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Beschlussvorlage (Wasserversorgung Forsthaus Scheuren; hier: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem Wasser- versorgungsverband Euskirchen-Swisttal)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 17:11
Aktualisiert
26.11.15, 17:11
Beschlussvorlage (Wasserversorgung Forsthaus Scheuren; 
hier: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem Wasser- 
        versorgungsverband Euskirchen-Swisttal) Beschlussvorlage (Wasserversorgung Forsthaus Scheuren; 
hier: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem Wasser- 
        versorgungsverband Euskirchen-Swisttal) Beschlussvorlage (Wasserversorgung Forsthaus Scheuren; 
hier: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem Wasser- 
        versorgungsverband Euskirchen-Swisttal)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.10.2015 - Der Bürgermeister Az: 81-10-00 Nr. der Ratsdrucksache: 401-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 09.12.2015 Rat 15.12.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wasserversorgung Forsthaus Scheuren; hier: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft (X) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 401-X 1. Sachverhalt: Das Grundstück Gemarkung Flamersheim, Flur 9, Flurstück 1194, mit dem darauf stehenden Forsthaus Scheuren liegt im äußersten Südwesten des Stadtgebietes von Euskirchen an der Stadtgrenze zu Bad Münstereifel, Ortsteil Scheuren (siehe Lageplan). Das Forsthaus wurde über einen eigenen Brunnen mit Wasser versorgt, der jedoch Ende 2013 auf Anordnung des Kreises Euskirchen stillgelegt werden musste, weil das Wasser verunreinigt war. Die Ursache dafür, vermutet wurde von der Eigentümerin die Ausbringung von Gülle auf einem Grundstück in unmittelbarer Nähe des Forsthauses, konnte jedoch nicht mehr ermittelt werden. Damit war der Eigentümerin die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen, weil sie keine Seminare im Forsthaus abhalten und keine Gäste aufnehmen konnte. Für den Anschluss an das weit entfernte öffentliche Wasserleitungsnetz der Stadt Bad Münstereifel in Scheuren fehlten die finanziellen Mittel. Mit Unterstützung aus der Stadt Euskirchen konnte die Eigentümerin Unternehmer finden, welche die kostenlose Verlegung der etwa 230 m langen Zuleitung vom Forsthaus Scheuren bis zum öffentlichen Wassernetz übernahmen. Das Forsthaus wird seit Juli 2015 aus dem Versorgungsnetz der Stadt Bad Münstereifel mit Wasser beliefert. Damit für den Wasseranschluss des Grundstückes und die laufende Wasserversorgung, wie in allen anderen Fällen im Stadtgebiet, gem. §§ 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW der Wasseranschlussbeitrag und die laufenden Wassergebühren erhoben werden können, ist mit dem Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal (WES), in dessen Wasserversorgungsgebiet das Forsthaus liegt, ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abzuschließen. Mit diesem Vertrag wird die Aufgabe der Wasserversorgung für das Forsthaus auf die Stadt Bad Münstereifel übertragen. Die Versorgungshoheit geht damit auf die Stadt über. Der in der Anlage abgedruckte Vertragsentwurf ist mit der Stadt Euskirchen und dem WES abgestimmt. Die Verbandsgremien des WES werden parallel mit der Beratung und dem Beschluss des Vertrages befasst. 2. Rechtliche Würdigung Wenn die Stadt Bad Münstereifel für ein Grundstück außerhalb des eigenen Stadtgebietes und in einem fremden Wasserversorgungsbereich die öffentliche Aufgabe der Wasserversorgung übernehmen soll, ist dazu zwischen den Beteiligten auf der Grundlage des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) ein zweiseitiger Vertrag abzuschließen. 3. Finanzielle Auswirkungen Erhebung Wasseranschlussbeitrag und Abrechnung Wassergebühren 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Erweiterung des städt. Wasserversorgungsgebietes 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Seite 3 von Ratsdrucksache 401-X Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfes mit dem Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal den öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Lieferung und Abrechnung von Trinkwasser für das Forsthaus Scheuren in Euskirchen durch die Stadtwerke Bad Münstereifel abzuschließen.