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Mitteilungsvorlage (Beschaffung und Auswechslung von Wasserzählern)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
84 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
26.11.15, 13:16
Aktualisiert
26.11.15, 13:16
Mitteilungsvorlage (Beschaffung und Auswechslung von Wasserzählern) Mitteilungsvorlage (Beschaffung und Auswechslung von Wasserzählern)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.11.2015 - Die Bürgermeisterin Az: SW 21.1 Nr. der Ratsdrucksache: 386-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 09.12.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Beschaffung und Auswechslung von Wasserzählern __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW11 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Mit der Ratsdrucksache 1262-IX wurden die Mitglieder des Betriebsausschusses „Stadtwerke“ in der Sitzung am 19.03.2014 u. a. darüber informiert, dass aus Kostengründen die Stadtwerke Bad Münstereifel in den Jahren 2014 und 2015 noch die sogenannten „Austauschzähler“ mit Innenbeschichtung verwenden würden. Ab 2016 sollten dann sogenannte „Chargenzähler“ (Neuzähler) eingesetzt werden. Nach Abstimmung mit der Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) und mit Beteiligung des Umweltbundesamtes können auch in 2016 (Übergangsfrist bis zum 09.04.2017) noch Austauschzähler eingebaut werden. Entscheidend ist dabei, dass bei der Verwendung der Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Blei von 10 Mikrogramm nicht überschritten wird. Der Lieferant der Stadtwerke hat diesbezüglich Wasserzähler (Gehäuse mit Innenbeschichtung) zur Material Prüfungsanstalt nach Dortmund geschickt, um anhand von Langzeittests feststellen Seite 2 von Ratsdrucksache 386-X zu lassen, wie hoch die Abgabe von Blei ans Trinkwasser ist. Bei diesen Tests wurde festgestellt, dass die Abgabemengen von Blei ans Trinkwasser unterhalb der gesetzlichen Forderungen der Trinkwasserverordnung liegen. Das entsprechende Prüfzeugnis liegt der Betriebsleitung vor. Aufgrund dieser Ergebnisse kann die Firma bestätigen, dass die von ihr gelieferten Zähler noch bis zum Ende der Übergangsfrist eingesetzt werden können. Aus Kostengründen werden die Stadtwerke letztmalig in 2016 sogenannte „Austauschzähler“ (Gehäuse mit Innenbeschichtung) einsetzen. Ab 2017 sollen dann „Chargenzähler“ eingebaut werden. 2. Rechtliche Würdigung Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt Bewertungsgrundlage) und Trinkwasserverordnung (TrinkwV) mit Trinkwasser 3. Finanzielle Auswirkungen Ab 2017 erheblich höhere Beschaffungskosten durch den Einsatz von Neuzählern 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt (Metall-