Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
144 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
12.11.15, 13:15
Aktualisiert
12.11.15, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.11.2015
- Der Bürgermeister Az: 50-52-40
Nr. der Ratsdrucksache: 219-X/Z-9
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
17.11.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Unterbringung ausländischer Flüchtlinge;
hier: Übersicht und Laufzeiten der Unterbringungskapazitäten – Beratungsergebnis aus
dem Fachausschuss vom 03.11.2015
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Berichterstatter: Herr Reidenbach / Herr Ley
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( ) Kosten €:
()
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung: teilweise
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts()
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
()
Beschlussausführung
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 219-X/Z-9
1. Sachverhalt:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus hat am
03.11.2015 unter der RD 219-X/Z-6 eingehend über die getroffene Dringlichkeitsentscheidung, die
städischen Immobilien in Iversheim, An der Ley 34 (Ziff. 3 der Dringlichkeitsentscheidung) und
Arloff, Unter den Linden (Ziff. 6) für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung bereitzustellen, beraten.
Vor dem Hintergrund der nachvollziehbaren Bedenken sowie der Tatsache, dass seitens der Verwaltung in beiden Fällen bisher keine Maßnahmen getroffen wurden, die eine erhebliche und/oder
unumkehrbare finanzielle oder rechtliche Verpflichtung der Stadt begründen, schlägt die Verwaltung vor, eine endgültige Umsetzung der getroffenen Entscheidung in diesen beiden Punkten bis
auf Weiteres auszusetzen und hierzu zu einem späteren Zeitpunkt erneut den Dialog mit den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Bad Münstereifel zu suchen.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die gem. RD 219-X/Z-6 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Ausführung der per Dringlichkeitsentscheidung
getroffenen Beschlüsse zur Inanspruchnahme der städtischen Immobilien An der Ley 34
und Unter den Linden (Ziff. 3 und 6 der Dringlichkeitsentscheidung) für Zwecke der Unterbringung ausländischer Flüchtlinge bis auf Weiteres auszusetzen und zu gegebener Zeit
zunächst wieder den Dialog mit den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Bad Münstereifel zu suchen.