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Beschlussvorlage (Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Beschlussvorlage (Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten  ) Beschlussvorlage (Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten  )

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.03.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 13-23-55 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 515-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 10.05.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 515-X 1. Sachverhalt: Der Stadtverordnete Christian Göbbels hat am 11.03.2016 durch schriftliche Erklärung gegenüber der Wahlleiterin die Niederlegung seines Ratsmandates zum Ablauf des 31.03.2016 erklärt. Herr Göbbels hat gemäß der Reserveliste zur Kommunalwahl 2014 einen gebundenen Vertreter. Auf der Reserveliste des CDU-Stadtverbandes Bad Münstereifel ist auf Listenplatz 34 Herr Wilfried Schumacher, Eschweiler, Turmgasse 7, als gebundener Vertreter für die Wahl aus dem Wahlbezirk 4 auf der Reserveliste aufgeführt. Da Herr Göbbels bei der Kommunalwahl als Wahlbezirksbewerber gewählt wurde, findet hier die Vertretungsnachfolge statt. Daher habe ich zu diesem Zeitpunkt als Nachfolger für Herrn Christian Göbbels aus der Reserveliste des CDU-Stadtverbandes Bad Münstereifel, Herrn Wilfried Schumacher, Eschweiler, Turmgasse 7, 53902 Bad Münstereifel, festgestellt. Da Herr Schumacher bereits als sachkundiger Bürger Mitglied im Betriebsausschuss Stadtwerke ist, ist die erforderliche Verpflichtung schon dort erfolgt. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 45 Kommunalwahlgesetz NRW hat die Bürgermeisterin als Wahlleiterin festgestellt, dass nach der Reserveliste des CDU-Stadtverbandes Bad Münstereifel für die Kommunalwahl 2014 aufgrund der Mandatsniederlegung des Herrn Christian Göbbels als Reservelistennachfolger Herr Wilfried Schumacher als Nachfolger für Herrn Christian Göbbels in den Rat der Stadt Bad Münstereifel nachrückt. Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW werden die Stellvertreter des Bürgermeisters und die übrigen Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese wurde jedoch bereits aufgrund der Mitgliedschaft als sachkundiger Bürger Betriebsausschuss Stadtwerke des Rates vorgenommen. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Das Verfahren ist gem. Kommunalwahlrecht zwingend vorgeschrieben. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Bürgermeisterin begrüßt Herrn Schumacher im Rat der Stadt Bad Münstereifel. Eine Beratung und Abstimmung ist nicht vorgesehen! Die Feststellung durch die Wahlleiterin erfolgt aufgrund der Befugnisse aus den Vorschriften des Kommunalwahlrechtes!