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Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
148 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 16:21
Aktualisiert
19.11.15, 16:21
Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung 
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung 
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.11.2015 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 419-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 419-X 1. Sachverhalt: Das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 34, Flurstück 169 liegt teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“. Der östliche Teilbereich des Grundstückes ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt dieser Teilbereich im Landschaftsschutzgebiet. Auf dem Flurstück 169 wurden in den vergangenen Jahren zwei Gewerbehallen und Unterstellplätze zur Herstellung, Trocknung, Lagerung und zum Verkauf von Brennholz errichtet. Um die Anlage zu schützen, plant der Eigentümer die Einfriedung des Grundstückes mit einer Zaunanlage. Zudem soll der östliche Teilbereich des Grundstückes als weitere Lagerfläche genutzt werden. Da die Errichtung baulicher Anlagen einschließlich Einfriedungen im Landschaftsschutzgebiet nicht zulässig ist und eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes seitens der Unteren Landschaftsbehörde nicht in Aussicht gestellt werden kann, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Im Rahmen dieser Bebauungsplanänderung bestehen seitens der Unteren Landschaftsbehörde keine Bedenken gegen die Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsausweisung. Aus städtebaulicher Sicht bestehen ebenfalls keine Bedenken gegen die angestrebte Bebauungsplanänderung. Die weiteren planungsrechtlichen Schritte sind einzuleiten. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen. Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 34, Flurstück 169. Der Bereich ist im beigefügten Plan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet. 2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.