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Beschlussvorlage (Skater-Anlage im "Goldenen Tal" hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.05.2015 Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
164 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
12.11.15, 17:10
Aktualisiert
12.11.15, 17:10
Beschlussvorlage (Skater-Anlage im "Goldenen Tal"
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.05.2015
         Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2015) Beschlussvorlage (Skater-Anlage im "Goldenen Tal"
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.05.2015
         Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2015) Beschlussvorlage (Skater-Anlage im "Goldenen Tal"
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.05.2015
         Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den10.11.2015 - Der Bürgermeister Az: 51-73-80 Nr. der Ratsdrucksache: 309-X/Z-3 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 24.11.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Skater-Anlage im "Goldenen Tal" hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.05.2015 Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( x ) Kosten €: 7.500 ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) (x) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 309-X/Z-3 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus am 03.11.2015 wurde die Verwaltung wegen der bisher nicht erfolgten nutzungsgerechten Herstellung des neuen Standortes der Halfpipe im Goldenen Tal massiv kritisiert, insbesondere weil der Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus vom 09.06.2015 bisher nicht umgesetzt wurde. Vor diesem Hintergrund ist die nachstehende Chronologie der Entwicklung erstellt worden, die die wesentlichen Zusammenhänge und Umstände darstellt:  Infolge der Erwägungen, zur Realisierung des Outlet-Centers in Bad Münstereifel Grundstücksflächen in der südlichen Vorstadt zur Nutzung und Anlage von Parkplätzen an die Outlet-Investoren zu veräußern, ermittelte die Verwaltung bereits im Sommer 2012 für den Haushaltsplan 2013 den Finanzaufwand für die Befestigung eines entsprechenden Ersatzstandortes. Auf dieser Grundlage wurde Im Haushalt 2013 beim Produkt V063662 ein investiver Ansatz in Höhe von 25.000 € mit der Zweckbindung „Aufstellfläche Skateranlage“ bereit gestellt. Dieser Ansatz ist jedoch nicht beansprucht worden und im Jahresabschluss 2013 verfallen.  Im Januar 2013 bestätigte die Verwaltung die Möglichkeit der Verlagerung der Skateranlage vom eifelbad-Parkplatz auf die Fläche zwischen Sportwelt Schäfer und eifelbad. „Hierzu bedürfe es jedoch der Prüfung hinsichtlich der erforderlichen Größe und Beschaffenheit der Fläche.“  Im Notarvetrag über die Veräußerung der Grundstücksflächen im Goldenen Tal an die BMP wurde die Skateranlage nicht berücksichtigt.  23.08.2013 / 06.09.2013: Im Projektvertrag zwischen Stadt und BMP über die straßenbauliche Maßnahmen im Bereich der Trierer Straße und des Sittardweges wurde folgendes vereinbart: „§ 13 (1) Neben den in der Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geregelten Baumaßnahmen umfasst das Verkehrskonzept noch die nachstehend aufgeführten Maßnahmen, die der Projektträger ebenfalls auf seine Kosten und nach Maßgabe der vorhandenen Planung und den von der Stadt angeordneten Planvorgaben ausführt. - Verlagerung Skateranlage auf städt. Fläche im Umfeld des eifelbades bzw. des südlichen Endes der Straße Im goldenen Tal …“ Die vertragliche Vereinbarung beinhaltet den Transport an den neuen Aufstellort, nicht jedoch die Herrichtung der Aufstell- und Umgebungsfläche. Letztere herzurichten war auch im September 2013 noch nicht erforderlich, weil zu dieser Zeit noch eine Aufstellung auf der übergroßen Wendefläche am Ende des Goldenen Tales angedacht war, die mit Fertigstellung der Fahrflächen zu den neuen Parkplätzen ohnehin ihre Funktion einbüßt.  