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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025 hier: Einbringung der Entwürfe)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
239 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
19.11.15, 16:21
Aktualisiert
19.11.15, 16:21
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025
hier: Einbringung der Entwürfe) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025
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hier: Einbringung der Entwürfe)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.11.2015 - Der Bürgermeister Az: 22-10-50/16 S Nr. der Ratsdrucksache: 369-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 24.11.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025 hier: Einbringung der Entwürfe __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 369-X 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel am 24.11.2015 werden - der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und - der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 mit den erforderlichen Anlagen eingebracht. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sind seit dem Inkrafttreten des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes nicht mehr Bestandteil des Haushaltsplanes und werden gesondert eingebracht. Gleichwohl enthält der Haushaltsplan als Anlage eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Sondervermögen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO NRW. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat mit RdErl. vom 08.07.2015 die Orientierungsdaten für die Jahre 2016 bis 2019 bereitgestellt, mit der Erwartung, dass die Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung des Haushalts an den Vorgaben des § 80 Abs. 5 Satz 1 und 2 GO NRW ausgerichtet wird. Danach soll die Anzeige der vom Rat beschlossenen Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bis zum 30. November erfolgen, damit die Aufsichtsbehörde vor Beginn des neuen Haushaltsjahres das Prüfverfahren abschließen kann. Beginnend mit der Haushaltsplanung 2016 wird die so genannte „1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)“ sowie die vorläufige Rechnung der kommunalen Spitzenverbände zum kommunalen Finanzausgleich durch eine „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ ersetzt. Sie ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen dem Ministerium für Inneres und Kommunales, dem Finanzministerium und den kommunalen Spitzenverbänden (Städte- und Gemeindebund, Städtetag, Landkreistag) des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel der Änderung des Verfahrens ist es, den Kommunen im Lande eine frühzeitige Orientierung über das nächste Gemeindefinanzierungsgesetz zu geben. Damit können die Kommunen zeitiger ihren Haushalt planen und gleichzeitig wird die doppelte Arbeit vermieden. Am 24.07.2015 wurde die „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ veröffentlicht, welche als Grundlage zur Berechnung der Ansätze zum Haushalt 2016 ff. erforderlich ist. Der Haushaltsplan 2016 wurde auf der Grundlage des durch die Kommunalaufsicht mit Auflagen genehmigten Doppelhaushaltes 2014/2015 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2022 vom 18.12.2013 mit den gem. RdErl. vom 08.07.2015 bereitgestellten Orientierungsdaten für die Jahre 2016 – 2019 fortgeschrieben. Die als Anlage 1 beigefügte 1. Veränderungsliste berücksichtigt alle bisher bekannt gewordenen Veränderungen, insbesondere die aus der 2. Modellrechnung des o.a. Arbeitskreises und der fortgeschriebenen Entwicklung der Finanzierung nach dem FlüAG und dem AsylbLG. Mit den im Haushaltsentwurf 2016 berücksichtigten Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 2014 bis 2025 wird der Haushaltsstatus eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 GO NRW erreicht und die ratsbeschlossene und kommunalaufsichtlich genehmigte Vorgabe, ab dem Jahr 2022 wieder einen Haushaltsausgleich zu erzielen, umgesetzt. Bis dahin werden die jährlichen Defizite und aufgelaufenen Kredite zur Liquiditätssicherung kontinuierlich abgebaut. Die Entwicklung der Jahresergebnisse bis zum Jahr 2025 ist auf der Basis der aktuellen Haushaltsplanung in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle gibt Auskunft über den Eigenkapitalverzehr bis zum Jahr 2021 und den Eigenkapitalaufbau ab dem Jahr 2022. Bei der erstmaligen Aufstellung des HSK wurden Steuererhöhungen in den Jahren 2016, 2019 und 2022 vorgesehen, die mit der Politik bereits abgestimmt waren. Erste Planungen für den Haushalt 2016 sahen vor, diese Steuererhöhungen noch über das ursprüngliche Maß hinaus zu erhöhen. Die aktuelle, hiermit vorgelegte Planung führt wieder auf die Basis der vorab