Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
30.01.14, 15:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 21/2014
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 22.01.2014
gez. Böcking
30.01.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
12.02.2014
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Ausbau eines Teilabschnittes der Matthias-Curt-Straße in Friesheim als
"kleine Ortsumgehung"
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Zeit nicht bekannt
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Entlastung des Niederweges sowie des umliegenden Kernbereiches in Friesheims wäre
sicherlich wünschenswert, kann aber nicht auf die hier vorgeschlagene, einfache Weise
verwirklicht werden.
Der Niederweg wurde vor Kurzem erst neu ausgebaut und als Durchgangsstraße bezuschusst.
Eine grundlegende Veränderung der Verkehrsbeziehungen auf dieser Straße müsste mit dem
Zuschussgeber abgestimmt werden, Hierzu ist eine Prognose der Verkehrsströme nach der
Errichtung einer weiteren Zufahrtsstraße erforderlich.
Gleichfalls ist die Gesamtsituation des Verkehrsnetzes in Friesheim zu betrachten,. Der
Wellmühlenweg sowie der Niederweg sind z.B. nicht dazu geeignet weitere
LKW-Durchgangsverkehre bezüglich der Verkehrsbeziehung Weilerswist/ Autobahnzufahrt/ L33/
L162/ Ahrem/ B265 aufzunehmen. Wegen der zu geringen Belastbarkeit und der teilweise
vorhanden geringen Fahrbahnbreite könnte hier ein zusätzlicher LKW – Verkehr zu erheblichen
Problemen führen.
Es müsste ggf. auch auf bereite vorhanden Straßen ein Ausbau der Fahrbahn und ggf. ein
Neubau der beiden Brücken auf dem Wellmühlenweg erfolgen.
Der Schulbereich Niederweg / Franz Stryck Straße würde mit zusätzlichem Kfz - Verkehr belastet.
An dieser Stelle weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in die Fahrbahn einzubauen würde
dem Zweck sowie der Funktion einer Umgehungsstraße entgegenstehen.
Ebenso würde sich die Verkehrsbelastung in den angrenzenden Wohnbaubereich des Ortes
verschlechtern..
Für den Ausbau des vorhandenen Wirtschaftweges zu einer Umgehungsstraße müsste ein
Planfeststellungsverfahren einschließlich weiterer Vorverfahren (Flurbereinigung,
Linienbestimmungsverfahren, etc.) durchgeführt werden, Weder die vorhandene
Grundstücksbreite, noch der bestehende Unterbau des Wirtschaftsweges sind derzeit ausreichend
für eine Umgehungsstraße dimensioniert. Daher wäre eine umfangreiche, neue Straßenplanung
erforderlich.
Eine zusätzliche Einmündung auf die L33 müsste beim Landesbetrieb Straßenbau NRW beantragt
werden.
Mit einer positiven Entscheidung ist hierzu wegen der nahegelegenen bereits vorhandenen
städtischen Straßeneinmündungen nach meiner Einschätzung nicht sehr wahrscheinlich.
Abgesehen von den o.g. grundsätzlichen und technischen Schwierigkeiten kann ich eine
zusätzliche Verkehrsführung durch bereits bestehende Wohngebiete und im Bereich einer Schule
nicht empfehlen. die Anwohner und Schüler würden zusätzlich belasten werden. Es ist nicht zu
vertreten, zusätzlichen Verkehr von der gerade sanierten Landesstraße L 33 durch ein
Wohngebiet zu führen.
Eine qualifizierte Kostenschätzung konnte ich aufgrund der geringen Bearbeitungszeit noch nicht
erstellen lassen. Es ist auch sehr fraglich, dass das Land NRW diese neue Umgehungsstraße
aufgrund der bereits vorhandenen Verkehrsbeziehung L 33/ L162 (Weilerswister Str./ Graf
Emundus Str.) fördern würde.
Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes kann ich den Antrag leider nicht befürworten.
(Erner)
-2-