Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
06.02.14, 14:34
Aktualisiert
26.02.14, 14:36
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 594/2013
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 05.12.2013
gez. Brost
04.02.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
19.02.2014
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. freier Gestaltung der Eisenbahnbrücke am Donatusparkplatz durch
Jugendliche
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung des Jugendamtes begrüßt den vorliegenden Antrag, jugendlichen GraffitiKünstlern in Erftstadt eine weitere legale Sprayfläche zur Verfügung zu stellen.
Graffiti als Ausdruck jugendkulturellen Handelns bewegt sich häufig auf illegalem Terrain,
da es meistens auf privatem Eigentum ohne Einwilligung des Eigentümers stattfindet. Um
jugendlichen Sprayern die Möglichkeit zu geben, sich in ihrer Kunstform ausdrücken zu
können, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, ist es wichtig, legale Spraywände
auszuweisen.
Die im Antrag genannte Eisenbahnbrücke ist nach Meinung von Mobilé gut geeignet: Es
handelt sich um eine ausreichend große Fläche, sie ist überdacht, und es herrscht hier
relativ geringer Straßenverkehr.
Die Bundesbahn als Eigentümer der Brücke wurde von der Verwaltung angeschrieben
und um Zustimmung gebeten. Leider liegt bei Abfassung dieser Vorlage noch keine
Antwort vor.
Wird die Bahn zustimmen, plant Mobilé für den Frühsommer eine Graffiti-Aktion an der
Donatusbrücke.
Im Rahmen einer Tagesveranstaltung wird jugendlichen Graffiti-Künstlern die neue
Sprayfläche vorgestellt. Sie werden eingeladen, die Brückenwände unter fachkundiger
Anleitung nach ihren Vorstellungen farblich zu gestalten. Die Material- und Honorarkosten
für dieses Event werden sich auf ca. 1.500 € belaufen und aus dem Etat
„Jugendförderung“ bestritten.
(Erner)
-2-