Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
26.11.15, 13:16
Aktualisiert
26.11.15, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.11.2015
- Die Bürgermeisterin Az: 23.2
Nr. der Ratsdrucksache: 437-X
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Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
02.12.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Herrichtung des Zwischentrakts an der Grundschule Mutscheid für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( X )Kosten €: 240.000,00
( X ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( X ) Deckung:
Allg. Invest.-Pauschale
( X ) Folgekosten: ( X )ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( X ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( X )Anlagen sind beigefügt
( )
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 437-X
1. Sachverhalt:
Auf der Suche nach Möglichkeiten zur Unterbringung weiterer Flüchtlinge ist bei der Verwaltung
die Erkenntnis gereift, dass auch der sogenannte Zwischentrakt der Grundschule Mutscheid als
stadteigene Immobilie grundsätzlich in Betracht kommt. Ein solches Vorhaben erfordert ein hohes
Maß an Sensibilität auf allen Seiten und setzt voraus, dass es gelingt, Schule und Kindergarten
auf der einen Seite und die Wohneinrichtung auf der anderen Seite sauber voneinander abzugrenzen und eine gemeinsame Nutzung von Einrichtungen oder Zuwegungen sowie sonstige unerwünschte Berührungspunkte zu vermeiden.
Aus Sicht der Verwaltung ist das grundsätzlich möglich und aus baufachlicher Sicht in der Form
auch umsetzbar, als der für Unterbringungszwecke angedachte Zwischentrakt (s. Lageplan Anlage 1) eine eigene Zuwegung und Einfriedung zur Anliegerstraße „Am Lammerstal“ erhält und zudem Sichtkontakt zwischen Schulhof und Wohneinrichtung verhindert wird.
Der baulich zu ertüchtigende Gebäudeteil ist in beiliegender Bestandszeichnung (s. Anlage 2) rot
umrandet dargestellt. Hier können die ehemaligen Klassenräume – ähnlich der Gestaltung in der
ehemaligen Grundschule Nitterscheid – in Wohn- und Schlafeinheiten umgewandelt und zudem
gemeinsam nutzbare Aufenthalts-, Küchen- und Sanitärbereiche geschaffen werden.
Eine dahingehend geänderte Nutzung bedarf der bauordnungsrechtlichen Genehmigung.
2. Rechtliche Würdigung
Die Stadt Bad Münstereifel ist gem. §§ 1 und 6 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes verpflichtet,
zugewiesene Asylbewerber unterzubringen.
Vor dem Hintergrund der ungehemmt fortwährenden Zuweisung auch in 2016 ist die Verwaltung
auf die Inanspruchnahme jeglicher Unterbringungsoptionen angewiesen, soll das Ziel, die Belegung von Sporthallen und weiteren Dorfgemeinschaftshäusern zu vermeiden, weiterverfolgt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Schaffung neuer Unterbringungsmöglichkeiten führen voraussichtlich zu investiven Aufwendungen in einer Größenordnung von 240.000,00 €. Die
Deckung ist aus Mitteln der allgemeinen Investitionspauschale auch kurzfristig möglich.
In wirtschaftlicher Hinsicht führt das Vorhaben insgesamt zu einer Aufwertung der aktuell ohnehin
sanierungsbedürftigen Bausubstanz.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Aufgrund der demographischen Entwicklung ist nicht damit zu rechnen, dass die in Rede stehenden Räumlichkeiten für eine Nutzung durch die Schule oder den Kindergarten vorgehalten werden
müssen.
7. Beschlussvorschlag:
Seite 3 von Ratsdrucksache 437-X
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorhaben zunächst mit den Leitungen von Kindergarten und Schule zu erörtern und deren Stellungnahmen einzuholen. Hierüber soll im nächsten Fachausschuss beraten und befunden werden.
2.
Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für
eine Finanzierung des Vorhabens zu schaffen und die Genehmigung einer entsprechenden
überplanmäßigen Ausgabe durch den Rat herbeizuführen.
3.
Die Verwaltung wird vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Ermächtigung beauftragt, die
planerischen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung des Vorhabens zu schaffen.