Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
148 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 16:21
Aktualisiert
19.11.15, 16:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.11.2015
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 419-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
01.12.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Frau Schulz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 419-X
1. Sachverhalt:
Das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 34, Flurstück 169 liegt teilweise im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“. Der östliche Teilbereich des Grundstückes
ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt dieser Teilbereich im Landschaftsschutzgebiet.
Auf dem Flurstück 169 wurden in den vergangenen Jahren zwei Gewerbehallen und Unterstellplätze zur Herstellung, Trocknung, Lagerung und zum Verkauf von Brennholz errichtet. Um die
Anlage zu schützen, plant der Eigentümer die Einfriedung des Grundstückes mit einer Zaunanlage. Zudem soll der östliche Teilbereich des Grundstückes als weitere Lagerfläche genutzt werden.
Da die Errichtung baulicher Anlagen einschließlich Einfriedungen im Landschaftsschutzgebiet
nicht zulässig ist und eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes seitens der
Unteren Landschaftsbehörde nicht in Aussicht gestellt werden kann, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Im Rahmen dieser Bebauungsplanänderung bestehen seitens der Unteren Landschaftsbehörde keine Bedenken gegen die Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsausweisung.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen ebenfalls keine Bedenken gegen die angestrebte Bebauungsplanänderung. Die weiteren planungsrechtlichen Schritte sind einzuleiten.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
durchzuführen. Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Gemarkung
Houverath, Flur 34, Flurstück 169. Der Bereich ist im beigefügten Plan, der Bestandteil
dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet.
2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.