Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
239 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
19.11.15, 16:21
Aktualisiert
19.11.15, 16:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.11.2015
- Der Bürgermeister Az: 22-10-50/16 S
Nr. der Ratsdrucksache: 369-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
24.11.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und
Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025
hier: Einbringung der Entwürfe
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 369-X
1. Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel am 24.11.2015 werden
- der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und
- der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 mit den erforderlichen Anlagen
eingebracht.
Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sind seit dem Inkrafttreten des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes nicht mehr Bestandteil des Haushaltsplanes und werden gesondert
eingebracht. Gleichwohl enthält der Haushaltsplan als Anlage eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Sondervermögen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO
NRW.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat mit RdErl. vom 08.07.2015 die Orientierungsdaten für die Jahre 2016 bis 2019 bereitgestellt, mit der Erwartung, dass die Aufstellung, Beratung
und Beschlussfassung des Haushalts an den Vorgaben des § 80 Abs. 5 Satz 1 und 2 GO NRW
ausgerichtet wird. Danach soll die Anzeige der vom Rat beschlossenen Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bis zum 30. November erfolgen, damit die Aufsichtsbehörde vor Beginn des neuen
Haushaltsjahres das Prüfverfahren abschließen kann.
Beginnend mit der Haushaltsplanung 2016 wird die so genannte „1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)“ sowie die vorläufige Rechnung der kommunalen Spitzenverbände zum kommunalen Finanzausgleich durch eine „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ ersetzt. Sie ist
das Ergebnis einer Kooperation zwischen dem Ministerium für Inneres und Kommunales, dem
Finanzministerium und den kommunalen Spitzenverbänden (Städte- und Gemeindebund, Städtetag, Landkreistag) des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel der Änderung des Verfahrens ist es, den
Kommunen im Lande eine frühzeitige Orientierung über das nächste Gemeindefinanzierungsgesetz zu geben. Damit können die Kommunen zeitiger ihren Haushalt planen und gleichzeitig wird
die doppelte Arbeit vermieden. Am 24.07.2015 wurde die „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ veröffentlicht, welche als Grundlage zur Berechnung der Ansätze zum Haushalt 2016 ff. erforderlich ist.
Der Haushaltsplan 2016 wurde auf der Grundlage des durch die Kommunalaufsicht mit Auflagen
genehmigten Doppelhaushaltes 2014/2015 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
bis 2022 vom 18.12.2013 mit den gem. RdErl. vom 08.07.2015 bereitgestellten Orientierungsdaten für die Jahre 2016 – 2019 fortgeschrieben. Die als Anlage 1 beigefügte 1. Veränderungsliste
berücksichtigt alle bisher bekannt gewordenen Veränderungen, insbesondere die aus der 2. Modellrechnung des o.a. Arbeitskreises und der fortgeschriebenen Entwicklung der Finanzierung
nach dem FlüAG und dem AsylbLG.
Mit den im Haushaltsentwurf 2016 berücksichtigten Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre
2014 bis 2025 wird der Haushaltsstatus eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 GO NRW erreicht und die ratsbeschlossene und kommunalaufsichtlich genehmigte
Vorgabe, ab dem Jahr 2022 wieder einen Haushaltsausgleich zu erzielen, umgesetzt. Bis dahin
werden die jährlichen Defizite und aufgelaufenen Kredite zur Liquiditätssicherung kontinuierlich
abgebaut. Die Entwicklung der Jahresergebnisse bis zum Jahr 2025 ist auf der Basis der aktuellen
Haushaltsplanung in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle gibt Auskunft über
den Eigenkapitalverzehr bis zum Jahr 2021 und den Eigenkapitalaufbau ab dem Jahr 2022.
Bei der erstmaligen Aufstellung des HSK wurden Steuererhöhungen in den Jahren 2016, 2019
und 2022 vorgesehen, die mit der Politik bereits abgestimmt waren. Erste Planungen für den
Haushalt 2016 sahen vor, diese Steuererhöhungen noch über das ursprüngliche Maß hinaus zu
erhöhen. Die aktuelle, hiermit vorgelegte Planung führt wieder auf die Basis der vorab im HSK
festgelegten Steuersätze zurück, da aus heutiger Sicht eine weitergehende Hebesatzerhöhung zur
Konsolidierung im Jahr 2022 entbehrlich ist.
