Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Herrichtung des Zwischentrakts an der Grundschule Mutscheid für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
26.11.15, 13:16
Aktualisiert
26.11.15, 13:16
Beschlussvorlage (Herrichtung des Zwischentrakts an der Grundschule Mutscheid für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung) Beschlussvorlage (Herrichtung des Zwischentrakts an der Grundschule Mutscheid für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung) Beschlussvorlage (Herrichtung des Zwischentrakts an der Grundschule Mutscheid für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung)

öffnen download melden Dateigröße: 94 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.11.2015 - Die Bürgermeisterin Az: 23.2 Nr. der Ratsdrucksache: 437-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 02.12.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Herrichtung des Zwischentrakts an der Grundschule Mutscheid für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( X )Kosten €: 240.000,00 ( X ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( X ) Deckung: Allg. Invest.-Pauschale ( X ) Folgekosten: ( X )ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( X ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( X )Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 437-X 1. Sachverhalt: Auf der Suche nach Möglichkeiten zur Unterbringung weiterer Flüchtlinge ist bei der Verwaltung die Erkenntnis gereift, dass auch der sogenannte Zwischentrakt der Grundschule Mutscheid als stadteigene Immobilie grundsätzlich in Betracht kommt. Ein solches Vorhaben erfordert ein hohes Maß an Sensibilität auf allen Seiten und setzt voraus, dass es gelingt, Schule und Kindergarten auf der einen Seite und die Wohneinrichtung auf der anderen Seite sauber voneinander abzugrenzen und eine gemeinsame Nutzung von Einrichtungen oder Zuwegungen sowie sonstige unerwünschte Berührungspunkte zu vermeiden. Aus Sicht der Verwaltung ist das grundsätzlich möglich und aus baufachlicher Sicht in der Form auch umsetzbar, als der für Unterbringungszwecke angedachte Zwischentrakt (s. Lageplan Anlage 1) eine eigene Zuwegung und Einfriedung zur Anliegerstraße „Am Lammerstal“ erhält und zudem Sichtkontakt zwischen Schulhof und Wohneinrichtung verhindert wird. Der baulich zu ertüchtigende Gebäudeteil ist in beiliegender Bestandszeichnung (s. Anlage 2) rot umrandet dargestellt. Hier können die ehemaligen Klassenräume – ähnlich der Gestaltung in der ehemaligen Grundschule Nitterscheid – in Wohn- und Schlafeinheiten umgewandelt und zudem gemeinsam nutzbare Aufenthalts-, Küchen- und Sanitärbereiche geschaffen werden. Eine dahingehend geänderte Nutzung bedarf der bauordnungsrechtlichen Genehmigung. 2. Rechtliche Würdigung Die Stadt Bad Münstereifel ist gem. §§ 1 und 6 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes verpflichtet, zugewiesene Asylbewerber unterzubringen. Vor dem Hintergrund der ungehemmt fortwährenden Zuweisung auch in 2016 ist die Verwaltung auf die Inanspruchnahme jeglicher Unterbringungsoptionen angewiesen, soll das Ziel, die Belegung von Sporthallen und weiteren Dorfgemeinschaftshäusern zu vermeiden, weiterverfolgt werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Schaffung neuer Unterbringungsmöglichkeiten führen voraussichtlich zu investiven Aufwendungen in einer Größenordnung von 240.000,00 €. Die Deckung ist aus Mitteln der allgemeinen Investitionspauschale auch kurzfristig möglich. In wirtschaftlicher Hinsicht führt das Vorhaben insgesamt zu einer Aufwertung der aktuell ohnehin sanierungsbedürftigen Bausubstanz. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Aufgrund der demographischen Entwicklung ist nicht damit zu rechnen, dass die in Rede stehenden Räumlichkeiten für eine Nutzung durch die Schule oder den Kindergarten vorgehalten werden müssen. 7. Beschlussvorschlag: Seite 3 von Ratsdrucksache 437-X 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorhaben zunächst mit den Leitungen von Kindergarten und Schule zu erörtern und deren Stellungnahmen einzuholen. Hierüber soll im nächsten Fachausschuss beraten und befunden werden. 2. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Finanzierung des Vorhabens zu schaffen und die Genehmigung einer entsprechenden überplanmäßigen Ausgabe durch den Rat herbeizuführen. 3. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Ermächtigung beauftragt, die planerischen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung des Vorhabens zu schaffen.