und zur Personalentwicklung werden in gesonderten Vorlagen für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.03.2016 (nichtöffentlicher Teil) vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Der Stellenplan ist gem. § 79 II Gemeindeordnung NW (GO NW) Anlage des Haushaltsplanes. Sein Inhalt ergibt sich aus § 8 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Der Stellenplan wird im Rahmen der Haushaltssatzung gem. § 80 GO NW vom Rat beschlossen. Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Maßgeblich für die Ausweisung ist das Ergebnis der Stellenbewertung der Bewertungskommission bzw. des Gutachtens der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGST). Im Gegensatz zu den tariflich Beschäftigten haben die Beamtinnen und Beamten nicht automatisch einen Anspruch auf die Besoldung, auf deren Stelle sie geführt werden. Hier müssen u.a. auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei leitenden Dienstkräften gemäß § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung ist zudem der Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung zu beteiligen. Unabhängig von dem Stellenplanbeschluss bedarf es hier immer noch eines weiteren Beschlusses durch den Ausschuss. 3. Finanzielle Auswirkungen Entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, den beigefügten Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 80 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung festzusetzen.