Seite 3 von Ratsdrucksache 369-X
Planjahr
Fehlbedarf
Ausgleichsrücklage
gem. Planung und
Anfangsstand
Anfangsstand
allgemeine Rücklage
Verringerung
5.980.946,91 €
94.195.829,56 €
in %
-944.181,12 €
-3.367.835,24 €
-1.668.930,55 €
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
950.905,00 €
2.444.854,00 €
4.625.274,00 €
0,00 €
0,00 €
-3.694.435,01 €
-9.760.717,22 €
-7.133.302,00 €
-5.805.441,80 €
-4.033.440,81 €
-5.551.473,97 €
-4.481.914,00 €
-4.307.759,00 €
-2.996.630,00 €
-2.036.995,00 €
-804.607,00 €
-408.360,00 €
-100.606,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00
0,00
-3,94
-10,84
-8,89
-7,93
-5,99
-8,83
-7,81
-8,14
-6,17
-4,47
-1,85
-0,96
-0,24
0,00
0,00
0,00
0,00
Stand allgemeine
Rücklage
vorläufiger
Jahresabschlüsse
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
-944.181,12 €
-3.367.835,24 €
-5.363.365,56 €
-9.760.717,22 €
-7.133.302,00 €
-5.805.441,80 €
-4.033.440,81 €
-5.551.473,97 €
-4.481.914,00 €
-4.307.759,00 €
-2.996.630,00 €
-2.036.995,00 €
-804.607,00 €
-408.360,00 €
-100.606,00 €
950.905,00 €
1.493.949,00 €
2.180.420,00 €
2.743.079,00 €
jew. z. 31.12.
94.099.145,38 €
93.704.768,28 €
90.025.748,37 €
80.278.424,54 €
73.163.755,57 €
67.301.711,77 €
62.905.903,96 €
57.374.612,49 €
52.892.698,49 €
48.584.939,49 €
45.588.309,49 €
43.551.314,49 €
42.746.707,49 €
42.338.347,49 €
42.237.741,49 €
42.237.741,49 €
42.237.741,49 €
42.237.741,49 €
42.237.741,49 €
Anmerkung zu vorstehender Übersicht:
Die vorstehende Übersicht berücksichtigt bereits die 1. Veränderungsliste und gibt den Stand der
Haushaltskonsolidierung zum heutigen Zeitpunkt wieder. Dies gilt auch für das dem Haushaltsplan
beigefügte Haushaltssicherungskonzept.
Die Jahresüberschüsse ab dem Jahr 2022 werden bis zur Erreichung der in § 75 Abs. 3 GO NRW
genannten Grenze der Ausgleichsrücklage zugeführt. Erst danach ist eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage vorzusehen. Durch das Auffüllen der Ausgleichsrücklage wird deren Pufferfunktion wieder geschaffen.
Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 noch nicht
berücksichtigt und bedürfen noch der politischen Beratung:
01 115 201 Rathaus
18.000 € Antrag der SPD-Fraktion:
Rollstuhlrampe Rats- und Bürgersaal (siehe hierzu RD 355-X)
07 418 101 Kurverwaltung
24.000 € Mitwirkung und unterstützende Begleitung am Projekt
"Eifel Vital 2.0 - Customer Journey in der Vital-Heimat"
Aufteilung auf die Haushaltsjahr wie folgt:
6.000 € in 2016, 7.400 € in 2017, 8.000 € in 2018, 2.600 € in 2019
08 424 200 Sportplätze
30.000 € Antrag UWV-Fraktion
Sanierung Sportplatz Schönau
09 511 100 Räumliche
Planungs- und
Entwicklungsmaßnahmen
80.000 € Stadtentwicklungskonzept, verteilt auf 4 Jahre mit jährlich 20.0000 €
(2016 - 2019)
30.000 € Planerische Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes, verteilt auf 3 Jahre mit jährlich 10.000 € (2017-2019)
217.000 € Planungen für das Parkdeck Feuerwache (Machbarkeitsstudie 196.300 €,
Bauleitplanungen 11.500 €, Kosten ASPI und II 1.500 €, Gutachten Schallschutz 3.000, Gutachten Schadstoffe 4.700 €)
10.000 € rechtliche Beratung Parkdeck Feuerwache
15.000 € rechtliche Beratung Parkdeck Große Bleiche
Seite 4 von Ratsdrucksache 369-X
13 553 300 Jüdische
Friedhöfe
2.500 € Antrag der CDU-Fraktion
Ersatzbepflanzung von Bäumen auf dem Judenfriedhof Arloff
15 573 100 Dorfgemeinschaftshäuser
15 575 100 Tourismus
Gewährung eines Zuschusses zur Ertüchtigung der Gebäude. Die genaue
Höhe steht auch hier noch nicht konkret fest. Ein Zuschuss ist bilanziell als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen und über die Laufzeit
der vertraglichen Bindung linear aufzulösen. Durch die Übertragung des
Eigentums an den Gebäuden auf örtliche Akteure reduziert sich das städtische Anlagevermögen um rund 660.000€. Durch die Ausbuchung gegen die
allgemeine Rücklage, die die Basis für die Schwellenwertberechnung HSK
gem. § 76 Abs. 1 GO NRW ist, reduziert sich diese in vorgenannter Höhe.
80.000 € Antrag der CDU-Fraktion:
Beitritt NET "Nordeifel-Touristik" (siehe hierzu RD 812-X)
jährlich 20.000 € von 2016 - 2019
1.200 € einmalig investiv für Anteil Stammkapital
15 575 100 Tourismus
jährlich Gründungsmitglied bzw. Mitglied des Vereins "Erlebnisraum Römerstraße"
500 € (siehe hierzu RD 276-X/Z-1)
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und der Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 mit den erforderlichen Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2017 bis 2025 werden zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.