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Beschlussvorlage (Antrag gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Baumfällungen im FriedWald bei Iversheim Schreiben des NABU vom 15.11.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
143 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
19.11.15, 16:21
Aktualisiert
19.11.15, 16:21
Beschlussvorlage (Antrag gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Baumfällungen im FriedWald bei Iversheim
Schreiben des NABU vom 15.11.2015) Beschlussvorlage (Antrag gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Baumfällungen im FriedWald bei Iversheim
Schreiben des NABU vom 15.11.2015) Beschlussvorlage (Antrag gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Baumfällungen im FriedWald bei Iversheim
Schreiben des NABU vom 15.11.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.11.2015 - Die Bürgermeisterin Az: 24-94-01 Nr. der Ratsdrucksache: 435-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 24.11.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Baumfällungen im FriedWald bei Iversheim Schreiben des NABU vom 15.11.2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Seifert/Herr Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 435-X 1. Sachverhalt: In dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 15.11.2015 macht der NABU, Kreisverband Euskirchen, von dem in § 24 GO normierten Recht Gebrauch und regt an, dass der Rat der Stadt Bad Münstereifel beschließt, dass im FriedWald Iversheim Verkehrssicherungsbelange und Artenschutzbelange gleichrangig zu behandeln sind. Erklärter Hintergrund für diese Anregung sind die derzeit laufenden Baumfällungen im Bereich der FriedWaldfläche. Die Verwaltung schlägt vor, dass wegen der Aktualität der Angelegenheit und der Tatsache, dass die Sitzung des zuständigen Fachausschuss (Betriebsausschuss „Forstbetrieb“), erst am 24.02.2016 stattfindet, der Rat über den Antrag berät und entscheidet. Zum Antrag selbst ist folgendes auszuführen: Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Baumkontrollen sind im März 2015 von der Baumsachverständigen der FriedWald GmbH ca. 400 Bäume (vorwiegend Eichen) wegen Totholz und anderer Schäden als nicht verkehrssicher beanstandet worden. Bei den verkauften FriedWald-Bäumen wird das Totholz von einem Fachunternehmen mittels Kletter- und Seiltechnik entnommen. Die Kosten für eine solche Maßnahme belaufen sich je nach Höhe des Baumes auf 200,00 € - 265,00 €. Baumfällungen stellen bei verkauften Bäumen hingegen die Ultima Ratio dar. Das Entfernen von Totholz ist eine aufwändige Maßnahme und würde bei den beanstandeten 400 Bäumen Kosten in Höhe von ca. 80.000 – 90.000 € verursachen Im Hinblick darauf, dass bei älteren Eichenbeständen die Entstehung von Totholz zunimmt, ist es nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern auch vor dem Hintergrund der dauerhaft zu gewährleistenden Verkehrssicherungspflicht notwendig, nicht verkehrssichere, hiebreife Eichen, die nicht als FriedWald-Bäume verkauft sind, aus dem Bestand zu entnehmen und hierdurch dauerhaft anfallende Kosten für die Herstellung der Verkehrssicherheit bei diesen Bäumen zu vermeiden. Von der laufenden Fällaktion sind in der bereits aktivierten FriedWald-Fläche der Blöcke 1 - 8 mit 23 Hektar rund 250 Bäume betroffen. Diese Maßnahme wird im Übrigen unter Beachtung der Vorgaben des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen und der „Leitlinie für die nachhaltige Waldbewirtschaftung zur Einbindung des Waldbesitzes in den regionalen Rahmen“ durchgeführt. Unter anderem bestimmt Ziffer 4.1 der vorbezeichneten Leitlinie „Totholz- und Höhlenbäume werden in angemessenem Umfang erhalten, soweit ein solcher Nutzungsverzicht nicht zu unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteilen, Unfallverhütungs-, Waldschutz- oder Verkehrssicherungsproblemen führt. Zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile soll an Förderprogrammen oder Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes teilgenommen werden.“ In der Sitzung wird darüber hinaus zu den relevanten fachlichen Aspekten mündlich vorgetragen. Die Maßnahme erfolgt zudem in Abstimmung mit der FriedWald GmbH und steht den vertraglichen Regelungen zur Einrichtung des FriedWaldes nicht entgegen. 2. Rechtliche Würdigung Wie dargestellt Seite 3 von Ratsdrucksache 435-X 3. Finanzielle Auswirkungen Wie dargestellt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die derzeit laufenden Baumfällungen im FriedWald Iversheim erfolgen unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie Vorgaben für eine naturnahe Waldbewirtschaftung. Es handelt sich zudem um die wirtschaftlichste Alternative zur dauerhaften Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Vor diesem Hintergrund ist die Maßnahme wie geplant fortzuführen.