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Beschlussvorlage (Unterbringung ausländischer Flüchtlinge)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
03.11.2015
Erstellt
29.10.15, 17:11
Aktualisiert
29.10.15, 17:11
Beschlussvorlage (Unterbringung ausländischer Flüchtlinge) Beschlussvorlage (Unterbringung ausländischer Flüchtlinge) Beschlussvorlage (Unterbringung ausländischer Flüchtlinge)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.10.2015 - Der Bürgermeister Az: 50-52-40 Nr. der Ratsdrucksache: 219-X/Z-7 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 03.11.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Unterbringung ausländischer Flüchtlinge; hier: Übersicht der Unterbringungskapazitäten __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach / Herr Wiedemann / Herr Ley / Herr Malburg __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: Derzeit nicht bezifferbar () Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: teilweise Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts() rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt (X) Beschlussausführung bis 31.05.16 sukzessive __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Bildungsausschuss ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 219-X/Z-7 1. Sachverhalt: 1.1 Aktuelle Unterbringung zum 26.10.2015 Die Verfügbarkeit der bisherigen Standorte sieht zurzeit wie folgt aus: Mühlengasse 10 voll belegt An der Ley 26 voll belegt Seniorenzentrum 4 4 Plätze frei Waldstraße 20 5 Plätze frei Kölner Straße 12 2 Platz frei Rupperather Ring 4 voll belegt Fichtenweg 2 (Lehrerwohnung) 1 Platz frei Fichtenweg 2 - Wohngruppe 2 4 Plätze frei Gilsdorfer Weg 5 voll belegt Derzeit (26.10.) sind im Stadtgebiet 251 Flüchtlinge untergebracht, hiervon ca. 21 Personen auch in Privatwohnungen. Für acht Bewohner, deren Asylverfahren positiv beendet wurde und die ein unbefristetes Bleiberecht haben, werden derzeit private Wohnungen gesucht. Leider handelt es sich um Einzelpersonen, was die Vermittlung auf dem freien Wohnungsmarkt erschwert. Eine Mutter mit Kind und zwei Familien konnten in private Wohnungen vermittelt werden. Für eine weitere Mutter mit Kind und eine Einzelperson steht eine Privatwohnung in Aussicht. 1.2 Entwicklung der Zuweisungen Wie aus der o. a. Übersicht entnommen werden kann, sind noch 16 Unterbringungsplätze frei. Für den 28.10. sind jedoch bereits weitere sieben Flüchtlinge angekündigt. Da derzeit im Regelfall 14 bis 19 Flüchtlinge pro Woche zugewiesen werden, aber nur wenige Flüchtlinge Bad Münstereifel wieder verlassen, ist absehbar, dass die Kapazitäten nur noch gerade so lange ausreichen werden, bis in der ehemaligen Grundschule in Nitterscheid der Umbau einer weiteren Schulklasse (Wohngruppe 3) abgeschlossen ist. Eine Änderung der hohen Zuweisungszahlen wird bis zum Jahresende nicht erwartet. 1.3 In Planung befindliche Unterbringungsmöglichkeiten Entsprechend der Beschlusslage der Dringlichkeitsentscheidung aus RD-Nr. 219/Z-6 vom 17.09. bemüht sich die Verwaltung nach wie vor intensiv um dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten in geeigneten städtischen und privaten Bestandsgebäuden. Konkret beschlossen wurde per Dringlichkeitsentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, damit das Objekt ehemaliger Kindergarten Rupperath, Rupperather Ring 4 zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden kann. -> vom 23.09. bis 08.10. konnten dort Flüchtlinge untergebracht werden. Seitdem sind dort alle Plätze belegt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen zur Anmietung des Hotelobjektes in der nördlichen Vorstadt oder vorübergehender Unterbringung dort wieder aufzunehmen. -> Die Hotelbetreiber haben sich einem online-Buchungsportal angeschlossen und seitdem eine zufriedenstellende Auslastung, so dass das Objekt nicht mehr zur Verfügung steht. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, das städtische Gebäude An der Ley 34 herzurichten, um dort kurzfristig Flüchtlinge unterbringen zu können. -> Der Herrichtungsbedarf ist ermittelt, entsprechende Aufträge sind in der Bearbeitung. Nachrichtlich: Die Organisatoren des Seniorentreffs haben mitgeteilt, dass der Treff im Dezember seine regelmäßigen Gruppentreffen einstellt, da das Angebot nur noch von sehr wenigen Senioren angenommen wird. Seite 3 von Ratsdrucksache 219-X/Z-7 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Pfarrhaus Rupperath angebotene Wohnung bei Bedarf anzumieten. -> Der Abschluss eines Mietvertrages ist in Vorbereitung. 5. Der Anmietung der weiteren Objekte im Seniorenzentrum mit den abweichenden Konditionen wird zugestimmt. -> Mietverträge für die Objekte Haus Nr. 2 und 3 wurden abgeschlossen. Haus 2 wird zum 01.01. und Haus 3 zum 01.02.2016 belegbar sein. 6. Recherche bezüglich Containersiedlung in Arloff, Unter den Linden, wieder aufnehmen. -> Derzeit erfolgt die bauplanungsrechtliche Prüfung. 1.4. Weitere Optionen zur Unterbringung In den vergangenen Wochen wurden zudem insgesamt 19 private Wohnungen und Wohnhäuser, die zur Anmietung angeboten wurden, besichtigt. Nicht alle Wohnungen sind sofort nutzbar. W. o. berichtet, wurden jedoch auch bereits Familien in Wohnungen untergebracht. Außerdem wurde nochmals das Objekt Parkhotel besichtigt. In dem Objekt wurden bereits Heizkörper und Elektroleitungen demontiert und offenbar der Altmetallverwertung zugeführt. Ein umfangreicher Bericht mit Fotodokumentation kann bei der Immobilienverwaltung eingesehen werden. Weiterhin wurden zwei leerstehende Hotelbetriebe in der Kernstadt besichtigt. In einem Betrieb innerhalb des Mauerrings wurden bereits umfangreiche Sanierungsmaßnahmen begonnen, so dass eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nicht mehr möglich ist. Bei einem weiteren Betrieb, der sofort nutzbar wäre, konnte bei den Verhandlungen aus verschiedenen Gründen keine Einigkeit erzielt werden. Zudem wurde ein leerstehendes Beherbergungsobjekt im Höhengebiet besichtigt. Hier steht die Verwaltung derzeit mit dem Eigentümer in Verhandlungen. Auch wurde ein ungenutztes Gewerbeobjekt im Bereich der nördlichen Kernstadt besichtigt. Hier steht derzeit noch die Rückmeldung des Eigentümers aus. Weitere Ausführungen zu den einzelnen Objekten können ggf. im nicht öffentlichen Sitzungsteil erfolgen. Hierbei werden auch zu speziellen Nutzungsrechtlichen Bedingungen Ausführungen gemacht. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. 3. Finanzielle Auswirkungen Siehe bisherige Beratungsvorlagen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen und 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Siehe Ursprungserläuterung. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei anhaltendem Bedarf wird die Verwaltung in den zuständigen Fachausschüssen entscheidungsreife Vorschläge zum Abschluss der in Frage kommenden Mietverträge für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen vorlegen. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird den zuständigen Fachausschüssen entscheidungsreife Vorschläge zum Abschluss in Frage kommender Mietverträge für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen vorlegen.