im HSK festgelegten Steuersätze zurück, da aus heutiger Sicht eine weitergehende Hebesatzerhöhung zur Konsolidierung im Jahr 2022 entbehrlich ist. Seite 3 von Ratsdrucksache 369-X Planjahr Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem. Planung und Anfangsstand Anfangsstand allgemeine Rücklage Verringerung 5.980.946,91 € 94.195.829,56 € in % -944.181,12 € -3.367.835,24 € -1.668.930,55 € aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht 950.905,00 € 2.444.854,00 € 4.625.274,00 € 0,00 € 0,00 € -3.694.435,01 € -9.760.717,22 € -7.133.302,00 € -5.805.441,80 € -4.033.440,81 € -5.551.473,97 € -4.481.914,00 € -4.307.759,00 € -2.996.630,00 € -2.036.995,00 € -804.607,00 € -408.360,00 € -100.606,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 0,00 -3,94 -10,84 -8,89 -7,93 -5,99 -8,83 -7,81 -8,14 -6,17 -4,47 -1,85 -0,96 -0,24 0,00 0,00 0,00 0,00 Stand allgemeine Rücklage vorläufiger Jahresabschlüsse 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 -944.181,12 € -3.367.835,24 € -5.363.365,56 € -9.760.717,22 € -7.133.302,00 € -5.805.441,80 € -4.033.440,81 € -5.551.473,97 € -4.481.914,00 € -4.307.759,00 € -2.996.630,00 € -2.036.995,00 € -804.607,00 € -408.360,00 € -100.606,00 € 950.905,00 € 1.493.949,00 € 2.180.420,00 € 2.743.079,00 € jew. z. 31.12. 94.099.145,38 € 93.704.768,28 € 90.025.748,37 € 80.278.424,54 € 73.163.755,57 € 67.301.711,77 € 62.905.903,96 € 57.374.612,49 € 52.892.698,49 € 48.584.939,49 € 45.588.309,49 € 43.551.314,49 € 42.746.707,49 € 42.338.347,49 € 42.237.741,49 € 42.237.741,49 € 42.237.741,49 € 42.237.741,49 € 42.237.741,49 € Anmerkung zu vorstehender Übersicht: Die vorstehende Übersicht berücksichtigt bereits die 1. Veränderungsliste und gibt den Stand der Haushaltskonsolidierung zum heutigen Zeitpunkt wieder. Dies gilt auch für das dem Haushaltsplan beigefügte Haushaltssicherungskonzept. Die Jahresüberschüsse ab dem Jahr 2022 werden bis zur Erreichung der in § 75 Abs. 3 GO NRW genannten Grenze der Ausgleichsrücklage zugeführt. Erst danach ist eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage vorzusehen. Durch das Auffüllen der Ausgleichsrücklage wird deren Pufferfunktion wieder geschaffen. Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 noch nicht berücksichtigt und bedürfen noch der politischen Beratung: 01 115 201 Rathaus 18.000 € Antrag der SPD-Fraktion: Rollstuhlrampe Rats- und Bürgersaal (siehe hierzu RD 355-X) 07 418 101 Kurverwaltung 24.000 € Mitwirkung und unterstützende Begleitung am Projekt "Eifel Vital 2.0 - Customer Journey in der Vital-Heimat" Aufteilung auf die Haushaltsjahr wie folgt: 6.000 € in 2016, 7.400 € in 2017, 8.000 € in 2018, 2.600 € in 2019 08 424 200 Sportplätze 30.000 € Antrag UWV-Fraktion Sanierung Sportplatz Schönau 09 511 100 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen 80.000 € Stadtentwicklungskonzept, verteilt auf 4 Jahre mit jährlich 20.0000 € (2016 - 2019) 30.000 € Planerische Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes, verteilt auf 3 Jahre mit jährlich 10.000 € (2017-2019) 217.000 € Planungen für das Parkdeck Feuerwache (Machbarkeitsstudie 196.300 €, Bauleitplanungen 11.500 €, Kosten ASPI und II 1.500 €, Gutachten Schallschutz 3.000, Gutachten Schadstoffe 4.700 €) 10.000 € rechtliche Beratung Parkdeck Feuerwache 15.000 € rechtliche Beratung Parkdeck Große Bleiche Seite 4 von Ratsdrucksache 369-X 13 553 300 Jüdische Friedhöfe 2.500 € Antrag der CDU-Fraktion Ersatzbepflanzung von Bäumen auf dem Judenfriedhof Arloff 15 573 100 Dorfgemeinschaftshäuser 15 575 100 Tourismus Gewährung eines Zuschusses zur Ertüchtigung der Gebäude. Die genaue Höhe steht auch hier noch nicht konkret fest. Ein Zuschuss ist bilanziell als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen und über die Laufzeit der vertraglichen Bindung linear aufzulösen. Durch die Übertragung des Eigentums an den Gebäuden auf örtliche Akteure reduziert sich das städtische Anlagevermögen um rund 660.000€. Durch die Ausbuchung gegen die allgemeine Rücklage, die die Basis für die Schwellenwertberechnung HSK gem. § 76 Abs. 1 GO NRW ist, reduziert sich diese in vorgenannter Höhe. 80.000 € Antrag der CDU-Fraktion: Beitritt NET "Nordeifel-Touristik" (siehe hierzu RD 812-X) jährlich 20.000 € von 2016 - 2019 1.200 € einmalig investiv für Anteil Stammkapital 15 575 100 Tourismus jährlich Gründungsmitglied bzw. Mitglied des Vereins "Erlebnisraum Römerstraße" 500 € (siehe hierzu RD 276-X/Z-1) 2. Rechtliche Würdigung entfällt 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und der Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 mit den erforderlichen Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2017 bis 2025 werden zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.