Unter Einbeziehung der Möglichkeiten zur Stadtentwicklungsplanung wurden unterschiedliche Lösungsansätze ermittelt und gegeneinander abgewogen. Bedingt durch die Option, die weitere Anbindung der Straße in Richtung eifelbad und weitere Stellplätze zwischen Hallen und eifelbad anzulegen, wenn seitens der Stadt im Rahmen von Genehmigungen künftig Stellplatzverpflichtungen zu erfüllen sind, wurde der Standort letztlich aus dem Wendehammerbereich hinausgeschoben. Der Bauhof hat im November 2013 die zur Neuaufstellung vorgesehene Fläche als Schotterfläche hergestellt. Seite 3 von Ratsdrucksache 309-X/Z-3  Am 05.05.2014 wurde die Skateranlage dann im Auftrag von BMP an ihren neuen Standort transportiert und dort, ohne Anbindung an die vorhandenen befestigten Flächen der Feuerwehrzufahrt und der Wendeanlage, aufgestellt. Im Nachhinein muss dabei selbstkritisch festgestellt werden, dass die Belange der Nutzer, die eben nicht ausschließlich auf der Halfpipe hin und her rollen, sondern diese auch als Startrampe für die Fahrt in die Umgebungsfläche nutzen wollen, von der Verwaltung falsch beurteilt bzw. nicht erkannt und demzufolge auch nicht berücksichtigt wurden. Ebenso wurde das Vorhandensein eines entsprechenden Haushaltsansatzes offenbar völlig ausgeblendet bzw. anderen Erwägungen untergeordnet, sodass er letztlich verfiel.  Erst nachdem die Nutzer der Anlage Klage über die nur sehr eingeschränkte Nutzbarkeit führten, wurde die Sache unter Darlegung von Kosten neu belebt. Da die Haushaltsmittel verfallen waren wurde der Versuch unternommen, den Investoren die Herrichtung des Umfeldes des neuen Standortes „anzudienen“. Dies misslang. Parallel wurden bei einer Ortsbesichtigung mit Herrn Kehle die Wünsche der Nutzer entgegen genommen und daraus eine Kostenberechnung erstellt, die mit einem (externen) Materialaufwand von rd. 8000 € abschließt, sowie (internen) Geräte- und Personalaufwand beim Bauhof verursacht. Eine Minimallösung mit rd. 1000 € Materialaufwand ist für die Nutzer inakzeptabel. Die außer- oder überplanmäßige Finanzierung der Maßnahme widerspricht grundsätzlich dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept. Dies wurde dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus in seiner Sitzung am 03.11.2015 offeriert. Auf die RD 309-X, 309-X/Z-1 und 309-X/Z-2 wird verwiesen. Durch die Ausschussmitglieder wird bekräftigt, dass die Verwaltung die Versäumnisse aufarbeiten möge und möglichst kurzfristig den nicht akzeptablen Zustand des Umfeldes der Skateranlage herrichten soll. 2. Rechtliche Würdigung ./. 3. Finanzielle Auswirkungen Eine nochmalige Ansprache an die BMP führte zur Bereitschaft, trotz nicht bestehender Rechtspflicht jetzt 2.500 € beizusteuern. Die Verwaltung kann in dem betroffenen Produkt (V063662) 5.000 € investiv zur Befestigung des Ersatzstandortes der Skateranlage ohne Kollision mit dem Haushaltsrecht bereit stellen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Der Städtische Baubetriebshof wird, bei geeigneter Witterung, bis Ende November 2015 die Umgebungsfläche der Halfpipe gemäß den Wünschen der Nutzer so herrichten, dass eine Nutzung entsprechend dem Nutzungszweck der Anlage möglich ist. Dazu wird eine Gesamtfläche von rd. 250 qm rund um das Objekt auf adäquatem Oberbau gegründet und mit Betonsteinpflaster belegt. Sie wird an die Feuerwehrzufahrt zur Sportwelt angebunden. Außerdem werden zwei Bänke und ein Papierkorb aufgestellt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Umgebungsfläche der Skater-Anlage so herzurichten, dass eine Nutzung entsprechend dem Nutzungszweck der Anlage ermöglicht wird.